Die Liberalisierung zahlreicher Bereiche des öffentlichen Schweizer Wirtschaftsrechts ist in völkerrechtlichen Verpflichtungen geregelt. Deren Ziele können meist über die völker- und europarechtskonforme Auslegung erreicht werden. Vor der direkten Anwendbarkeit einzelner Abkommen schrecken die Schweizer Gerichte mehrheitlich zurück. Prof. Dr. Andreas Ziegler befasst sich mit der Bedeutung der völker- und europarechtskonformen Auslegung für das öffentliche Wirtschaftsrecht in der Schweiz. Dabei bespricht er zugleich den Entscheid der REKO/INUM vom 20.10.2005 im Beschwerdeverfahren H-2004-174 (Postwesen - Vorzugstarife für die Beförderung von Presseerzeugnissen).
«Unter Stalking wird [...] das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann» (Wikipedia). RA Cornelia Stengel und RA Martin Drück präsentieren eine Übersicht über die Rechtslage bezüglich Stalking und berichten von Erfahrungen und Strategien im Umgang mit Opfer, Täter und der Situation an sich.
Personen mit einem asylrechtlichen Nichteintretensentscheid erhalten keine Sozialhilfe mehr. Diese asylpolitisch motivierte Schlechterstellung führt im Sozialhilfebereich zu einigen offenen Fragen, die der Klärung bedürfen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt hatte sich im Urteil PS.2004.0230 vom 15. Juni 2005 mit dem Thema zu befassen. Es befand die Schlechterstellung für rechtsungleich und verlangt eine kantonale gesetzliche Grundlage. RA Carlo Tschudi bespricht das Urteil.
Erwähnt sei weiter die Rechtsprechungsübersicht. Sie führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Bundesgerichts und des EVG auf, die im Zeitraum vom 14. Februar 2006 bis und mit 17. März 2006 aufgeschaltet wurden.
Im Namen des Jusletter-Teams wünsche ich Ihnen einen guten Start in den hoffentlich wunderschönen, milden Frühling.
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
27. April 2006, 14.00 - 19.15, im Hotel Schweizerhof Luzern
Die Referierenden erörtern die Chancen und Risiken einer erweiterten Nutzung der
Angebote von ausserkantonalen und ausländischen Leistungserbringern
durch die Kantone. Diskutiert werden sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche
und versicherungstechnische Fragen.
Referierende
Dr. iur. Silvia Bucher, Gerichtsschreiberin EVG
Stefan Güntensperger, MHA, Geschäftsleitung RehaClinic Zurzach
lic. rer. pol. Michael Jordi, GDK
Dr. iur. Thomas Mattig, SVV
lic. iur. Beat Meyer, Richter
lic. rer. pol. Frank Stüssi, weko
Le Centre du droit de l'entreprise de l'Université de Lausanne
Le mercredi 26 avril 2006, le CEDIDAC organise une journée d'étude intitulée:
La révision du droit de la société anonyme
Orateurs: Prof. Rita Trigo Trindade, Me Michel Jaccard, Me Sébastien Bettschart, Prof.
Walter Stoffel, M. André Donzé, Prof. Henry Peter, Me Alain Thévenaz
Pour vos agendas:
La nouvelle loi fédérale sur le Tribunal fédéral fera l'objet d'une journée d'étude le jeudi 5
octobre 2006.
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Letzte freie Plätze für den Studienstart am 8. Mai 2006
Die Liberalisierung zahlreicher Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist für die Schweiz im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen abgesichert (WTO, bilaterale Wirtschaftsintegrationsabkommen mit der EG). Während auch in der Schweiz die Gerichte vor einer Anerkennung der direkten Anwendbarkeit insbesondere des GATT und des Freihandelsabkommens mit der EG immer noch zurückschrecken, zeigt sich, dass über die völker- und europarechtskonforme Auslegung die meisten Liberalisierungsziele der entsprechenden internationalen Vereinbarungen erreicht werden können. Schweizer Gerichte sind aufgrund des wirtschaftspolitischen Umfelds (zumindest teilweise) zunehmend bereit, diesen zur Durchsetzung zu verhelfen, ohne zu den verfassungsrechtlichen Fragen der unmittelbaren Anwendbarkeit und des Rangs des Völkerrechts in der Schweiz Stellung nehmen zu wollen.
Ein kürzlich vom Bezirksgericht Zürich in Sachen Stalking gefälltes Urteil zeigt erneut die Schwierigkeiten auf, die verschiedenen Erscheinungsformen und Auswirkungen von Stalking rechtlich zu erfassen. Dieser Artikel verschafft einen Überblick über die derzeitige Rechtslage bezüglich Stalking in der Schweiz und im Ausland. Gleichzeitig berichten die Autoren über ihre Erfahrungen und präsentieren Strategien zum (rechtlichen) Umgang mit Stalking.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt erachtet die sozialhilferechtliche Schlechterstellung von Personen mit Nichteintretensentscheid als rechtsungleich und verlangt hierfür eine kantonale gesetzliche Grundlage.
