Jusletter 18. Juli 2005
Mit 54.6% Ja-Stimmen hat das Schweizer Stimmvolk am 5. Juni 2005 Schengen/Dublin aus Schweizer Sicht den Segen erteilt. Unklar geblieben ist, was passiert, wenn das Stimmvolk am 25. September 2005 Nein zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedländer sagt. EU-Aussenministerin Benita Ferrero Waldner hat dabei nicht unbedingt zur Klärung beigetragen. Auf die Frage des Journalisten von SF DRS, Hanspeter Stalder, «Sie sagen ein Nein am 25. September würde auch das Ende von Schengen/Dublin bedeuten?», antwortete sie: «Es würde in diesem Moment keine Umsetzung ermöglichen [...].» Darauf Stalder weiter: «Würde ein Nein am 25. September bedeuten, dass die EU die Bilateralen I kündigen würden?» Ferrero Waldner: «Es ist jedenfalls so, dass die Bilateralen I als Gesamtpaket verhandelt wurden und deshalb kann man nicht einfach ein Abkommen herausbrechen.»
Liebe Leserinnen und Leser
Im zweiten Beitrag unserer neuen Rubrik «Völker- und Europarecht AKTUELL» widmet sich Mag. iur. Silvia Ruspekhofer der «rechtlichen Verklammerung» von Schengen/Dublin und der Frage der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens und damit auch der Bilateralen I und II. Sie analysiert die Folgen der beiden Abstimmungen und erläutert die rechtlichen Grundlagen.
Lorenz Engi befasst sich mit dem im öffentlichen Recht geltenden Legitimitätsbegriff und plädiert für eine klare Unterscheidung zwischen juristischer Legitimation und faktischer Akzeptanz: «Wenn die Rechtswissenschaft von «Legitimation» spricht, sollte sie daher auch zukünftig diese Legitimation im normativen Sinn bezeichnen. Die Legitimation, welche sich die Verwaltung in der Praxis zusätzlich dazu in ihrem jeweiligen Umfeld beschafft, ist begrifflich davon klar abzugrenzen. Sie kann als Legitimation im praktischen Sinn bezeichnet werden. Besser aber wird für diese Formen der Rechtfertigung durch Zustimmung ein ganz anderer Begriff verwendet; zum Beispiel derjenige der Akzeptanz. So lassen sich demokratische Legitimation und faktische Akzeptanz begrifflich separieren und theoretisch auf sinnvolle Weise in Beziehung zueinander setzen.»
Dr. iur. RA Parisima Vez nimmt in ihrem Beitrag «Le nouveau droit des fondations» die vorgesehenen neuen Bestimmungen zum Stiftungsrecht unter die Lupe. Ihr Augenmerk richtet sie dabei v.a. auf die für gewisse Stiftungen vorgesehene Pflicht, eine Revisionsstelle zu bezeichen, und die Möglichkeit der nachträglichen Änderung des Stiftungszwecks durch den Stifter.
Dr. iur. RA Tina Krügel, LL.M., berichtet von der Tagung «E-Government 2010 - Datenschutz in der modernen Verwaltung» vom 11. Mai 2005 in Hannover.
Erwähnt seien auch die Pressemitteilung der Swiss Funds Association (Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen) sowie die Übersicht zur Rechtsprechung des EVG und des Bundesgerichts.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Leiter Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Zugang zu Jusletter-Beiträgen im Archiv.
Suche |
|
Anzeige |
Mehr Effizienz mit E-Mail-Management
Lernen Sie, wie Sie der E-Mail-Flut Herr werden.
Erfahren Sie, worauf Sie bei der Gestaltung von E-Mails
achten sollten. Werden Sie sich den technischen
Sicherheitsproblemen von E-Mail-Systemen und den
juristischen Problemen der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation
mit Mandanten bewusst. Wir
zeigen Ihnen adäquate Massnahmen.
|
Produkt der Woche |
Die interne juristische Suchmaschine für Kanzleien, Gerichte, Rechtsdienste und Verwaltung.
