Jusletter 9. Mai 2005
zum Geburtstag von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Wiegand
Lieber Herr Prof. Wiegand
Wir erinnern uns noch sehr genau, welchen Blick Sie uns zuwarfen, als wir Ihnen von der Idee einer Fachzeitschrift erzählten, die ausschliesslich digital und zudem jede Woche (Gott bewahre!) erscheinen sollte. Sie standen am Eingang der altehrwürdigen Eugen Huber Bibliothek am Falkenplatz der Universität Bern, es war kurz vor Mittag, Frühling 1999, und Ihr Blick liess einen Rückschluss, ob Sie unsere Idee ernst nahmen oder sich gleich wieder abwenden wollten, nicht zu. Wir waren voller Tatendrang und wollten aus dem Nichts einen Traum - die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz - verwirklichen. Als wir Ihnen unser Vorhaben erläuterten, gab es Skizzen, ein paar Zeilen Code und ein Ideal. Und den Wunsch, diesen Traum mit Ihnen zu realisieren. Warum wir mit Ihnen zusammen arbeiten wollten? Wegen Ihrer fachlichen Kompetenz und Ihrer Erfahrung, Ihrer Offenheit, Ihrem Verständnis für Innovation, und vor allem wegen der Vermutung (die sich bestätigte), dass Ihre hilfsbereite und menschliche Art auch an allen Sonn- und Feiertagen für die Montagsausgabe von Jusletter da sein würde. Warum Sie sich damals an Ihrem 60. Geburtstag auf die Herausgeberschaft eines wöchentlichen Jusletter eingelassen haben, ist uns bis heute nicht ganz klar. War es unser Enthusiasmus? Auf jeden Fall waren und sind wir sehr glücklich darüber.
Wir möchten uns heute - nach 5 Jahren Zusammenarbeit und zum 5. Geburtstag von Jusletter - bedanken. Wir blicken zurück auf eine schöne, wechselvolle Geschichte, die Sie miterlebt und zu einem erheblichen Teil mitgeprägt haben. Wir möchten es nicht unerwähnt lassen, dass diese Geschichte nicht immer leicht war. Erfolg schafft Erwartungen, die wöchentlich erfüllt werden müssen.
Wir bedanken uns auch herzlich bei unseren Redaktorinnen, Redaktoren und Ressortleitern, die Ihnen die vorliegende Jusletter-Ausgabe widmen. Sie finden in dieser Ausgabe Beiträge von Prof. Dr. Marc Amstutz und Sikander von Bhicknapahari («Die Mythen der Revision»), PD Dr. Felix Dasser («Internationale Schiedsentscheide ohne Rechtsmittel: Ab jetzt gilt´s ernst»), Dr. Patrik Ducrey («Revision des Kartellgesetzes - Ablauf der Übergangsfrist»), Prof. Dr. Astrid Epiney («Zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten»), Prof. Dr. Thomas Locher («Untauglicher Vorschlag für eine Änderung des Instituts der Rentenrevision»), Dr. Markus Reber («Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf») und Dr. Grace Schild Trappe («Zur Amerikanisierung des Schweizerischen Wirtschaftsstrafrechts»).
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles nur erdenklich Gute in allen Bereichen, die zu einem glücklichen Leben gehören und hoffen, dass Ihnen Jusletter noch viele Jahre Freude bereitet. Herzlichen Glückwunsch zum 65. Geburtstag!
Sarah Montani & Franz Kummer, Mit-Herausgeber Redaktorinnen, Redaktoren und Ressortleiter Nils Güggi, Projektleiter
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 13´037
Produkt der Woche |
|
RECHTSSICHERE VERTRÄGE BLITZSCHNELL UND AKTUELL!
Jetzt für Sie 20 Tage zum Test!
750 Musterverträge, 250 Checklisten sowie über 500 rechtliche Kommentare mit vielen Detailerklärungen
|
Mit der umfassenden Online-Datenbank «WEKA-Musterverträge»
gestalten und vereinbaren Sie Verträge schneller,
vorteilhafter und stets auf dem allerneusten Rechtsstand.
