Jusletter 11. Juli 2005


«Nemo tenetur se ipsum accusare vel prodere»


Liebe Leserinnen und Leser

Den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selber anzuklagen oder zu verraten, kennen bereits Studierende der Rechtswissenschaft unterer Semester. Doch widerspricht dieser Grundsatz nicht Art. 91a Abs. 1 SVG (ehemals Art. 91 Abs. 3 SVG), der den Tatbestand der Vereitelung einer Blutprobe regelt? Prof. Hans Giger nimmt sich der Frage in seiner Besprechung von BGE 131 IV 36 an.

Im Gegensatz zur obgenannten Sache sind die Urteile des Bundesgerichts zur Haftung des Tierhalters nach Art. 56 OR (zum Glück) eher selten. In BGE 131 III 115 hatte es jedoch den Fall eines fünfjährigen Jungen zu beurteilen, der sich auf seinem Heimweg von einem Spielgefährten (ohne Begleitung eines Erwachsenen) von diesem Weg aus auf eine Wiese mit weidenden Pferden begab. Eines schlug aus und verletzte ihn schwer. Fraglich war nun, ob die Einzäunung der Pferde dem nötigen Sorgfaltsstandard entsprach. Dr. iur. RA Nicole Payllier bespricht das Urteil und erklärt die Rechtslage.

Dr. iur. RA Peter Philipp befasst sich mit dem Thema «Kartellrecht und Sport». Insb. argumentiert er dafür, bei wettbewerbsbehindernden Regelungen durch Sportverbände die traditionelle Unterteilung in justiziable Rechtsregeln und nicht-justiziable Spielregeln aufzuheben und stattdessen die Frage zu stellen, ob sachliche, sportnotwendige Gründe die entsprechende Verbandsregel stützen: «Grundsätzlich spielt es keine Rolle, mit welcher Absicht der Verstoss gegen das Kartellrecht begangen wird. Wettbewerbsbehinderndes Verhalten ist unabhängig von einem Verschulden zu ahnden. Im Sport ist die Motivation, welche zum wettbewerbsbehindernden Verhalten führte, dennoch zu prüfen, damit festgestellt werden kann, ob die Handlung im Interesse des Sportes oder aber im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Verbandes liegt.» Im Zusammenhang mit Peter Philipps Beitrag sei zudem erwähnt, dass für die Ausgabe vom 5. September 2005 eine Schwerpunkt-Ausgabe zum Sportrecht vorgesehen ist.

Sarah Montani berichtet von Digitalisierungsverfahren und den Einsatzmöglichkeiten sowie der Funktionsweise interner Suchmaschinen («Von Lorbeeren und Viertelstündchen»).

Jurius wartet mit der allmonatlichen Übersicht der Bundesgesetzgebung auf.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche und spannende Lektüre.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Statistik:
  •  Anzahl E-Mail-Empfänger: 13´647
  •  Anzahl Personen mit Passwort: 6´920
  •  Freier Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
  • Infos:
  •  Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  •  Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung
  •  Archiv/Suche: www.weblaw.ch/jusletter/suche.asp


  •  Jusletter-Archiv

    Zugang zu Jusletter-Beiträgen im Archiv. Suche


     Produkt der Woche

    Antworten zu Personenfreizügigkeit und Ausländerrecht auf Knopfdruck
    Mehr als 3000 Seiten Praxiskommentare und zahlreiche Arbeitshilfen für Juristen, Personalleiter und Berater..

    Sekundenschnell finden Sie alle wichtigen Informationen zur Personenfreizügigkeit mit der EU sowie zu sämtlichen Themen des internationalen Steuer- und Sozialversicherungsrechts, mit zahlreichen Praxistipps und direkt einsetzbaren Arbeitshilfen, Direktverlinkungen auf Gesetze, Behörden und wichtige Adressen.
    Sie finden zu allen Fragen konkrete und rechtssichere Handlungslösungen und haben die Sicherheit, auf aktuelle Informationen zuzugreifen. Testen Sie «WEKA-Ausländerrecht» am besten jetzt für 20 Tage!


     Anzeige

     
    ENFANT ET DIVORCE
    KIND UND SCHEIDUNG
    Les 4 et 5 octobre 2005, le Prof. Pascal Pichonnaz de l'Université de Fribourg organise un symposium avec des conférences et des ateliers sur le thème Enfant et divorce.
    Inscription (jusqu'au 31 août 2005) et informations
    Am 6. und 7. Oktober 2005 wird an der Universität Freiburg unter der Leitung von Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo ein Symposium zum Thema Kind und Scheidung durchgeführt. Das Thema wird im Rahmen von Vorträgen und Workshops behandelt.
    Anmeldung (bis 31. August 2005) und weitere Informationen