Seit über vier Jahren steht Lawsearch für den einheitlichen und schnellen
Zugang zu juristischen Informationen in der Schweiz. Mit Lawsearch
Enterprise können Sie jetzt Ihren internen Dokumentenbestand erschliessen.
Geliefert wird ein Rechner mit einer vorinstallierten
Suchapplikation, welcher an Ihr lokales
Netzwerk angeschlossen wird. Durchsuchbare
Dokumenten-Formate: Word, PDF, PPT, Excel,
HTML und TXT.
Das System berücksichtigt speziell
juristische Recherchen, u.a. durch Integration des juristischen Thesaurus
Jurivoc und vieles mehr. Weitere Informationen zu Lawsearch Enterprise
finden Sie hier:
Kontaktieren Sie uns. Ihr Ansprechpartner:
Friedemann Bürgel, Dipl. Natw. ETH, Leiter Information Retrieval and
Services, Weblaw. Tel. 031 380 57 77.
|
Wissenschaftliche Beiträge |
Schengen/Dublin und darüber hinaus: an den Grenzen des eidgenössischen Bilateralismus - Völker- und Europarecht AKTUELL
Das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union steht vor grossen Veränderungen. Am 5. Juni 2005 stimmte das schweizerische Stimmvolk über Schengen/Dublin ab. Bereits am 25. September 2005 findet ein weiteres Referendum über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens statt. Welche Folgen haben diese Vorgänge für die Schweiz und was sind die rechtlichen Grundlagen?
Mag. iur. Silvia Ruspekhofer
Le nouveau droit des fondations
En automne 2004, les Chambres fédérales ont modifié les dispositions du Code civil relatives au droit des fondations. Afin d´encourager la constitution de nouvelles fondations, les dispositions révisées libéralisent le droit suisse et tendent à une meilleure prise en compte des intérêts des fondateurs.
Dr. iur. RA Parisima Vez
Zum Legitimitätsbegriff
Kooperative Elemente gewinnen in der Verwaltungspraxis an Gewicht. Unter diesen Bedingungen stellt sich die Frage, ob das Einverständnis von Betroffenen als Legitimationsgrundlage des Verwaltungshandelns gelten kann. Im Folgenden wird für eine Unterscheidung zwischen juristischer Legitimation und faktischer Akzeptanz plädiert.
Lorenz Engi
Zweckbindung und informationelle Gewaltenteilung in der öffentlichen Verwaltung
Das Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Universität Hannover veranstaltete am 11.05.2005 in Hannover eine datenschutzrechtliche Fachtagung unter dem Titel «E-Government 2010 - Datenschutz in der modernen Verwaltung». Namhafte Referenten beschäftigten sich mit der Zweckbindung und informationellen Gewaltenteilung des öffentlichen Datenschutzrechtes. Die Autorin berichtet im vorliegenden Beitrag von der Tagung.
Dr. iur. RA Tina Krügel, LL.M.
Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
|
Korrespondenten Bundesgericht |
Vollmacht vor Schlaganfall
Eine Vollmacht erlischt nicht zwingend, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig wird. Laut Bundesgericht ist es zulässig, wenn für diesen Fall vereinbart wird, dass die Vollmacht weiterbestehen soll.
Peter Josi
FFE ohne Psychiater
Für die Heimeinweisung eines verhaltensauffälligen Kindes ist der Beizug eines Psychiaters nicht in jedem Fall erforderlich. Die bei der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) verlangte Begutachtung ist laut Bundesgericht nur dann zwingend anzuordnen, wenn eine anstaltspsychiatrische Betreuung in Betracht gezogen wird.
Peter Josi
Swisscom darf Cinetrade übernehmen
Einer Übernahme der CT Cinetrade durch Swisscom steht rechtlich nichts mehr im Weg, nachdem die Cablecom GmbH am vergangenen Freitag ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurückgezogen hat, mit der der Zusammenschluss verhindert werden sollte.
