Jusletter 4. April 2005
Liebe Leserinnen und Leser
Jean Paul Getty (1892-1976) hat einmal gesagt, wenn man einem Menschen trauen könne, erübrige sich ein Vertrag und wenn man ihm nicht trauen könne, sei ein Vertrag nutzlos. Prof. Dr. iur. Rainer Schumacher führt den Gegenbeweis. Er stellt in der heutigen Ausgabe von Jusletter sein Buch «Vertragsgestaltung - Systemtechnik für die Praxis» vor. Dazu präsentiert er eine Zusammenfassung ausgewählter Schwerpunkte und einige Kostproben daraus («Wie zu Gotthelfs Zeiten: schlechte Verträge ... und zeitgemässe Gegenmittel»).
Daniel Wüger kommentiert BGE 1A.71/2004 vom 8. März 2005. In diesem Entscheid hat das Bundesgericht erstmals das Freihandelsabkommen mit der EG unmittelbar angewendet. Gemäss Daniel Wüger «weisen die materiellen Ausführungen zum EG-Recht und zum FHA leider erhebliche Schwächen auf.»
Dr. iur. RA Manuel Arroyo widmet sich der Praxis des Bundesgerichts zu Art. 112 IPRG. Er bespricht insb. das Urteil 4C.373/2004 vom 27. Januar 2005 («Der fehlende Gerichtsstand in der Schweiz bei vertraglichen Streitigkeiten mit hiesigen Zweigbetrieben ausländischer Gesellschaften»).
Dr. iur. RA Jann Six beschäftigt sich mit den Urteilen zu maggi.com, riesen.ch und milka.fr. Er äussert sich u.a. zur Möglichkeit eines «Domain-Name-Sharings», dem Einfluss der Dispositionsmaxime und der Frage einer Entschädigung im Streit um einen Domain-Namen.
RA Nicole Beranek Zanon bespricht kurz BGE 4A.7/2004 vom 28. Januar 2005. Das Bundesgericht hat in diesem Entscheid die privatrechtliche Rechtsnatur des Domain-Namen-Registrierungsvertrages mit der Switch bestätigt und die Einführung von neuen Zeichen im Rahmen eines «Big Bang», also ohne vorangehende «Sunrise-Periode», gebilligt.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Nils Güggi
Projektleiter Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´940
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Jusletter persönlich. 12.05.2005 - 18.00-18.45 Uhr - mit anschl. Apéro
Sie erhalten Einblick in die Entstehungsgeschichte von Jusletter, besuchen seine reelle Produktionsstätte, lernen das Kern-Team persönlich kennen und erhalten von den Experten eine kurze Einführung im optimalen Umgang mit Jusletter. Dazu verraten wir Ihnen Tipps und Tricks zur effizienten Jusletter-Recherche. Im Anschluss stehen wir Ihnen Rede und Antwort in Bezug auf Ihre individuellen Fragen.
Ort: Bern (vis-à-vis Haupt-Bahnhof) - Lageplan
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung ist erforderlich. Anmeldeschluss: 6.05.2005. Die Platzzahl ist beschränkt. Anmeldung an info@weblaw.ch oder 031 380 57 77.
Für Fragen und zusätzliche Informationen wenden Sie sich an Nils Güggi.
