Ein Arbeitnehmer erhält Ende jeden Jahres eine Gratifikation. Diese wird vom Arbeitgeber jeweils mit einem Freiwilligkeits-, Abänderungs- oder Widerrufsvorbehalt versehen. Trotzdem kann unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf diese Gratifikation entstehen. Ein Verein praktiziert über längere Zeit ein den Statuten widersprechendes Vorgehen. Die Übung wird u.U. zum Anspruch. Dr. Arnold F. Rusch geht der Rechtsprechung und Lehre zur Übung und Observanz auf den Grund und errichtet ein abstraktes, dogmatisches Fundament im Privatrecht.
Mit einer Amnestie können Normen und Urteile ausser Kraft gesetzt werden. Nach modernem, demokratischem Verständnis passt sie auf den ersten Blick nicht in unser Rechtssystem. Prof. Stephan Gass widmet sich dem Rechtsinstitut «Amnestie» und vergleicht dabei Relevanz und Regeln in Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Des Weiteren sei auf die Verfügung der Anwaltskommission des Kantons Obwalden vom 29. Mai 2006 (Erlaubnis, Kanzlei als Aktiengesellschaft zu führen) sowie die aktuelle Rechtsprechungsübersicht (Leitentscheide Bundesgericht und EVG) hingewiesen.
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DSJV-HERBSTTAGUNG 2006
»DIE REFORM DES EUROPÄISCHEN ZOLLKODEX UND DER DEUTSCH-SCHWEIZERISCHE WARENVERKEHR«
STUTTGART, 17. NOVEMBER 2006, 16.30 UHR
Die Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V. wird am 17. November 2006 um 16.30 Uhr
im Hotel Steigenberger Graf Zeppelin in Stuttgart ihre Herbstveranstaltung zu dem Thema
"Die Reform des Europäischen Zollkodex und der deutsch-schweizerische Warenverkehr"
durchführen. Im Rahmen der Vortragsveranstaltung mit anschliessender Diskussion wird die
Einführung des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (ZWB) und deren praktische Relevanz
für im deutsch-schweizerischen Warenverkehr aktive Unternehmen behandelt. Referenten sind
drei ausgewiesene Experten des Zollrechts: Herr Professor Dr. Hans-Michael Wolffgang, Münster,
Herr Rechtsanwalt Jürgen Schmöger, Hilzingen, und Herr Roland Hirt, Bern.
Ein während längerer Zeit praktiziertes Vorgehen weckt Erwartungen: Der Arbeitnehmer will die in der Vergangenheit stets erhaltene Gratifikation auch, wenn es dem Unternehmen schlecht geht; Mitglieder eines Vereins reagieren empfindlich, wenn eine langjährige Übung plötzlich geändert wird. Der nachfolgende Aufsatz richtet den Fokus auf die Entstehung einer verpflichtenden Übung und analysiert deren dogmatische Herleitung.
Die Amnestie, zusammen mit der Begnadigung, ist ein Rechtsinstitut besonderer Art. Die Amnestie kann rechtsstaatliche Normen und rechtskräftige Urteile ausser Kraft setzen. Es stellt sich daher die Frage, ob im Rechtsstaat eine Einrichtung, die geltendes Recht aufhebt, mithin einen «Rechtsbruch» darstellt, überhaupt einen Platz haben sollte. Die Staatspraxis, auch und gerade in demokratischen Rechtsstaaten, deutet auf der anderen Seite nicht darauf hin, dass das das Institut der Amnestie «über Bord» geworfen wird. Offenbar kommt ihm immer noch eine gewisse Bedeutung zu. Und schliesslich kann wohl auch aus strafrechtsdogmatischer Sicht und mehr noch aus strafrechtspolitischer Optik auf dieses Institut nicht verzichtet werden. Im Folgenden soll das in der schweizerischen Literatur eher stiefmütterlich behandelte Rechtsinstitut der Amnestie anhand einer rechtsvergleichenden Übersicht dargestellt und erläutert und die im Titel gestellte Frage beantwortet werden. Dabei wird der schweizerischen Regelung und Praxis besondere Beachtung geschenkt, ist doch die Amnestie neu in Art. 384 des revidierten StGB aufgeführt.
Prof. Dr. phil. hist. et lic. iur. Stephan Gass
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Neue Workshop-Daten
Bern
Montag, 2. Oktober 2006, Cyber Square, Laupenstrasse 1
Zürich
Dienstag, 3. Oktober 2006, Au Premier, Hauptbahnhof
Es bleibt bei 16 Jahren Zuchthaus wegen Mordes für die 36-jährige Frau, die am 16. Oktober 2000 in Ueberstorf im Kanton Freiburg ihren Freund getötet hat.
Der Einzelrichter in Strafsachen des Bezirks Dielsdorf muss im Zusammenhang mit der Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Polizisten über die Bücher.
