«Compensatio est debiti et crediti inter se contributio. So definirt den Begriff, mit welchem wir es zu thun haben, Modestin in der L. 1 D. h. t. Den Schlüssel zu dieser Definition geben L. 31. de hered. pet. [...]. Wir sehen nehmlich aus diesen Fragmenten, dass die Römer unter compensatio die Fiction verstanden, dass ein Gläubiger mit demjenigen, was er dem Schuldner selbst schuldet (daher contributio), sich selbst [...] bezahlt habe.»
Prof. Dr. Pascal Pichonnaz widmet sich historisch und rechtvergleichend dem Institut der Verrechnung (compensatio). In seinem Beitrag «Set-off (compensatio): from Diversity to Unity» analysiert er die diesbezüglichen neuen Klauseln der Principles of European Contract Law, welche zivil- und gewohnheitsrechtliche Lösungen zu vereinen suchen. Gleichzeitig thematisiert er problematische rückwirkende Auswirkungen der Schweizer Regelung.
RA Daniel Kettiger stellt den Entwurf zum neuen Geoinformationsgesetz vor und führt in das Geoinformationsrecht ein. «Mit dem neuen Gesetz soll eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Landesvermessung, die Amtliche Vermessung und für alle weiteren auf Grund verschiedener Bundesrechtserlasse erhobenen Informationen über Grund und Boden geschaffen werden. Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, in der richtigen Qualität und zu tragbaren Kosten zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetz soll ein Fachbereich kodifiziert werden, der gleichermassen von Tradition und neuster technologischer Entwicklung geprägt ist und der Rechtsbereiche vom Zivilrecht bis zur elektronischen Publikation berührt.»
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien mit Sitz in Den Haag wurde auf Beschluss Nr. 827 des UN-Sicherheitsrats am 25. Mai 1993 gegründet. Das Tribunal - für welches übrigens Stefan Trechsel letzten Mittwoch als Ersatzrichter gewählt wurde - soll strafrechtlich die Verantwortlichen für schwere Verletzungen der Genfer Abkommen, Verstösse gegen die Gesetze oder Gebräuche des Krieges, Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen. RA Marco Bundi beschäftigt sich mit einem Entscheid vom 22. Juli 2005, in dem das Gericht die provisorische Haftentlassung von drei Angeklagten verfügt hat. Der Autor gibt einen Überblick über den Entscheid und die Voraussetzungen einer vorläufigen Haftentlassung.
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Zum Thema «Nutzen und Gefahren von Digital Rights Management-Systemen» referieren am Dienstag, 25. Oktober 2005, im Berner Rathaus an der 7. Tagung für Informatik und Recht u.a.:
Ass. Prof. Marc Fetscherin, Rollins College, USA: Technische Einführung und Anwendungsbeispiele von DRM-Systemen;
Carlo Govoni, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Bern: Der Schutz der technischen Massnahme im Rahmen der Revision des Urheberrechtsgesetzes;
Dr. Rolf Auf der Maur, Zürich: DRM an der Schwelle von der Theorie zur (rechtlichen) Realität;
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Münster: Qui te furetur, in culum percutietur - Aktuelle Rechtsentwicklungen zu DRM-Systemen;
Prof. Dr. Sonia Katyal, New York: Das US-Copyright für den Rest der Welt?
Danach finden parallel geführte Workshops statt, u.a. mit Beiträgen von:
Prof. Dr. Urs Gasser, St. Gallen: Bisherige Erfahrungen mit DRM: Welches sind die Lehren für die Zukunft?
lic.iur. Matthias Ebneter, LL.M., Rechtsanwalt, St. Gallen: DRM aus der Sicht der Urheber.
Abgeschlossen wird die Tagung durch den Festakt «20 Jahre Schweizerischer Verein für Rechtsinformatik» mit Referaten von:
Werner Stocker, Zürich: 20 Jahre SVRI - von den Anfängen bis zur Gegenwart;
Prof. Dr. Maximilian Herberger, Saarbrücken: Hat die Rechtsinformatik eine Zukunft? Und wenn ja - welche?
