Jusletter 21. November 2005
Liebe Leserinnen und Leser
Die Berufstätigkeit von Rechtsanwälten wird von der Personenfreizügigkeit erfasst. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten aus der EU in der Schweiz ist im BGFA, jene von Rechtsanwälten aus der Schweiz in Deutschland ist im EuRAG geregelt. Mit der Zulassung dieser Tätigkeit stellen sich unweigerlich Fragen zur Besteuerung derselben. Dr. iur. RA Hermann Thebrath beschäftigt sich mit mehrwert- und ertragssteuerrechtlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Notaren im Verhältnis Deutschland/EU/Schweiz und Schweiz/Deutschland.
Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz inkl. Aufsichtsverordnung tritt am 1.1.2006 in Kraft. Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber und Dr. iur. RA Patrick Umbach befassen sich mit dem Übergang von Versicherungsportfolios im Rahmen von Fusionen, Umwandlungen oder Spaltungen. Sie gehen insb. der Frage nach, wann welche Bewilligungsverfahren notwendig sind.
Die Mehrwertsteuer ist ein regelrechtes Dickicht, das zu durchdringen nicht ganz einfach ist. Das Gesetz und die diversen Verordnungen werden durch Spezialbroschüren, Branchenbroschüren, Merkblätter und Infoblätter seitens der Behören ergänzt. Dr. oec. Manuel Vogel widmet sich den von Bundesrat Merz vorgeschlagenen Änderungen zur Vereinfachung des Mehrwertsteuerrechts.
Die bankengesetzliche Zwangsliquidation von Nichtbanken ist Thema der Besprechung von BGE 131 II 306 durch Dr. iur. Thomas Bauer. Das Bundesgericht hat sich u.a. mit der Anwendung von Art. 33 BankG (Bankenkonkurs) auf Unternehmen, die einer Banken- bzw. Effektenhändlertätigkeit nachgehen, jedoch über keine entsprechende Bewilligung verfügen, beschäftigt.
Eine gute Woche wünscht
Nils Güggi
Leiter Jusletter
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Wissenschaftliche Beiträge |
Besteuerungsfragen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen Deutschland/Schweiz - insb. von Anwälten und Notaren
Grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen der EU und der Schweiz sind an der Tagesordnung. In zunehmendem Masse finden insoweit auch grenzüberschreitende Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Notaren statt. Bei den zu berechnenden Dienstleistungen stellt sich jeweils die Frage, ob und in welchem Staat dabei Mehrwertsteuer anfällt und in welchem Staat derartige Dienstleistungen in ertragssteuerrechtlicher Hinsicht zu versteuern sind. Mit diesen Rechtsfragen im Verhältnis Deutschland/EU/Schweiz und Schweiz/Deutschland beschäftigt sich der nachstehende Beitrag.
Dr. iur. RA Hermann Thebrath
Bankengesetzliche Zwangsliquidation von Nichtbanken
Dieser Beitrag ist eine Besprechung von BGE 131 II 306 ff. (2A.399/2004 und 2A.466/2004 vom 24. März 2005, Entscheid der II. öffentlichrechtlichen Abteilung). Das Urteil befasst sich u.a. mit der Anwendung des neuen Art. 33 BankG (Bankenkonkurs) auf Unternehmen, die, ohne über eine entsprechende Bewilligung zu verfügen, einer Banken- bzw. Effektenhändlertätigkeit nachgehen.
Dr. iur. Thomas Bauer
Umstrukturierungen im Versicherungsbereich
Am 1. Januar 2006 tritt das neue Versicherungsaufsichtsgesetz mit Aufsichtsverordnung in Kraft. Mit Bezug auf künftige Umstrukturierungen stellen sich damit Fragen des Verhältnisses zwischen dem Fusionsgesetz und der sektorspezifischen Regulierung. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass der Übergang von Versicherungsportfolios im Rahmen einer Fusion, Umwandlung oder Spaltung keine versicherungsrechtliche Bestandesübertragung darstellt, d.h. lediglich bei der fusionsgesetzlichen Vermögensübertragung eine entsprechende Bewilligung durch die Versicherungs-Aufsichtsbehörde einzuholen ist.
Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber / Dr. iur. RA Patrick Umbach
Aus dem Bundesrat viel Neues! Kritische Würdigung der vorgeschlagenen Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG)
Die von Herrn Bundesrat Merz vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuerrechtes werden derzeit heftig und äusserst kontrovers diskutiert. Ziel dieses Kurzartikels soll sein, die vorgeschlagenen Änderungen anhand der Anforderungen an eine «ideale» Umsatzsteuergestaltung zu prüfen bzw. zu messen. Dabei sollte jedoch jedem Leser von Beginn an bewusst sein, dass die nachfolgend kurz dargelegten Anforderungen teilweise im Widerspruch zueinander stehen oder sich sogar gegenseitig ausschliessen. Die Lösungsfindung muss daher vom Ansatz «sowohl als auch» ausgehen.