Markus Felber
Streit um zwei antike Goldmünzen Ali Khans
Die Bank Crédit Agricole Indosuez (Suisse) SA muss zwei antike Riesenmünzen aus Gold, die sie 1988 als Sicherheit für einen Kredit von sechs Millionen Dollar entgegengenommen hat, nicht an Indien herausgeben.
Markus Felber
Gegen Adoption des Neffen
Das Bundesgericht verwehrt wie zuvor schon die zuständigen Behörden des Kantons St. Gallen einem aus Mazedonien stammenden kinderlosen Ehepaar die Adoption eines Neffen. Bereits vor der Geburt ihres dritten Kindes hatten die Eltern sich dazu entschlossen, dieses dem Bruder des Ehemannes und dessen Frau zur Adoption zu übergeben.
Markus Felber
Baden ist nicht Württemberg
Ein schweizerisches Betreibungsamt darf einem im ehemaligen deutschen Bundesland Baden wohnhaften Schuldner laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Konkursandrohung nicht direkt postalisch zustellen.
Markus Felber
Das Bundesgericht trotzt Bundesrat Blocher
Das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht weigern sich, die von Bundesrat Christoph Blocher verlangten Organisationsvarianten mit einem Spareffekt von rund 20 Prozent auszuarbeiten.
Markus Felber
Kostentransparenz bei Anlagefonds - neue Richtlinie der SFA
Die Swiss Funds Association (SFA) erlässt eine verbindliche Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen, mit dem Ziel, den Anlegerschutz zu stärken. Die Richtlinie wurde von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) als Mindeststandard für Schweizer Fondsleitungen und Vertreter ausländischer Fonds anerkannt.
Jurius
Transparenz bei Kreditkarten- und Bancomat-Gebühren
Ab 1. Januar 2006 müssen die Zuschläge, welche Kreditkartenherausgeber zum Teil bei der Benützung der Kreditkarte im Ausland erheben, klar deklariert werden. Ebenfalls haben die Banken, welche ihren eigenen Kunden gegenüber Zuschläge erheben, wenn sie am Bancomaten einer Fremdbank Geld abheben, darüber in deutlicher Weise zu informieren. Das seco-Informationsblatt über Bankdienstleistungen wird angepasst.
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Juni 05/Juli 05)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. Juni 2005 bis und mit 16. Juli 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jurius
Anzeige |
«Keine Chance für Hacker»
Die Sicherheitslösung fürs Büro,
zuhause und unterwegs.
Die Sicherheitslösung für die kleine Kanzlei.
Die Firewall Sophia connector setzt neue
Massstäbe in der Klasse der Sicherheitslösungen
für kleine Kanzleien. Dank der
Kombination mehrerer Sicherheitstechnologien
ist Ihr Kanzleinetz optimal vor den
Gefahren aus dem Internet geschützt.
Weitere Informationen unter:
www.juristenware.ch
|
Vorteile auf einen Blick. Einfache Bedienung (Bedieneroberfläche
in Deutsch und
Englisch). Maximale Sicherheit
durch Kombination verschiedener Sicherheitstechnologien
(Firewall, Virenschutz
& VPN). Unterstützt
alle gängigen Internetanschlüsse wie
ADSL, CableModem, ISDN
sowie Standleitungen.
Geringe und transparente Kosten. |
|
Book's Inn |
Juristische Bücher
online finden
und bestellen.
|
Lawjobs |
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
|
Vorschau |
Jusletter 25. Juli 2005
- Manuel Arroyo, Die Einrede «dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est» im Rahmen von fiduziarischen Abtretungen und Kettenzessionen
- Samantha Besson, La légitimité de l´arbitrage international d´investissement
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
Liste der Schwerpunkt-Ausgaben Mediadaten und Werbung in Jusletter
|
|