Jusletter
 
 


Jusletter 16. Mai 2005

Schwerpunkt-Ausgabe (Digitaler Tagungsband): «Spitalfinanzierung - Spitäler im Spannungsfeld zwischen Grund- und Zusatzversicherung»

Liebe Leserinnen und Leser

Am 21. April 2005 fand in Luzern der «2. Zentrumstag» des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo) statt. Zum Tagungsthema «Spitalfinanzierung. Spitäler im Spannungsfeld zwischen Grund- und Zusatzversicherung» nahmen Vertreter von Wissenschaft, Politik und Praxis mit unterschiedlichen Schwerpunkten Stellung.

Der einleitende Beitrag (Prof. Thomas Gächter/Dr. Irene Vollenweider) ist als thematische Einführung in das Tagungsthema sowie die zentralen Fragestellungen der einzelnen Referate zu verstehen. Regierungsrat Dr. Markus Dürr nimmt aus der Sicht der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), deren Präsident er gegenwärtig ist, Stellung zu den Entwicklungen im Bereich der Spitalfinanzierung.

Die juristischen Grundlagen zur Unterscheidung grund- und zusatzversicherter Spitalleistungen werden von Dr. Gebhard Eugster erschlossen. Der Beitrag von Martin Brunnschweiler (stv. Generalsekretär der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich) gewährt einen Einblick in die aktuelle Praxis zum stationären Tarifrecht. Prof. Tomas Poledna erläutert die (z.T. prekäre) Stellung der Privatspitäler als Leistungserbringer im Bereich der Grund- und Zusatzversicherung.

Der zweite Teil der Beiträge weitet den Blick auf zusätzliche Aspekte, die im Zusammenhang mit der Spitalfinanzierung von Bedeutung sind. Dr. Markus Müller, Direktor des Stadtspitals Triemli Zürich, zeigt auf, welche Faktoren neben der versicherungsmässigen Finanzierung für die Ein- und Ausgaben eines Spitals in der Praxis von Bedeutung sind. Dr. Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit, hat in seinem Referat die Perspektiven der Spitalfinanzierung erläutert. Er hat darauf hingewiesen, dass die künftige Diskussion viel stärker als die bisherige vom europäischen Recht bzw. von der Möglichkeit der stationären Behandlung im Ausland geprägt sein wird; dies nicht nur im Rehabilitationsbereich, wo sich in der Praxis bereits entsprechende Ansätze finden, sondern auch im Bereich der kostenintensiven Spitzenmedizin (z.B. bei seltenen Transplantationen). Aus zeitlichen Gründen steht das Referat hier leider nicht im Volltext zur Verfügung, die Folien zum Referat sind aber online zugänglich. Abschliessend geht der Gesundheitsökonom Dr. Willy Oggier auf die Frage ein, welche Finanzierungsform den Zielen des KVG am ehesten gerecht wird.

Die für die Publikation überarbeiteten Referatstexte werden vorliegend als Digitaler Tagungsband einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Namen des LuZeSo danke ich allen Referenten für ihre Beiträge und hoffe, dass die Erträge des «2. Zentrumstags» zur juristischen Klärung der komplexen Spitalfinanzierungsfragen beitragen.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter
Luzern/Zürich


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 13´083

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung


  •  Produkt der Woche

    Das neue Handbuch «Poledna/Kieser, Gesundheitsrecht» - für Praktiker die erste Hilfe
    SCHNELLER EINSTIEG - UMFASSENDE INFORMATION
    Der neue Band VIII aus der Reihe «Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht» stellt den gesamten Bereich des bundesrechtlich geordneten Gesundheitsrechts dar. Ausgehend von der Aufteilung der Systematischen Rechtssammlung werden die einzelnen Regelungsbereiche umfassend und praxisbezogen erläutert:
    • Medizinalpersonen (SR 811), • Heilmittel (SR 812), • Verkehr mit Giften (SR 813), • Krankheitsbekämpfung (SR 818), • Unfallbekämpfung (SR 819), • Arbeitsgesetz (SR 822), • Gentechnologie/Forschung (SR 42).

