Jusletter 9. Oktober 2006

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Schwerpunkt-Ausgabe «Kartellrecht»

Liebe Leserinnen und Leser

Seit dem In-Kraft-Treten der Teilrevision des Kartellgesetzes am 1. April 2004 und dem Ablauf der einjährigen Übergangsfrist am 31. März 2005 sind verschiedene Rechtsfragen rund um die neuen Bestimmungen geklärt worden. So wurde beispielsweise der Sinn und der Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung vom Bundesgericht geklärt (siehe RPW 2005/4, S. 708 ff.), das Sekretariat hat erste Hausdurchsuchungen durchgeführt, es hat ebenfalls erste Verfahren beruhend auf Bonusmeldungen eröffnet und die Weko hat letzten Donnerstag einen ersten Sanktionsentscheid gestützt auf den neuen Art. 49a Abs. 1 KG veröffentlicht (siehe www.weko.ch). Verschiedene Fragen sind jedoch noch nicht geklärt und diese Tatsache stellt für Unternehmen und Behörden eine Rechtsunsicherheit dar.

Die vorliegende Schwerpunkt-Ausgabe ist zum einen Teil dem Ziel gewidmet, einige dieser noch offenen Fragen zu diskutieren und Anhaltspunkte einer Antwort zu liefern. Dies betrifft die Beiträge von Patrick Sommer/Stefan Brunnschweiler zu den ersten praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen, von Franz Böni zur unterschiedlichen Anwendbarkeit von Kartellrechtsordnungen auf Vereinbarungen von geringer Bedeutung bzw. auf KMU sowie von Carole Bührer/Stefan Renfer zur Medienkonzentration im Spannungsverhältnis zwischen Kartellgesetz und neuen Fernseh- und Radiogesetz.

Im zweiten Teil widmen sich zwei weitere Beiträgen anderen, bisher weniger diskutierten Fragestellungen zum Kartellgesetz: Klaus Neff befasst sich mit Auflagen und Bedingungen im Fusionskontrollverfahren und Philippe Spitz befasst sich in einem längeren Aufsatz mit der Gewinnherausgabe (Art. 12 Abs. 1 Bst. c KG) und der sonstigen Gewinnabschöpfung im Kartellrecht.

Ich danke den Autorinnen und Autoren herzlich für ihre praxisnahen und wertvollen Beiträge. Den geschätzten Leserinnen und Lesern von Jusletter wünsche ich viel Vergnügen bei der Lektüre.

Patrik Ducrey

Rechtsanwalt, Stv. Direktor und Leiter Dienst Infrastruktur im Sekretariat der Wettbewerbskommission, Lehrbeauftragter für schweizerisches und europäisches Kartellrecht an der Universität Bern. Leiter Jusletter-Ressort «Wettbewerbsrecht».

 

 Inhaltsverzeichnis

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    im Rahmen von ICT Rechtspraxis
    Die ersten Schweizer Unternehmungen sind gemäss den einschlägigen Bestimmungen anerkannt worden, qualifizierte elektronische Zertifikate auszustellen und zu verwalten. Gleichzeitig wurde die Vorlage über Fernabsatzverträge vom Tisch gefegt. Sind wir "fit" für das Internetzeitalter? Welche Freiheiten und Schranken, welche Chancen und Risiken erwarten uns beim Einsatz elektronischer Signaturen bzw. bei der Geschäftstätigkeit im Internet? Experten berichten über ihre Erfahrungen und diskutieren mit Ihnen die relevanten Fragen.
    Organisationskomitee:
    Prof. Dr. Rolf H. Weber, Dr. Rolf Auf der Maur, Dr. Mathis Berger

     

     

     

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     Beiträge zum Kartellrecht

    Kartellrechtliche Hausdurchsuchungen

    Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat im Februar dieses Jahres erstmals ein kartellrechtliches Verfahren mit Hausdurchsuchungen eingeleitet. Dieser Beitrag schliesst an den letztjährigen Artikel «Korrektes Verhalten bei Hausdurchsuchungen» in der Schwerpunkt-Ausgabe Kartellrecht von Jusletter 17. Oktober 2005 an und gibt einen Überblick über die im Rahmen dieser ersten Hausdurchsuchungen gewonnenen Erkenntnisse. Dabei wird erläutert, welche Unsicherheiten mit Bezug auf Rechte und Pflichten der Wettbewerbsbehörden und der betroffenen Unternehmen weiterhin bestehen und in welchen Bereichen die Unternehmen konkrete Handlungsanweisungen erarbeiten müssen.

    Dr. Patrick Sommer / Stefan Brunnschweiler


    Die unterschiedliche Anwendbarkeit von Kartellrechtsordnungen auf Vereinbarungen von geringer Bedeutung bzw. auf KMU

    Die gleichmässige Anwendbarkeit von Kartellrechtsordnungen auf Vereinbarungen von geringer Bedeutung bzw. auf KMU ist im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer, insbesondere jedoch für die Kunden und Verbraucher essentiell. Der Aufsatz versucht, basierend auf einer Rechtsvergleichung einen Weg aufzuzeigen, um zu einer allgemein gültigen grenzüberschreitenden Kartellrechtsordnung für KMU zu gelangen und orientiert sich dabei weitgehend an dem heute in der Schweiz gültigen Konzept.