RA Carlo Tschudi
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DSJV-FRÜHJAHRSVERANSTALTUNG 2006
»VERMARKTUNG SCHWEIZER BANKPRODUKTE IN DEUTSCHLAND«
RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN AUS BERATUNGS- UND BANKENSICHT
ZÜRICH, 28. APRIL 2006, 17.00 UHR
Voraussetzungen der aktiven Marktbearbeitung von der Schweiz aus
Spezialfall passive Dienstleistungsfreiheit
Rahmenbedingungen der Bearbeitung des deutschen Marktes
Die Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Frage, wann ein Ereignis sozialversicherungsrechtlich als Unfall gilt und wann nicht, ist um ein Kapitel reicher: Verletzt sich ein Reiter, weil sein Pferd stolpert, liegt kein Unfall im Rechtssinn vor.
Wähnt sich eine Klientin mit ihrem Anwalt in Freundschaft verbunden, obwohl dieser lediglich seinen Job gegen Honorar macht und sich bereichern will, muss er die Situation klären, wenn die betagte Dame ihn zum Alleinerben machen will. Das entschied das Bundesgericht im Zusammenhang mit dem Streit um das grosse Kirchbach-Vermögen.
Werden bei verschiedenen Gerichten Klagen eingereicht, die miteinander in sachlichem Zusammenhang stehen, kann gemäss dem neuen Gerichtsstandsgesetz «jedes später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen, bis das zuerst angerufene entschieden hat».
Wird eine transsexuelle Person bisher weiblichen Geschlechts operativ zum Mann gemacht, muss die obligatorische Krankenversicherung auch die Kosten für die chirurgische Herstellung eines erektionsfähigen Penis übernehmen.
Der Bundesrat befürwortet den Steuerwettbewerb sowohl innerhalb der Schweiz als auch im internationalen Rahmen. Er bekräftigt, die Tarifautonomie der Kantone nicht eindämmen zu wollen und stellt sich somit gegen eine materielle Steuerharmonisierung. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass für die direkte Bundessteuer ein Steuertarif nach dem Vorbild des Kantons Obwalden nicht in Frage kommt, weil ihr eine stärkere Umverteilungsfunktion zukommt.
Der Bundesrat hat am 17. März beschlossen, grundsätzlich an der vollständigen Abgabe der Bundesbeteiligung an Swisscom festzuhalten. Angesichts der in der Vernehmlassung erhobenen einhelligen Kritik an der vorgeschlagenen Volksaktie verzichtet er darauf, diese Idee weiterzuverfolgen. Die Botschaft zur Abgabe der Bundesbeteiligung an Swisscom will er bereits am 5. April 2006 zuhanden der Kommissionen verabschieden.
Die Schweiz und Kanada haben eine Vereinbarung zur Übermittlung der Personendaten von Flugpassagieren abgeschlossen. Auf Schweizer Seite wurde das Dokument vom Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Raymond Cron unterzeichnet, auf kanadischer Seite von Alain Jolicoeur, dem Präsidenten der Grenzbehörde. Die Vereinbarung entspricht den datenschutzrechtlichen Anforderungen der Schweiz.
Zu Beginn der Wintersession 2007 treten die neuen Unvereinbarkeitsbestimmungen des Parlamentsgesetzes in Kraft (Art. 14 und 15). Danach ist die Mitgliedschaft in geschäftsleitenden Organen gewisser Organisationen und Unternehmungen, bei denen der Bund eine beherrschende Stellung hat, unvereinbar mit einem parlamentarischen Mandat.
Die Gerichtskommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung einstimmig Herrn Hans Mathys als Nachfolger von Bundesrichter Franz Nyffeler vor. Sie folgt damit dem Vorschlag der SVP-Fraktion. Ferner sieht die Kommission im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Herrn Hans Urech als Präsident des Bundesverwaltungsgerichts raschen Handlungsbedarf gegeben und schlägt vor, noch während der laufenden Session einen neuen Gerichtspräsidenten zu wählen.
An der Generalversammlung im Juni wird Franz Kellerhals als Verwaltungsratspräsident der AlpTransit Gotthard AG (ATG) zurücktreten. Kellerhals hatte dieses Mandat während vier Jahren inne. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schlägt für seine Nachfolge Peter Testoni vor, den früheren Vizedirektor des Bundesamts für Verkehr.
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 14. Februar 2006 bis und mit 17. März 2006 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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Vorschau
Jusletter 27. März 2006
Reto Fanger, Digitale Dokumente als Beweismittel
Silvia Ruspekhofer, The Human Right to Water and Food: Insights from the Work of the Special Rapporteur on the Right to Food
Roland Pfäffli, Die Berichtigung des Grundbuchs
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.