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Wissenschaftliche Beiträge |
Wie zu Gotthelfs Zeiten: schlechte Verträge ... und zeitgemässe Gegenmittel
Die Klage über schlechte Verträge ist uralt. Oft erkennen die Parteien erst im Prozess, dass sie einen schlechten Vertrag abgeschlossen haben, und werden gelegentlich sogar vom Gericht belehrt, wie sie den Vertrag hätten gestalten sollen, um den Prozess zu gewinnen oder - noch besser! - zu vermeiden. Im Unterschied zu den Sammlungen von Muster- und Formularverträgen will das hier vorgestellte neue Buch zu systematisch durchdachten und strukturierten Verträgen anregen und anleiten. Es schlägt zahlreiche Methoden der systematischen Vertragsgestaltung vor. Die Komplexität des Lebens und insbesondere der juristischen Systeme verlangt nach der Systematik als Antwort und Richtschnur zur kurzfristigen Steigerung der operationellen Effizienz (Vertragsoptimierung) insbesondere für komplexe Verhältnisse und Anforderungen. Der nachstehende Beitrag enthält einen Querschnitt (Zusammenfassung ausgewählter Schwerpunkte) und einige Kostproben. Zahlreiche Verweisungen sollen den Einstieg in das neue und neuartige Buch erleichtern, das mit verschiedenen ausserrechtlichen Disziplinen wie Hirnforschung, Managementlehre usw. vernetzt ist.
Prof. Dr. iur. Rainer Schumacher
Bundesgericht wendet Freihandelsabkommen erstmals unmittelbar an - ein Schritt vorwärts, ein Schritt zurück
Das Bundesgericht hat in einer Entscheidung vom 8. März 2005 erstmals das Freihandelsabkommen mit der EG unmittelbar angewendet (BGE 1A.71/2004). Es tat dies, ohne auf seine bisherige zurückhaltende Rechtsprechung einzugehen. Während dieser Schritt zu begrüssen ist, weisen die materiellen Ausführungen zum EG-Recht und zum FHA leider erhebliche Schwächen auf.
Daniel Wüger
Der fehlende Gerichtsstand in der Schweiz bei vertraglichen Streitigkeiten mit hiesigen Zweigbetrieben ausländischer Gesellschaften
Prozessieren im Ausland ist bekanntlich mit Unannehmlichkeiten und Nachteilen verbunden. Inländische Parteien, die mit dem hiesigen Zweigbetrieb einer im Ausland domizilierten Gesellschaft Geschäfte tätigen, verfügen im Anwendungsbereich des IPRG bei Vertragsstreitigkeiten grundsätzlich über keinen Gerichtsstand in der Schweiz. Der vorliegende Beitrag führt anhand des jüngsten Bundesgerichtsentscheids (Urteil 4C.373/2004 vom 27. Januar 2005) dieses Risiko vor Augen und zeigt, wie ihm durch Parteivereinbarung begegnet werden kann.
Dr. iur. RA Manuel Arroyo
Wenn es nichts zu teilen gibt: maggi.com, milka.fr und riesen.ch
Das Bundesgericht hat im Streit um den Domain-Namen «maggi.com» entschieden, dass dieser dem Inhaber der berühmten Marke «Maggi» und nicht einer Privatperson mit gleichlautendem Nachnamen zustehe. Gleich entschieden hat ein französisches Gericht betreffend den Domain-Namen «milka.fr», den eine Frau mit Vornamen «Milka» registriert hatte. Hingegen hat das Bundesgericht eine Klage des Inhabers der weit weniger bekannten Marke «Riesen» gegen einen Herrn Riesen als Inhaber des Domain-Namens «riesen.ch» abgewiesen. Der folgende Artikel befasst sich mit der Frage der in solchen Konstellationen vorzunehmenden Interessenabwägung, der Möglichkeiten eines «Domain-Name-Sharings», dem Einfluss der Dispositionsmaxime und der Frage einer Entschädigung im Streit um einen Domain-Namen.
Dr. iur. RA Jann Six
Privatrechtliche Rechtsnatur des Domain-Namen-Registrierungsvertrages und Einführung neuer Zeichen mittels Big Bang
In BGE 4A.7/2004 vom 28. Januar 2005 hat das Bundesgericht bestätigt, dass das Vertragsverhältnis zwischen der Domain-Namen-Registerbetreiberin SWITCH und den Domain-Namen-Haltern privatrechtlicher Natur ist sowie dass eine Vorreservierung von Domain-Namen gesetzeswidrig wäre.
