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Jusletter 14. Februar 2005
Liebe Leserinnen und Leser
«Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von andern Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten.» Neu ist an dieser Formulierung von Art. 4 Abs. 2 KG nur die Klammerbemerkung, die mit der KG-Revision am 1. April 2004 in Kraft getreten ist. Welche Auswirkungen die Revision in diesem Bereich mit sich gebracht hat, analysiert Dr. iur. Christoph Lüscher in seinem Beitrag zum Thema Marktbeherrschung.
Eine Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) widmet sich unter der Leitung von Bischof Ivo Führer dem «Verhältnis Bundesstaat - Kirchen/Religionsgemeinschaften» sowie Vorschlägen zur Neufassung von Art. 72 BV. Ass. Prof. Dr. Christa Tobler stellt die Arbeit und die Ideen der Arbeitsgruppe vor.
Lic. iur. Christian Hofer befasst sich mit dem baskischen Unabhängigkeitsplan «Plan Ibarretxe» und mit dem verfassungsrechtlichen Umgang Spaniens mit seinen Regionen. Prof. Dr. iur. Karl-Ludwig Kunz bespricht BGE 6S.176/2004 vom 27. Oktober 2004 zur Strafbarkeit der HIV-Infektion.
Die monatliche Rechtsprechungs- sowie die Gesetzgebungsübersicht und weitere Beiträge ergänzen die Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche und viel Vergnügen bei der Jusletter-Lektüre.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Projektleiter Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´940
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»GRENZÜBERSCHREITENDER PERSONALEINSATZ DEUTSCHLAND/SCHWEIZ«
KONSTANZ, 11. MÄRZ 2005
Die Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e.V. wird am 11. März 2005 ab 16.00 Uhr
im Steigenberger Inselhotel Konstanz ihre Jahreshauptversammlung abhalten.
Im Anschluss beschäftigt sich das Fachprogramm mit dem Thema
"Grenzüberschreitender Personaleinsatz Deutschland/Schweiz".
Behandelt werden insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte aus praktischer Sicht.
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Freitag, 4. März 2005 |
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| Ort: |
Universität Bern Kursraum Juristische Bibliothek
CH - 3012 Bern |
| Zeit: |
09.00 - 17.00 Uhr |
| Information / Anmeldung: |
Sarah Montani, Weblaw GmbH, Laupenstrasse 1, 3008 Bern Tel. 031 380 57
77, montani@weblaw.ch |
| Anmeldeschluss: |
16. Februar 2005 |
Detaillierte Übersicht (73 KB) |
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| Wissenschaftliche Beiträge |
Marktbeherrschung nach der KG-Revision - Symbolakt oder auch (erweiterter) Ansatz der Effektuierung (relativen) Machtgleichgewichts zwischen Unternehmen?
Am 1. April 2004 ist die vom Bundesrat dem Parlament vorgeschlagene Änderung von Art. 4 Abs. 2 KG95, der bisherigen Legaldefinition des marktbeherrschenden Unternehmens in Kraft getreten. Handelt es sich bei diesem Revisionsakt per Klammereinfügung um blosse Symbolik oder um eine Erweiterung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, die den Ansatz zur Effektuierung von (relativem) Marktgleichgewicht im bilateralen Austauschverhältnis zwischen Unternehmen verfolgt? Methodisch soll die Antwort auf diese grundsätzliche Frage «retrospektiv» nach Massgabe der Rechtssetzungstechnik erfolgen.
Dr. iur. Christoph Lüscher
Verfassung und Autonomie in Spanien
Am 30. Dezember 2004 hat das baskische Parlament den «Plan Ibarretxe», genannt nach dem baskischen Regierungschef (Lehendakari) Juan José Ibarretxe, mit 39 zu 35 Stimmen angenommen. Es handelt sich um einen Unabhängigkeitsplan, der die Bildung eines mit Spanien frei assoziierten baskischen Freistaates vorsieht. Die spanische Regierung betrachtet den Plan als verfassungswidrig und das spanische Parlament lehnte ihn kürzlich mit 313 zu 29 Stimmen sehr deutlich ab. Der Beitrag beleuchtet vor diesem Hintergrund den verfassungsrechtlichen Umgang Spaniens mit seinen Regionen.
