Jusletter
 
 


Jusletter 11. April 2005

Liebe Leserinnen und Leser

Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle GwG, präsentiert einen Kommentar zum persönlichen und räumlichen Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankensektor. Es handelt sich dabei um einen konsolidierten Text über die Praxis der Kontrollstelle betreffend die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz. Der Text ergänzt und ersetzt sämtliche früheren Publikationen sowie FAQ und liegt sowohl in deutscher wie auch französischer Sprache vor:

  • Unterstellungskommentar Kst, UK Kst
  • Compilation assujettissement AdC, CA AdC

Daniel Wüger befasst sich mit den am 1. März 2005 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen der Lebensmittelverordnung (LMV). Die Revision hatte zum Ziel, die LMV an das Gentechnikgesetz anzupassen. Daniel Wüger überprüft dabei v.a., ob die neuen Bestimmungen mit der Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar sind («Am Ziel vorbei oder sinnvoller Kompromiss?»).

Dr. iur. RA Peter Studer kommentiert BGE 2A.528/2004 vom 14. Februar 2005. Dort hielt das Bundesgericht anlässlich der Beanstandung eines Beitrags zum Thema «Rentenmissbrauch» in der «Rundschau» vom 17. Dezember 2003 fest, dass die UBI nur Rechts-, nicht Fachaufsicht hat.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´940

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung


  •  Produkt der Woche

    ALLES ZUM NEUEN LOHNAUSWEIS...
    ... und zu sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Fragen
    auf der umfassenden Online-Plattform mit über 9000 Praxiskommentaren, Musterbriefen, Checklisten und Gerichtsentscheiden.

    Die umfassende Online-Plattform «WEKA-Arbeitsrecht» gibt Ihnen klare Antworten auf alle Fragen und Probleme des Schweizer Arbeitsrechts - immer auf dem aktuellen Stand.
    Sie recherchieren sekundenschnell in mehr als 9000 Seiten ausführlicher Praxiskommentare zu sämtlichen Themen des Arbeitsrechts. Zusätzlich sind Hunderte leicht und verständlich kommentierte Gerichtsentscheide sofort abrufbar. Direkt anwendbare Arbeitshilfen wie Briefe, Vertragsvorlagen, Formulare und Checklisten und eine ständig gepflegte Adressdatenbank aller Ämter, Behörden und wichtiger Institutionen stehen im Schnellzugriff zur Verfügung.
    Tipp: Am besten testen Sie diese Datenbank 20 Tage in der Praxis.


     Anzeige

    Am 7. Juni findet in Bern der GwG - Kongress 2005 statt.
    Der Kongress ist eine Veranstaltung des Forum SRO-GwG in Kooperation mit economiesuisse, Schweizerische Bankier-vereinigung, Forum Finanzplatz Schweiz.
    Bei diesem spannenden Kongress erhalten Sie einen Über-blick über den aktuellen Stand und Praxis Know-how der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz und können mit führenden Referenten über aktuelle Fragen diskutieren. Das Thema Geldwäscherei wird dabei aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und analysiert. Mehr Information sowie Anmeldung unter: www.gwg-kongress.ch



     Wissenschaftliche Beiträge

    Unterstellungskommentar Kst, UK Kst

    Die Kontrollstelle hat einen konsolidierten Text über ihre Praxis betreffend die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz veröffentlicht. Dieser Text ergänzt und ersetzt sämtliche früheren Publikationen und FAQ zu den darin behandelten Themen. Der Text ist unter www.gwg.admin.ch/d/publika/pdf/34276.pdf auch kostenlos online zugänglich.

    Dina Balleyguier


    Compilation assujettissement AdC, CA AdC

    L´Autorité de contrôle en matière de lutte contre le blanchiment d´argent a publiée un texte consolidé de leur jurisprudence concernant l´assujettissement à la loi sur le blanchiment de l´argent. Ce texte complète et remplace toutes les anciennes publications et FAQ des matières traitées. Le texte est accessible gratuitement à l´adresse suivante: www.gwg.admin.ch/f/publika/pdf/34481.pdf.

    Dina Balleyguier


    Am Ziel vorbei oder sinnvoller Kompromiss?

    Die per 1. März revidierte Lebensmittelverordnung bezweckt die Anpassung an das Gentechnikgesetz. Die neuen Vorschriften über Bewilligung von GVO Lebensmitteln, Dokumentierungspflicht, Warentrennung und Kennzeichnung erwecken in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Bedenken.

