Der Bundesrat hat am 23.11.2005 die Botschaft zur Revision des Patentgesetzes verabschiedet. Sie ist die zweite von drei Tranchen der Patentrechtsrevision und orientiert sich weitgehend an der europäischen Biotechnologie-Richtlinie (Richtlinie 98/44/EG). Die Revision soll hauptsächlich einen angemessenen patentrechtlichen Schutz für Erfindungen im Bereich der Biotechnologie sicherstellen. Weiter wird das Patenterteilungsverfahren angepasst, um die Voraussetzungen zur Ratifikation des Patent Law Treaty (PLT) zu schaffen. RA Dr.iur. et dipl.natw. ETH Thierry Calame und Florent Thouvenin analysieren und kommentieren die Vorlage.
Prof. Paul-Henri Steinauer fasst kurz BGE 132 III 6 zusammen. Das Bundesgericht hatte sich in diesem Entscheid mit dem Verhältnis zwischen dem Schutz vor negativen Immissionen gemäss Bundesprivatrecht und dem kantonalen öffentlichen Recht über Anpflanzungen zu befassen («Immissions négatives et restrictions de droit public à la propriété foncière»).
RA Dr.iur. Andrea Flury und RA Nadine Maier Viñas, MBL-HSG, berichten vom 9. St.Galler Internationalen Immaterialgüterrechtsforum vom 27./28.10.2005.
In eigener Sache: Am Donnerstag erscheint der erste digitale Tagungsband dieses Jahres: Peter Jung (Hrsg.), Tagungsband Recht aktuell 2006 (Aktuelle Entwicklungen im Haftungsrecht). Es ist dies der erste Tagungsband, der nicht mehr in Jusletter als Schwerpunkt-Ausgabe veröffentlicht wird, sondern als singuläre Publikation in «Edition Weblaw». Der Zugriff wird kostenpflichtig und via Passwort möglich sein. Interessierte Personen können sich für die kostenlose E-Mail anmelden unter info@weblaw.ch. Informationen zu Preisen und Konditionen erhalten Sie unter derselben Adresse.
Des Weiteren weise ich auf die Aktualisierung von Student´s Inn hin. Unter www.weblaw.ch/studentsinn finden sich über 300 Übungs- und Prüfungsfälle aller Schweizer Universitäten, teils mit Lösungen. Gut geübt ist halb bestanden.
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
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Die Bemühungen des schweizerischen Gesetzgebers um einen adäquaten patentrechtlichen Schutz für Erfindungen im Bereich der Biotechnologie gehen mit dem zurückliegenden Jahreswechsel in ihr zwanzigstes Lebensjahr. Anlass für den vorliegenden Beitrag bildet aber weniger dieser runde Geburtstag als vielmehr die Unterbreitung der Botschaft des Bundesrates vom 23. November 2005. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen in erster Linie eine Reihe von Neuerungen zum patentrechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen umgesetzt werden, die vom europäischen Gesetzgeber mit Erlass der Biotechnologie-Richtlinie bereits 1998 weitgehend vorgezeichnet wurden. Weiter wird das Patenterteilungsverfahren punktuell revidiert, um die Voraussetzungen zur Ratifikation des Patent Law Treaty (PLT) zu schaffen.
RA Dr. iur. et dipl. natw. ETH Thierry Calame / Florent Thouvenin
La protection du propriétaire foncier contre les immissions négatives ne permet pas de passer outre les restrictions mises par le droit public cantonal à la propriété foncière. Dans un arrêt rendu le 21 octobre 2005 (ATF 132 III 6 = ATF 5C.200/2005), le Tribunal fédéral a en effet rejeté la demande d´un propriétaire tendant à l´abattage d´arbres qui privaient son fonds d´ensoleillement et de lumière et entretenaient une humidité excessive, mais qui étaient protégés par le droit public cantonal.
Traditionellerweise trafen sich die schweizerischen und europäischen Experten des Immaterialgüterrechts Ende Oktober zum St.Galler Internationalen Immaterialgüterrechtsforum.
RA Dr.iur. Andrea Flury und RA Nadine Maier Viñas, MBL-HSG
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Romeo und Julia - Jurius und Juria.
Auch eine Liebesbeziehung.
Mit Beiträgen von F. Zeller, J.-M. Schaller, D. Rietiker, J. A. Mirimanoff, E. Saluz, B. Bertossa, M. Felber, M. Schenker, G. Steinmann, E. Markel, S. Gass, H.-J. Bühlmann, M. Greßmann, P. Zappelli, E. Aschwanden, J. Sohm, L. Isaak-Dreyfus, R. Bornatico, D. Kipfer Fasciati, A. Haldemann, E. Fischer, J. Le Fort, C. López, H. Seiler, M. Ziegler, E. Epiney-Colombo, A. Jenny, P. Balmer und Juria.
