In eigener Sache: Das derzeit 20 Personen umfassende Redaktions- und Ressortleiterteam (vgl. Impressum) von Jusletter hat eine Änderung erfahren. Prof. Ulrich Zimmerli wird emeritiert und möchte im Zuge dessen seine Verpflichtungen reduzieren, wozu auch die Tätigkeit als Redaktor für öffentliches Recht bei Jusletter gehört. Die Herausgeber von Jusletter danken Prof. Zimmerli an dieser Stelle von Herzen für seine professionelle Unterstützung, sein Vertrauen als Gründungsredaktor sowie die geleistete Arbeit. Die Redaktion wird von Prof. Thomas Gächter übernommen. In einer ersten Phase leitet er diese als Ganzes. In einem zweiten Schritt wird sie in die Bereiche «Verwaltungsrecht» und «Staatsrecht» aufgeteilt.
Zur heutigen Ausgabe: Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) hat zu einer Liberalisierung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt geführt. Dr. iur. RA Christoph Zimmerli stellt die arbeits- und bewilligungsrechtlichen Auswirkungen des FZA dar und zeigt mögliche Entwicklungstendenzen der Personenfreizügigkeit auf.
Dr. iur. Florian Zihler widmet sich der Trennung von Meinungsäusserungen in die beiden Kategorien Tatsachenaussagen und Werturteile. Er plädiert dafür, die «Kategorisierung kritisch zu hinterfragen, da sie letztendlich selber auch nur ein Werturteil der rechtsanwendenden Behörden ist, das sich auf ausreichend rechtfertigende Tatsachen abstützen muss.»
Das Urteil des Bundesgerichts H 174/04 vom 2. Dezember 2004 deutete auf die Möglichkeit einer Praxisänderung in Bezug auf die Frage, ob der Erlass einer Geschäftsschuld AHV-beitragspflichtiges Einkommen darstellt, hin. Das Urteil H 17/05 vom 6. Juli 2005 bestätigt dies nun. Thomas Stadelmann, der in Jusletter 24. Januar 2005 bereits das erste Urteil besprochen hatte, nimmt sich nun auch des zweiten an.
Lässt sich rechtsstaatliche Verantwortlichkeit privatisieren? Dr. iur. Christoph Spenlé berichtet von der Fachtagung der Schweizerischen Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ) vom 30. Juni 2005.
PS: Der US-amerikanische Vier-Sterne-General Kevin Byrnes war bis vor Kurzem «commanding general of the Army Training and Doctrine Command» in Fort Monroe in Virginia. Im Mai 2004 trennte er sich von seiner Frau und heute vor einer Woche wurde seine Scheidung rechtskräftig. Ebenfalls an diesem Montag wurde er entlassen. Byrnes führte eine aussereheliche Liebesbeziehung. Ehebruch wird als Verletzung von Art. 134 des Uniform Code of Military Justice angesehen. Der Artikel verbietet «all disorders and neglects to the prejudice of good order and discipline in the armed forces, all conduct of a nature to bring discredit upon the armed forces [...]». Ehebrecher werden im US-amerikanischen Militär hart bestraft...
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Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Mittwoch/ Donnerstag, 31. August/ 1. September 2005, ETH Zürich
Privatheit und Sicherheit 2005 - 2015
So sicher, dass sicher nichts mehr geht? Wird der Mensch maschinenlesbar?
Der wegweisende Anlass zu den Themenkreisen Privatheit und
Informationssicher-heit mit über 20 hochkarätigen Expert(inn)en
und Panelteilnehmer(inne)n. Überblick über die wesentlichen
Entwicklungen und konkrete Lösungsansätze. Zwei Trackver-anstaltungen
zu den hoch aktuellen Themen "Lebbare und gelebte
Informations-sicherheit" und "Der Körper als Datenträger" sowie Plenum und Paneldiskussion zu "Privatheit und
Sicherheit 2005 - 2015: Blick in die Zukunft".
Weitere Informationen/Anmeldung unter www.privacy-security.ch.
Stiftung für Datenschutz und Informationssicherheit, Pf 147, 4010 Basel, 061 270 17 70
Das seit dem 1. Juni 2002 in Kraft stehende Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) hat zu einer merklichen Liberalisierung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt geführt. Das befürchtete Lohndumping ist weitgehend ausgeblieben. Allerdings stellen sich bei der Umsetzung des Abkommens in der Praxis zahlreiche Rechtsfragen. Der folgende Beitrag stellt die arbeits- und bewilligungsrechtlichen Auswirkungen des FZA dar und zeigt mögliche Entwicklungstendenzen der Personenfreizügigkeit auf.
Seit Jahrzehnten teilen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das schweizerische Bundesgericht Meinungsäusserungen in Tatsachenaussagen und Werturteile ein. Oftmals wirkt diese Abgrenzung jedoch künstlich und ihre Begründung ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht zweckmässiger wäre, auf diese Kategorisierung zu verzichten.
Menschenrechte in Ländern mit «fragiler Staatlichkeit» - Förderung der Menschenrechte durch transnationale Unternehmungen. - Unter diesem Titel veranstaltete die Schweizerische Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ) gemeinsam mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und unterstützt durch die Direktion für Völkerrecht des EDA am 30. Juni 2005 eine Fachtagung im Hotel Allegro Kursaal, Bern.
In Jusletter 24. Januar 2005 wurde das Bundesgerichtsurteil H 174/04 vom 2. Dezember 2004 besprochen. Dabei wurde festgestellt, es sei unklar, ob das EVG beabsichtigt habe, in Bezug auf die AHV-beitragsrechtliche Behandlung von Schuldenerlassen eine Praxisänderung vorzunehmen. Aufgrund von Urteil H 17/05 vom 6. Juli 2005 scheint diese Frage nun geklärt zu sein.
Thomas Stadelmann
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Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat für den Umbau eines Wagens in ein Invalidenfahrzeug zulasten der Invalidenversicherung (IV) zu Recht eine Kostenobergrenze von 25´000 Franken festgelegt.
Der frühere russische Atomminister Jewgeni Adamow bleibt nach zwei neuen Entscheiden des Bundesstrafgerichts in Auslieferungshaft. Es hat Adamows Einwand zurückgewiesen, dass das amerikanische Strafverfahren gegen ihn politisch motiviert sei. Abgewiesen hat es auch seine Beschwerde gegen einen zweiten Haftbefehl, der zugunsten Russlands erlassen worden war.
Ein hohes Vermögen des Täters muss bei der Bussenbemessung berücksichtigt werden. Beschwert hatte sich ein Autolenker, der vom Urner Obergericht für eine (toleranzbereinigte) Tempoüberschreitung von 36 km/h wegen grober Verkehrsregelverletzung mit 15´000 Franken gebüsst worden war.
Nach deutschem Recht ist eine Verletzungshandlung beim Anbieten eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes über eine italienische Website, die sich an deutsche Konsumenten richtet, erst beim Inverkehrbringen in Deutschland rechtswidrig. Das Urteil (5 U 143/03) des OLG Hamburg vom 7. Juli 2004 wird anbei im Volltext wiedergegeben.
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 17. Juli 2005 bis und mit 14. August 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.