     Anzeige

  • Haben Sie ein Einzelabonnement von Jusletter?
  • Finden sich in Ihrem Team/Kanzlei/Gericht Personen, die noch kein Jusletter-Abo haben?
  • Möchten Sie von den attraktiven Preisen für Gruppenabos profitieren?
  • Stocken Sie Ihr Abo auf. *
    Sie rufen uns an oder schicken uns eine E-Mail. Wir stocken Ihr Abo auf die gewünschte Grösse auf. Sie lesen die zusätzlichen Personen ein. Die Laufzeit bleibt dieselbe. Sie bezahlen die Differenz des Preises Ihres Einzelabos zum gewünschten Gruppenabo proportional zur noch laufenden Abodauer.
    Interessiert?
    031 380 57 77
    info@weblaw.ch
    Abonnemente (Preise pro Jahr)**                      weitere...
    Bis 5 Pers. CHF 210.- CHF 42.- / Pers.
    Bis 10 Pers. CHF 320.- CHF 32.- / Pers.
    Bis 20 Pers. CHF 380.- CHF 19.- / Pers.
    *Das Angebot gilt nur bis zum 20. Juli 2005 und nur für die Aufstockung durch Integration von Nichtabonnenten.
    **Gruppenabonnemente werden nur für bestehende Organisationseinheiten gewährt, z.B. für Kanzleien, Rechtsdienste, Gerichte, Verwaltungseinheiten, juristische Personen etc. (bitte im Formularfeld "Firma" entsprechend vermerken).



     Wissenschaftliche Beiträge

    Kartellrecht und Sport

    Die Monopolstellung der nationalen und internationalen Sportverbände führt verschiedentlich zu Konflikten zwischen Athleten, Vereinen, Sponsoren, Massenmedien und den Verbänden. Benachteiligte Athleten oder Sportclubs wurden bislang primär mit Hilfe der Persönlichkeitsrechte nach Art. 27 ff. ZGB geschützt. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports werden inskünftig auch wettbewerbsrechtliche Aspekte vermehrt an Einfluss gewinnen.

    Dr. iur. RA Peter Philipp


     Kurzbeiträge

    Sonderprobleme im Bereich der Verurteilung infolge Vereitelung einer Blutprobe

    Vorliegende Besprechung befasst sich mit einem kürzlich ergangenen Bundesgerichtsentscheid mit dem besonderen Aspekt der Berücksichtigung des Verbots des Selbstbelastungszwangs (BGE 131 IV 36 ff.).

    Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger


    Die sorgfältige Weidehaltung von Pferden gemäss Art. 56 Abs. 1 OR

    Das Bundesgericht hatte in BGE 131 III 115 einen seltenen Fall der Tierhalterhaftung zu beurteilen. Es hat darin die Sorgfaltspflichten des Pferdehalters explizit darauf ausgedehnt, dass dieser bei weidenden Pferden für eine Umzäunung sorgen muss, die nicht nur das Ausbrechen der Tiere zu verhindern, sondern auch gegen Aussen das diesen Tieren vorbehaltene, für den Menschen potentiell gefährliche Gebiet zu signalisieren hat. In der Konsequenz haftet der Tierhalter nach Art. 56 OR, wenn Dritte die Pferdeweide betreten und von einem weidenden Pferd verletzt werden, sofern er nicht dafür besorgt war, dass die Umzäunung diese Signalfunktion erfüllte.

    Dr. iur. RA Nicole Payllier


    Von Lorbeeren und Viertelstündchen

    Der Beitrag beschreibt Digitalisierungsverfahren für juristische Daten und die Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweise interner Suchmaschinen für Anwaltskanzleien.

    Sarah Montani



     Anzeige

    Folgende Datenbanken sind neu bei Lawsearch verfügbar:
  • Verwaltungsgericht Kanton Zürich (Ausgewählte Entscheide ab 2000)
  • Entscheide der Rekurskommissionen des Eidgenössischen Finanzdepartements (REKO EFD)
  • Alkoholrekurskommission
  • Personalrekurskommission
  • Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesens (BRK)
  • Rekurskommission für die Staatshaftung
  • Steuerrekurskommission Gesetzessammlung des Kantons Luzern
  • Zollrekurskommission
  • Effektives und effizientes juristisches Arbeiten - www.lawsearch.ch.


     Agenda

    SchKG-Seminar Basic; 27.10.05; Olten
    Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Kalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/kalender/information.asp.



     Korrespondenten Bundesgericht

    Nichtspieler, Maul halten!

    Konkurrenten können die Genehmigung eines Firmenzusammenschlusses durch die Wettbewerbskommission (Weko) nicht bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen anfechten.

    Peter Josi


    Windpark im Jura

    Das Bundesamt für Energie (BfE) ist mit seinem Gang vors Bundesgericht zugunsten der Windkraftanlage am Crêt-Meuron im Neuenburger Jura erfolglos geblieben.

