Ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie in einem Restaurant einen Tisch reserviert haben, etwas später als angekündigt im Lokal erschienen sind und der Tisch bereits anderweitig vergeben wurde? War es ein Geschäftsessen oder ein «Dinner for two»? Spielt das eine Rolle? Muss ich bei einem mehrgängigen Menue das ganze Essen bezahlen, wenn ein Gang «mangelhaft» war oder darf ich diesfalls sogar die Bezahlung ganz verweigern? Was, wenn sich die Gäste am Nebentisch unflätig benehmen? Und was, wenn der Kellner trotz mehrfach verlangter Rechnung nicht einkassieren kommt? Prof. Dr. Claire Huguenin und Dr. Arnold F. Rusch beschäftigen sich mit dem Bewirtungsvertrag und präsentieren die theoretischen Grundlagen sowie die wichtigsten Alltagsprobleme und rechtlichen Lösungswege dazu.
Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurde u.a. das Versicherungsprinzip gesetzlich verankert und via Verordnung präzisiert. Daniel Dzamko würdigt das Versicherungsprinzip. Er untersucht insb., wieweit der Gesetzgeber die vorsorgerechtlichen Grundsätze geregelt hat, welche Bedeutung der steuerrechtlichen Praxis zum bisherigen Recht für das neurechtliche Versicherungsprinzip zukommt und ob die neue Regelung auf Verordnungsstufe den gesetzlichen Vorgaben entspricht («Überlegungen zum Versicherungsprinzip in der (weitergehenden) beruflichen Vorsorge aus steuerrechtlicher Sicht»).
Francine Hungerbühler widmet sich im Rahmen des fünften Beitrags unserer Rubrik «Völker- und Europarecht AKTUELL» den völkerrechtlichen Instrumenten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, analysiert deren Wirkung und zeigt, wo sie das wirkliche Problem ortet.
RA Dr. iur. Marco Itin befasst sich mit den Vor- und Nachteilen der Zwischenschaltung einer Immobiliargesellschaft beim Ferienhausbesitz in Frankreich.
Zu guter Letzt sei auf die Bundesgesetzgebungs-Übersicht für den Monat Oktober hingewiesen.
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
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Neuntes St.Galler Internationales Immaterialgüter-rechtsforum (9. IIF), 27./28. Oktober 2005 in St.Gallen
Das Immaterialgüterrecht als kleine Festung im globalisierten Wettbewerb gewinnt laufend an Bedeutung.
Die steten technischen Neuentwicklungen und die Ubiquität der Immaterialgüter-rechte erfordern eine
internationale Perspektive und Kenntnisse der neuesten Entwicklungen im europäischen und internationalen
Immaterialgüterrecht.
Vor diesem Hintergrund steht das Ziel der St.Galler Internationalen Immaterialgüterrechtsforen
Wissenschaftler und Praktiker auf den neuesten Stand der Rechtsprechung der europäischen Höchstgerichte
zu bringen. Neueste Entwicklungen und neue Ansätze im materiellen Recht heben den Blick über die
nationalen Grenzen und vermitteln den Teilnehmern neue Denkanstösse und praxisrelevante Lösungs-ansätze.
Das traditionell spezielle Rahmenprogramm sorgt für eine gediegene und entspannte Atmosphäre, in welcher sich die internationalen Kontakte leicht knüpfen und verstärken lassen.
Täglich werden unzählige Bewirtungsverträge abgeschlossen. Dennoch hat dieser Vertrag in Lehre und Rechtsprechung nur wenig Beachtung gefunden. Im folgenden Aufsatz werden nebst den theoretischen Grundlagen auch die wichtigsten Alltagsprobleme und rechtliche Lösungswege dazu aufgezeigt. Es zeigt sich, dass gerade in Alltagssituationen komplexe juristische Probleme liegen.