RA Nicole Beranek Zanon
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Sabine Sonderegger, Fon: 031 / 380 57 77, E-Mail:
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Korrespondenten Bundesgericht |
Geplatzter Deal mit dem Richter
Das Bundesgericht verlangt eine härtere Strafe für einen Vergewaltiger, dem das Kantonsgericht St. Gallen für den Fall, dass er ein Geständnis ablegt und den Opfern Schmerzensgeld zahlt, eine bedingte Gefängnisstrafe in Aussicht gestellt und schliesslich auch gewährt hatte.
Markus Felber
Terrorismus oder legitimer Widerstand?
Die in Kosovo operierende Albanian National Army (ANA) ist aufgrund ihrer Struktur und ihrer verbrecherischen Aktivitäten im Frühjahr 2003 als terroristische Organisation zu betrachten. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem am 28. Februar die Auslieferung des mutmasslichen Terroristen Ridvan Rashiti an Serbien-Montenegro zugelassen worden war (NZZ 11. 3. 05). Dem 31-jährigen Mann wird vorgeworfen, er habe von der Schweiz aus die ANA logistisch unterstützt und sich telefonisch sowie per SMS an der Planung und Koordination von Anschlägen beteiligt.
Markus Felber
Journalistisch zweifelhaft, aber rechtlich zulässig
Die Fernsehsendung «Rundschau» vom 17. Dezember 2003 über den angeblichen Rentenmissbrauch durch gewisse Ausländer hat nicht gegen die Programmbestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen.
Markus Felber
Kein Wein aus fremder Quelle?
Das Bundesgericht lässt zu, dass einem Wirt der Mietvertrag vorzeitig gekündigt wird, weil er den ausgeschenkten Wein nicht weitgehend beim Vermieter bezieht, wie dies vertraglich vereinbart worden war.
Markus Felber
Mutter muss entführte Kinder nach Spanien zurückbringen
Das Bundesgericht verlangt, dass eine im luzernischen Wikon lebende Mutter ihre beiden Söhne im Alter von zehn und elf Jahren nach Spanien zurückbringt, von wo sie sie vor knapp zwei Jahren gegen den Willen des Vaters in die Schweiz gebracht hatte. Da den Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zusteht, gilt das Vorgehen der Mutter rechtlich als Entführung im Sinne des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.
Markus Felber
Streit um ein Wegrecht
Wer einstweilen hinnimmt, dass der Nachbar einen Durchgang mit einem leichten Metallzaun verbaut, verzichtet damit nicht auf das ihm am fraglichen Ort zustehende Wegrecht. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Streit zwischen zwei Grundeigentümern im Kanton Basel-Landschaft hervor.
Markus Felber
Ratschläge, um von Spam verschont zu werden
Unverlangt gesendete elektronische Werbemitteilungen, auf Englisch Spam genannt, verstopfen oft E-Mailfächer und SMS-Speicher. Um die Konsumentinnen und Konsumenten darüber zu informieren, wie sie sich selber vor Spam schützen können, publiziert das BAKOM eine Broschüre, die auch auf seiner Website verfügbar ist.
Jurius
Gleichbehandlung bei Offenlegung von VR-Honoraren
Der Bundesrat will, dass künftig die Verwaltungsrats-Honorare bundesnaher Unternehmen nach den gleichen Massstäben wie bei privaten börsenkotierten Unternehmen offen gelegt werden. Er hat den Vorsteher des EJPD beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzubereiten.
Jurius
Weko untersagt Buchpreisbindung
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. März 2005 den Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz (Sammelrevers) untersagt. Die Weko kam zum Schluss, dass der Sammelrevers nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann.
Jurius
Weko schliesst Untersuchung über Entsorgung von Elektrogeräten ohne Folgen ab
Die Bestimmungen des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) und der Stiftung Entsorgung Schweiz (S.EN.S) über die Erhebung von vorgezogenen Recyclinggebühren sind kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Ebenfalls zulässig ist die Vereinbarung zwischen Swico und S.EN.S, welche festhält, wer welche Art von Elektrogeräten entsorgt. Mit diesem Ergebnis hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 21. März 2005 ihre Untersuchung abgeschlossen.