    Peter Josi


    Velofahrer vorsätzlich umgefahren

    Das Zürcher Obergericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts im Falle eines Autolenkers über die Bücher, der im Jahre 2001 vorsätzlich einen Velofahrer umgefahren und verletzt hatte (NZZ vom 5. 3. 04).

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Weko eröffnet Untersuchung über die Publikation von Arzneimittelinformationen

    Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. Juni 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen (Informationen über Medikamente für Medizinalpersonen bzw. Patienten) eröffnet.

    Jurius


     Publikationen

    Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften

    Dieser Beitrag gibt das Kreisschreiben Nr. 9 vom 22. Juni 2005 der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (DVS) im Volltext wieder. Es ersetzt das Kreisschreiben Nr. 9 vom 19. Dezember 2001.

    Jurius


    MWST: Beginn der Steuerpflicht für Rauchgaskontrollen

    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ESTV vom 8. Juli 2005. Laut der von ihr publizierten Praxisänderung gilt die Durchführung von Rauchgaskontrollen ab dem 1. Juli 2005 nicht mehr als hoheitliche Tätigkeit. Sie unterliegt ab diesem Datum neu für alle Leistungserbringer der Steuer zum Normalsatz.

    Jurius


    MWST: Treibstofflieferungen, Steuerpflicht für Kernanlagen, Geldspielautomaten

    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ESTV vom 8. Juli 2005 betreffend Treibstofflieferungen an begünstigte Einrichtungen und Personen der Diplomatie und internationaler Organisationen, Ende der Steuerpflicht für Kernanlagen und Umsätze bei Geldspielautomaten.

    Jurius


     Gesetzgebung

    Verzeichnis der auf den Juli 2005 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

    Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

    Jurius



     Anzeige

    Archiv «Produkt der Woche»

    Besuchen Sie unser Archiv «Produkt der Woche» unter www.weblaw.ch/archiv. Die schon einmal beworbenen Werke und Produkte können noch immer online bestellt werden.

    Watter/Vogt/Tschäni/Daeniker (Hrsg.)
    Basler Kommentar Fusionsgesetz
    2004, ca. 1000 Seiten, gebunden
    ISBN 3-7190-2253-6
    Preis 348.-
    Bestellen>>>

    Sind Sie interessiert, Ihr «Produkt der Woche» einem grossen Juristen-Publikum zu präsentieren? Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. sabine.sonderegger@weblaw.ch


     Anzeige

     

    Der beste Vertrag hilft wenig, wenn Inhalte, Eckdaten, Termine, Sonderkonditionen und Kündigungsfristen nicht mehr präsent sind.

    ConTracker ist ein Werkzeug, um Verträge jeglicher Art aktiv zu bewirtschaften, egal wo Sie oder Ihre Klienten sitzen. Sie installieren ConTracker auf dem Server in der Kanzlei oder bei einem Hosting-Partner.

    Ein umfassendes Reporting zeigt Details zu allen Verträgen und eine Übersicht aller Verträge der einzelnen Kunden oder gar der ganzen Kanzlei.

    Mehr dazu unter www.juristenware.ch,
    sowie im Beitrag Vertragsverwaltung (macht schlank) von Sarah Montani erschienen im Jusletter vom 28. Februar 2005
     


     Book's Inn

    Norm und Wirkung;
    Eugen Bucher / Heinrich Honsell / Thomas Koller / Claus-Wilhelm Canaris


     Lawjobs

    Legal Advisor Europe; MRI Manserv AG; Montreaux
    Assistenten / Assistentin (50% Pensum); Personalamt des Kantons Luzern
    2 Contract Manager EMEA (Paralegal); Infor global solutions GmbH; Basel
    Senior Estate Planner - Middle East; Michael Page International; Genève
    Senior Estate Planner - Greece/Turkey; Michael Page International; Genève
    Senior Estate Planner - Latin America; Michael Page International; Genève
    Coordonnateur technique (h/f); Agence de la Francophonie; Posté basé à Haiti
    Counsel; Eaton Corporation; Vaud
    Avocat Fiscaliste; Michael Page International; Genève
    Junior Legal Counsel (auf Gruppenebene); Vedior (Schweiz) AG; Zürich
    Leiter(in) Rechtsdienst; JMP Professus; Zürich
    Regulatory Affairs Manager (EU 12076); Ajilon; Lausanne Lausanne Area
    Regulatory Affairs Junior Manager (EU 12075); Ajilon; Lausanne Lausanne Area
    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch.
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch.



     

     Jusletter 18. Juli 2005
    • Parisima Vez, Le nouveau droit des fondations
    • Lorenz Engi, Zum Legitimitätsbegriff
    • Eva Schmid, Mobbing im Arbeitsrecht
    • Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Juni 05/Juli 05)

    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

    Liste der Schwerpunkt-Ausgaben
    Mediadaten und Werbung in Jusletter



    tool by zynex