Sämtliche Unterlagen, Informationen und weitere nützliche Hinweise finden Sie auf unserer Website: www.rechtsinformatik.ch
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Compliance
Management
Certificat de formation continue universitaire à Genève
Janvier à décembre 2006
Cette formation à temps partiel offre les connaissances théoriques et pratiques nécessaires à assurer, à organiser ou à superviser des activités de compliance au sein d'une banque, d'un négociant ou d'un autre intermédiaire financier.
Elle est destinée principalement à des personnes actives dans une fonction de compliance ou appelées à le devenir.
Elle est organisée par l'Université de Genève et la Haute école de gestion de Genève.
Délai d'inscription pour la formation 2006: 30 septembre 2005
Zurzeit und noch bis Ende November 2005 läuft das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz). Mit dem Gesetz soll ein Fachbereich kodifiziert werden, der gleichermassen von Tradition und neuster technologischer Entwicklung geprägt ist und der Rechtsbereiche vom Zivilrecht bis zur elektronischen Publikation berührt. Der vorliegende Beitrag stellt den Gesetzesentwurf vor und führt gleichzeitig in das Geoinformationsrecht ein.
Set-off (Verrechnung, compensation, compensazione) is still triggered in various legal systems by different modes and depends on various requirements. It may thus seem difficult to craft a unique solution for all European legal systems, which would take into account the specifities of all. The Principles of European Contract Law (PECL) contain a rather convincing solution in order to harmonize Civil and Common Law solutions. This paper consists in a brief analysis of the new provisions of the PECL on set-off, within the historical and comparative understanding of the institution. Undoubtely, this should also enlighten the interpretation of Swiss provisions on set-off, especially the problematic retroactive effect of set-off.
Bislang kamen inhaftierte Angeklagte des ICTY (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia) nur sehr selten in den Genuss von provisorischen Haftentlassungen. Am Freitag, 22. Juli 2005, hat jedoch die Trial Chamber II des ICTY die vorläufige Haftentlassung von gleich drei Angeklagten, Mico Stanisic, Radivoje Miletic und Milan Gvero verfügt. Die Trial Chamber II hat die Voraussetzungen einer vorläufigen Entlassung im Sinne von Art. 65 der ICTY Rules sorgfältig geprüft und ist bei allen drei Angeklagten zum Schluss gekommen, dass eine Freilassung im Lichte aller zu berücksichtigenden Faktoren angemessen sei und hat in diesem Sinne die vorläufige Entlassung aus der Haft angeordnet.
RA Marco Bundi
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Zertifikatsprogramm 2006
Grundlagen der Unternehmensführung,
Universität Zürich
Diese berufsbegleitende Weiterbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, in weniger als einem Jahr die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre kennen zu lernen. Parallel dazu erhalten Sie eine Einführung in die Volkswirtschafts- und Rechtslehre. Zusätzliche Veranstaltungen zur Steigerung der kommunikativen Fähigkeiten und der Problemlösungskompetenz
runden das Programm ab.
Lehrkörper: Dozierende der Uni Zürich ergänzt durch qualifizierte PraktikerInnnen aus der Wirtschaft. Zielpublikum: AbsolventInnen der Uni/ETH oder äquivalente Ausbildung mit mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Dauer: 10. Februar - 28. Oktober 2006. Anmeldeschluss: 30. November 2005
Universität Zürich
Fachstelle für Weiterbildung
Frau Claudia Straub
Gloriastrasse 18a
8006 Zürich
Eine Rückgewähr von Prämien aus der privaten Altersrentenversicherung eines Verstorbenen ist vom Empfänger zu 40 Prozent als Einkommen zu versteuern. Die restlichen 60 Prozent können gemäss Bundesgericht vom Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers als Erbschaft besteuert werden
Das Zürcher Obergericht hat einen geschiedenen Mann 2004 zu Unrecht vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und sexuellen Nötigung seiner früheren Gattin freigesprochen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Ex-Frau gutgeheissen. Sie war von ihrem ehemaligen Mann mit anonymen Drohungen per SMS zu sexuellen Handlungen gezwungen worden.