Sie finden blitzschnell aus über 750 Vertragsmustern (z.B. zu Arbeitsrecht, Kauf, Ehe, Erbe, IT, Miete,
Lizenz, u.v.m.) das für Sie passende und erhalten alle Hintergrundinformationen inklusive Rechtskommentaren
und Checklisten. Die individuelle Weiterverarbeitung in Word ist einfach und problemlos.
Tipp: Am besten testen Sie diese Datenbank 20 Tage in der Praxis.
|
Anzeige |
Am 7. Juni findet in Bern der GwG - Kongress 2005 statt.
Der Kongress ist eine Veranstaltung des Forum SRO-GwG in Kooperation
mit economiesuisse, Schweizerische Bankier-vereinigung, Forum
Finanzplatz Schweiz.
Bei diesem spannenden Kongress erhalten Sie einen Über-blick über den aktuellen
Stand und Praxis Know-how der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz und
können mit führenden Referenten über aktuelle Fragen diskutieren.
Das Thema Geldwäscherei wird dabei aus unterschiedlichen Blickwinkeln
beleuchtet und analysiert. Mehr Information sowie Anmeldung unter:
www.gwg-kongress.ch
|
|
|
Wissenschaftliche Beiträge |
Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf
Wie weit reicht der Formzwang? Welche Punkte eines Grundstückkaufes müssen beurkundet werden? Bezieht sich der Beurkundungszwang auf alle Abreden eines Kaufes oder kann er auf das «Wesentliche» beschränkt werden? Sind auch Nebenabreden im Rahmen eines Grundstückkaufvertrages in die Beurkundung miteinzubeziehen? Müssen auch mit einem Grundstück verbundene kaufsfremde Vereinbarungen (z.B. Verträge über Werkleistungen, Architektenverpflichtungen, Übernahme von Inventar, Bierlieferungsverpflichtungen, etc.) öffentlich beurkundet werden? Der Aufsatz nimmt diese Fragen, die in der juristischen Literatur kontrovers diskutiert werden und in der Praxis von grosser Bedeutung sind, unter die Lupe.
RA Dr. iur. Markus Reber
Zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten
Der Beitrag geht der Abgrenzung der (Rechtsetzungs-) Kompetenzen zwischen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten nach. Ausgangspunkt ist die derzeitige Ausgestaltung der Kompetenzverteilung, um auf dieser Grundlage die einschlägigen Artikel im Vertrag über eine Verfassung für Europa zu erörtern. Berücksichtigt werden auch die Voraussetzungen der Kompetenzausübung durch EU bzw. EG.
Prof. Dr. Astrid Epiney
Zur Amerikanisierung des Schweizerischen Wirtschaftsstrafrechts
Die Autorin beschreibt die Geschichte der Amerikanisierung des - stark auf den Bankbereich bezogenen - Schweizerischen Wirtschaftsstrafrechts und zieht eine aktuelle Zwischenbilanz.
Dr. Grace Schild Trappe
Die Mythen der Revision
Der Entwurf zum Revisionsaufsichtsgesetz wird gegenwärtig im Parlament beraten. Der vorliegende Beitrag analysiert an diesem Beispiel die Engpässe des überkommenen Gesetzgebungsverfahrens im Zeitalter der Globalisierung. Dieses Verfahren ist, so zeigt sich, in vielen seiner Aspekte mehr mythisch, denn real. Die Dynamik des 21. Jahrhunderts verlangt nach neuen Formen der Rechtsproduktion - aber welche?
Prof. Dr. Marc Amstutz / lic. iur. Sikander von Bhicknapahari
Revision des Kartellgesetzes - Ablauf der Übergangsfrist
Seit dem 1. April 2005 ist das teilrevidierte Kartellgesetz ohne Vorbehalte anwendbar. Nunmehr kann die Wettbewerbskommission (Weko) bei bestimmten Verstössen direkte Sanktionen aussprechen. Die einjährige Übergangsfrist, innert derer bestehende Wettbewerbsbeschränkungen aufgelöst oder gemeldet werden konnten, ist am 31. März 2005 abgelaufen. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Tätigkeiten der Wettbewerbsbehörden während des Übergangsjahres, die spezifisch mit der Revision im Zusammenhang stehen. Es sind dies die Informationskampagne zur Orientierung der Unternehmen, die Behandlung der Meldungen gestützt auf die Schlussbestimmung zur Revision sowie die vorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Anwendung der Bonusregelung und die Hausdurchsuchungen.