Jurius
Hooliganismus soll stärker bekämpft werden
Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen soll in der Schweiz wirkungsvoller bekämpft werden. Der Bundesrat will die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Er hat deshalb einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der die bereits realisierten und geplanten Massnahmen des Bundes ergänzen soll.
Jurius
EBK erteilt Vermögensverwalter ausländisches kollektiver Kapitalanlagen Bewilligung als Effektenhändler
Die Eidg. Bankenkommission EBK erteilte erstmals einem Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen die Bewilligung als Effektenhändler. Mit diesem Entscheid reagiert sie - ohne einen zusätzlichen Regulierungsaufwand zu verursachen - auf eine verschärfte Regelung im Ausland.
Jurius
CO2-Abgabe auf Brennstoffe - bei Treibstoffen Klimarappen «auf Probe»
Ab 2006 soll auf fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben werden. Bei den Treibstoffen erhält die Wirtschaft mit einem freiwilligen Klimarappen die Chance, einen substantiellen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses zu leisten. Wenn der Klimarappen bis Ende 2007 nicht genügend wirkt, dann wird die CO2-Abgabe auch auf Benzin eingeführt.
Jurius
Jahresbericht 2004 der Kontrollstelle GwG veröffentlicht
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat am 31. März ihren Jahresbericht herausgegeben und Rechenschaft über ihre Tätigkeit während des vergangenen Jahres abgelegt. Eine durch die Kontrollstelle erstellte Bilanz der Selbstregulierung kommt zum Schluss, dass dank den SRO die Finanzintermediäre des Nichtbankensektors innert kürzester Zeit einer flächendeckenden und griffigen Aufsicht unterstellt werden konnten. Die Signalwirkung der verstärkten Marktaufsicht zeigte sich unter anderem in den vermehrten freiwilligen Bewilligungs- bzw. Anschlussgesuchseinreichungen.
Jurius
Verzeichnis der auf den April 2005 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jurius
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- Prof. Paul Beaumont, Head of School of Law, University of Aberdeen, UK
representative at the Hague Conference;
- Dr. Andrea Schulz, LL.M., First Secretary of the Hague Conference on
Private International Law;
- Dr. Pascal Grolimund, LL.M., attorney at law with Christen Rickli
Partner, Basel, guest professor for Private International Law and International
Contract Law at the Europe Institute, Basel.
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Rainer Schumacher: Vertragsgestaltung. Systemtechnik für die Praxis.
Ein guter Vertrag ist der Schlüssel zum Erfolg! Er vermeidet Streit und die spätere,
unsichere sowie kostspielige Fremdbestimmung durch das Gericht.
Dieses Buch will zu systematisch durchdachten und strukturierten
Verträgen anregen und anleiten. Der Autor streut aus seiner Erfahrung
als Rechtsanwalt und aus seiner wissenschaftlichen Lehrtätigkeit gute
und schlechte Fallbeispiele und einzelne Musterklauseln ein. Er zeigt
für die tägliche Praxis der Vertragsgestaltung Methoden auf, die er
teils entdeckt und teils entwickelt hat.
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Zürich 2004. 854 S. geb. CHF 198.00
-> Bestellen
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Legal Counsel
JMP Professus ein Bereich der JMP Group AG; greater Zurich area
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Vorschau |
Jusletter 11. April 2005
- Daniel Wüger, Die neuen Vorschriften der Lebensmittelverordnung über GVO Lebensmittel
- Sébastien Besson, La recevabilité du recours au Tribunal fédéral contre les sentences préjudicielles, incidentes ou partielles rendues en matière internationale
- Peter Studer, «Rentenmissbrauch»: Bundesgericht nimmt SRG gegen Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) in Schutz
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
Liste der Schwerpunkt-Ausgaben Mediadaten und Werbung in Jusletter
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