Der Gemeinderat Glattfelden kann die Einhausung der Kompostieranlage unter dem Lettenviadukt am linken Glattufer nicht mittels einer im amtlichen Quartierplan Sod festgelegten Dienstbarkeit durchsetzen.
Hat ein Elektrizitätswerk, gestützt auf eine entsprechende Grunddienstbarkeit, das Recht, eine Stromleitung zu betreiben, darf sie diese ohne Zustimmung der betroffenen Eigentümer nicht zur Weiterleitung betriebsfremder Daten verwenden.
Die vom Bundesgericht vorgeschlagene personelle Besetzung seiner mit erheblicher Macht ausgestatteten künftigen Verwaltungskommission erscheint ausgewogen und tauglich.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates setzte die Beratung der Vorlage für eine neue schweizerische Strafprozessordnung fort. Ihre Arbeit konzentrierte sich auf einige umstrittene Punkte.
Mit 14 zu 11 Stimmen beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ihre eigene Initiative abzuschreiben, die eine Offenlegungspflicht der Ratsmitglieder über die Einkünfte aus der nichtberuflichen Tätigkeit verlangte.
Der Bundesrat hat am 13. September 2006 die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet. Er hat zudem die Ergebnisse der Vernehmlassung zu diesem Gesetzesentwurf zur Kenntnis genommen.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz» zur Ablehnung. Hingegen begrüsst er die laufenden Anpassungen des Verbandsbeschwerderechts im Parlament. Er beabsichtigt, in der Botschaft diese Gesetzesänderungen als Gegenentwurf zu bezeichnen.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 13. September 2006 die Botschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008) gutgeheissen.
Der Bundesrat passt den Inhalt der Grundversorgung an, um den neuen Bedürfnissen der Gesellschaft und der Wirtschaft Rechnung zu tragen. So wird ab dem 1. Januar 2008 die gesamte Bevölkerung einen Breitbandanschluss beziehen können.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat vom Bericht des Bundesrates vom 9. Juni 2006 über die effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen Kenntnis genommen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Entwurf zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten verabschiedet. Weiter hat sie zwei parlamentarischen Initiativen zur Änderung des Spielbankengesetzes Folge gegeben.
Mit Verfügung vom 29. Mai 2006 hat die Anwaltskommission Obwalden - soweit ersichtlich schweizweit erstmals - drei Rechtsanwälten ermöglicht, ihre Kanzlei als Aktiengesellschaft zu führen.
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 19. August 2006 bis und mit 17. September 2006 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jurius
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BENEFRI-Tagung zum Europarecht / Journée BENEFRI de droit européen
Europäisches Asylrecht und die Schweiz
La Suisse face au droit européen de l'asile
24. November 2006, 9.15 - 16.00, Universität Freiburg (CH)
Referenten/Intervenants: Prof. A. EPINEY (Freiburg); Prof. W. KÄLIN
(Bern); A. BECK (UNHCR); Prof. M.S. NGUYEN (Lausanne); Mathias
STETTLER (BFM); Dr. Cesla AMARELLE (Lausanne); Dr.
A. ACHERMANN (Bern).
Anmeldeschluss/ Délai : 8. November 2006
Weitere Informationen und Anmeldung/ Renseignements et inscriptions :
www.unifr.ch/euroinstitut
M. Raemy, Institut für Europarecht, Av. de Beauregard 11, 1700 Fribourg, 026 300 80 90, euroinstitut@unifr.ch
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Thomas Gächter
Ausserkantonale Hospitalisation: Eine Tür zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen?
Die zunehmende Spezialisierung der Medizin sowie der steigende
Kostendruck zeigen, dass die Kantone als Spitalplanungsregionen zu klein sind. Die Beiträge des Tagungsbandes zum 4. Zentrumstag
des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht loten aus, welche Chancen und Risiken die aktive Bewirtschaftung der
ausserkantonalen oder gar ausländischen stationären Angebote
durch die Kantone mit sich bringen würde. Im Vordergrund stehen
die durch das geltende Recht gesetzten Grenzen und die Frage,
ob sich die vorhandenen Handlungsspielräume sinnvoll nutzen lassen.
Befragung zum Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB und SHAB-Online). Enquête sur la Feuille Officielle Suisse du Commerce (FOSC et FOSC-Online). Indagine sul Foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC e FUSC-online)
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Vorschau
Jusletter 25. September 2006
Mischa Berner, Abgangsentschädigungen von Managern aus arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Sicht
Paul Eitel, Bericht vom 1. Schweizerischen Erbrechtstag
Stephan Herren, Persönlichkeitsschutz und Kennzeichenrechte auf dem Prüfstand
Marco Bundi, «Zombie»-Filme im Lichte von Art. 135 StGB
Gregor Wild, Vom Vererben und Erwerben des Urheberrechts
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.