Jusletter
 
 


Jusletter 18. April 2005

Liebe Leserinnen und Leser

In der heutigen Ausgabe befasst sich Dr. iur. RA Thomas Weibel , LL.M. mit BGE 5C.67/2004 vom 19. November 2004. Thema des Entscheids war insb. ZGB 579 (Haftung im Falle der Ausschlagung). Thomas Weibel schreibt zum Entscheid, das Bundesgericht sei «dem vom Gesetzgeber bei Art. 579 ZGB aufgestellten «Wegweiser» in Richtung Ausgleichungsrecht gefolgt; dort angekommen, hat es sich dann aber offenbar im Dickicht verirrt. Abgesehen davon enthält der Entscheid jedoch einige wertvolle Klarstellungen zur Haftung der Erben im Ausschlagungsfall.»

Dr. iur. RA Sébastien Besson, LL.M., widmet sich der Frage der Zulässigkeit der Beschwerde ans Bundesgericht gegen Vor-, Zwischen- und Teilentscheide von internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz. Insbesondere bespricht er BGE 130 III 76 und BGE 130 III 755, welche die Zulässigkeit von Beschwerden nach Art. 190 IPRG gegen Vor- und Teilentscheide klären («La recevabilité du recours au Tribunal fédéral contre les sentences préjudicielles, incidentes ou partielles rendues en matière internationale»).

Eine Übersicht über das Kaufvertragsrecht in den «unpublizierten Entscheiden» des Bundesgerichts im Jahr 2004 bietet Dr. iur. RA Markus Vischer, LL.M. Es handelt sich dabei um die Aktualisierung des Beitrags von Angela Geisselhardt (Jusletter 18. Oktober 2004), in dem die Urteile zum Kaufvertragsrecht der Jahre 2000-2003 zusammengefasst und kommentiert wurden.

Dr. iur. RA Frank Th. Petermann rezensiert den Berner Kommentar zu OR 222-238 («Besondere Arten des Kaufs», «Der Tauschvertrag») von Hans Giger (erschienen 1999).
 
Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter


post scriptum : Alle Jusletter-Beiträge sind zitierfähig. Auch das Bundesgericht zitiert Jusletter: BGE 131 II 13, E. 5.1.
Den Zitiervorschlag finden Sie jeweils am Ende eines Beitrags. Beim heute veröffentlichten Beitrag von Thomas Weibel lautet der Vorschlag z.B.: Thomas Weibel, Im Dickicht der Ausgleichung verirrt - Anmerkungen zum (noch) nicht veröffentlichten BGE 5C.67/2004 vom 19. November 2004, in: Jusletter 18. April 2005 [Rz ].


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´940

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung


  •  Anzeige

    Am 7. Juni findet in Bern der GwG - Kongress 2005 statt.
    Der Kongress ist eine Veranstaltung des Forum SRO-GwG in Kooperation mit economiesuisse, Schweizerische Bankier-vereinigung, Forum Finanzplatz Schweiz.
    Bei diesem spannenden Kongress erhalten Sie einen Über-blick über den aktuellen Stand und Praxis Know-how der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz und können mit führenden Referenten über aktuelle Fragen diskutieren. Das Thema Geldwäscherei wird dabei aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und analysiert. Mehr Information sowie Anmeldung unter: www.gwg-kongress.ch


     Anzeige

    Mit 57 Ausstellern bietet Deutschlands wichtigste Karriereplattform für Juristen,
    die 7. JURAcon in Frankfurt am Main, am 3. Mai 2005 qualifizierten jungen Juristinnen und Juristen nicht nur eine Rekordausstellerzahl, sondern vor allem auch umfassende Karrierechancen. Es stehen Partner und Personalverantwortliche aus 35 namhaften Kanzleien für Bewerbungsgespräche zur Verfügung. Daneben präsentieren sich aktuell 9 europäische und deutsche Lawschools sowie zahlreiche juristische Verlage, Institutionen und Unternehmen. Online-Bewerbung wird dringend empfohlen. Viele Kanzleipräsentationen, eine Podiumsdiskussion zum Berufsrecht sowie ein Show-Moot-Court runden das Programm ab. Informationen für Bewerberinnen und Bewerber sind unter dieser Internetadresse abrufbar: www.juracon.de/f
    [eine Bewerber-Hotline ist unter 0049 / 69 / 79 409 555 eingerichtet.]
    Eine JURAcon-Veranstaltung in der Schweiz ist für Herbst 2005 geplant. Die Weblaw GmbH unterstützt die Möglichkeit solcher Karriere- und Bewerbungsgespräche in der Schweiz.



     Wissenschaftliche Beiträge

    La recevabilité du recours au Tribunal fédéral contre les sentences préjudicielles, incidentes ou partielles rendues en matière d´arbitrage international

    Dans deux arrêts récents du 18 septembre 2003 et du 6 octobre 2004, le Tribunal fédéral a profondément modifié sa jurisprudence relative à la recevabilité du recours de droit public contre les sentences incidentes (ou préjudicielles) et contre les sentences partielles proprement dites en matière internationale. Le présent article fait le point sur cette nouvelle jurisprudence et s´interroge sur quelques questions non expressément résolues par le Tribunal fédéral, notamment au sujet du régime de droit transitoire.

