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Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Felix Uhlmann, Andrea Schütz und Cristina Bognuda publizieren einen Übungsfall inkl. Lösungsskizze im öffentlichen Recht. Thema des Falles sind Rechtsmittel gegen Examensentscheidungen.
Erwähnt sei zudem ein Beitrag von Markus Felber zu BGE 4C.432/2005 vom 22. März 2006. Das Bundesgericht entschied, dass ein Vermögensverwalter Retrozessionen dem Kunden abliefern muss, sofern dieser nicht in Kenntnis aller massgeblichen Zahlungen ausdrücklich darauf verzichtet hat. Dieser Entscheid wird zudem von RA Rolf Kuhn, LL.M und RA Dr. Sabine Kilgus, LL.M, besprochen.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Kurzbeiträge
Korrespondenten Bundesgericht
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Le Centre du droit de l'entreprise de l'Université de Lausanne
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Prochaine journée d'étude :
Jeudi 5 octobre 2006
La nouvelle Loi fédérale sur le Tribunal fédéral:
Le système des recours par M. le Juge fédéral Alain Wurzburger; Dispositions générales de procédure par Me Benoît Bovay; Recours en matière civil par M. le Prof. Denis Tappy; Recours en matière de droit public par M. le Prof. Etienne Poltier; Recours en matière pénale par Me Laurent Moreillon; Recours en maitère LP par M. le Prof. Hansjörg Peter
Nos dernières publications :
Cedidac n° 68, R. Dessemontet, Le consortium de construction et sa fin prématurée en droit suisse Cedidac n° 69, Les successions dans les entreprises Cedidac n° 70, Le nouveau droit de la société à responsabilités limitée
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Reintegration fördern: Auch eine Aufgabe der beruflichen Vorsorge
Mittwoch, 23. August 2006, Grand Casino Luzern
Berufliche Reintegration - ein Feld für Vorsorgeeinrichtungen oder Lebensversicherer?Eingliederungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Vorsorgeeinrichtung und IV-StelleErfolgsbeispiel der öffentlichen Hand: Die Direktion Justiz und Inneres des Kantons Zürich übernimmt Verantwortung
Zwei Beispiele aus der Welt von Kleinbetrieben: "Wie wurde mit Hilfe der PK (Sammelstiftung) eine Lösung gefunden?"
Produktentwicklung für mehr berufliche Reintegration
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Das Bundesgericht spricht Retrozessionen dem Kunden zu
Das Bundesgericht verpflichtet externe Vermögensverwalter zur Transparenz.
Sabine Kilgus / Rolf Kuhn
«Staatsrechtliche Beschwerden gegen Examensentscheidungen haben regelmässig nur geringe Erfolgsaussichten ...»
Rechtsmittel gegen Examensentscheidungen ist regelmässig nur geringer Erfolg beschieden. Gerügt werden können immerhin Verfahrensfehler. Der vorliegende Übungsfall zeigt ein typisches Beispiel.
Felix Uhlmann / Andrea Schütz / Cristina Bognuda
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BGE-Band 131 - Verlagsdecken sind da!
Alles Weitere zum vorteilhaften Binden von Fr. 29.--/Band finden Sie im
Archiv zum " Produkt der Woche" vom 22. Mai 2006.
Buchbinderei Hollenstein AG, Bernstrasse 36 A, 3308 Grafenried
Telefon 031 767 99 33 www.bu-bi.ch
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Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
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Korrespondenten Bundesgericht |
Wem gehören Retrozessionen?
Der Vermögensverwalter muss Retrozessionen dem Kunden abliefern, sofern dieser nicht in Kenntnis aller massgeblichen Zahlungen ausdrücklich darauf verzichtet hat. Das verlangt das Bundesgericht gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen des Auftragsrechts.
Markus Felber
Wettbewerbsbeschränkungen
Hat die Wettbewerbskommission (Weko) bereits ein Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet und das betroffene Unternehmen darüber informiert, kann dieses keine freiwillige Meldung im Sinn der Übergangsbestimmungen mehr einreichen, um den im neuen Kartellgesetz vorgesehenen Sanktionen zu entgehen.
