Jusletter 14. November 2005
Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Dr. Stephan Wolf und lic. iur. Isabelle Steiner präsentieren eine prägnante und umfassende Übersicht zum Erbrecht in der Schweiz. Als ursprünglicher Teil eines Praxishandbuches für deutsche Juristen befasst sich der Beitrag zuerst mit dem IPR, danach mit dem materiellen Erbrecht, dem Erbverfahrensrecht sowie der Erbschaftssteuer in der Schweiz.
«Le droit international a-t-il une force réelle, est-il un facteur de poids tangible? Ou alors les sceptiques - qui passent toujours pour clairvoyants - ont-ils raison quand ils affirment que les relations entre Etats ne sont que des relations de puissance dans lesquelles le plus fort s´impose au plus faible?» Prof. Dr. Robert Kolb beantwortet die Frage nach der Effizienz des internationalen Rechts («Le degré d'effectivité du droit international»).
Zum digitalen Tagungsband für Informatik und Recht wird ein Beitrag nachgereicht: RA Matthias Ebneter widmet sich dem Thema Digital Rights Management (DRM) aus Sicht der Urheber.
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert das Urteil des OLG München vom 28. Juli 2005 - 29 U 2887/05 -, in dem der Heise-Verlag einer Klage der Musikindustrie wegen Verlinkung einer Kopiersoftware teilweise unterlag.
RA Dr. iur. Beat Schmid bespricht BGE 131 II 514. Das Bundesgericht hat dort u.a. festgehalten, dass die bei der Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung zu beachtenden Prinzipien der Gleichbehandlung und des Fortbestandsinteresses gleichwertig seien.
PD Dr. Felix Schöbi beschäftigt sich mit dem von der EU-Kommission am 7. Oktober 2005 präsentierten geänderten Vorschlag für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie. Der Vorschlag bestimmt insb., dass die Richtlinie auf Kredite von mehr als 50´000 Euro keine Anwendung findet. Weiter wird in den betroffenen Bereichen eine Vollharmonisierung angestrebt, die es den Mitgliedstaaten u.a. verbietet, einen strengeren Konsumentenschutz vorzusehen, als es die Richtlinie vorschreibt.
Apropos Konsumentenschutz: Der Bundesrat verzichtet auf das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr, das im Bereich E-Commerce den Konsumentenschutz verstärken sollte (vgl. Jurius).
Zuletzt erlaube ich mir die Feststellung, dass es Mitte Monat und damit Zeit für die Rechtsprechungsübersicht ist. Diese enthält alle Urteile des BGer und EVG, die im Zeitraum vom 18.9. - 11.10.2005 online gestellt wurden und zur Publikation (als BGE´s) in der amtlichen Sammlung vorgesehen sind. Sie enthält heute 18 Urteile.
Ich wünsche Ihnen spannende Lektüre und eine erfolgreiche Woche.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Leiter Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Zugang zu Jusletter-Beiträgen im Archiv.
Suche |
|
Anzeige |
|
Le Centre du droit de l'entreprise de l'Université de Lausanne
|
|
Les dernières publications du CEDIDAC:
A paraître:
«Internet 2005», le dernier ouvrage du CEDIDAC, réunit les travaux des dernières journées Internet.
L'ouvrage traite de façon pragmatique les derniers développements juridiques dans le domaine des
contrats informatiques et de la responsabilité civile et pénale des fournisseurs de services. Axé
sur la pratique, un second volet analyse les questions actuelles de droit d'auteur et de gestion
collective dans un environnement numérique.
|
|
Anzeige |
Aktuelle Entwicklungen im schweizerischen
Versicherungsaufsichtsrecht
Auf dem Weg zur interdisziplinären Zusammenarbeit in der
Steuerung von Versicherungsunternehmen
Dienstag, 22. November 2005, Kultur- und Kongresszentrum Luzern
Die Tagung beleuchtet die europäischen Entwicklungen
im Aufsichtsrecht und zeigt den in der Schweiz
gewählten Weg. Im Zentrum stehen das totalrevidierte
Versicherungsaufsichtsgesetz, die Arbeiten in
der Kommission Zimmerli zur Finanzmarktaufsicht
und die daraus resultierenden Gesetzesprojekte.
Tagungsleitung: Jürg Waldmeier
Nachmeldungen sind bis am 17. November 2005 möglich.
|
Wissenschaftliche Beiträge |
Erbrecht in der Schweiz
Der nachfolgende Beitrag zum Erbrecht in der Schweiz ist Teil eines auf die Bedürfnisse des deutschen Juristen ausgerichteten und nach Länderberichten gegliederten Praxishandbuches, das dem Rechtsberater die für die Erledigung eines Erbfalls mit Bezug zu anderen europäischen Staaten erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Mit seinem auf das Wesentliche reduzierten Informationsgehalt bietet der Länderbericht Schweiz aber auch für hierzulande tätige Praktiker und Studierende eine prägnante Übersicht über das internationale und nationale Erbrecht, das Erbverfahrensrecht und die Erbschaftssteuer in der Schweiz.
