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Jusletter 27. Februar 2006
Liebe Leserinnen und Leser
Einzelne europäische Länder haben bereits vor über zwei Wochen die ersten Fälle von Vogelgrippe ausgemacht. In der EU bilden insb. zwei Richtlinien Grundlage für die Seuchenbekämpfung. Beide sind auch für die Schweiz relevant, weil das Tierseuchenrecht integraler Bestandteil der bilateralen Verträge Schweiz-EG ist. Mag. iur. Silvia Ruspekhofer befasst sich mit diesen Richtlinien und den Auswirkungen auf die Schweiz.
Seit den Kampfhundeattacken in Oberglatt wurde viel diskutiert und legiferiert. Wut, Trauer und Schuldgefühle sind aber selten gute Wegweiser zu rationellen, wirksamen Mitteln. Prof. Jean-Daniel Delley analysiert die Situation, die Abläufe sowie die Methodik der verantwortlichen Autoritäten («A qui faut-il mettre une muselière?»).
Gemäss Art. 505 Abs.1 ZGB muss eine eigenhändige letztwillige Verfügung vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand niedergeschreiben sowie mit seiner Unterschrift versehen sein. Das gilt strikt. So bestätigte dies auch das Bundesgericht im BGE 131 III 601, den Prof. Paul-Henri Steinauer kurz bespricht («Un testament olographe doit être écrit du début à la fin de la main du testateur»).
Dr. iur. Roland Pfäffli widmet sich den Auswirkungen auf das Grundeigentum und die Grundbuchführung, die der Tod eines unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft stehenden Ehegatten zur Folge hat.
Gian Sandro Genna rezensiert den Tagungsband «Ausgewählte Aspekte der Erbteilung», herausgegeben von Prof. Dr. Stephan Wolf.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
Die Vogelgrippe-Richtlinien und die Äquivalenz des Tierseuchenrechts Schweiz-EG - Völker- und Europarecht AKTUELL
Während der Kampf gegen das aviäre Influenzavirus H5N1 auf EU-Ebene schon längst begonnen hat, muss diesen nun auch die Schweiz aufnehmen. Bei dem ersten Verdachtsfall eines verendeten Wasservogels, der in der Nähe des Jet d´eau in Genf gefunden wurde, konnte der Virusstamm H5 bestätigt werden. Die definitiven Resultate werden jedoch erst Ende der Woche vom EU-Referenzlaboratorium aus Weybridge, GB, erwartet. Warum dieses Referenzlabor zuständig ist und das nationale Tierseuchenrecht mit dem Gemeinschaftsrecht «äquivalent» ist, zeigt der folgende Artikel auf.
Mag. iur. Silvia Ruspekhofer
A qui faut-il mettre une muselière?
Légiférer dans la précipitation et sous le coup de l´émotion garantit rarement le choix de solutions efficaces. L´opinion publique est peut-être rassurée à court terme, mais tôt ou tard la déception sera au rendez-vous. Et c´est la crédibilité de la loi et du législateur qui en souffrira.
Prof. Jean-Daniel Delley
Un testament olographe doit être écrit du début à la fin de la main du testateur
La forme olographe a des exigences strictes. Le Tribunal fédéral vient de le confirmer dans un intéressant arrêt des 14 juillet et 1er septembre 2005 (ATF 131 III 601, 5C.29/2005). Il rappelle ainsi une fois de plus le sens de l´art. 505 al. 1 CC: il est possible de faire très simplement un testament, mais il faut respecter strictement la forme prescrite.
Prof. Paul-Henri Steinauer
Gütergemeinschaft: Auswirkungen auf das Grundeigentum im Todesfall eines Ehegatten
Im vorliegenden Aufsatz werden die Rechtsfolgen beim Tod eines unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft stehenden Ehegatten untersucht. Der Autor zeigt, dass auch bei Pflichtteilsverletzungen dem überlebenden Ehegatten durch den Abschluss eines Ehevertrags das Alleineigentum an Grundstücken (ohne Zustimmung der übrigen Erben) verschafft werden kann.
