Die Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind für die Betroffenen mit Lärmimmissionen verbunden. Sie erhoffen sich Anspruch auf eine Enteignungsentschädigung, die von der Beurteilung der Voraussehbarkeit abhängt. RA Marco Vitali befasst sich mit der Vorhersehbarkeit von Immissionen im Enteignungsrecht. Er nimmt eine dogmatische Einordnung vor und analysiert die Praxis im Schienen-, Strassen- und Luftverkehr.
Ass. Prof. Dr. Dr. Andrea Pinna vergleicht die Vor- und Nachteile der staatlichen Rechtsprechung und der Schiedsgerichtsbarkeit. Er geht insb. der Frage nach, ob nicht allenfalls die staatliche Rechtsprechung der Arbitration überlegen sein könnte (statt, wie vielfach bemerkt, umgekehrt).
Eine Seminararbeit verfassen? Eine Hausarbeit? Wie geht das, womit beginne ich und was muss ich beachten? Ass.Prof. Dr. Daniela Demko beschäftigt sich mit den nötigen Grundlagen und Faustregeln, die man zur Erstellung eines wissenschaftlichen Textes beachten sollte. Dabei formuliert sie nützliche Arbeits- und Schreibtipps für Studierende und Lehrende.
Zu guter Letzt sei auf die monatliche Übersicht zu den Leitentscheiden des Bundesgerichts verwiesen.
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Adress-Änderungen: Login unter www.weblaw.ch/members/abo1.asp. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.
Das IFZ Institut für Finanzdienstleistungen Zug bietet an:
Seminare für Juristen
Neue Praxis der Mehrwertsteuer
Stolpersteine und Fallstricke
6. November 2006, "Flyer"
Unternehmenssteuerrecht für KMU
Aktuelles und neuste Entwicklungen
13. November 2006, "Flyer"
Roundtable für Verwaltungsräte
Interne Kontrolle bei KMU
14. November 2006, 16 - 19 Uhr,
anschliessendes Abendessen "Flyer"
Details, Anmeldung und Informationen zu weiteren Seminarthemen, z.B. Unternehmensnachfolge,
Wirtschaftskriminalität, IKS-Workshop:
www.hsw.fhz.ch/ifz, Rubrik Weiterbildung IFZ
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DSJV-HERBSTTAGUNG 2006
»DIE REFORM DES EUROPÄISCHEN ZOLLKODEX UND DER DEUTSCH-SCHWEIZERISCHE WARENVERKEHR«
STUTTGART, 17. NOVEMBER 2006, 16.30 UHR
Die Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V. wird am 17. November 2006 um 16.30 Uhr
im Hotel Steigenberger Graf Zeppelin in Stuttgart ihre Herbstveranstaltung zu dem Thema
"Die Reform des Europäischen Zollkodex und der deutsch-schweizerische Warenverkehr"
durchführen. Im Rahmen der Vortragsveranstaltung mit anschliessender Diskussion wird die
Einführung des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (ZWB) und deren praktische Relevanz
für im deutsch-schweizerischen Warenverkehr aktive Unternehmen behandelt. Referenten sind
drei ausgewiesene Experten des Zollrechts: Herr Professor Dr. Hans-Michael Wolffgang, Münster,
Herr Rechtsanwalt Jürgen Schmöger, Hilzingen, und Herr Roland Hirt, Bern.
Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit dem «Schreib-Prozess» und den einzelnen Schritten der wissenschaftlichen Textproduktion, die bei der Erstellung einer Hausarbeit im Strafrecht zu beachten sind. Im Rahmen eines hier vorgeschlagenen zehnstufigen Schreibprozess-Modells für Hausarbeiten im Strafrecht werden sowohl vertiefende Erkenntnisse zum wissenschaftlichen Schreiben als auch Arbeitsmethoden des Kreativen Schreibens vorgestellt. Neben dem Bereitstellen von nützlichen Arbeits- und Schreibtipps für das Anfertigen juristischer Hausarbeiten richtet sich die vorliegende Abhandlung insbesondere an Studierende und Lehrende, welche sich intensiver mit dem Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten und den Forschungserkenntnissen zum «Schreib-Prozess» auseinandersetzen möchten.
Seit Oktober 2001 bzw. 2003 finden neu regelmässige Anflüge von Osten bzw. Süden auf den Flughafen Zürich statt. Es stellt sich die Frage, ob die Betroffenen infolge übermässiger Lärmimmissionen Anspruch auf eine Enteignungsentschädigung haben. Die Antwort darauf hängt in erster Linie davon ab, ob die Immissionen vorhersehbar waren. Der Beitrag stellt eine allgemeine Orientierungshilfe bei der Beurteilung dar, was vom Bürger enteignungsrechtlich an Voraussicht erwartet werden kann. Basierend auf der dogmatischen Einordnung des enteignungsrechtlichen Kriteriums der Vorhersehbarkeit sowie einer Analyse der bald 100-jährigen Praxis zum Schienen-, Strassen- und Luftverkehr wird aufgezeigt, dass sich die Vorhersehbarkeit auf die normale und übliche Entwicklung beschränkt, und dargelegt, was darunter zu verstehen ist.