Prof. Dr. iur. Stephan Wolf / lic. iur. Isabelle Steiner
Le degré d'effectivité du droit international
Le droit international est-il efficace, est-il respecté? Ces questions sont souvent posées et on y répond généralement de manière négative. Ce bref article tente de remettre la question en perspective en scrutant sur le vif les acquis et les déconvenues du droit international. Outre qu´incontournable, ce droit s´avère de surcroît mieux respecté qu´on ne le croit.
Prof. Dr. iur. Robert Kolb
Geänderter Vorschlag für eine neue Richtlinie über den Verbraucherkredit
Am 7. Oktober 2005 hat die EU-Kommission den geänderten Vorschlag für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie vorgestellt. Im Folgenden wird auf den Geltungsbereich dieser Richtlinie sowie die Vorschläge eingegangen, die dem Schutz des Kreditnehmers (Konsumenten) dienen. Kritisch gewürdigt wird ferner der abschliessende Charakter der Richtlinie: Dieser schliesst es aus, dass die Mitgliedstaaten die Kreditnehmer besser schützen, als die Richtlinie vorsieht. Insgesamt zeigt der geänderte Vorschlag eine Kommission, die den einheitlichen Binnenmarkt höher als die Anliegen der Verbraucher gewichtet. Diese Entwicklung des europäischen Verbraucherrechts interessiert nicht zuletzt mit Blick auf das Schweizer Konsumkreditgesetz.
PD Dr. iur. Felix Schöbi
DRM aus der Sicht der Urheber
DRM (Digital Rights Management) ermöglicht es jedem Urheber, im Rahmen des technisch Möglichen die digitale Verwertung seines geistigen Eigentums umfassend selbst und unabhängig vom traditionellen System der kollektiven Verwertung und Vergütung durch Verwertungsgesellschaften zu kontrollieren. DRM-Systeme (DRMS) sind aber für den Urheber auch mit Aufwand verbunden (Anschaffung und Pflege des DRMS oder Einkauf entsprechender Leistungen, Probleme im Zusammenhang mit der Interoperabilität von DRMS, Informationspflichten, Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre der Nutzer, Konflikte mit gesetzlich zulässigen Nutzungen). Diesen Mehraufwand können sich nicht alle Urheber leisten, womit sie ihre Rechte weiterhin auf dem üblichen Weg (individuelle Rechteverwaltung bzw. kollektive Rechteverwaltung über Verwertungsgesellschaften) wahrnehmen oder ihre Verwertungsrechte an ein Unternehmen abtreten müssen, welches ein DRMS mit einer entsprechenden (weltweiten) Marktdurchdringung betreibt. Solche Unternehmen können dabei durchaus in Konkurrenz zu traditionellen Verwertungsgesellschaften treten.
RA Matthias Ebneter, LL.M.
Illegaler Hyperlink des Heise-Verlags? - Pressefreiheit beschränkt
Zu Recht ist der Heise-Verlag in Bezug auf das Urteil des OLG München vom 28. Juli 2005 - 29 U 2887/05 - nunmehr nach Karlsruhe gegangen, um das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Denn die Entscheidung enthält eine Reihe von Mängeln, insbesondere auch verfassungsrechtlicher Art.
Prof. Dr. iur. Thomas Hoeren
Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung - Gleichwertigkeit von Fortbestandsinteresse und Gleichbehandlungsgebot
Bei der Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung sind die Prinzipien der Gleichbehandlung und des Fortbestandsinteresses zu beachten. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGE 131 II 514) ist von einer Gleichwertigkeit der beiden Prinzipien auszugehen. Und: Rückstellungen für künftige Lohnerhöhungen sowie für künftige Beitragsferien des Arbeitgebers (letztere in Form von Arbeitgeberbeitragsreserven) verletzen das Gleichbehandlungsgebot nicht.
RA Dr. iur. Beat Schmid
Anzeige |
|
THE WINNING TEAM Dual Degree Global Executive MBA
Das einzigartige Dual Degree Global Executive MBA-Programm der GSBA Zürich und der Robert H. Smith School
of Business der University of Maryland steht für eine neue Dimension in der Management-Weiterbildung
|
GLOBAL
Das neue Dual Degree Global Executive MBA-Programm ermöglicht den Besuch von MBA-Studienmodulen in Zürich, Maryland (Washington DC) oder Beijing/Shanghai und fördert das Verständnis für die Wirtschaftskulturen in drei Kontinenten.
PRAXISBEZOGEN
Living Cases in Zusammenarbeit mit international erfahrenen Professoren und Führungskräften.
GSBA Graduate School of Business Administration Zürich, Schützengasse 4, Postfach 6584, CH-8023 Zürich; Tel. Nr. +41 (0)44 226 99 99, Fax. Nr. +41 (0)44 226 99 98; info@gsba.ch
|
Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
|
Korrespondenten Bundesgericht |
Anspruch auf Taggeld
Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ist unter anderem, dass der Versicherte während zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Diese Tätigkeit muss hinreichend überprüfbar sein. Nicht erforderlich ist dagegen laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG), dass tatsächlich ein Lohn ausbezahlt wurde.