    Jetzt bestellen



     Beiträge zur Spitalfinanzierung

    Spitalfinanzierung

    Ausgangslage, zentrale Fragestellungen sowie wesentliche Thesen der Referate des «2. Zentrumstags» des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo) vom 21. April 2005 werden im Sinn eines thematischen Überblicks gerafft dargestellt.

    Prof. Dr. iur. Thomas Gächter / Dr. med. et lic. iur. Irene Vollenweider


    Einleitende Stellungnahme des Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)

    In seiner einleitenden Stellungnahme erläutert der gegenwärtige Präsident der GDK aus der Sicht der Kantone aktuelle Probleme der Spitalfinanzierung. Er vertritt die These, dass die gegenwärtig praktizierte Finanzierungslösung nicht dem wahren Willen des Gesetzgebers entspricht und empfiehlt eine entsprechende Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes im Rahmen der laufenden Revision.

    Dr. med. vet. Markus Dürr


    Die Unterscheidung zwischen grund- und zusatzversicherten Leistungen im Spitalbereich: Welche juristischen Kriterien sind massgeblich?

    Auf der Grundlage der Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden die juristisch massgeblichen Kriterien herausgearbeitet, welche für die Unterscheidung der grundversicherten Leistungen der sozialen Krankenpflegeversicherung und der darüber hinausgehenden Mehrleistungen massgeblich sind.

    Dr. iur. Gebhard Eugster


    Aktuelle Rechtsprobleme der Tarifgestaltung in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern

    Ja nachdem, ob sich die Spitaltarife nach öffentlichem Recht oder nach Privatrecht richten, kommen unterschiedliche Grundsätze der Tarifgestaltung zur Anwendung. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis von grund- und zusatzversicherten stationären Leistungen verlangt nach einem Tarifmodell, welches den von der Praxis betonten Tarifschutz sachgerecht umsetzt. Im Sinn der verbesserten Rechtssicherheit werden im Hinblick auf die laufende Revision des Krankenversicherungsgesetzes klare und praktikable Grundsätze im Bereich der stationären Tarife gefordert.

    lic. iur. Martin Brunnschweiler


    Die Stellung der Privatspitäler als Leistungserbringer in der sozialen Krankenversicherung und im Bereich der Zusatzversicherungen

    Nach der geltenden gesetzlichen Regelung sind Privatspitäler (d.h. Spitäler, die nicht öffentlich oder öffentlich subventioniert sind) angemessen in die kantonale Spitalplanung einzubeziehen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf den kantonalen «Sockelbeitrag» bei der Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Das in der laufenden KVG-Revision in Aussicht genommene dual-fixe Finanzierungsmodell bedroht die Existenz der Privatspitäler, wenn keine angemessenen Schutzmassnahmen getroffen werden. Auch die jüngste bundesrätliche Rechtsprechung deutet in die Richtung einer erweiterten Planungkompetenz der Kanone, was für die Privatspitäler einschneidende Folgen haben könnte. Juristische Abgrenzungsprobleme ergeben sich bei zusatzversicherten Leistungen von Privatspitälern sowie beim so genannten «Upgrading». Diskutiert wird sodann der «Ausstand» als Alternative für Privatspitäler oder einzeln ihrer Abteilungen.

    Prof. Dr. iur. Tomas Poledna


    Spitalplanung und Spitalfinanzierung aus der Sicht eines Spitals

    Spitalplanung und Spitalfinanzierung sind infolge der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zentrale Themen. Spitalplanungen sind nur als Leistungsplanungen wirksame Instrumente zur Steuerung der Gesundheitsversorgung. Über die Spitalfinanzierung kann die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen nicht nachhaltig gesteuert werden. Aktuelle Ansätze führen zu Intransparenz in der Leistungsentwicklung, da die Spitäler ihre Leistungen individuell festlegen müssen. Die öffentliche Diskussion und Definition der notwendigen Leistungen und vor allem der Einführung neuer Leistungen ist zur Kontrolle der Kostenentwicklung unabdingbar.

    Dr. oec. publ. Markus Müller


    Spitalfinanzierung de lege ferenda: Welche Finanzierungsform wird den Zielen des KVG am ehesten gerecht?