    Daniel Wüger


     Kurzbeiträge

    «Rentenmissbrauch»: Bundesgericht nimmt SRG gegen Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) in Schutz

    Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht eine Programmaufsicht vor, bei der es um Rechtsregeln und deren Respektierung in den Programminhalten geht. Mitte März zog das Bundesgericht, von der SRG gegen einen UBI-Entscheid angerufen, in einem Grundsatzentscheid wieder einmal die Grenze zwischen Rechts- und Sachaufsicht. Nur erstere ist Sache der Behörden. Der Bundesgerichtsentscheid ist auch deshalb von Bedeutung, weil die hier angerufene Regel der Sachgerechtigkeit (Art. 4) und das Aufsichtsverfahren noch dieses Jahr unverändert in das totalrevidierte RTVG übergehen dürften (Art. 4 E-RTVG). BGE 2A.528/2004 vom 14. Februar 2005 (Publikation vorgesehen).

    Dr. iur. Peter Studer



     Anzeige

    Digitale Dissertationen - weltweit auffindbar, recherchierbar, zitierbar

    Werden Sie mit der digitalen Publikation Ihrer Dissertation modernen Lesebedürfnissen gerecht und ermöglichen Sie einem grossen, interessierten Publikum den Zugriff.
    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dissertation alternativ zum traditionellen Buchdruck als Teil einer Schriftenreihe digital im Internet zu veröffentlichen.
    Bewerben Sie sich für die Aufnahme Ihrer Dissertation!
    Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
    Sabine Sonderegger.
    Fon: 031 / 380 57 77
    E-Mail: sabine.sonderegger@weblaw.ch



     Korrespondenten Bundesgericht

    «C´est bon la vie!»

    Im Streit zwischen dem kleinen freiburgischen Biskuitfabrikanten Bossy S. à r. l. und dem Lebensmittelgiganten Nestlé SA um den Slogan «C´est bon la vie!» hat das Bundesgericht ein salomonisches Urteil gesprochen: Weder kann Bossy es verbieten, dass Nestlé oder andere den banalen Satz in der Werbung verwenden, noch kann Nestlé dafür Markenschutz beanspruchen.

    Markus Felber


    Wo darf der Fiskus zulangen?

    Das Bundesgericht hat ein Ehepaar dazu verpflichtet, im Kanton Jura die Steuern zu bezahlen, wo die beiden ein eigenes Reiheneinfamilienhaus bewohnen. Sie hatten vergeblich eingewendet, sie würden fast die Hälfte der Woche bei ihrer Tochter im Baselbiet verbringen und dort auch ihre gesellschaftlichen Kontakte pflegen. Ausschlaggebend für das Steuerdomizil sind offensichtlich die Wohnverhältnisse.

    Markus Felber


    Entschädigung für missbräuchliche Entlassung

    Das kantonale Prozessrecht darf ohne weiteres vorschreiben, dass eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung (Art. 336a Obligationenrecht) in der gegen den Arbeitgeber gerichteten Klageschrift auf einen bestimmten Betrag beziffert wird. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das präzisierend auf die bisherige Rechtsprechung verweist (BGE 116 II 215).

    Markus Felber


    Slawische Namen in Schweizer Registern

    Slawische Familiennamen, die neben der männlichen eine auf den Buchstaben A endende weibliche Form aufweisen, dürfen je nach Geschlecht des Trägers des Namens in beiden Formen ins schweizerische Geburtenregister eingetragen werden. Das entschied das Bundesgericht im Falle des Kindes einer schweizerisch-polnischen Doppelbürgerin namens Dzieglewska.

    Markus Felber


    Versucht oder nicht versucht?

    Wer im Chatroom einer Internetseite für Homosexuelle mit einem angeblich 14-jährigen Jugendlichen eine konkrete Verabredung zur Vornahme sexueller Handlungen trifft, macht sich wegen Versuchs strafbar, sobald er sich am vereinbarten Ort einfindet.

    Markus Felber


    Härte gegenüber weicher Pornografie

    Das Bundesgericht bewertet auch eher harmlose erotische Darstellungen als weiche Pornografie und will sie vom Internet verbannen, sofern kein wirksamer Jugendschutz gewährleistet ist. Einen solchen gibt es auf der bundesgerichtlichen Webseite nicht, obwohl dort auch Urteilstexte mit eher härteren Inhalten veröffentlicht werden.

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Datenhunger der Verwaltung nimmt zu - Tätigkeitsbericht 2004 des Zuger Datenschutzbeauftragten publiziert

    Welche Gefahren sind bei der Nutzung der Zuger elektronischen Steuererklärung «eTax.zug» zu beachten? Wie kann die Verwaltung Dokumente sicher per E-Mail versenden? Darf die Steuerverwaltung Adressen von Steuerpflichtigen für eine wissenschaftliche Studie herausgeben? Dürfen Resultate von Lebensmittelkontrollen im Internet veröffentlicht werden? Wer erhält Kenntnis vom Mitarbeitergespräch? Einige Fragen aus der Fülle von Themen, mit denen sich der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug (DSB), René Huber, im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Die Antworten sind im Tätigkeitsbericht 2004 nachzulesen (kostenlose Bestellung unter Tel. 041 728 3147 bzw. Download auf der DSB-ZG Homepage: www.datenschutz-zug.ch). Nachfolgend wird eine Übersicht und Zusammenfassung der wichtigsten Themen wiedergegeben.