Prof. Dr. Claire Huguenin / Dr. iur. Arnold F. Rusch
Zusammen mit den herkömmlichen Grundsätzen der beruflichen Vorsorge wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision auch das Versicherungsprinzip gesetzlich verankert und auf dem Verordnungsweg präzisiert. Im vorliegenden Beitrag werden Überlegungen angestellt darüber, wieweit mit der Verankerung auf Stufe Bundesgesetz auch der Inhalt des Versicherungsprinzips geregelt wurde, welche Bedeutung dabei der bisherigen Praxis zukommt und ob sich das revidierte Verordnungsrecht an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Terrorismus ist keine neue Erscheinung. In jüngerer Zeit ist er jedoch zu einer massiven, weltumspannenden Bedrohung geworden, wie auch die neue Terrorismus-Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 15. September 2005 noch einmal betont. Das Völkerrecht stellt zur Bekämpfung des Terrorismus bereits heute verschiedene Instrumente bereit. Sie stellen durchaus eine effektive Rahmenordnung dar, verlangen aber auch von den Staaten eine hohe Kooperationsbereitschaft, was nicht selten eine effektive Durchsetzung erschwert.
Die sogenannte «société civile immobilière» (im Nachfolgenden gemäss der in Frankreich üblichen Abkürzung kurz «SCI» oder Immobiliargesellschaft genannt) ermöglicht es mehreren (mindestens zwei Personen), durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft gemeinsam Immobilien zu erwerben, zu halten und zu verwalten.
RA Dr. iur. Marco Itin
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DSJV-JAHRESTAGUNG 2005
»NEUESTE ENTWICKLUNGEN IM FERNMELDERECHT«
SCHWEIZERISCHES FERNMELDE- UND DEUTSCHES TELEKOMMUNIKATIONSRECHT
IM ACHTEN JAHR DER MARKTÖFFNUNG
ZÜRICH, 2. DEZEMBER 2005
Die Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V. wird am 2. Dezember 2005
um 16.30 Uhr im Zunfthaus zur Saffran in Zürich ihre Jahrestagung 2005 durchführen. Zum Thema "Neueste Entwicklungen im Fernmelderecht" geben
Prof. Dr. Andreas Kley, Ordinarius für öffentliches Recht,
Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie,
Universität Zürich, und Rechtsanwalt Hermann-Josef Piepenbrock,
Rechtsanwälte Piepenbrock Schuster, Düsseldorf und Wien, einen
aktuellen Überblick über das schweizerische Fernmelde- und das
deutsche Telekommunikationsrecht. Prof. Kley informiert in seinem
Referat "Auf dem Weg zur Entbün-delung. Die Revision des
schweizerischen Fernmeldegesetzes" über die in der Schweiz
kontrovers diskutierte "Öffnung der letzten Meile". Rechtsanwalt
Piepenbrock berichtet über "Praktische Erfahrungen mit dem deutschen
Telekommunikationsrecht seit der Liberalisierung". Mitte 2004 ist in
Deutschland ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten; die
Entbündelung ist im deutschen Recht jedoch bereits seit 1998 verankert.
Anmeldung und weitere Informationen unter
www.dsjv.ch
Die Akkreditierungsrichtlinien des Bundesstrafgerichts enthalten Bestimmungen, die im Lichte der Pressefreiheit so fragwürdig erscheinen, dass drei Journalisten nur mit Vorbehalten um eine Akkreditierung nachgesucht haben.
Will ein Staatsanwalt des Bundes ein Haftentlassungsgesuch abweisen, darf er dies laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts künftig nicht mehr selber tun. Er muss das Gesuch mit seinem Antrag an den eidgenössischen Untersuchungsrichter weiterleiten, der dann über eine allfällige Entlassung des Angeschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entscheiden hat.
