Jusletter 14. August 2006

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Liebe Leserinnen und Leser

Das Personenfreizügigkeitsabkommen garantiert europäischen Wanderarbeitnehmern einen unmittelbaren Anspruch auf arbeitsrechtliche Gleichbehandlung gegenüber inländischen Arbeitnehmern. Prof. Dr. Kurt Pärli analysiert Entscheide des EuGH und zeigt auf, welche Kriterien bei der Auswahl und Einstellung von Arbeitnehmern unzulässig sind.

Die Grösse der Wahlkreise und das System bei der Wahl der kantonalen Parlamente ist seit Jahren ein Politikum. Dr. Andrea Marcel Töndury macht sich Gedanken zu den bundesrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der kantonalen Parlamentswahlen.

Die Herztransplantation von Rosmarie Voser durch Chefchirurg Marko Turina beschäftigte die Zürcher Gerichte u.a. mit der Frage um den Stellenwert des Zeugnisverweigerungsrechts nach Art. 27bis StGB. Nun hat sich auch das Bundesgericht damit befasst und die Zeugnisverweigerung des Journalisten gestützt. Dr. Peter Studer bespricht den BGE 6P.45/2006 vom 11. Mai 2006.

Dr. Roland Pfäffli widmet sich den gesetzlichen Schranken bei der Errichtung von Grundpfandrechten sowie den bevorstehenden diesbezüglichen Gesetzesänderungen.

Prof. Paul-Henri Steinauer kommentiert BGE 132 III 401. Das Bundesgericht hatte dort entschieden, dass bei einer Scheidung der massgebende Zeitpunkt für den Entscheid darüber, ob die Austrittsleistungen gemäss Art. 122 Abs. 1 ZGB geteilt werden müssen oder ob eine angemessene Entschädigung im Sinne von Art. 124 Abs. 1 ZGB festzusetzen ist, der Eintritt der Rechtskraft des Urteils über die Scheidung ist.

Zu guter Letzt folgt ein Hinweis in eigener Sache. Auf den 1. Oktober 2006 werden die Preise für Neuabonnierungen und Abonnements-Verlängerungen von Jusletter angepasst. Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter www.weblaw.ch/jusletter/pdf/preisanpassung.pdf.

Mit besten Grüssen


Nils Güggi


 Inhaltsverzeichnis


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     Wissenschaftliche Beiträge

    Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für die arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsansprüche nach dem Personenfreizügigkeitsabkommen

    Gleich wie das Gemeinschaftsrecht garantiert das Personenfreizügigkeitsabkommen europäischen Wanderarbeitnehmer/innen einen unmittelbaren Anspruch auf arbeitsrechtliche Gleichbehandlung gegenüber inländischen Arbeitnehmer/innen. Verpflichtet sind sowohl staatliche wie private Arbeitgeber. Eine Analyse ausgewählter EuGH-Entscheide zeigt, dass Nationalitäts- aber auch Wohnsitzerfordernisse als Anstellungsvoraussetzung oder als Kriterien für die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sind. Auch das Anknüpfen an Dienstjahre kann europäische Wanderarbeitnehmer/innen mittelbar diskriminieren.

    Kurt Pärli


    Wahlkreisgrösse und Parlamentswahlsystem

    Seit Jahren wird - in unterschiedlicher Intensität - eine Diskussion um die Wahlkreisgrösse und das System für die Wahl der kantonalen Parlamente geführt. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, dass die beiden Problemkreise «Wahlkreise» bzw. «Wahlsystem» strikte zu trennen sind: Während der erste Problemkreis die Frage betrifft, ob und wie stark die Wahlkreisgrösse - unabhängig vom Wahlsystem - variieren darf, betrifft der zweite Problemkreis die Frage, ob das Majorzwahlsystem heute noch den Anforderungen an die politische Rechtsgleichheit zu genügen vermag. Der Autor vertritt die Ansicht, dass lediglich die Wahl der Kantonsparlamente in vergleichbar bzw. genügend grossen Wahlkreisen sowie das Proporzwahlsystem den bundesrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der kantonalen Parlamentswahlen entsprechen.

    Dr. iur. Andrea Marcel Töndury


     Kurzbeiträge

    Zeugnisverweigerungsrecht Art. 27bis StGB: Trotz Verdachts auf eventualvorsätzliche Tötung hält das Bundesgericht daran fest

    Art. 27bis StGB sagt, dass Medienleute keinen Zwangsmassnahmen oder Strafen ausgesetzt werden dürfen, wenn sie sich weigern, «Quellen ihrer Informationen» preiszugeben. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht gilt u.a. nicht, wenn das Gericht feststellt, dass ohne das Zeugnis ein Tötungsdelikt im Sinne der Art. 111-113 StGB nicht aufgeklärt werden kann. Das Bundesgericht klärt im vorliegend besprochenen Entscheid - im Fall rund um die Herztransplantation von Rosmarie Voser durch Chefchirurg Marko Turina (BGE 6P.45/2006 vom 11. Mai 2006) - den Stellenwert der Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht.

    Dr. iur. Peter Studer


    Die Belastungsgrenze für Grundpfandrechte

    Es gehört zum Tagesgeschäft eines Grundbuchamtes, dass ein Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet wird. Grundsätzlich bestimmt der Darlehensgeber (in Vereinbarung mit dem Grundeigentümer) die maximale Höhe der Pfandbelastung. Hingegen gibt es gewisse gesetzliche Schranken bei der Errichtung von Grundpfandrechten. Diese Schranken sowie die bevorstehenden diesbezüglichen Gesetzesänderungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausführungen.

