Jusletter 30. Januar 2006
Liebe Leserinnen und Leser
En vue de renforcer la présence de notre revue en Suisse romande, nous souhaitons accueillir dans notre comité de rédaction quelques membres de langue française supplémentaires. Nous avons ainsi le plaisir de vous informer que le Professeur Paul-Henri Steinauer fait désormais partie de ce comité. Il sera responsable du domaine «droit des successions, droits réels et régimes matrimoniaux» en langue française. M. Steinauer est titulaire de l´une des chaires de droit civil à l´Université de Fribourg. Ses ouvrages sur les droits réels sont bien connus, de même que le livre qu´il a publié avec les professeurs Deschenaux et Baddeley sur les effets du mariage. Il vient de publier un ouvrage sur le droit des successions. Impressum.
Auch Frau PD Dr. Sabine Kofmel Ehrenzeller, Rechtsanwältin und Notarin, heissen wir ganz herzlich im Team von Jusletter willkommen. Sie leitet neu das Ressort «Zivilprozessrecht». Dr. Kofmel Ehrenzeller ist Lehrbeauftragte an der Universität Bern. Schwerpunktmässig ist sie im Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht tätig. Zu ihren Publikationen gehören eine in der Praxis auf grosses Echo gestossene Dissertation zum Recht auf Beweis im Zivilverfahren sowie ihre vor kurzem erschienene Habilitationsschrift zum vorläufigen Rechtsschutz im internationalen Verhältnis. Dr. Kofmel Ehrenzeller war Mitglied der Expertenkommission für die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Impressum.
Zur heutigen Ausgabe:
Gemäss Schätzungen sind weltweit über 250'000 Kindersoldaten in 20 Ländern im Kampfeinsatz. Die Kinder sind dabei Opfer und Täter zugleich. Das Statut des internationalen Sonderstrafgerichtshofes in Sierra Leone sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Kinder und Jugendliche ab 15 Jahren anzuklagen und vor dem Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. RA Marco Bundi , LL.M., widmet sich der Entstehung und den Konsequenzen der Norm, insb. im Hinblick auf die nationale Jugendstrafgesetzgebung Sierra Leones.
Der revidierte AT des Strafgesetzbuches soll nach dem Willen des Bundesrates noch vor seinem In-Kraft-Treten im Jahr 2007 nachgebessert werden. Am 29. Juni 2005 hat er die Botschaft und die erforderlichen Gesetzesänderungen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Kritisiert wurde insb. die vorgesehene Möglichkeit, neben den Freiheitsstrafen neu auch Geldstrafen sowohl bedingt als auch teilbedingt aussprechen zu können. Sandro Cimichella untersucht die Nachbesserungsvorschläge und stellt eine Alternativlösung vor.
Roland Portmann analysiert die Position der Schweiz, wonach dem Kosovo bei Erfüllung gewisser rechtsstaatlicher Bedingungen die staatliche Unabhängigkeit gewährt werden soll, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.
Christoph Hurni bespricht den BGE 4C.188/2005 vom 31. August 2005. Das Bundesgericht hatte sich mit dem Anwendungsbereich der Verjährungsfrist von Art. 128 Ziff. 3 OR bzw. dem Begriff der «Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren» zu befassen. Es kommt zum Schluss, dass auf Treuhanddienstleistungen die ordentliche zehnjährige Verjährungsfrist des Art. 127 OR anzuwenden ist.
Eine unwahre Vollständigkeitserklärung (Bilanzerklärung) des Verwaltungsrates einer AG ist keine Falschbeurkundung mehr, sondern bloss noch eine schriftliche Lüge, weil ihr «keine erhöhte Glaubwürdigkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchhaltung zukommt». So entschied das Bundesgericht in 6S.141/2005 vom 30. November 2005. Der Berner Staatsanwalt Dr. Beat Schnell kritisiert den Entscheid.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Leiter Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
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Ausserkantonale Hospitalisation
Eine Tür zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen?
27. April 2006, 14.00 - 19.15, im Hotel Schweizerhof Luzern
Die Referierenden erörtern die Chancen und Risiken einer erweiterten Nutzung der
Angebote von ausserkantonalen und ausländischen Leistungserbringern
durch die Kantone. Diskutiert werden sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche
und versicherungstechnische Fragen.