    Das schweizerische Gesundheitswesen steht vor weiteren Reformvorhaben. Zu den Kernpunkten im Bereich der Krankenversicherung gehören die Aufhebung des Vertragszwangs und die Einführung einer leistungsorientierten Spitalfinanzierung. Relativ selten beleuchtet werden in diesem Zusammenhang die Auswirkungen dieser Massnahmen auf den Risikoausgleich unter den Krankenversicherern. Dabei spielt genau diese Frage für die Funktionsweise eines Modells regulierten Wettbewerbs eine wichtige Rolle.

    Dr. oec. Willy Oggier



     Anzeige

    Jusletter

    • 1 Fachzeitschrift
    • 19 Redaktorinnen, Redaktoren und Ressortleiter
    • 46 Ausgaben pro Jahr
    • 450 Autoren
    • 6750 Abonnenten
    • zusätzlich: freier Zugriff an jedem PC jeder Universität

    Das Ziel von Jusletter ist, in jedem Rechtsgebiet einerseits höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden sowie anderseits umfassend und kompetent über das aktuelle juristische Geschehen zu informieren.

    Sichern Sie sich den Zugriff auf die Volltexte der einzelnen Jusletter-Beiträge sowie auf das immense Archiv und abonnieren Sie Jusletter.



     Korrespondenten Bundesgericht

    Bandenmässig oder nicht?

    Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für einen Mann aufgehoben, der vom Obergericht des Kantons Luzern wegen mehrfachen bandenmässigen Raubs zu 27 Monaten Zuchthaus verurteilt worden war. Die kantonalen Richter müssen über die Bücher, weil ihr erstes Urteil keine konkreten Umstände nennt, die auf ein bandenmässiges Vorgehen schliessen liessen.

    Markus Felber


    Prozess gegen Ex-Botschafter Friederich

    Am ersten Tag seines Prozesses vor dem Bundesstrafgericht musste Peter Friederich, Ex-Botschafter der Schweiz in Luxemburg, dem vorsitzenden Richter Bernard Bertossa, dem stellvertretenden Bundesanwalt Claude Nicati sowie den Privatklägern Red und Antwort stehen.

    Peter Josi


    Sex mit Patientin als Kunstfehler

    Das Bundesgericht wirft einem Psychiater, der eine sexuelle Beziehung zu einer Patientin aufgenommen hatte, einen schweren ärztlichen Kunstfehler vor und verlangt eine Bestrafung wegen der Ausnützung einer Notlage (Art. 193 Abs. 1 Strafgesetzbuch).

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Bundesrat beantwortet Vorstösse zu E-Government

    Der Bundesrat prüft die Bildung eines Ausschusses von Bund, Kantonen und Städten im Bereich E-Government, um die Koordination zwischen den föderalen Ebenen zu verbessern. Dies erklärt er in seinen Antworten auf fünf parlamentarische Vorstösse. Die Bundeskanzlei wird im Weiteren dem Bundesrat bis im Sommer einen Bericht über die Zukunft des Informationsportals www.ch.ch mit verschiedenen Varianten vorlegen. www.ch.ch soll zur nationalen Einstiegsseite der Schweiz ausgebaut werden.

    Jurius


    Bericht über abzugsfähige Weiterbildungskosten verabschiedet

    Im Bereich der Weiterbildung soll das Steuerrecht dem Bildungsrecht angeglichen werden. Der Bundesrat hat am 11. Mai 2005 vom Bericht einer gemischten Arbeitsgruppe Kenntnis genommen, die drei Grundmodelle entwickelt hat. Der Bericht wurde zur Publikation freigegeben. Das Eidg. Finanzdepartement EFD ist zudem beauftragt worden, mit den Kantonen das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Jurius


    Öffnung der letzten Meile - Präzisierung bereits gefasster Beschlüsse

    Die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hatte an ihrer Sitzung von Mitte April 2005 beschlossen, das Monopol auf der letzten Meile zu liberalisieren. Sie bestätigte diesen Entscheid an der Sitzung vom 12. Mai 2005 und hielt fest, dass alternative Anbieter, welche ungenügend in eigene Infrastrukturen investieren, vom schnellen Bitstrom-Zugang ausgeschlossen werden können.

