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Liebe Leserinnen und Leser

Prof. Felix Uhlmann, Andrea Schütz und Cristina Bognuda publizieren einen Übungsfall inkl. Lösungsskizze im öffentlichen Recht. Thema des Falles sind Rechtsmittel gegen Examensentscheidungen.

Erwähnt sei zudem ein Beitrag von Markus Felber zu BGE 4C.432/2005 vom 22. März 2006. Das Bundesgericht entschied, dass ein Vermögensverwalter Retrozessionen dem Kunden abliefern muss, sofern dieser nicht in Kenntnis aller massgeblichen Zahlungen ausdrücklich darauf verzichtet hat. Dieser Entscheid wird zudem von RA Rolf Kuhn, LL.M und RA Dr. Sabine Kilgus, LL.M, besprochen. 

Mit besten Grüssen


Nils Güggi



 Inhaltsverzeichnis

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    Le Centre du droit de l'entreprise de l'Université de Lausanne
    Prochaine journée d'étude :
    Jeudi 5 octobre 2006
    La nouvelle Loi fédérale sur le Tribunal fédéral:
    Le système des recours par M. le Juge fédéral Alain Wurzburger; Dispositions générales de procédure par Me Benoît Bovay; Recours en matière civil par M. le Prof. Denis Tappy; Recours en matière de droit public par M. le Prof. Etienne Poltier; Recours en matière pénale par Me Laurent Moreillon; Recours en maitère LP par M. le Prof. Hansjörg Peter
    Nos dernières publications :
    Cedidac n° 68, R. Dessemontet, Le consortium de construction et sa fin prématurée en droit suisse Cedidac n° 69, Les successions dans les entreprises Cedidac n° 70, Le nouveau droit de la société à responsabilités limitée
    CEDIDAC, UNIL, Internef, 1015 Lausanne
    tél. 021 692 28 50, fax. 021 692 28 55
    www.unil.ch/cedidac, cedidac@unil.ch

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    Reintegration fördern:
    Auch eine Aufgabe der beruflichen Vorsorge

    Mittwoch, 23. August 2006, Grand Casino Luzern
  • Berufliche Reintegration - ein Feld für Vorsorgeeinrichtungen oder Lebensversicherer?
  • Eingliederungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Vorsorge­einrichtung und IV-Stelle
  • Erfolgsbeispiel der öffentlichen Hand: Die Direktion Justiz und Inneres des Kantons Zürich übernimmt Verantwortung
  • Zwei Beispiele aus der Welt von Kleinbetrieben: "Wie wurde mit Hilfe der PK (Sammelstiftung) eine Lösung gefunden?"
  • Produktentwicklung für mehr berufliche Reintegration
  • IRP-HSG, Bodanstr. 4, 9000 St.Gallen, e-mail: irp-ch@unisg.ch / www.irp.unisg.ch


     Kurzbeiträge

    Das Bundesgericht spricht Retrozessionen dem Kunden zu

    Das Bundesgericht verpflichtet externe Vermögensverwalter zur Transparenz.

    Sabine Kilgus / Rolf Kuhn


    «Staatsrechtliche Beschwerden gegen Examensentscheidungen haben regelmässig nur geringe Erfolgsaussichten ...»

    Rechtsmittel gegen Examensentscheidungen ist regelmässig nur geringer Erfolg beschieden. Gerügt werden können immerhin Verfahrensfehler. Der vorliegende Übungsfall zeigt ein typisches Beispiel.

    Felix Uhlmann / Andrea Schütz / Cristina Bognuda



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    Publikum finden. Oder Publikum werden.
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     Korrespondenten Bundesgericht

    Wem gehören Retrozessionen?

    Der Vermögensverwalter muss Retrozessionen dem Kunden abliefern, sofern dieser nicht in Kenntnis aller massgeblichen Zahlungen ausdrücklich darauf verzichtet hat. Das verlangt das Bundesgericht gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen des Auftragsrechts.

    Markus Felber


    Wettbewerbsbeschränkungen

    Hat die Wettbewerbskommission (Weko) bereits ein Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet und das betroffene Unternehmen darüber informiert, kann dieses keine freiwillige Meldung im Sinn der Übergangsbestimmungen mehr einreichen, um den im neuen Kartellgesetz vorgesehenen Sanktionen zu entgehen.