Stellt ein Brautpaar das Gesuch, den Namen der Frau zum Familiennamen zu machen, dann verliert der ausländische Mann eine allfällige Option, gemäss dem Recht seines Herkunftslands den Namen beizubehalten.
Im Streit über die Höhe der Preise, welche die privaten Fernmeldeanbieter TDC (Sunrise) und MCI WorldCom dem bisherigen Monopolisten Swisscom für den Zugang zu dessen Netz bezahlen müssen (Interkonnektions-Preise), bleibt einstweilen alles, wie es heute ist.
Die Bundesanwaltschaft darf einer Bank nicht auf unbefristete Zeit untersagen, einen betroffenen Kunden über ein gegen ihn hängiges Ermittlungsverfahren zu informieren.
Ein im Rahmen eines Werkvertrags vereinbarter Pauschalpreis ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts verbindlich und vom Besteller des Werks auch dann zu bezahlen, wenn die Erstellungskosten deutlich weniger ausmachen als zunächst vorgesehen.
Der Bundesrat hat zum Bericht und der Gesetzesvorlage der Rechtskommission Ständerat zur parlamentarischen Initiative Hofmann (02.436) Stellung genommen. Er unterstützt die Stossrichtung der Kommission, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Verbandsbeschwerderecht gezielt zu verbessern und Missbräuche bei der Anwendung der Instrumente zu verhindern.
Gemäss der vorliegenden Pressemitteilung des EJPD hat der Sozialhilfestopp für Personen, auf deren Asylgesuch gar nicht eingetreten worden ist, die gesetzten Ziele erreicht. Rund 80 % der Personen, welche zwischen April und Juni 2004 einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten haben, wurden im Jahre 2005 weder polizeilich noch als Nothilfebezüger erfasst.
Mit der Liberalisierung des Stiftungsrechts werden für Wohlhabende Anreize geschaffen, gemeinnützige Aufgaben zu finanzieren. Der Bundesrat hat am 24.08.2005 die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches und des Bundessteuerrechts sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 19. April 2005 (2003-082) zum Thema Margenbesteuerung und Hinweis auf die Steuer (Art. 26 Abs. 7, Art. 28 Abs. 4 MWSTV).
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Öffentliches Seminar der Treuhand-Kammer - für Anwälte, Investoren, Berater, Verwaltungsräte
Aktuelle Themen im Kapitalmarktrecht
13. Sept. 2005, SWX Swiss Exchange, Zürich
Themen:
Haftung der Kapitalmarkt-Akteure
Praktische Erfahrungen aus Kapitalmarkt-Transaktionen
Erfahrungen mit den Schweizer Regeln zur Corporate Governance
Transparenz dank IFRS und den neuen Vorschriften zu Management-Transaktionen?
Aktuelle Entwicklungen im Schweizer Kotierungsrecht aus Sicht einer Emissions-Bank
Zukunft des Kotierungsrechts aus Sicht der SWX Swiss Exchange
Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) ist die interkantonale, gesamtschweizerische Organisation, in der die Informatik-Leiter der öffentlichen Verwaltungen zusammengeschlossen sind.
Die Arbeitsgruppe Geografische Informationssysteme (SIK-GIS) hat mit der swisstopo beim Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern eine Studie zum Thema
Rechtliche Aspekte eines Raumkatasters -
Teil öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in Auftrag gegeben.
Mit der Tagung vom 7.09.05 werden die Resultate dieser Arbeiten vorgestellt. Bekanntlich läuft jetzt die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG), so dass für Aktualität gesorgt ist.
Weitere Informationen und Anmeldetalon unter: www.sik-gis.ch
The Labyrinths of the Crisis. Prerequisites for the Democratic Transformation of the Federal Republic of Yugoslavia; Lidija R. Basta Fleiner / Radmila Nakarada