    Dr. Franz Böni


    Medienkonzentration im Spannungsverhältnis zwischen Kartellgesetz und neuem Radio- und Fernsehgesetz

    Das neue Radio- und Fernsehgesetz führt Bestimmungen zur Bekämpfung von Medienkonzentration ein. Der vorliegende Beitrag erörtert die Problematik der neuen rundfunkrechtlichen Normen im Verhältnis zum Kartellrecht. Die Medienkonzentrationsbestimmungen bergen für Medienunternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies gilt besonders für Kooperationen bzw. Zusammenschlüsse, weil kartellrechtliche Fusionskontrolle und medienrechtliche Verfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Der Beitrag setzt sich mit der Frage der Zuständigkeit der Behörden auseinander, gibt einen Überblick über die kartellrechtliche Praxis der Wettbewerbskommission zur Medienkonzentration und hinterfragt die neuen rundfunkrechtlichen Medienkonzentrationsbestimmungen.

    Carole Bührer / Stefan Renfer


    Auflagen und Bedingungen im Fusionskontrollverfahren

    Gegenstand der Ausführungen bilden die Voraussetzungen und Grundelemente des Instituts der Auflagen und Bedingungen im Fusionskontrollrecht. Der Autor nimmt zwei neuere Entscheide der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen zum Anlass für einen allgemeinen Überblick über dieses Institut. Die Eingriffsvoraussetzungen in der Fusionskontrolle stellen eine sehr hohe Hürde für Interventionen der Weko dar. Insbesondere für den Nachweis der Möglichkeit der Wettbewerbsbeseitigung ist eine robuste Zukunftsprognose erforderlich, was der Behörde Schwierigkeiten bereiten dürfte. Mit Blick auf diese Umstände besteht Grund zur Annahme, dass Auflagen und Bedingungen im Fusionskontrollverfahren weiterhin eine marginale Rolle spielen werden. Sind die Eingriffsvoraussetzungen der Fusionskontrolle hingegen erfüllt, ist einlässlich zu prüfen, ob Möglichkeiten zur Genehmigung des Zusammenschlussvorhabens bestehen. Dabei sind Geeignetheit und Verhältnismässigkeit von Abhilfemassnahmen unvoreingenommen zu prüfen. Selbst weit reichende, verhaltensregulierende Auflagen schliesst das Gesetz nicht aus.

    Klaus Neff


    Gewinnherausgabe und sonstige Gewinnabschöpfung im Kartellrecht

    Im vorliegenden Beitrag wird der kartellprivatrechtliche Gewinnherausgabeanspruch gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. c Kartellgesetz (KG) einer vertieften Analyse unterzogen. Dieser bisher kaum beachtete und eher unterschätzte Anspruch wirft eine Reihe von komplexen und schwierigen Fragen auf, die der Verfasser aufzuzeigen und zu beantworten versucht. Die Gewinnherausgabe als (privatrechtliches) Institut, das namentlich im Bereich des KG auch präventive und pönale Zwecke verfolgt, muss sicherstellen, dass sich Unrecht nicht lohnt, weshalb die einer Kartellgesetzverletzung entspringenden Gewinne möglichst vollständig abzuschöpfen sind. Dies ist bei der Analyse des Verweises in Art. 12 Abs. 1 lit. c KG und den Modalitäten der Bestimmung des Gewinnes und des Umfangs seiner Herausgabe zu berücksichtigen. Da kartellrechtlichen Fallgestaltungen typisch ist, dass mehrere Marktteilnehmer auf verschiedenen Marktstufen involviert und von der Kartellgesetzverletzung betroffen sind, stellen sich insbesondere Probleme der Beteiligung Mehrerer - und zwar auf Seiten der gegen das KG verstossenden Marktteilnehmer wie auf Seiten der dadurch beeinträchtigten Marktteilnehmer. Ein Blick auf Gewinnabschöpfungs- und -verteilungsmechanismen in anderen Teilrechtsgebieten sowie de lege ferenda geäusserte Gedanken zur möglichen Lösung der sich stellenden Probleme runden diesen Beitrag ab.

    Dr. iur. Philippe Spitz



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    Eröffnung des Neptun-Fensters vom 16. Okt. bis zum 5. Nov. 2006
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     Agenda
    Publikum finden. Oder Publikum werden.
    Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/kalender/information.asp.


     Korrespondenten Bundesgericht

    Unzulässige Werbung für Migränemittel

    Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic und die Eidgenössische Rekurskommission für Heilmittel haben der Pfizer AG in Zürich die Verbreitung einer Broschüre über Migräne zu Recht untersagt und auf einer Berichtigung bestanden.