    Markus Felber


    Unterschiedliche Eigenmiete

    Eine unterschiedlich hohe Festsetzung der Eigenmietwerte von Erstwohnungen und Zweitwohnungen, wie der Kanton Glarus sie kennt, verstösst weder gegen das Gebot der Rechtsgleichheit noch gegen das Verbot der Willkür.

    Markus Felber


    Unzulässiger «Heimatschutz»

    Die Reglementierung der jährlichen Messeveranstaltung «L´Abbaye de Fleurier» in der Neuenburger Gemeinde Fleurier verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen die Wirtschaftsfreiheit und gegen Grundsätze des Binnenmarktgesetzes.

    Markus Felber


    Beschwerde zurückgezogen

    Der Schweizer und der Zürcher Heimatschutz haben die im Zusammenhang mit dem geplanten Abbruch des Güterbahnhofs in Zürich gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 2. November 2005 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurückgezogen.

    Markus Felber


    Wer zahlt für Lärmschutz?

    Werden entlang einer Autobahn Lärmschutzwände erstellt, damit in einer nahen Bauzone die Planungswerte eingehalten werden und das betroffene Gebiet überbaut werden kann, dann dürfen die Kosten nicht ausschliesslich den Grundeigentümern überbunden werden.

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Bundesrat genehmigt Überstellungsvertrag mit Kuba

    Schweizerische und kubanische Staatsangehörige können künftig ihre Freiheitsstrafe im Heimatstaat verbüssen. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Vertrag zwischen der Schweiz und Kuba über die Überstellung verurteilter Personen genehmigt.

    Jurius


    Neuregelung des Notrechts nicht notwendig

    Zusätzliche Regelungen im Bereich des Notrechts sind weder notwendig noch zweckmässig. Zu diesem Schluss ist der Bundesrat am 16. Juni 2006 im Rahmen einer Aussprache gelangt.

    Jurius


    Wahlen an die erstinstanzlichen Gerichte - keine Wahlen an das Bundesgericht

    Die Gerichtskommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Juni 2006 ihre offiziellen Wahlvorschläge für das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht verabschiedet. Die Vereinigte Bundesversammlung folgte am 21. Juni 2006 allen fünf Wahlvorschlägen. Zudem beantragte die Gerichtskommission, für die per Ende Dezember 2006 zurücktretenden Bundesrichter Nay und Betschart keine Nachfolger mehr zu wählen.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Summary of Chamber judgment Stoll v. Switzerland - freedom of the press

    The ECHR held that there had been a violation of Article 10 of the European Convention on Human Rights. It held unanimously that the finding of a violation constituted in itself sufficient just satisfaction for the non-pecuniary damage sustained by the applicant.

    Jurius


     Publikationen

    Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2006 70 / II Nr. 24 - 45)

    Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / II Nr. 24 - 45 abgedruckt.

    Jurius


    Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2006 70 / I Nr. 1 - 23)

    Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / I Nr. 1 - 23 abgedruckt.

    Jurius


    Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2005 69 / VI Nr. 121 - 143)

    Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 69 / VI Nr. 121 - 143 abgedruckt.

    Jurius



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    Gleichgeschlechtliche Partnerschaft:
    Ein interdisziplinärer Austausch
    Tagung des Instituts für Familienforschung und -beratung der Universität Freiburg
    29. September 2006, 9 - 17.40 Uhr, Universität Freiburg
    Die Tagung beleuchtet Fragen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aus historischer, familienrechtlicher, soziologischer und psychologischer Perspektive. Sie bezieht sich auch auf das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz), das am 1. Januar 2007 in Kraft tritt.
    Prof. Dr. P. Servais, Belgien; Prof. Dr. A. Rumo-Jungo, Freiburg; Dr. B. Eggen, Stuttgart; Dr. K. Wiesendanger, Zürich; H. Ytterberg, Ombudsman, Schweden; Dr. K. Obermüller, Zürich; Dr. K. Widmer, Freiburg; Dr. R. Gerber Jenni, Freiburg
    Information und Anmeldung: www.unifr.ch/iff

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     Vorschau

    Jusletter 3. Juli 2006
    • Christa Tobler, Der Kauf von Ferienwohnungen nach EG-Recht und bilateralem Recht
    • François Vouilloz, Le blanchiment d´argent
    • Simon Schären, Besprechung 4C.432/2005

    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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