Jusletter 18. Juli 2005


Mit 54.6% Ja-Stimmen hat das Schweizer Stimmvolk am 5. Juni 2005 Schengen/Dublin aus Schweizer Sicht den Segen erteilt. Unklar geblieben ist, was passiert, wenn das Stimmvolk am 25. September 2005 Nein zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedländer sagt. EU-Aussenministerin Benita Ferrero Waldner hat dabei nicht unbedingt zur Klärung beigetragen. Auf die Frage des Journalisten von SF DRS, Hanspeter Stalder, «Sie sagen ein Nein am 25. September würde auch das Ende von Schengen/Dublin bedeuten?», antwortete sie: «Es würde in diesem Moment keine Umsetzung ermöglichen [...].» Darauf Stalder weiter: «Würde ein Nein am 25. September bedeuten, dass die EU die Bilateralen I kündigen würden?» Ferrero Waldner: «Es ist jedenfalls so, dass die Bilateralen I als Gesamtpaket verhandelt wurden und deshalb kann man nicht einfach ein Abkommen herausbrechen.»


Liebe Leserinnen und Leser

Im zweiten Beitrag unserer neuen Rubrik «Völker- und Europarecht AKTUELL» widmet sich Mag. iur. Silvia Ruspekhofer der «rechtlichen Verklammerung» von Schengen/Dublin und der Frage der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens und damit auch der Bilateralen I und II. Sie analysiert die Folgen der beiden Abstimmungen und erläutert die rechtlichen Grundlagen.

Lorenz Engi befasst sich mit dem im öffentlichen Recht geltenden Legitimitätsbegriff und plädiert für eine klare Unterscheidung zwischen juristischer Legitimation und faktischer Akzeptanz: «Wenn die Rechtswissenschaft von «Legitimation» spricht, sollte sie daher auch zukünftig diese Legitimation im normativen Sinn bezeichnen. Die Legitimation, welche sich die Verwaltung in der Praxis zusätzlich dazu in ihrem jeweiligen Umfeld beschafft, ist begrifflich davon klar abzugrenzen. Sie kann als Legitimation im praktischen Sinn bezeichnet werden. Besser aber wird für diese Formen der Rechtfertigung durch Zustimmung ein ganz anderer Begriff verwendet; zum Beispiel derjenige der Akzeptanz. So lassen sich demokratische Legitimation und faktische Akzeptanz begrifflich separieren und theoretisch auf sinnvolle Weise in Beziehung zueinander setzen.»

Dr. iur. RA Parisima Vez nimmt in ihrem Beitrag «Le nouveau droit des fondations» die vorgesehenen neuen Bestimmungen zum Stiftungsrecht unter die Lupe. Ihr Augenmerk richtet sie dabei v.a. auf die für gewisse Stiftungen vorgesehene Pflicht, eine Revisionsstelle zu bezeichen, und die Möglichkeit der nachträglichen Änderung des Stiftungszwecks durch den Stifter.

Dr. iur. RA Tina Krügel, LL.M., berichtet von der Tagung «E-Government 2010 - Datenschutz in der modernen Verwaltung» vom 11. Mai 2005 in Hannover.

Erwähnt seien auch die Pressemitteilung der Swiss Funds Association (Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen) sowie die Übersicht zur Rechtsprechung des EVG und des Bundesgerichts.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Leiter Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Statistik:
  •  Anzahl E-Mail-Empfänger: 13´686
  •  Anzahl Personen mit Passwort: 6´939
  •  Freier Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
  • Infos:
  •  Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel. 031 380 57 77
  •  Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung
  •  Archiv/Suche: www.weblaw.ch/jusletter/suche.asp


  •  Jusletter-Archiv

    Zugang zu Jusletter-Beiträgen im Archiv. Suche


     Anzeige

    Mehr Effizienz mit E-Mail-Management
    Lernen Sie, wie Sie der E-Mail-Flut Herr werden. Erfahren Sie, worauf Sie bei der Gestaltung von E-Mails achten sollten. Werden Sie sich den technischen Sicherheitsproblemen von E-Mail-Systemen und den juristischen Problemen der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit Mandanten bewusst. Wir zeigen Ihnen adäquate Massnahmen.
    Bern 13. September 2005 14-17 Uhr Anmeldung Preise
    Zürich 12. Oktober 2005 14-17 Uhr Anmeldung Preise