    Dr. iur. RA Sébastien Besson, LL.M.


    Das Kaufvertragsrecht in den «unpublizierten Entscheiden» des Bundesgerichts im Jahr 2004

    Der nachstehende Beitrag führt im Sinne eines «updates» den Überblick über die auf dem Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für das Jahr 2004 weiter. Die wichtigsten entsprechenden Entscheide werden zu diesem Zweck nachstehend zusammengefasst und teilweise kurz kommentiert.

    Dr. iur. RA Markus Vischer, LL.M.


    Im Dickicht der Ausgleichung verirrt - Anmerkungen zum (noch) nicht publizierten BGE 5C.67/2004 vom 19. November 2004

    In seinem noch nicht publizierten Entscheid 5C.67/2004 vom 19. November 2004 ist das Bundesgericht dem vom Gesetzgeber bei Art. 579 ZGB aufgestellten «Wegweiser» in Richtung Ausgleichungsrecht gefolgt; dort angekommen, hat es sich dann aber offenbar im Dickicht verirrt. Abgesehen davon enthält der Entscheid jedoch einige wertvolle Klarstellungen zur Haftung der Erben im Ausschlagungsfall.

    Dr. iur. RA Thomas Weibel, LL.M.


     Rezensionen

    Rezension: Hans Giger, Berner Kommentar Tauschvertrag

    Der vorliegende Band des Berner Kommentars ist der dritte, welcher, das Kaufrecht behandelt. Auf dessen Leitbildfunktion für das gesamte Vertragssystem hat Giger in seinem ersten Band über Fahrniskaufrecht (Art. 184-215 OR) hingewiesen. Auch im zweiten Band über das Grundstückkaufrecht (Art. 216-221 OR) offenbarte sich die dieser Vertragsart inneliegende Grundsätzlichkeit.

    Dr. iur. RA Frank Th. Petermann



     Anzeige

    Digitale Dissertationen - weltweit auffindbar, recherchierbar, zitierbar

    Werden Sie mit der digitalen Publikation Ihrer Dissertation modernen Lesebedürfnissen gerecht und ermöglichen Sie einem grossen, interessierten Publikum den Zugriff.
    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dissertation alternativ zum traditionellen Buchdruck als Teil einer Schriftenreihe digital im Internet zu veröffentlichen.
    Bewerben Sie sich für die Aufnahme Ihrer Dissertation!
    Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
    Sabine Sonderegger.
    Fon: 031 / 380 57 77
    E-Mail: sabine.sonderegger@weblaw.ch



     Korrespondenten Bundesgericht

    Zulässiger «Inserate-Klau»

    Das Vorgehen der Nexpage AG, die im Internet systematisch nach veröffentlichten Immobilieninseraten sucht, um sie auf der eigenen Internetplattform kommerziell zu verwerten, ist laut einem Urteil des Bundesgerichts wettbewerbsrechtlich nicht als unlauter zu beanstanden.


    Markus Felber


    Wem gehört der Mais auf dem Feld?

    Noch nicht geernteter Mais gehört laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts dem Eigentümer des Feldes, auf dem das Getreide wächst. Es ist rechtlich nicht möglich, daran unabhängig vom Boden separate dingliche Rechte zu begründen. Erst mit der Ernte wird der Mais rechtlich zu einer beweglichen Sache, die veräussert werden kann.

    Markus Felber


    Keine In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein

    Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) sieht keine Veranlassung, von seiner Rechtsprechung abzuweichen, wonach die In-vitro-Fertilisation mit anschliessendem Embryo-Transfer nicht zu den Pflichtleistungen der sozialen Krankenversicherung gehört (BGE 127 V 273).

    Markus Felber


    Achraf wird ausgeliefert

    Der seit dem letzten August in der Schweiz inhaftierte mutmassliche islamistische Terrorist Mohamed Achraf kann an Spanien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Betroffenen abgewiesen und einen Entscheid des Bundesamts für Justiz bestätigt, das die Auslieferung am 27. Januar 2005 bewilligt hatte (NZZ 29. 1. 05). Eine vereinfachte Auslieferung hatte Achraf abgelehnt, der sich bis zu den ersten spanischen Demarchen für eine Auslieferung im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft befunden hatte.

    Markus Felber


    Werkmangel im Liftschacht

    Fährt ein Lift wegen eines Fehlers in der Steuerung an der Zielhaltestelle im Erdgeschoss vorbei und versagt auch der Überfahrschutz, so dass die Kabine schliesslich ungebremst auf den Auffahrpuffer im Liftschacht prallt, liegt laut einem Urteil des Bundesgerichts ein Werkmangel vor. Im beurteilten Fall hatte ein verunfallter Liftbenützer vom Hauseigentümer über 125´000 Franken an Schadenersatz und Genugtuung verlangt, doch wies die bernische Justiz die Klage ab mit der Begründung, es liege kein Werkmangel vor. Der Streit muss nun auf kantonaler Ebene neu beurteilt werden.