Referierende
Dr. iur. Silvia Bucher, Gerichtsschreiberin EVG
Stefan Güntensperger, MHA, Geschäftsleitung RehaClinic Zurzach
lic. rer. pol. Michael Jordi, GDK
Dr. iur. Thomas Mattig, SVV
lic. iur. Beat Meyer, Richter
lic. rer. pol. Frank Stüssi, weko
Prospekt
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Wissenschaftliche Beiträge |
Die (theoretische) Bestrafung von Kindersoldaten im Bürgerkrieg Sierra Leones durch den Sonderstrafgerichtshof in Sierra Leone
Das Statut des Sonderstrafgerichtshofes in Sierra Leone sieht im Gegensatz zu den anderen internationalen ad hoc Gerichten erstmals ausdrücklich die Möglichkeit vor, Kinder und Jugendliche ab 15 Jahren anzuklagen und vor dem internationalen Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Im vorliegenden Aufsatz sollen die Gründe, die zur Aufnahme dieser Möglichkeit führten, die Ängste davor und die Konsequenzen der Norm, insbesondere im Hinblick auf die nationale Jugendstrafgesetzgebung Sierra Leones, durchleuchtet werden.
Marco Bundi
Die Problematik der bedingten Geldstrafe
Die Botschaft zur Nachbesserung der Revision des Allgemeinen Teils des StGB scheint mehr Fragen aufzuwerfen als zu beantworten. Die erneute Debatte im Parlament über die konkrete Ausgestaltung des bedingten und teilbedingten Strafvollzugs bietet dem Autor Gelegenheit, die bisher erfolgte Kritik zusammenzufassen. Mit Bezug auf die Geldstrafe wird angeregt, den teilbedingten Vollzug als Regel einzuführen. Damit würden sowohl die paradoxen Sanktionsfolgen als auch die angeblich fehlende Ernsthaftigkeit minimiert.
Sandro Cimichella
Zur Verjährung von Forderungen aus Treuhand- und Rechtsdienstleistungen
In BGE 4C.188/2005 entschied das Bundesgericht, dass auf Forderungen aus Tätigkeiten, die zwar juristische Kenntnisse erfordern, aber nur mittelbar der Durchsetzung des Rechts dienen und in erster Linie technische und kommerzielle Dienste vermitteln, nicht die fünfjährige Verjährungsfrist des Art. 128 Ziff. 3 OR, sondern die ordentliche zehnjährige des Art. 127 OR Anwendung findet.
Christoph Hurni
Die Schweiz und die Unabhängigkeit des Kosovo - Völker- und Europarecht AKTUELL
Die Schweiz nimmt im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle in der Frage des künftigen Status des Kosovo ein: Während die internationale Gemeinschaft verschiedene Optionen prüft und sich aktuell als Vermittlerin auf dem Balkan engagiert, fordert die Schweiz eine konditionelle Unabhängigkeit für den Kosovo. Im folgenden Beitrag wird untersucht, inwiefern die Schweizer Forderung mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Der Autor kommt zum Schluss, dass eine Unabhängigkeit des Kosovo nur schwerlich völkerrechtlich begründet werden kann.
Roland Portmann
Falschbeurkundung: eine Moritat
Es geschah am Dreikönigstag: Die unwahre Vollständigkeitserklärung (Bilanzerklärung) ist nicht länger eine Falschbeurkundung, so stand es schwarz auf weiss in der NZZ vom 06.01.06 (BGE 6S.141/2005 vom 30. November 2005)!
Dr. Beat Schnell
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5th Annual Conference on European Tort Law (ACET)
Wien, Do. 20. (abends) bis Sa. 22. April 2006
Die Konferenz, die in englischer Sprache abgehalten wird, informiert über die
neuesten Entwicklungen des Schadenersatzrechts in den verschiedenen europäischen
Rechtsordnungen im Jahr 2005. Darüber hinaus sind Vorträge zum Themenbereich
Amts- bzw. Staatshaftung vorgesehen. Die Ergebnisse der Tagung werden anschließend
im fünften Jahrbuch der bei Springer erscheinenden Schriftenreihe
"Tort and Insurance Law" veröffentlicht.