Dr. iur. Patrik Ducrey
Internationale Schiedsentscheide ohne Rechtsmittel: Ab jetzt gilt´s ernst
Bei internationalen Schiedsgerichten in der Schweiz zwischen ausschliesslich ausländischen Parteien können diese schon im Voraus auf die Beschwerde ans Bundesgericht nach Art. 190 IPRG verzichten. Bisher musste dieser Verzicht nach allgemeinem Verständnis explizit auf das Rechtsmittel der Schiedsbeschwerde Bezug nehmen, um gültig zu sein. Heute gilt dies nicht mehr. Zahlreiche Klauseln, die bisher als ungültig oder zweifelhaft galten, werden - und sollen gemäss Bundesgericht - von jetzt an verbindlich sein. Was vom Bundesgericht als Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung deklariert wird, ist zumindest eine wesentliche Präzisierung, wenn nicht eher Änderung.
PD Dr. iur. Felix Dasser
Untauglicher Vorschlag für eine Änderung des Instituts der Rentenrevision
Im Rahmen der 5. IV-Revision beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament zu beantragen, in Art. 17 Abs. 1 ATSG einen neuen «Revisionsgrund» einzuführen. Danach soll sich der Invaliditätsgrad auch aufgrund einer neuen Beurteilung eines im Wesentlichen unveränderten Sachverhaltes ändern können. Der nachfolgende Beitrag prüft, zu welchen Folgen die vorgeschlagene Gesetzesänderung führen würde.
Prof. Dr. iur. Thomas Locher
Anzeige |
|
|
Digitale Diktiersysteme - Sprechen statt Tippen
Regelmässiger Austausch mit den Anwendern, Anpassung an neueste Techniken und
innovative Ideen haben DictaNet zu dem gemacht, was es heute ist:
Ein Diktiersystem, das sich bei einfachster Bedienung direkt an die
Erfordernisse in den Kanzleien anpasst - vom Einzelanwalt bis zur internationalen Großkanzlei.
DictaNet ist immer auf dem neuesten Stand der Technik:
Ob Sie Ihr Handy als Diktiergerät nutzen (mit der DictaNet
Handysoftware für MS Smartphones) oder über Citrix mehrere
Standorte zentral verwalten. Wir passen uns an Ihre Arbeitsweise an.
|
|
|
|
Korrespondenten Bundesgericht |
Erkrankter Anwalt
Erkrankt ein Rechtsanwalt, kann seinem Klienten laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit der Einhaltung von Fristen kein Nachteil entstehen: «Entweder ist der Anwalt in einem Zustand, der ihm erlaubt, das für die Wahrung der laufenden Fristen Notwendige vorzukehren, oder er ist zu krank dazu, was die Wiederherstellung verpasster Fristen erlaubt.»
Markus Felber
Entzug des Anwaltspatents
Das Zürcher Obergericht durfte einem Rechtsvertreter, der wegen Erschleichens einer Falschbeurkundung rechtskräftig zu einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt worden ist, das Anwaltspatent entziehen.
Markus Felber
Säumige Bundesanwaltschaft
Das Bundesstrafgericht verlangt, dass die Bundesanwaltschaft ein nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York vom 11. September 2001 gegen einen Verwaltungsrat zweier Gesellschaften eingeleitetes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren bis Ende dieses Monats entweder einstellt oder aber beim zuständigen Eidgenössischen Untersuchungsrichter die Einleitung einer Voruntersuchung beantragt.
Markus Felber
Grundeigentum in mehreren Kantonen
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur Doppelbesteuerung in Bezug auf Privatliegenschaften in mehreren Kantonen präzisiert und die bisher grundsätzlich unbegrenzte Steuerhoheit des Kantons, in dem sich eine Liegenschaft befindet, eingeschränkt.