     Produkt der Woche

    Die interne juristische Suchmaschine für Kanzleien, Gerichte, Rechtsdienste und Verwaltung.
    Seit über  vier Jahren steht Lawsearch für den einheitlichen und schnellen Zugang zu juristischen Informationen in der Schweiz. Mit Lawsearch Enterprise können Sie jetzt Ihren internen Dokumentenbestand erschliessen.
    Geliefert wird ein Rechner mit einer vorinstallierten Suchapplikation, welcher an Ihr lokales Netzwerk angeschlossen wird. Durchsuchbare Dokumenten-Formate: Word, PDF, PPT, Excel, HTML und TXT.
    Das System berücksichtigt speziell juristische Recherchen, u.a. durch Integration des juristischen Thesaurus Jurivoc und vieles mehr. Weitere Informationen zu Lawsearch Enterprise finden Sie hier:
    Kontaktieren Sie uns. Ihr Ansprechpartner: Friedemann Bürgel, Dipl. Natw. ETH, Leiter Information Retrieval and Services, Weblaw. Tel. 031 380 57 77.



     Wissenschaftliche Beiträge

    Schengen/Dublin und darüber hinaus: an den Grenzen des eidgenössischen Bilateralismus - Völker- und Europarecht AKTUELL

    Das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union steht vor grossen Veränderungen. Am 5. Juni 2005 stimmte das schweizerische Stimmvolk über Schengen/Dublin ab. Bereits am 25. September 2005 findet ein weiteres Referendum über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens statt. Welche Folgen haben diese Vorgänge für die Schweiz und was sind die rechtlichen Grundlagen?

    Mag. iur. Silvia Ruspekhofer


    Le nouveau droit des fondations

    En automne 2004, les Chambres fédérales ont modifié les dispositions du Code civil relatives au droit des fondations. Afin d´encourager la constitution de nouvelles fondations, les dispositions révisées libéralisent le droit suisse et tendent à une meilleure prise en compte des intérêts des fondateurs.

    Dr. iur. RA Parisima Vez


     Kurzbeiträge

    Zum Legitimitätsbegriff

    Kooperative Elemente gewinnen in der Verwaltungspraxis an Gewicht. Unter diesen Bedingungen stellt sich die Frage, ob das Einverständnis von Betroffenen als Legitimationsgrundlage des Verwaltungshandelns gelten kann. Im Folgenden wird für eine Unterscheidung zwischen juristischer Legitimation und faktischer Akzeptanz plädiert.

    Lorenz Engi


     Tagungsberichte

    Zweckbindung und informationelle Gewaltenteilung in der öffentlichen Verwaltung

    Das Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Universität Hannover veranstaltete am 11.05.2005 in Hannover eine datenschutzrechtliche Fachtagung unter dem Titel «E-Government 2010 - Datenschutz in der modernen Verwaltung». Namhafte Referenten beschäftigten sich mit der Zweckbindung und informationellen Gewaltenteilung des öffentlichen Datenschutzrechtes. Die Autorin berichtet im vorliegenden Beitrag von der Tagung.

    Dr. iur. RA Tina Krügel, LL.M.



     Anzeige



     Agenda

    Publikum finden. Oder Publikum werden.
    Internationale Steuerplanung; 24.11.05 - 25.11.05; Opfikon
    Kind und Scheidung; 04.10.05 - 05.10.05; Uni Freiburg (CH)
    Enfant et divorce; 04.10.05 - 05.10.05; Uni Fribourg
    Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/kalender/information.asp.



     Korrespondenten Bundesgericht

    Vollmacht vor Schlaganfall

    Eine Vollmacht erlischt nicht zwingend, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig wird. Laut Bundesgericht ist es zulässig, wenn für diesen Fall vereinbart wird, dass die Vollmacht weiterbestehen soll.

    Peter Josi


    FFE ohne Psychiater

    Für die Heimeinweisung eines verhaltensauffälligen Kindes ist der Beizug eines Psychiaters nicht in jedem Fall erforderlich. Die bei der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) verlangte Begutachtung ist laut Bundesgericht nur dann zwingend anzuordnen, wenn eine anstaltspsychiatrische Betreuung in Betracht gezogen wird.

    Peter Josi


    Swisscom darf Cinetrade übernehmen

    Einer Übernahme der CT Cinetrade durch Swisscom steht rechtlich nichts mehr im Weg, nachdem die Cablecom GmbH am vergangenen Freitag ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurückgezogen hat, mit der der Zusammenschluss verhindert werden sollte.

    Markus Felber


    Streit um zwei antike Goldmünzen Ali Khans

    Die Bank Crédit Agricole Indosuez (Suisse) SA muss zwei antike Riesenmünzen aus Gold, die sie 1988 als Sicherheit für einen Kredit von sechs Millionen Dollar entgegengenommen hat, nicht an Indien herausgeben.