Informationen und Anmeldung:
Europäisches Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht (ECTIL)
Forschungsstelle für Europäisches Schadenersatzrecht der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ESR)
Landesgerichtsstrasse 11, 1080 Wien, Österreich
Tel. (0043 1) 40127-1688; Fax (0043 1) 40127-1685
E-mail ectil@ectil.org, Internet: http://www.ectil.org
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Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
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Korrespondenten Bundesgericht |
Eintreten trotz Verspätung
Im Streit um die teilweise erfolgte Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements des Flughafens Zürich durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) muss die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) auch auf die vom Kanton Aargau eingereichte Beschwerde eintreten. Das verlangt das Bundesgericht mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben.
Markus Felber
Strafverschärfung verlangt
Das Bundesgericht verlangt einen Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung für einen Autolenker, der auf dem rechten Fahrstreifen über einen Fussgängerstreifen gefahren war, während auf dem linken Fahrstreifen der Lenker eines Polizeifahrzeugs angehalten hatte, um einer Fussgängerin den Vortritt zu lassen.
Markus Felber
Lebensgefährdung auf der Autobahn
Wer in der Nacht alkoholisiert und mit massiv übersetzter Geschwindigkeit auf der Autobahn mehrere Fahrzeuge überholt und dann brüsk wieder auf die Normalspur einbiegt, kann nicht nur wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zur Verantwortung gezogen werden, sondern unter Umständen auch wegen Gefährdung des Lebens (Art. 129 Strafgesetzbuch).
Markus Felber
Urkundenfälschung bejaht
Wer eine Bestätigung über den Erhalt eines Darlehens und dessen Rückzahlung in Form von Arbeitsleistungen mit einem falschen Namen unterzeichnet, kann wegen Urkundenfälschung bestraft werden (Art. 251 Strafgesetzbuch).
Markus Felber
Eröffnung der Vernehmlassung zur Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom
Der Bundesrat hat am 25. Januar die Vernehmlassung zur Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG eröffnet. Die Kantone, die politischen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft und die übrigen interessierten Kreise können sich in einem verkürzten Verfahren bis zum 6. März 2006 zur Abgabe der Bundesbeteiligung sowie zu möglichen flankierenden Massnahmen äussern.
Jurius
Änderungen am urheberechtlichen «Folgerecht» in Deutschland
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Folgerechts beschlossen. Das Folgerecht gibt bildenden Künstlerinnen und Künstlern einen Anspruch, am Erlös beteiligt zu werden, wenn ihre Werke (z.B. Gemälde, Zeichnungen oder Plastiken) unter der Beteiligung von Kunsthändlern, Auktionshäusern oder Kunstgalerien weiterverkauft werden. Mit dem Gesetz wird eine Europäische Richtlinie über das Folgerecht in nationales Recht umgesetzt.
Jurius
Deutscher Gesetzesentwurf zur Änderung des Genossenschaftsrechts und zur Einführung der Europäischen Genossenschaft
Das deutsche Bundeskabinett hat am 25. Januar 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts beschlossen. So sollen insb. Gründungen erleichtert, Corporate Governance-Ideen eingeführt und die Kapitalbeschaffung erleichtert werden.
Jurius
Zweiter Anlauf für deutsches EU-Haftbefehlsgesetz
Das deutsche Bundeskabinett hat am 25. Januar 2006 den Entwurf des EU-Haftbefehlsgesetzes verabschiedet. Mit dem Entwurf soll der EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in nationales Recht umgesetzt werden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte am 18. Juli 2005 die damalige Version für nichtig erklärt.
Jurius
Widerrufsrecht auch bei Online-Auktionen - sofern Anbieter gewerbetreibend
Der deutsche Bundesgerichtshof gesteht im Urteil VIII ZR 375/03 vom 3. November 2004 Konsumenten das zweiwöchige Widerrufsrecht (§ 312 d BGB) auch bei Internet-Versteigerungen zu, soweit es sich beim Anbieter um einen Gewerbetreibenden handelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB) bei Versteigerungen greift nach Meinung des BGH nicht. Der Verbraucherschutz bei Fernabsätzverträgen, bei denen der Käufer die Ware nicht sieht, habe Vorrang.
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Vorschau |
Jusletter 6. Februar 2006
- Lorenz Engi, Die Medien als Vierte Gewalt?
- Rolf H. Weber, Externe Beschränkungen des Urheberrechts
- Peter Studer, Besprechung Urteil zum Zeugnisverweigerungsrecht
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
Liste der Schwerpunkt-Ausgaben Mediadaten und Werbung in Jusletter
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