    Jurius


    Ablauf Übergangsfrist und Handelshemmnisse - Weko-Jahrespressekonferenz

    Die Wettbewerbskommission (Weko) hat an ihrer Jahrespressekonferenz vom 5. April 2005 den Ablauf der einjährigen Übergangsfrist aus der Revision und das Thema Handelshemmnisse als Schwerpunkte behandelt.

    Jurius


    Merkblatt zur Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen

    Mit der am 1. April 2004 in Kraft getretenen Revision des Kartellgesetzes (KG; SR 251) wurde Art. 42 KG derart verändert, dass er eine genügende gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Hausdurchsuchungen bildet. Seither sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Anfragen beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend Sekretariat) eingegangen, insbesondere bezüglich der Funktion des Anwaltes und des Schutzes der Anwaltskorrespondenz bei Hausdurchsuchungen. Nachfolgend stellt das Sekretariat seine Position bezüglich der wichtigsten Fragestellungen klar.

    Jurius


    Weko eröffnet Untersuchung über Strassenbeläge im Tessin

    Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. April 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend den Tessiner Markt für Strassenbeläge eröffnet.

    Jurius


    Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte - Mitteilung des OLG Frankfurt

    Ein Internet-Access-Provider ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internetnutzers mitzuteilen, der im Internet Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt. So schreibt es das OLG Frankfurt am Main in seiner Pressemitteilung zum Urteil des 11. Zivilsenats vom 25.01.2005 - 11 U 51/04.

    Jurius



     Rechtsprechung

    Falsche Preisangabe im Online-Shop - Kaufvertrag trotz Bestätigungsmail anfechtbar

    Das vorliegenden Urteil VIII ZR 79/04 des BGH vom 26. Januar 2005 äussert sich «zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.» Der Verkäufer könne diesfalls den Kaufvertrag anfechten und rückgängig machen.

    Jurius


    Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte - Urteil des OLG Frankfurt

    Das Deutsche Produktpirateriegesetz gibt Urhebern einen Auskunftsanspruch über Herkunft und Vertriebsweg eines Werks gegen den, der seine Urheberrechte durch unerlaubte Erstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungen verletzt. Die OLG Frankfurt kommt im vorliegenden, rechtskräftigen Urteil 11 U 51/04 vom 25.1.2005 zum Schluss, dass dieser Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern nicht gelte. Sobald der Provider von der Verletzung Kenntnis erhält, besteht immerhin ein Anspruch auf Entfernung oder Sperrung der Nutzung.

    Jurius




     Anzeige

    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis   

    Aktuelle Rechtsfragen zum Lebensmittelrecht
    Freitag, 24. Juni 2005, Hotel InterContinental, Zürich
    1. Grundzüge des Lebensmittelrechts
    2. Inverkehrbringung von Lebensmitteln und Lebensmittelkontrolle
    3. Verantwortlichkeit und Haftung für Lebensmittel
    4. Strafrechtliche Aspekte des Lebensmittelrechts
    5. Die Europäisierung des Lebensmittelrechts unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schweiz
    6. Lebensmittel und Immaterialgüterrecht
    7. Werbung für Lebensmittel
    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen,
    Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83, E-Mail: irp-ch@unisg.ch / www.irp.unisg.ch


     Book's Inn

    Medienrecht für die Praxis
    Peter Studer / Rudolf Mayr von Baldegg
    Kunstrecht
    Bruno Glaus / Peter Studer
    Geldwäschereigesetz
    Hrsg. Daniel Thelesklaf / Ralph Wyss / Dave Zollinger
    Kommentar Einziehung, Organisiertes Verbrechen und Geldwäscherei
    Gunther Arzt / Werner de Capitani / Jürg B. Ackermann / Paolo Bernasconi


     Lawjobs

    Anwältinnen und Anwälte
    Homburger; Zürich
    Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (Partnerschaft)
    Kummerer, Abt Lindner & Gaiser; Basel
    Legal Contract Specialist (m/w)
    Neumann Leadership Deutschland GmbH; Deutschland, Österreich, Schweiz
    Legal Counsel
    Michael Page International; Zurich
    Employé(e) spécialisé(e) au fichier central
    Michael Page International; Geneve
    Juriste
    OM Pharma; Meyrin (Genève)
    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch




    tool by zynex