    Markus Felber


    Gegen Adoption des Neffen

    Das Bundesgericht verwehrt wie zuvor schon die zuständigen Behörden des Kantons St. Gallen einem aus Mazedonien stammenden kinderlosen Ehepaar die Adoption eines Neffen. Bereits vor der Geburt ihres dritten Kindes hatten die Eltern sich dazu entschlossen, dieses dem Bruder des Ehemannes und dessen Frau zur Adoption zu übergeben.

    Markus Felber


    Baden ist nicht Württemberg

    Ein schweizerisches Betreibungsamt darf einem im ehemaligen deutschen Bundesland Baden wohnhaften Schuldner laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Konkursandrohung nicht direkt postalisch zustellen.

    Markus Felber


    Das Bundesgericht trotzt Bundesrat Blocher

    Das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht weigern sich, die von Bundesrat Christoph Blocher verlangten Organisationsvarianten mit einem Spareffekt von rund 20 Prozent auszuarbeiten.

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Kostentransparenz bei Anlagefonds - neue Richtlinie der SFA

    Die Swiss Funds Association (SFA) erlässt eine verbindliche Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen, mit dem Ziel, den Anlegerschutz zu stärken. Die Richtlinie wurde von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) als Mindeststandard für Schweizer Fondsleitungen und Vertreter ausländischer Fonds anerkannt.

    Jurius


    Transparenz bei Kreditkarten- und Bancomat-Gebühren

    Ab 1. Januar 2006 müssen die Zuschläge, welche Kreditkartenherausgeber zum Teil bei der Benützung der Kreditkarte im Ausland erheben, klar deklariert werden. Ebenfalls haben die Banken, welche ihren eigenen Kunden gegenüber Zuschläge erheben, wenn sie am Bancomaten einer Fremdbank Geld abheben, darüber in deutlicher Weise zu informieren. Das seco-Informationsblatt über Bankdienstleistungen wird angepasst.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Juni 05/Juli 05)

    Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. Juni 2005 bis und mit 16. Juli 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

    Jurius



     Anzeige

    «Keine Chance für Hacker»
    Die Sicherheitslösung fürs Büro, zuhause und unterwegs.
    Die Sicherheitslösung für die kleine Kanzlei. Die Firewall Sophia connector setzt neue Massstäbe in der Klasse der Sicherheitslösungen für kleine Kanzleien. Dank der Kombination mehrerer Sicherheitstechnologien ist Ihr Kanzleinetz optimal vor den Gefahren aus dem Internet geschützt.

    Weitere Informationen unter: www.juristenware.ch
    Vorteile auf einen Blick.
    Einfache Bedienung (Bedieneroberfläche in Deutsch und Englisch). Maximale Sicherheit durch Kombination verschiedener Sicherheitstechnologien (Firewall, Virenschutz & VPN). Unterstützt alle gängigen Internetanschlüsse wie ADSL, CableModem, ISDN sowie Standleitungen. Geringe und transparente Kosten.


     Book's Inn

    Juristische Bücher online finden und bestellen.
    Norm und Wirkung; E. Bucher / H. Honsell / Th. Koller / C. Canaris


     Lawjobs

    Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
    Legal Counsel / Compliance Officer; JMP Professus; Zürich
    Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Ihr externes Personalbüro®; Zürich
    Jurist/in; The Swatch Group SA; Biel
    Experte im Bereich Steuern (Jurist, m/w); coni + partner ag; Zürich
    wiss. AssistentIn (50% Pensum); Universität Luzern
    Avocat(e); Homburger; Zürich
    Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; Walder Wyss & Partner; Zürich
    wiss. AssistentIn (100% Pensum); Universität Freiburg
    Assistent|in (100 %); Homburger; Zürich
    Lawyer/Legal Counsel; Vialegis - Legal Staffing Solutions; TI
    Contracts Specialist; Vialegis - Legal Staffing Solutions; Riazinno (Switzerland)
    Risk & Compliance Manager; Michael Page International; Zürich
    Unternehmensjurist/in; drf consulting AG; Schweiz
    Senior Compliance Officer; Michael Page International; Genf
    Compliance Officer; Michael Page International; Zürich
    Legal Advisor - Alternative Investments; Michael Page International; Lausanne
    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch.
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch.



     Vorschau

     Jusletter 25. Juli 2005
    • Manuel Arroyo, Die Einrede «dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est» im Rahmen von fiduziarischen Abtretungen und Kettenzessionen
    • Samantha Besson, La légitimité de l´arbitrage international d´investissement

    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

    Liste der Schwerpunkt-Ausgaben
    Mediadaten und Werbung in Jusletter



    tool by zynex