Dr. oec. Manuel Vogel
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Mit dem Extranet können folgende Ziele erreicht werden:
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Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
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Korrespondenten Bundesgericht |
Trotz fehlendem Geländer kein Werkmangel
Das Bundesgericht hat die Schadenersatzansprüche eines Klägers abgewiesen, der beim Verlassen eines Privathauses auf eine neben dem Zugang zum Haus rund einen Meter tiefer liegende Garageeinfahrt gefallen war und sich dabei den Arm gebrochen hatte.
Markus Felber
Mildere Bestrafung für Amokläufer von Obfelden
Am 6. September 2002 hatte ein damals 32-jähriger Mann in Obfelden versucht, 15 Menschen zu töten. Der paranoid-schizophrene Filipino hatte erhebliche Mengen der Thai-Droge Shabu mit dem Wirkstoff Methamphetamin eingenommen und geglaubt, einen «göttlichen Befehl» auszuführen.
Peter Josi
Kein Beschwerdeweg offen
Eine einschlägig aktive Vereinigung kann sich nicht beim Bundesgericht darüber beschweren, dass sie in einem Kanton nicht in die Liste der Hilfsorganisationen aufgenommen wird, die abtreibungswilligen Frauen abgegeben werden muss (Art. 120 Strafgesetzbuch).
Markus Felber
Sanierung bleiverseuchter Schiessplätze
Die Eidgenossenschaft muss für die Sanierung bleiverseuchter Schiessplätze nur so weit aufkommen, wie die Bodenbelastung vom militärischen Schiessbetrieb herrührt. Für die von der ausserdienstlichen Schiesspflicht stammenden Altlasten muss sie nicht einstehen.
Peter Josi
Bertschinger bleibt in Haft
Das Bundesstrafgericht hat im Zusammenhang mit der Suva-Affäre ein Gesuch der Bundesanwaltschaft gutgeheissen und die Untersuchungshaft im Fall des ehemaligen Suva-Immobilienchefs Kurt Bertschinger wegen Kollusionsgefahr (Verdunkelungsgefahr) bis zum 15. Dezember dieses Jahres verlängert.
Markus Felber
Mobilfunk-Konzessionen
Die vom Bundesrat per 2004 verordnete Verdoppelung der Gebühren für Mobilfunkdienste beruht auf keiner genügenden gesetzlichen Grundlage und kann daher nicht durchgesetzt werden.
Markus Felber
Arbeitsverweigerung im Zivilschutz
Wer sich grundsätzlich weigert, im Zivilschutz zu arbeiten, macht sich eines Vergehens und nicht nur einer Übertretung schuldig.
Peter Josi
Besuch beim betriebenen Vater
Ein geschiedener Vater hat vor Bundesgericht durchgesetzt, dass seine Kosten für die Wochenend- und Ferienbesuche des Sohnes in seinem betreibungsrechtlichen Notbedarf berücksichtigt werden.
Peter Josi
Kantone im Käsestreit ohne Beschwerderecht
Im Streit um die Ursprungsbezeichnung «Raclette» steht den Kantonen kein Beschwerderecht zu. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Kantone Bern, Freiburg und Graubünden abgewiesen.
Markus Felber
Bundesrat senkt Briefmonopol auf 100 Gramm
Ab dem 1. April 2006 dürfen private Postunternehmen definitiv Briefe befördern, die mehr als 100 Gramm wiegen. Voraussetzung dafür ist, dass sie über die erforderliche Konzession des UVEK verfügen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Das Monopol der Schweizerischen Post für Briefe bis 100 Gramm bleibt bestehen.
Jurius
Inkraftsetzung der revidierten Amtshilfebestimmung im Börsengesetz
Ab 1. Februar 2006 gelten die neuen Regeln für die internationale Amtshilfe. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung im Börsengesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt - dies vorbehältlich des Nichtergreifens des Referendums. Die Bundesversammlung hat den neuen Bestimmungen in der Herbstsession 2005 zugestimmt.
Jurius
MWST - Mitgliederbeiträge und Steuerrückerstattung
Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 16. März 2005 (2A.121/2004) bezüglich Mitgliederbeiträge und Rückerstattung der Steuer (Art. 14 Ziff. 11 MWSTV; Art. 105 Abs. 2 OG).
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Bei der nächsten Sintflut wird die Menschheit nicht in Wasser, sondern im Papier ertrinken.
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Vorschau |
Jusletter 28. November 2005
- Andreas Ziegler/Stefan Wehrenberg, Der Prozess um Saddam Hussein
- Valérie Junod, Transparence et médicaments: La procédures suisse d´autorisation de mise sur le marché
- Constanze Semmelmann, Die Balance zwischen wirtschaftlichen und sozialen Zielen im EG-Vertrag
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
Liste der Schwerpunkt-Ausgaben Mediadaten und Werbung in Jusletter
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