Alors que la doctrine a l'habitude de mettre en évidence les avantages de l'arbitrage par rapport au recours à la justice étatique, il ne faudrait pas sous-estimer le handicap dont est atteint ce mode alternatif de règlement des litiges : il ne peut pas faire oeuvre créatrice de jurisprudence, entendue comme l'habitude de trancher une question de droit de la même façon. Cette circonstance ne constitue véritablement un inconvénient que dans des hypothèses bien délimitées. Il s'agit des domaines dans lesquels l'arbitrage est devenu le mode exclusif de résolution des litiges à l'exclusion de tout contrôle véritable de la part des juridictions étatiques.
Ass. Prof. Dr. Dr. Andrea Pinna
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«Justice - Justiz - Giustizia» 2006/3
Schwerpunkt: «Justiz und politische Parteien»
u.a. mit diesen Beiträgen:
Hansjörg Seiler - Richter als Parteivertreter
Peter Albrecht - Richter als (politische) Parteivertreter?
Marco Borghi - Incostituzionalità dell'ingerenza dei partiti
Tiziano Balmelli - Quelques remarques sur l'exigence de réformer les procédures de désignation des juges
Ernst Markel - Justiz und Politik - Eine österreichische Sicht
Thomas Stadelmann - Die steuerliche Behandlung der «Mandatsbeiträge» in der Schweiz
Thomas Hiltbrunner - BGE 124 II 29 über die steuerliche Behandlung von Mandatsbeiträgen: Anmerkungen aus logischer Sicht
Nicolas Queloz - Compléments récents apportés au droit pénal suisse de la corruption et développements relatifs aux relations entre juges et partis politiques
Mandatssteuer-Umfrage bei den Parteien - Enquête auprès des partis concernant les contributions liées à la fonction
Wie zuvor schon das Handelsgericht des Kantons Bern hat nun auch das Bundesgericht im Fall der von zwei Aktionären belangten vier Verwaltungsräte der einstigen Miracle Holding AG eine sogenannte Prospekthaftung verneint.
Das für Rechtsschutzversicherungen vorgesehene besondere Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten gelangt nicht zur Anwendung, wenn es zum Streit über die Frage kommt, ob die Versicherung überhaupt für einen Rechtsstreit aufkommen muss (Art. 169 Aufsichtsverordnung-BPV).
Das Bundesgericht beanstandet den Ausschluss eines Naturarztes aus der Naturärzte-Vereinigung der Schweiz (NVS), obwohl deren Vorgehen zunächst vom Kantonsgericht und danach vom Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden abgesegnet worden war.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) schreibt die neue Grundversorgungskonzession aus, die das gesamte Landesgebiet abdecken und eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ab dem 1. Januar 2008 haben wird.
Applauding in acclamation, the United Nations General Assembly appointed on 13 October 2006 Foreign Minister Ban Ki-Moon of the Republic of Korea as the world body's next Secretary-General, to succeed Kofi Annan when he steps down on 31 December.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat bei den wichtigsten Akteuren des schweizerischen Bankensektors Informationen eingeholt und darauf basierend eine Stellungnahme zuhanden der GPK des Nationalrates vom 4. Juli 2006 verfasst.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) die Ansätze für die steuerliche Bewertung von Naturalbezügen angepasst.
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. September 2006 bis und mit 15. Oktober 2006 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jurius
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Die achte Tagung für Informatik und Recht findet am Dienstag,
24. Oktober 2006, im Berner Rathaus mit über 200 Teilnehmenden
statt und befasst sich mit der bevorstehenden praktischen
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten und
Verwaltungsstellen. Noch sind wenige Plätze frei, Anmeldeschluss
ist Dienstag, 17. Oktober 2006.
Referate u.a. von Lucien Lazzarotto, Marc von Weissenfluh,
Dr. Robert G. Briner, Prof. Dr. Thomas Koller, Urs Paul Holenstein,
Adrian Blöchlinger
Im Anschluss an die Referate finden diverse parallel geführte
Workshops statt. Das detaillierte Programm und weitere nützliche
Hinweise finden Sie unter www.rechtsinformatik.ch
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Vorschau
Jusletter 23. Oktober 2006
Daniel Glasl, Aktienrechtliche Verantwortlichkeit: Bestätigung des «Biber»-Entscheids...
Edgar Imhof, FZA/EFTA-Übereinkommen und soziale Sicherheit
Silvio Venturi / Pascal Favre, Renonciation anticipée à former un recours de droit public: Revirement de jurisprudence
Marie-Louise Gächter-Alge, Der Bodensee (Teil I) - Theorie und Praxis völkerrechtlicher Hoheitsverhältnisse in Europas letztem grenzenlosen Grenzgebiet
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.