Das Bundesgericht in Lausanne und das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) in Luzern, die per 1. Januar 2007 zu einem einzigen Gericht des Bundes fusionieren werden (NZZ 2. 3. 06), vermelden in ihren Geschäftsberichten für das Jahr 2005 erneut eine an beiden Standorten unterschiedlich ausgeprägte Arbeitsbelastung.
Der Richter darf den Berichten und Zeugnissen eines Hausarztes nicht von vornherein jede Glaubwürdigkeit absprechen. Ein solches richterliches Vorurteil ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts «offensichtlich willkürlich».
Es verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn im Rahmen einer Kampfscheidung eine Beschwerde eingereicht wird, die von einem elfeinhalbjährigen und einem zehnjährigen Kind unterzeichnet, aber offenkundig von deren Mutter abgefasst worden ist.
Die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Gossau darf ihre Kirchenglocken weiterhin auch während der Nacht die Stunden und Viertelstunden schlagen lassen.
Gefährliche Hunde im Kanton Wallis erhalten eine Gnadenfrist und dürfen den Entscheid des Bundesgerichts über die Verfassungsmässigkeit des vom Staatsrat erlassenen Verbots von zwölf Rassen bei lebendigem Leib abwarten.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss im Falle des früheren Schweizer Botschafters in Luxemburg, Peter Friederich, auf Geheiss des Bundesgerichts teilweise über die Bücher.
Noch bevor das neue Bundesverwaltungsgericht seine Arbeit aufgenommen hat, tritt dessen Präsident wegen zu grosser Belastung zurück. Die Wahl des Nachfolgers soll im Juni stattfinden.
Hans Urech, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, tritt mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Er begründet seinen Rücktritt mit gesundheitlichen Problemen.
Am 10. März hat der Bundesrat zur Parlamentarischen Initiative «Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens» Stellung genommen. Der Bundesrat heisst den Gesetzesentwurf im Grundsatz gut. Er will jedoch die Eventualverpflichtung des Bundes aus Verlustbeteiligungen begrenzen sowie das Gesetz nach vier Jahren überprüfen.
Der Bundesrat hat am 10. März die Detailbeschlüsse für die Sofortmassnahme bei der Ehepaarbesteuerung verabschiedet. Die vom Bundesrat am 15. Februar in den Grundzügen verabschiedete Kombi-Lösung setzt sich aus der Erhöhung des Zweiverdienerabzugs in Höhe von 50% des Zweitverdienstes bis maximal 12´500 Franken und einem neuen Verheiratetenabzug von 2´500 Franken zusammen.
Mit Entscheid vom 6. März 2006 bewilligte die Wettbewerbskommission die Übernahme der Aargauer Zentralmolkerei AG (AZM) durch die Emmi AG. Die Wettbewerbskommission kam zum Schluss, dass Emmi durch den Zusammenschluss auf den Märkten für Konsummilch, Konsumrahm und Butter eine marktbeherrschende Stellung erlangt, dass aber bei AZM die Voraussetzungen für die Anwendung der Failing Company Defence erfüllt sind.
Der Bundesrat hat am 10. März die Botschaft zur Ratifikation von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Die Vorlage soll einen ausgewogenen, den Anforderungen der Informationsgesellschaft entsprechenden Schutz des Kulturschaffens sicherstellen.
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die Zusammenfassung eines Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 1. September 2005 (2A.273/2004) zum Thema Subventionen, Leistungsaustausch und Steuerausnahmen (Art. 26 Abs. 6 und Art. 14 Ziff. 7 MWSTV).
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die Zusammenfassung eines Entscheids der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 13. Dezember 2005 (2004-002/067) zum Thema Erlass der Steuer, Anspruch auf einen Entscheid, Aufschub des Konkurses und Nachlassverfahren (Art. 51 MWSTG).
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Vorschau
Jusletter 20. März 2006
Reto Fanger, Digitale Dokumente vor dem (Zivil-)Richter
Andreas R. Ziegler, Die Bedeutung der völker- und europarechtskonformen Auslegung für das öffentliche Wirtschaftsrecht in der Schweiz
Cornelia Stengel / Martin Drück, Der ganz normale Wahnsinn - Eine Standortbestimmung in Sachen Stalking
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.