    Dr. iur. Roland Pfäffli


    Une précision importante au sujet de l´art. 122 CC

    Dans l´ATF 132 III 401 le Tribunal fédéral a précisé que le moment déterminant pour décider si un cas de prévoyance au sens de l´art. 122 al. 1 CC est survenu est l´entrée en force du prononcé du divorce.

    Prof. Paul-Henri Steinauer



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     Agenda
    Publikum finden. Oder Publikum werden.
    14e Séminaire sur le droit du bail ; 06.10.2006 - 07.10.2006; Neuchâtel
    14e Séminaire sur le droit du bail; 13.10.2006 - 14.10.2006; Neuchâtel
    7. St. Galler Baurechtstagung; 07.09.2006; St. Gallen
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     Korrespondenten Bundesgericht

    Umstrittene Busse von 10'000 Franken

    Eine Busse von 10'000 Franken für ein gewagtes Überholmanöver innerorts ist auch im Falle eines Autolenkers mit einem Jahreseinkommen von 200'000 Franken «eine auffallend hohe Strafe».

    Markus Felber


    Weiterhin (noch) keine Gebühren auf MP3-Playern

    Auf MP3-Playern und Harddisc-Recordern müssen einstweilen weiterhin (noch) keine Urheberrechtsabgaben entrichtet werden.

    Markus Felber


    Deal mit dem Richter zum zweiten Mal geplatzt

    Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Sexualstraftäters zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten durch das St. Galler Kantonsgericht zum zweiten Mal als zu milde aufgehoben.

    Markus Felber


    Konfrontation ohne Anwalt

    Reagiert ein amtlicher Verteidiger nicht, obwohl die Polizei ihn rechtzeitig über die bevorstehende Konfrontation seines Klienten mit Belastungszeugen informiert, verletzt die Durchführung der Einvernahme in Abwesenheit des Anwalts den Anspruch auf eine wirksame Verteidigung nicht.

    Markus Felber


    Basler Museum der Kulturen

    Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die Erweiterung und Aufstockung des Basler Museums der Kulturen teilweise aufschiebende Wirkung erteilt.

    Markus Felber


    Immobilien-Leasing ohne Förmlichkeit

    Der Immobilien-Leasing-Vertrag ist laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht auf eine Eigentumsübertragung gerichtet und kann deshalb ohne Beachtung weiterer Formvorschriften abgeschlossen werden.

    Markus Felber


    Fragwürdiges Zubrot für Bundesrichter

    Die Bundesverfassung verbietet Mitgliedern von Bundesrat und Bundesgericht jede Nebenerwerbstätigkeit. Trotzdem wollen die höchsten Richter des Landes sich die Möglichkeit offen halten, auch in Zukunft jährlich bis zu 10'000 Franken dazuzuverdienen.

    Markus Felber


     Gesetzgebung

    Verzeichnis der auf den August 2006 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

    Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2006 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

    Jurius



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    ICT Landsgemeinde
    Rechtspraxis der ICT Infrastruktur, Inhalte und Verträge
    30. August 2006, 13.45 Uhr, ETH Zürich
    Wenn Sie mit dem Recht der Kommunikationsinfrastrukturen, der Informationstechnologie oder der elektronischen Inhalte befasst sind, dürfen Sie diesen Anlass nicht verpassen. Experten präsentieren die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT). Zudem stehen Ihnen ausgewiesene Praktiker Rede und Antwort. Beim Apéro riche auf der Terrasse des Dozentenfoyers der ETH Zürich haben Sie die Möglichkeit, den Erfahrungsaustausch und persönliche Kontakte zu pflegen.

     

     

     

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    Die achte Tagung für Informatik und Recht findet am Dienstag, 24. Oktober 2006, im Berner Rathaus statt und befasst sich mit der bevorstehenden praktischen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten und Verwaltungsstellen. Referate:
  • Lucien Lazzarotto, avocat: Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten aus der Sicht des Anwalts
  • Marc von Weissenfluh: Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht
  • Dr. Robert G. Briner: Kommunikationsmittel für den elektronischen Rechtsverkehr
  • Prof. Dr. Thomas Koller: Haftungsfragen rund um den elektronischen Rechtsverkehr
  • Urs Paul Holenstein: Das Projekt eSchKG
  • Adrian Blöchlinger: ZertES-konforme Signaturen als Hemmschuh für den elektronischen Rechtsverkehr?
  • Im Anschluss an die Referate führen diverse parallel geführte Workshops statt. Sämtliche Unterlagen, Informationen und weitere nützliche Hinweise finden Sie unter www.rechtsinformatik.ch

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     Vorschau

    Jusletter 21. August 2006
    • Beat Habegger, Der unmöglichste Job der Welt - Zur Wahl eines neuen Uno-Generalsekretärs
    • Suzette Sandoz, n peu de précision, s'il vous plaît ou Le surprenant considérant 5 de l'arrêt 5C.113/2005
    • Naoki Takei, Rezension: Aktuelle Entwicklungen im Haftpflichtrecht
    • Hans Furrer, Wie funktionieren Galerien?

    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

    Mediadaten und Werbung in Jusletter



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