Dr. iur. Roland Pfäffli
Rezension: Ausgewählte Aspekte der Erbteilung
Als zweites Werk in der Reihe «INR» des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern, herausgegeben von Prof. Dr. Stephan Wolf, ist kürzlich der Tagungsband «Ausgewählte Aspekte der Erbteilung» erschienen. Darin finden sich Beiträge von Prof. Dr. Paul Eitel, Prof. Dr. Stephan Wolf, Dr. Thomas Meyer, Dr. Annette Spycher und Dr. Thomas Weibel. Das Buch enthält die schriftlichen Fassungen der am 19. Mai 2005 anlässlich der Erbrechtstagung des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St. Gallen sowie des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern gehaltenen Referate.
Gian Sandro Genna
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Das Praxispaket mit Online-Toolbox ist ein Gemeinschaftsprojekt des nationalen Kompetenznetzwerkes
für Public Management adminet der Fachhochschulen und des Kompetenzzentrums für Public Management
der Universität Bern.
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Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
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Korrespondenten Bundesgericht |
Frauenquoten für Lehrstühle
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Kandidaten gutgeheissen, der als männlicher Bewerber für eine Lehrstelle an der Universität Genf nicht zugelassen worden war, weil diese gemäss, Universitätsgesetz durch eine Frau zu besetzen ist.
Markus Felber
Missbräuchliche Kündigung
Ein Arbeitnehmer, der wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt wird, darf deswegen nicht entlassen werden, sofern die Straftat nicht in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht oder die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt.
Markus Felber
Kein TV-Interview im Knast
Die zuständigen Behörden dürfen die Aufzeichnung eines Fernsehinterviews mit Insassen einer Strafanstalt grundsätzlich untersagen.
Markus Felber
Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung
Die vorgeschlagene Verfassungsänderung zielt auf eine Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems ab und verpflichtet Bund und Kantone sowie die Kantone untereinander zu enger Zusammenarbeit.
Jurius
Analyse der Strafverfolgung auf Bundesebene
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement setzt eine Expertengruppe ein, welche eine Situationsanalyse der Strafverfolgung auf Bundesebene vornimmt. Die bis im Spätsommer 2006 zu erarbeitende Situationsanalyse wird es dem Departement ermöglichen, die weitere Ausgestaltung der Strafverfolgungsbehörden zu planen.
Jurius
Sekretariat der Weko eröffnet Vorabklärung gegen armasuisse
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat am 23. Februar 2006 eine Vorabklärung gegen armasuisse, Beschaffungs- und Technologiezentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, eingeleitet.
Jurius
Weko bewilligt Zusammenschluss von Zschokke und Batigroup
In der Sitzung vom 20. Februar 2006 hat die Wettbewerbskommission (Weko) dem Zusammenschluss zwischen der Zschokke Holding AG und der Batigroup Holding AG zugestimmt.
Jurius
Weko verabschiedet Empfehlung betreffend der Nachführung der Amtlichen Vermessung
Anlässlich ihrer Sitzung vom 23. Januar 2006 hat die Wettbewerbskommission eine Empfehlung zuhanden der zuständigen kantonalen Behörden und der Eidgenössischen Vermessungsdirektion betreffend der Organisation der Nachführung der Amtlichen Vermessung verabschiedet.
Jurius
Weko stellt Untersuchung über Axpo Vertriebspartnerschaften ein
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. Dezember 2005 die Untersuchung über die Axpo Vertriebspartnerschaften eingestellt. Sie kam zu Schluss, dass die entsprechenden Verträge der Axpo Vertriebs AG und der Kantonswerke AEW Energie AG, Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau AG, Elektrizitätswerk des Kantons Zürich und St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG nicht gegen das Kartellgesetz verstossen. Die übrigen beanstandeten Verhaltensweisen haben die Parteien im Laufe des Verfahrens aufgehoben.
Jurius
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DAS NEUE BUNDESGESETZ ÜBER DAS ÖFFENTLICHKEITSPRINZIP DER VERWALTUNG (BGÖ)
Das Handeln der Verwaltung ist heute grundsätzlich geheim. Mit dem neuen Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung wird der Grundsatz der Geheimhaltung umgekehrt, indem es jeder Person ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung einräumt, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.
Vorabend-Veranstaltung
Mittwoch, 5. April 2006, 17.00 bis ca. 19.00 Uhr
Universität Bern, Hauptgebäude, Hochschulstrasse 4, 3004 Bern
Hörsaal 101, 1. Stock
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Walliser Kulturtage Rüti
11.-24. März 2006
Die Kulturkommission lädt ein:
Vernissage Sarah Montani, Oelbilder
Samstag, 11. März, 15.00h, Gemeindehaus
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