    Markus Felber


    Verwahrung auch nach Strafe möglich

    Auch wenn ein Verbrecher die ihm auferlegte Zuchthausstrafe vollständig abgesessen hat, kann er gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts nachträglich noch verwahrt werden.

    Markus Felber


    Die Finanzen des Financiers im Fokus

    Die Bundesanwaltschaft muss im Zusammenhang mit der von ihr verfügten Entlassung des amtlichen Verteidigers von Dieter Behring über die Bücher.

    Markus Felber


    Weiter im Streit um Medikamenteninitiative

    Im Streit um die Vorprüfung der kantonalen Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» nimmt das Bundesgericht die Behandlung der aus Apothekerkreisen eingereichten Beschwerde wieder auf.

    Markus Felber


    AOC-Eintrag für Emmentaler

    Im Streit um eine geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) für Emmentalerkäse aus der Schweiz sind Beschwerden ausländischer Käseproduzenten definitiv nicht zulässig.

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Weko büsst Flughafen Zürich (Unique) wegen Behinderung von KMU

    Unique, die Betreiberin des Flughafens Zürich, hat ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Flughafen-Parking missbraucht und wird deshalb zur Bezahlung einer Sanktion von 101'000 Franken verpflichtet.

    Jurius


    Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz, Afghanistan und dem UNHCR

    Die Schweiz hat am 5. Oktober 2006 ein Abkommen mit Afghanistan und dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) unterzeichnet, welches die Rückübernahme von afghanischen Staatsangehörigen regelt.

    Jurius


    Schweiz übernimmt EU-Regelungen zu Flug-Handgepäck

    Die Schweiz übernimmt die EU-Richtlinien über Einschränkungen beim Handgepäck für Flugpassagiere. Begrenzt wird insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten. Die neuen Regelungen treten in der Schweiz gleichzeitig wie in der EU in Kraft.

    Jurius


    Schutz vor dem Passivrauchen: Vernehmlassung eröffnet

    Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat am 4. Oktober 2006 die Vernehmlassung für den von einer Subkommission erarbeiteten Bericht- und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative «Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen» eröffnet.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Präzisierung der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK

    In einem kürzlich gefällten Urteil betreffend Nachzug eines ausländischen Kindes durch seinen Schweizer Vater präzisierte das Rekursgericht im Ausländerrecht (RG AR) des Kantons Aargau aufgrund jüngster Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK. Das RG AR geht davon aus, dass der Frage, ob es den Betroffenen zumutbar ist, das Familienleben im Ausland zu führen, eine zentrale - wenn auch nicht allein entscheidende - Bedeutung zukommt und es inskünftig nicht mehr zulässig ist, bei der Interessenabwägung nach Art. 8 EMRK unbesehen auf die nach nationalem Recht vorzunehmende Interessenabwägung zu verweisen. Fehlende Notwendigkeit des Nachzuges oder ein im Urteilszeitpunkt bereits überschrittenes 18. Altersjahr des Kindes stellen zudem keinen Hinderungsgrund für eine Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 8 EMRK dar.

    Jurius


     Gesetzgebung

    Verzeichnis der auf den Oktober 2006 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

    Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Oktober 2006 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

    Jurius



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    Journée de responsabilité civile à l'Université de Genève
    Les causes du dommage
    Jeudi, 19 octobre 2006
    La 4e Journée de responsabilité civile organisée par la faculté de droit de l'Université de Genève porte sur les différentes formes de causalité en droit suisse. Des spécialistes de ce domaine en pleine évolution présenteront et discuteront la jurisprudence et la doctrine récentes.
    Lieu du Colloque
    Université de Genève - Uni Mail - Salle R380
    Bd du Pont-d'Arve 40 - 1205 Genève
    Organisateurs
    Prof. Christine Chappuis et Prof. Bénédict Winiger

     Book's Inn
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     Lawjobs
    Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
    Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bürgi Nägeli Rechtsanwälte; Zürich
    Jurist/in 90%; SBB AG; Bern
    Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Wyss Wiesli Rechtsanwälte; Zürich
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; Schellenberg Wittmer, Zürich
    Anwältin /Anwalt 50%; Advokatur & Rechtsberatung TRIAS; Bern und Zürich
    Rechtskonsulent; Zurich Financial Services; Zürich
    Gerichtsschreiber/in; Kantonale Verwaltung Glarus Personaldienst; Glarus
    Juristin/Jurist; Kantonspolizei Zürich; Zürich
    Gestion droits d'accès; Expectra; Région Lémanique
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     Vorschau

    Jusletter 16. Oktober 2006
    • Andrea Pinna, La spécificité de la jurisprudence arbitrale
    • Daniela Demko, Schritte der wissenschaftlichen Textproduktion, dargestellt anhand der Erstellung einer Hausarbeit im Strafrecht
    • Marco Vitali, Die Vorhersehbarkeit von Immissionen im Enteignungsrecht

    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

    Mediadaten und Werbung in Jusletter




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