Markus Felber
Unterschiedliche Eigenmiete
Eine unterschiedlich hohe Festsetzung der Eigenmietwerte von Erstwohnungen und Zweitwohnungen, wie der Kanton Glarus sie kennt, verstösst weder gegen das Gebot der Rechtsgleichheit noch gegen das Verbot der Willkür.
Markus Felber
Unzulässiger «Heimatschutz»
Die Reglementierung der jährlichen Messeveranstaltung «L´Abbaye de Fleurier» in der Neuenburger Gemeinde Fleurier verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen die Wirtschaftsfreiheit und gegen Grundsätze des Binnenmarktgesetzes.
Markus Felber
Beschwerde zurückgezogen
Der Schweizer und der Zürcher Heimatschutz haben die im Zusammenhang mit dem geplanten Abbruch des Güterbahnhofs in Zürich gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 2. November 2005 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurückgezogen.
Markus Felber
Wer zahlt für Lärmschutz?
Werden entlang einer Autobahn Lärmschutzwände erstellt, damit in einer nahen Bauzone die Planungswerte eingehalten werden und das betroffene Gebiet überbaut werden kann, dann dürfen die Kosten nicht ausschliesslich den Grundeigentümern überbunden werden.
Markus Felber
Bundesrat genehmigt Überstellungsvertrag mit Kuba
Schweizerische und kubanische Staatsangehörige können künftig ihre Freiheitsstrafe im Heimatstaat verbüssen. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Vertrag zwischen der Schweiz und Kuba über die Überstellung verurteilter Personen genehmigt.
Jurius
Neuregelung des Notrechts nicht notwendig
Zusätzliche Regelungen im Bereich des Notrechts sind weder notwendig noch zweckmässig. Zu diesem Schluss ist der Bundesrat am 16. Juni 2006 im Rahmen einer Aussprache gelangt.
Jurius
Wahlen an die erstinstanzlichen Gerichte - keine Wahlen an das Bundesgericht
Die Gerichtskommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Juni 2006 ihre offiziellen Wahlvorschläge für das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht verabschiedet. Die Vereinigte Bundesversammlung folgte am 21. Juni 2006 allen fünf Wahlvorschlägen. Zudem beantragte die Gerichtskommission, für die per Ende Dezember 2006 zurücktretenden Bundesrichter Nay und Betschart keine Nachfolger mehr zu wählen.
Jurius
Summary of Chamber judgment Stoll v. Switzerland - freedom of the press
The ECHR held that there had been a violation of Article 10 of the European Convention on Human Rights. It held unanimously that the finding of a violation constituted in itself sufficient just satisfaction for the non-pecuniary damage sustained by the applicant.
Jurius
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2006 70 / II Nr. 24 - 45)
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / II Nr. 24 - 45 abgedruckt.
Jurius
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2006 70 / I Nr. 1 - 23)
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / I Nr. 1 - 23 abgedruckt.
Jurius
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2005 69 / VI Nr. 121 - 143)
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 69 / VI Nr. 121 - 143 abgedruckt.
Jurius
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Gleichgeschlechtliche Partnerschaft: Ein interdisziplinärer Austausch
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Tagung des Instituts für Familienforschung und -beratung der Universität Freiburg
29. September 2006, 9 - 17.40 Uhr, Universität Freiburg
Die Tagung beleuchtet Fragen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aus historischer, familienrechtlicher, soziologischer und psychologischer Perspektive. Sie bezieht sich auch auf das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz), das am 1. Januar 2007 in Kraft tritt.
Prof. Dr. P. Servais, Belgien; Prof. Dr. A. Rumo-Jungo, Freiburg; Dr. B. Eggen, Stuttgart; Dr. K. Wiesendanger, Zürich; H. Ytterberg, Ombudsman, Schweden; Dr. K. Obermüller, Zürich; Dr. K. Widmer, Freiburg; Dr. R. Gerber Jenni, Freiburg
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Vorschau |
Jusletter 3. Juli 2006
- Christa Tobler, Der Kauf von Ferienwohnungen nach EG-Recht und bilateralem Recht
- François Vouilloz, Le blanchiment d´argent
- Simon Schären, Besprechung 4C.432/2005
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
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