Gesetzesbestimmungen in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben im Schweizer Recht Seltenheitswert. Geht es nach dem vor rund zwei Monaten in die Vernehmlassung geschickten Entwurf für die Revision des Konsumenteninformationsgesetzes (E-KIG), so ändert sich das. Der E-KIG will u.a. Regeln für AGB einführen - mit 7 vorgeschlagenen neuen Bestimmungen im OR - sowie die Informationspflichten der Anbieter von Waren und Dienstleistungen regeln. Dr. iur. RA Eugénie Holliger-Hagmann prüft den E-KIG auf Herz und Nieren.
Auf den 31. März 2004 wurde die Anklagekammer des Bundesgerichts in Lausanne aufgelöst und seit dem 1. April 2004 übernimmt nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona deren Aufgaben. Letzteres beurteilt u.a. auch Beschwerden und Gesuche zum interkantonalen Gerichtsstand in Strafsachen. Patrick Guidon und Felix Bänziger analysieren dessen Rechtsprechung und prüfen, ob der Wechsel der zuständigen Instanzen Auswirkungen hatte.
Ob Hardturmstadion, WESTside, IKEA-Center oder Migros-Filliale, immer wieder ensteht Streit darüber, wie viel Motorfahrzeugverkehr dabei in Kauf zu nehmen ist, wie dieser sinnvoll begrenzt und wie das alles in Übereinstimmung mit dem Luftreinhalterecht gebracht werden kann. Das Berner Fahrleistungsmodell versucht, mehr Rechtssicherheit zu schaffen. RA Rudolf Muggli bespricht den BGE 1A.27/2005 vom 27.5.2005.
Zu finden sind in dieser Ausgabe u.a. auch ein Beitrag von Markus Felber zu einer Einsprache per E-Mail sowie die monatliche Übersicht über die Rechtsprechung des BGer und des EVG.
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Neuntes St.Galler Internationales Immaterialgüter-rechtsforum (9. IIF), 27./28. Oktober 2005 in St.Gallen
Das Immaterialgüterrecht als kleine Festung im globalisierten Wettbewerb gewinnt laufend an Bedeutung.
Die steten technischen Neuentwicklungen und die Ubiquität der Immaterialgüter-rechte erfordern eine
internationale Perspektive und Kenntnisse der neuesten Entwicklungen im europäischen und internationalen
Immaterialgüterrecht.
Vor diesem Hintergrund steht das Ziel der St.Galler Internationalen Immaterialgüterrechtsforen
Wissenschaftler und Praktiker auf den neuesten Stand der Rechtsprechung der europäischen Höchstgerichte
zu bringen. Neueste Entwicklungen und neue Ansätze im materiellen Recht heben den Blick über die
nationalen Grenzen und vermitteln den Teilnehmern neue Denkanstösse und praxisrelevante Lösungs-ansätze.
Das traditionell spezielle Rahmenprogramm sorgt für eine gediegene und entspannte Atmosphäre, in welcher sich die internationalen Kontakte leicht knüpfen und verstärken lassen.
SCHWEIZERISCHES FERNMELDE- UND DEUTSCHES TELEKOMMUNIKATIONSRECHT
IM ACHTEN JAHR DER MARKTÖFFNUNG
ZÜRICH, 2. DEZEMBER 2005
Die Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V. wird am 2. Dezember 2005
um 16.30 Uhr im Zunfthaus zur Saffran in Zürich ihre Jahrestagung 2005 durchführen. Zum Thema "Neueste Entwicklungen im Fernmelderecht" geben
Prof. Dr. Andreas Kley, Ordinarius für öffentliches Recht,
Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie,
Universität Zürich, und Rechtsanwalt Hermann-Josef Piepenbrock,
Rechtsanwälte Piepenbrock Schuster, Düsseldorf und Wien, einen
aktuellen Überblick über das schweizerische Fernmelde- und das
deutsche Telekommunikationsrecht. Prof. Kley informiert in seinem
Referat "Auf dem Weg zur Entbün-delung. Die Revision des
schweizerischen Fernmeldegesetzes" über die in der Schweiz
kontrovers diskutierte "Öffnung der letzten Meile". Rechtsanwalt
Piepenbrock berichtet über "Praktische Erfahrungen mit dem deutschen
Telekommunikationsrecht seit der Liberalisierung". Mitte 2004 ist in
Deutschland ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten; die
Entbündelung ist im deutschen Recht jedoch bereits seit 1998 verankert.
Anmeldung und weitere Informationen unter
www.dsjv.ch
Seit dem 1. April 2004 entscheidet die Beschwerdekammer des neu geschaffenen Bundesstrafgerichts in Bellinzona über Gesuche und Beschwerden zum interkantonalen Gerichtsstand in Strafsachen. Eine Analyse der bisherigen Praxis der Kammer geht insbesondere der Frage nach, ob die Rechtssuchenden sich immer noch auf die Praxis der früheren Anklagekammer des Bundesgerichts verlassen können oder mit Überraschungen zu rechnen haben.
Der Entwurf für die Revision des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) regelt Sachverhalte, die nicht nur für Konsumenten relevant sind. Informationspflichten der Anbieter von Waren und Dienstleistungen sowie die Spielregeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die Schwerpunkte der Revision. Der E-KIG und insb. die vorgesehenen Bestimmungen im OR bezüglich Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden einer kritischen Würdigung unterzogen.