    Jurius



     Anzeige

    Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) zwischen Datenschutz, Preisüberwachung und Pharmainteressen
    Mittwoch, 24. August 2005, Grand Casino Luzern
    • Die Grundsätze des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und ihre Auswirkungen auf Tarifverträge
    • Die Grundsätze der Eidgenössischen Preisüberwachung und ihre Auswirkungen auf Tarifverträge
    • Kantonale Spitalplanung:
      - Segen oder Fluch?
      - Ist-Zustand und Wünsche für die Zukunft: Erfahrungen aus der Tessiner Praxis
    • Aktuelle KVG-Teilrevisionen und ihre tarifpolitischen Folgen für Leistungserbringer, Versicherer, Datenschutz und Preisüberwachung
    • Aktuelle KVG-Revision: wo bleiben die Reformen bei den Medikamenten? Die Sicht von santésuisse, der Stiftung für Konsumentenschutz, der Generika-Industrie sowie der Interpharma
    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen,
    Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83, E-Mail: irp-ch@unisg.ch / www.irp.unisg.ch


     Anzeige

    Sport und Recht
    Donnerstag, 24. Mai 2005, Hotel InterContinental, Zürich
    • Ambush Marketing
    • Immaterialgüterrechtlicher Schutz von Sportveranstaltungen
    • Elektronische Medienrechte an Sportveranstaltungen
    • Probleme der Lizenzierung von Klubs im Ligasport
    • Datenschutzrecht und Sport
    • Bau-, umwelt- und verfahrensrechtliche Aspekte des Sportstättebaus
    • Polizeieinsätze bei grossen, öffentlichen Sportveranstaltungen
    • Sport und Hooliganismus
    Die Tagung richtet sich an RechtsanwältInnen, Justiz, Behörden, Sportverbände, SpielerbetreuerInnen, VeranstalterInnen von Sport- und Freizeitanlässen und alle mit Sport und Recht befassten Personen.
    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen,
    Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83, E-Mail: irp-ch@unisg.ch / www.irp.unisg.ch


     Book's Inn

    Öffentliches Gesundheitsrecht
    Tomas Poledna / Brigitte Berger
    Die Haftung des Arztes und des Spitals
    Hrsg. Walter Fellmann, Tomas Poledna
    Tarife im Gesundheitsrecht
    Hrsg. Paul Richli / Tomas Poledna


     Lawjobs

    Jurist/in
    Bank Leu AG; Zürich
    Avocat(e)
    Homburger; Zürich
    Juristin/Juristen
    Europa Institut an der Universität Zürich
    un ou une juriste de langue maternelle française (50-60%)
    Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle; Bern
    Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen
    CMS von Erlach Klainguti Stettler Wille; Zürich
    Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
    Pestalozzi Lachenal Patry; Zürich
    Chief Risk Officer
    Forster Reichstein Associates; Raum Zürich-Schweiz
    Head of Compliance
    Michael Page International; Geneva
    Trust Officer
    Michael Page International; Zurich
    Avocat Fiscaliste
    Michael Page International; Genève
    Juriste/Analyste Documentation Hedge Funds
    Michael Page International; Genève
    Rechtsanwalt/-in im Bereich Kapitalmarkt
    Michael Page International; Zürich
    Jurist/in
    SBB Cargo AG; Basel
    Praktikantin/Praktikant
    Fantozzi e Associati studio legale tributario; Lugano
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter
    Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern; Bern
    Senior Structuring Lawyer
    Michael Page International; Zurich
    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch



     Vorschau

    Jusletter 23. Mai 2005
    • Manuel Arroyo, Zur rechtsmissbräuchlichen Einrede des nicht durchgeführten Schlichtungsverfahrens in Mietstreitigkeiten nach Art. 274a OR und Verwirkung prozessualer Rechte im Allgemeinen
    • Urs Thönen, Das Verbot politischer Werbung in Radio und Fernsehen
    • Philipp Fischer, Coca-Cola antitrust case: the Swiss way
    • Daniel Staehelin, Pauliana und LugÜ

    Liste der Schwerpunkt-Ausgaben
    Mediadaten und Werbung in Jusletter



    tool by zynex