Markus Felber
Anonyme Ruth
Im Zusammenhang mit der bisweilen erheiternden, aber oft ziemlich eigenwilligen Anonymisierungspraxis des Bundesgerichts ist in diesen Spalten vor Jahren von «namenlosem Elend in Lausanne» die Rede gewesen (NZZ 5. 1. 99). Das neue Bundesstrafgericht in Bellinzona scheint den grossen Vorbildern in Lausanne nicht nachstehen und deshalb beweisen zu wollen, dass die Namenlosigkeit südlich der Alpen noch elender sein kann als am Genfersee.
Markus Felber
Beschwerde von Kantonsräten gegenstandslos
Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde von acht Kantonsräten gegen die Medikamentenabgabe durch Ärzte als gegenstandslos abgeschrieben. Die II. Öffentlichrechtliche Abteilung hatte mit Urteil vom vergangenen 9. März bereits eine Beschwerde von Apothekern in gleicher Sache gutgeheissen und den entsprechenden Beschluss des Regierungsrates aufgehoben.
Peter Josi
Verkehrsbetriebe Glatttal müssen für Leitungen zahlen
Die Kosten für die Verlegung der Werkleitungen unter dem künftigen Trassee der Glatttalbahn müssen von den Verkehrsbetrieben Glatttal (VBG) beziehungsweise vom Kanton übernommen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der VBG abgewiesen und entschieden, dass auch für diesen Teil des Bahnprojekts eidgenössisches Recht gilt.
Peter Josi
Strafprozess gegen Ex-Botschafter Friederich
Am kommenden Montagnachmittag beginnt in Bellinzona vor den Schranken des Bundesstrafgerichts der Prozess gegen den ehemaligen Botschafter der Schweiz in Luxemburg, Peter Friederich. Die Hauptanklagepunkte gegen den im Juli 2002 verhafteten früheren Diplomaten lauten auf Geldwäscherei und Unterstützung einer kriminellen Organisation. Der Angeklagte vertritt den Standpunkt, nichts vom kriminellen Hintergrund seiner Auftraggeber gewusst zu haben.
Peter Josi
Konsultation zum EBK-RS «Interne Überwachung und Kontrolle» eröffnet
Mit der Veröffentlichung des Entwurfes des Rundschreibens «Interne Überwachung und Kontrolle» unterstreicht die EBK ihren Willen nach einer Führungsposition der Schweizer Banken im Bereich Corporate Governance. Sie trägt jedoch auch dem Wunsch nach differenzierter Regulierung Rechnung. Das Rundschreiben lässt - je nach Grösse und Komplexität der beaufsichtigten Institute - Ausnahmen und Erleichterungen zu. Es regelt und erläutert u.a. die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates, die Voraussetzungen zur Errichtung eines Audit Committees, die Pflichten der internen Revision und der Compliance-Funktion sowie das «Whistleblowing».
Jurius
Verzeichnis der auf den Mai 2005 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jurius
Anzeige |
ARCHIVIERUNG UND DATENSCHUTZ
Der Mensch ist ein Sammler - doch müssen tatsächlich alle
Unterlagen aufbewahrt werden? Und wenn man Unterlagen schon aufbewahrt -
wie lange soll/muss man diese tatsächlich aufbewahren? Wie sieht es mit
der elektronischen Aufbewahrung aus - kann man die Daten in 5, in 10 Jahren noch lesen?
Wie sieht es dabei mit den datenschutzrechtlichen Prinzipien wie Transparenz, informationelle Selbst- bestimmung und Verhältnismässigkeit aus?
Auf diese Fragen können Ihnen unsere Referenten eine Antwort geben.
Dienstag, 28. Juni 2005, 17.00 bis ca. 19.00 Uhr
Hotel Cascada, Bundesplatz 18, Luzern
|
|
Jusletter 16. Mai 2005 - Digitaler Tagungsband: Gesundheitsrecht
Spitäler im Spannungsfeld zwischen Grund- und Zusatzversicherung
- Mit Beiträgen von Martin Brunnschweiler, Markus Dürr, Gebhard Eugster, Thomas Gächter, Markus Müller, Willy Oggier, Tomas Poledna.
Liste der Schwerpunkt-Ausgaben Mediadaten und Werbung in Jusletter
|
|