Die Frage, welche Einschränkungen sich viel Motorfahrzeugverkehr anziehende Einkaufs-, Freizeit- und Fachmarktzentren aus Gründen der Luftreinhaltung gefallen lassen müssen, ist hart umstritten. Während sich manche daran stossen, dass die Umweltverbände dem Luftreinhalterecht gegenüber zögernden Kantonen vor Bundesgericht Nachachtung zu verschaffen versuchen (vgl. etwa BGE 131 II 103, E. 3.2.2.), bemühen sich andere mit Hilfe von neuen Planungsinstrumenten mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Mit dem BGE 1A.27/2005 vom 27.5.2005 = URP/DEP 2005 313 hat nun das Bundesgericht das im Kanton Bern geltende Instrumentarium als bundesrechtskonform bestätigt. Das Berner Fahrleistungsmodell unterscheidet sich wesentlich von der Fahrtenbegrenzung, wie sie beim Zürcher Hardturmstadion zur Anwendung gekommen ist (BGE 131 II 81).
RA Rudolf Muggli
Anzeige
Das Rochester-Bern Executive MBA Programm bietet eine universitäre MBA-Ausbil-dung für Führungskräfte. Hier studieren Wirtschaftsleute, die mehr Verantwortung übernehmen wollen, die wirtschaftliche Zusammenhänge besser erkennen wollen, und die in einem internationalen Umfeld beruflich zu den Besten gehören wollen.
Damit Sie sich ein Bild über die Qualität unserer Professoren machen können, laden wir Sie gerne zu unseren Gastvorlesungen in Zürich, Bern und Basel ein. Melden Sie sich doch einfach unter folgendem Link (www.executive-mba.ch/events)
an oder rufen Sie uns an: 031 631 34 77.
Auch wenn ein Anwalt in mehreren Kantonen eine Kanzlei hat, darf und muss er sich nur in dem Kanton ins Anwaltsregister eintragen, in dem sich das Hauptbüro befindet.
Das Bundesgericht bleibt dabei, dass im Rahmen der Opferhilfe der Haushaltschaden auch dann zu berücksichtigen ist, wenn dieser keine finanzielle Einbusse zur Folge hat.
Das Bundesgericht wirft der Obergerichtskommission des Kantons Obwalden überspitzten Formalismus vor, weil es einem Beschuldigten, der eine Einsprache gegen einen Strafbefehl per E-Mail erhoben hatte, keine Nachfrist zur Verbesserung seiner Eingabe angesetzt hatte. Das Verhöramt machte geltend, die fragliche E-Mail sei gar nie eingegangen.
Wenn ein Mitglied des Bundesrates beim Ausscheiden aus seinem Amt noch einen grösseren Teil seines Berufslebens vor sich hat oder wenn es neben dem Ruhegehalt einen Verdienst erzielt, so soll das Ruhegehalt gekürzt werden.
Die Mitglieder der Bundesversammlung sollen nicht nur ihre Verwaltungsratsmandate und ähnliche Interessenbindungen, sondern auch die daraus erzielten Einkünfte offen legen.
Von Januar bis August 2005 wurden rund 40 Prozent weniger Asylgesuche eingereicht als in der entsprechenden Vorjahresperiode. Bei konsequenter Anwendung des Asylgesetzes und durch dessen Revision dürften sich die Asylgesuche auf niedrigem Niveau einpendeln. Dies ermöglicht strukturelle und organisatorische Anpassungen im Rahmen des geltenden Asylgesetzes. Der heute noch unbefriedigende Vollzug von Wegweisungen ist zu verbessern. Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Asylverordnung über Finanzierungsfragen und weiterer Verordnungen eröffnet.
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 15. August 2005 bis und mit 15. September 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jurius
Anzeige
La Journée 2005 de droit bancaire et financier se tiendra le mercredi 2 novembre 2005 à Genève. Les grands thèmes abordés cette année sont les liquidations et faillites bancaires, le contrôle et la surveillance internes, les produits structurés ainsi que les sûretés mobilières. S'y ajoutent des chroniques de la jurisprudence civile et administrative et de la réglementation. Il est recommandé de s'inscrire à cette manifestation avant le 3 octobre 2005. Des informations plus détaillées et un formulaire d'inscription peuvent être téléchargés sur le site Internet du Centre de droit bancaire et financier (www.unige.ch/cdbf)
Anzeige
Erste internationale wissenschaftliche Konferenz in Law and Economics an der Universität St. Gallen
"New Frontiers of Law and Economics"
Freitag, 28. Oktober 2005, St. Gallen
Die Konferenz findet im Zusammenhang mit dem erstmaligen Angebot des
Master-Programms MLE (Master of Arts in Law and Economics) im Herbst 2005
an der Universität St. Gallen (HSG) statt. Das Hauptthema der Konferenz ist
die wissen-schaftliche Bewegung "Law and Economics", die aktuellen
Forschungsschwer-punkte sowie die möglichen praktischen Anwendungsfelder
von "Law and Economics". Auch das MLE-Programm wird an der Konferenz
vorgestellt und diskutiert.