Markus Felber
Für Alleinerziehende und Verheiratete - gleicher Steuertarif
Es ist zwar verfassungswidrig, Einelternfamilien und Zweielternfamilien nach dem exakt gleichen Tarif zu besteuern, doch müssen die Kantone dies gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts tun, weil eine Mehrheit im Parlament das bewusst und unmissverständlich so ins Steuerharmonisierungsgesetz geschrieben hat.
Markus Felber
Rechtliches zu Sars
Als im Frühling 2003 die Gefahr bestand, dass die Lungenkrankheit Sars in die Schweiz eingeschleppt wird, durfte der Bundesrat von ausserordentlichen Umständen ausgehen und gestützt auf Art. 10 des Epidemiegesetzes an Stelle der Kantone die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung anordnen.
Markus Felber
Opferhilfegesetz wird umfassend revidiert
Opfer von Straftaten in der Schweiz werden weiterhin Beratung, Entschädigung und Genugtuung erhalten. Die Höhe der Genugtuung wird jedoch begrenzt. Für Straftaten, die im Ausland begangen worden sind, werden in Zukunft keine Genugtuung und Entschädigungen mehr bezahlt.
Jurius
Revidiertes Versicherungsaufsichtsrecht tritt am 1. Januar 2006 in Kraft
Der Bundesrat hat am 9. November das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.
Jurius
Bundesrat gegen Ausbau des Konsumentenschutzes im E-Commerce
Der Bundesrat erachtet einen Ausbau des Konsumentenschutzes nicht als notwendig. Er hat am 9. November beschlossen, auf ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und die damit verbundene Revision des Obligationenrechts zu verzichten.
Jurius
Konkreterer Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
Der Bundesrat begrüsst das Bestreben, die Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen besser zu schützen. Dies hält er in seiner Stellungnahme zu entsprechenden Vorschlägen der Rechtskommission des Nationalrates fest.
Jurius
Bachelor nicht berufsqualifizierend
Der Bachelor of Law (LL.B.) ist gemäss dem vorliegend im Volltext wiedergegebenen Urteil 2 K 5689/04 des Hamburger Verwaltungsgerichts vom 30.8.2005 kein berufsqualifizierender Abschluss. Der Titel befähige nicht zur Aufnahme eines juristischen Berufs. In Deutschland seien nach wie vor zwei juristische Staatsexamen Voraussetzung, um auf dem Berufsmarkt als Jurist eine Anstellung finden zu können. Die Frage stellte sich im Zusammenhang mit der Dauer der Gewährung von Ausbildungsförderung (Stipendien).
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Oktober 05/November 05)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. Oktober 2005 bis und mit 11. November 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jurius
Anzeige |
Besuch bei Ihnen?
Demo E-Mail-Verschlüsselung in Kanzleien, Rechtsdiensten und Verwaltung
SEPP bietet Ihnen die Lösung, um vertrauliche E-Mails zu senden.
SEPP stösst auf grosses Interesse, da ausschliesslich eine Installation beim Sender der E-Mail erforderlich ist.
Der Empfänger muss über keine Software, Schlüssel oder Zertifikate verfügen.
Das System ist einfach zu bedienen (keine Schulung erforderlich).
Haben Sie Interesse an einer Präsentation bei Ihnen vor Ort? Das würde uns freuen.
Sarah Montani, Fon 031 380 57 77, sarah.montani@weblaw.ch
|
Produkt der Woche |
Broschüre jetzt kostenlos bestellen!
Der von lic.iur. Mathias Kummer verfasste Leitfaden zeigt wirtschaftliche
und rechtliche Folgen der unverschlüsselten Zustellung vertraulicher und
personenbezogener E-Mails auf. Er benennt die für die IT-Sicherheit im
Unternehmen verantwortlichen Personen und zeigt auf, woraus sich die
rechtliche Pflicht zur Verschlüsselung von E-Mails ergibt. Besonderes
Augenmerk gilt den Verschwiegenheitspflichten von Berufsgeheimnisträgern,
der Einwilligung in die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation sowie der
rechtlichen (Un-)wirksamkeit von E-Mail-Disclaimern.
|
Book's Inn |
Juristische Bücher
online finden
und bestellen.
|
Lawjobs |
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Lawyer; Michael Page International; Zürich
|
Vorschau |
Jusletter 21. November 2005
- Thomas Bauer, Bankengesetzliche Zwangsliquidation von Nichtbanken
- Herrmann Thebrath, Besteuerungsfragen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen Deutschland/Schweiz - insb. von Anwälten und Notaren
- Manuel Vogel, Aus dem Bundesrat viel Neues! Kritische Würdigung der vorgeschlagenen Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG)
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
Liste der Schwerpunkt-Ausgaben Mediadaten und Werbung in Jusletter
|
|