In der angeblichen Bestechungsaffäre um die Lieferung französischer Fregatten an Taiwan hat das Bundesgericht jetzt definitiv grünes Licht gegeben, damit die Schweiz Taiwan Rechtshilfe gewähren kann. Zunächst hatte das Bundesgericht lediglich einer Lüftung des Bankgeheimnisses gegenüber Frankreich und Liechtenstein zugestimmt, die Rechtshilfe an Taiwan aber von Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte abhängig gemacht.
Der Barwertvorteil von über 127 Millionen Franken, den das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) mit einer Verleasung und Rückleasung seiner Stromproduktionsanlagen in Mittelbünden und im Bergell erzielt hat, darf nicht vom Kanton Graubünden allein vollumfänglich besteuert werden.
Fällt ein Kandidat definitiv in der Anwaltsprüfung durch, kann er sich nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen und verlangen, dass ein Gericht die Beurteilung seiner Prüfungsleistungen überprüft. Soweit er dagegen die Rechtmässigkeit des Verfahrens beanstanden will, öffnet ihm die Konvention den Weg an ein Gericht.
Die obligatorische Krankenversicherung muss nicht nur für herkömmliche Lebertransplantationen aufkommen, sondern auch die höheren Kosten für die Transplantation der Leber eines lebenden Spenders übernehmen.
Die Europäische Kommission hat den Informatik-Professor Neil Barrett zum Bevollmächtigten ernannt. Er wird sie bei der Beurteilung der Frage fachlich beraten, ob sich Microsoft an die Entscheidung der Kommission von 2004 hält (IP/04/382). Professor Barrett wird seine Aufgabe mit sofortiger Wirkung wahrnehmen.
Die Europäische Kommission hat gegen Automobiles Peugeot SA und Peugeot Nederland N.V. eine Geldbusse in Höhe von 49,5 Millionen Euro verhängt. Dem Automobilkonzern und seiner niederländischen Tochtergesellschaft wird vorgeworfen, zwischen 1997 und 2003 Lieferungen von Neufahrzeugen an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten behindert zu haben. Die Kommission wertete dies als einen sehr schwerwiegenden Verstoss gegen das im EG-Vertrag verankerte Verbot wettbewerbswidriger Verhaltensweisen (Artikel 81).
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 3. Juni 2005 (2004-018) zum Thema Übergang WUST/MWST, Ermessenseinschätzung, unvollständige Buchführungsunterlagen und baugewerblicher Eigenverbrauch (Art. 8, Art. 47, Art. 48 und Art. 50 MWSTV).
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im September 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jurius
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Vertikalabreden und Kartellrecht: quo vadis?
26. Oktober 2005; Convention Point, Zürich
14.15
Begrüssung Dr. MATHIS BERGER, Rechtsanwalt, Zürich
14.30
Ökonomische Grundlagen: In welchen Fällen sind Vertikalabreden ökonomisch verpönt? lic. rer. pol. MARKUS SAURER, Steffisburg
15.00
Wie beurteilt das EU-Wettbewerbsrecht Vertikalabreden? Prof. em. Dr. Dr. h.c. ULRICH IMMENGA, Göttingen
15.30
Entwicklungslinien der Praxis der Weko Prof. Dr. ROGER ZÄCH, Universität Zürich
16.00
Pause
16.30
4 Statements à 15 Min. Welche Rolle spielt interbrand Wettbewerb?
Dr. PATRICK KRAUSKOPF, Vizedirektor Weko
lic. iur. KLAUS NEFF, Rechtsanwalt, Zürich
Welche Rolle spielt intrabrand Wettbewerb?
lic. oec. MARK STEINER, wissenschaftlicher Assistent, Uni Zürich
Dr. MANI REINERT, Rechtsanwalt, Zürich
17.30
Podiumsdiskussion & Publikumsdiskussion
Leitung Prof. DR. MARC AMSTUTZ, Universität Freiburg
Seminar zum SchKG, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs,
für alle Praktiker, die sich in Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren
auskennen müssen.
Unentgeltliche Prozessführung durch Prozessfinanzierung