    Markus Felber


    Kontroverse Nothilfe im Kanton Solothurn

    Das Bundesgericht befasst sich einstweilen nicht mit 15 weiteren Beschwerden von illegal anwesenden Ausländern, denen der Kanton Solothurn die Nothilfe verweigert hat. Auf ein Gesuch des Solothurner Verwaltungsgerichts hin, sind die Verfahren durch Verfügungen des zuständigen Abteilungspräsidenten sistiert worden, bis die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, mit dem das Bundesgericht am 18. März einer Reihe von anderen Ausländern in gleicher Situation grundsätzlich Anspruch auf eine minimale Überlebenshilfe zugesprochen hat (NZZ 19. 3. 05).

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Gewährleistung der geänderten Kantonsverfassungen - GL-SO-BL-SH-GR-VS-JU

    Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

    Jurius


    Vermisste Personen: den Tod feststellen oder für verschollen erklären?

    Auf Einladung des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesamtes für Justiz haben sich am 11. April 2005 Vertreter von Gerichten aus sieben Kantonen in Bern zu einem informellen Meinungsaustausch über die Abgrenzung von Todesfeststellungen und Verschollenheitserklärungen im Hinblick auf vermisste Personen nach der Tsunami-Katastrophe getroffen. Die Teilnehmer unterstützen die Bestrebungen für eine Vereinfachung des geltenden Rechts.

    Jurius


    2. Entwurf einer Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung

    Die ESTV hat den zweiten Entwurf einer Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung mit Datum vom 1. April 2005 veröffentlicht. Es handelt sich um eine Überarbeitung des ersten Entwurfs, der am 19. Oktober 2004 publiziert worden war.

    Jurius


     Rechtsprechung

    MWST - Personalverleih und Dienstleistung

    Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 12. Januar 2005 (2003-109) zum Thema Personalverleih und Dienstleistung (Art. 7 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3 lit. g MWSTG).

    Jurius


    Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (März 05/April 05)

    Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 12. März 2005 bis und mit 13. April 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

    Jurius



     Book's Inn

    Droit comparé de l'arbitrage international
    Sébastien Besson / Jean F. Poudret
    Vertragsgestaltung
    Rainer Schumacher


     Produkt der Woche

    Lawjobs.ch
    www.lawjobs.ch bietet Ihnen eine exzellente Plattform bei der Suche nach qualifizierten, juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihr Stelleninserat wird während 4 Wochen in Ihrer Corporate Identity auf: Zudem wird Ihre Stellenausschreibung einmalig in der juristischen Online-Fachzeitschrift "Jusletter" beworben. Die Jusletter E-Mail erreicht rund 13'000 Abonnenten (Stand April 2005).
    Schicken Sie Ihr Stelleninserat an info@weblaw.ch (500.-*, in Ihrem Corporate Design) oder schalten Sie Ihr Stelleninserat selber und sofort (390.-*): www.weblaw.ch/lawjobs/stellenaufgeben.asp
    Weitere Informationen finden Sie auf Lawjobs.ch.
    * Alle Preise exkl. MwSt. Universitäre Stelleninserate werden vergünstigt geschaltet.


     Lawjobs

    Bereichsleiter/-in Rechtsberatung 80 %
    Mieterinnen- und Mieterverband Zürich; Zürich
    Jurist/in 80% - 100%
    GastroSuisse; Zürich
    Jurist/in vorzugsweise mit Anwaltspatent
    Winterthur Versicherungen; Winterthur
    Senior Structuring Lawyer
    UBS Wealth Management & Business Banking; Zürich
    Volljuristen (m/w)
    Scout24 Holding GmbH; Zug
    Chief Risk Officer
    Forster Reichstein Associates; Raum Zürich-Schweiz
    Jurist/in
    Helsana Versicherungen AG; Zürich
    Avocat Fiscaliste
    Michael Page International; Genève
    Juriste/Analyste Documentation Hedge Funds
    Michael Page International; Genève
    Senior Structuring Lawyer
    Michael Page International; Zurich
    Paralegal
    UBS AG; Zürich
    Avocat(e) / Juriste
    Michael Page International; Genève
    Legal Advisory
    Kelly Financial Resources; Genève
    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch



     Vorschau

    Jusletter 25. April 2005
    • Martin Sterchi, Anwaltskosten im Rahmen der Opferhilfe
    • Manuel Arroyo, Die unentgeltliche Rechtspflege wird nicht für einen Prozess, sondern einer Prozesspartei gewährt - Praxis des Bundesgerichts zu Art. 29 Abs. 3 BV

    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

    Liste der Schwerpunkt-Ausgaben
    Mediadaten und Werbung in Jusletter



    tool by zynex