Christian Hofer
Zur kollektiven Religionsfreiheit - für einen konsequenten Ansatz
Eine von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich gegenwärtig mit dem Verhältnis von Kirche und Staat. Dieses Verhältnis sollte juristisch konsequenter ausgestaltet werden als dies jetzt in der schweizerischen Rechtsordnung der Fall ist.
Ass. Prof. Dr. Christa Tobler
Strafbarkeit der HIV-Infektion
Dieser Beitrag ist eine Urteilsanmerkung zu BGE 6S.176/2004 vom 27. Oktober 2004. Das Urteil bestätigt die frühere Rechtsprechung zur Strafbarkeit der HIV-Infektion und reicht Begründungen nach.
Karl-Ludwig Kunz
Nicht aufbewahrte Bücher
Der Straftatbestand der Unterlassung der Buchführung (Art. 166 Strafgesetzbuch) ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht anwendbar auf Vorgänge, die sich nach dem Abschluss des Konkursverfahrens oder nach der Einstellung eines Konkurses mangels Aktiven ereignet haben.
Markus Felber
Dieter Behring bleibt in Untersuchungshaft
Der Basler Financier Dieter Behring bleibt weiter in Haft, nachdem das Bundesgericht auch seine zweite Beschwerde abgewiesen und eine unverzügliche Freilassung abgelehnt hat.
Markus Felber
«Firemaster» ohne Schutz
Die Marke «Firemaster» für flammenhemmende chemische Erzeugnisse erhält in der Schweiz definitiv keinen rechtlichen Schutz.
Markus Felber
Salomonisches zu Babylon
Im Rahmen einer Strafuntersuchung kann die Bundesanwaltschaft laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, einzelne Verfügungen nicht in der einmal festgelegten Verfahrenssprache, sondern in einer anderen schweizerischen Amtssprache zu erlassen.
Markus Felber
In-Kraft-Treten des Stammzellenforschungsgesetzes
Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen verabschiedet und das Datum des In-Kraft-Tretens für das Gesetz auf den 1. März 2005 festgesetzt. Die Vorbereitungen für den Vollzug des Gesetzes sind im Gange.
Jurius
Aufhebung des Absinthverbots
Der Bundesrat hat am 2. Februar 2005 die Aufhebung des fast hundertjährigen Absinthverbotes auf den 1. März 2005 festgelegt und die notwendigen Verordnungsanpassungen verabschiedet.
Jurius
Verzeichnis der auf den Februar 2005 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Januar 05/Februar 05)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. Januar 2005 bis und mit 10. Februar 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jurius
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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
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Aktuelle Rechtsfragen zu E-Commerce und digitalen Signaturen
Donnerstag, 10. März 2005, Kongresshaus Zürich
- ZertES
- Zum Vertrags- und Beweisrecht elektronischer Identifikationsmittel
- Digitale Signaturen im europäischen Umfeld
- Die digitale Signatur in der Praxis
- Elektronische Kontroll- und Überwachungsmassnahmen/Registrierungssysteme und Datenschutz
- Elektronische Bezahlvorgänge
Die Tagung richtet sich an Rechtsanwält/innen, Justiz und Behörden, Unternehmensjurist/innen und alle mit E-Commerce und digitalen Signaturen befassten Personen und Unternehmen.
Programme, Anmeldung
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83, E-Mail: irp-ch@unisg.ch / www.irp.unisg.ch
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16. Schweizerische Baurechtstagung 2005
1./2. und 8./9. März 2005
Die 16. Baurechtstagung findet am 1./2. sowie am 8./9. März (deutsch) und am 3./4. März 2005 (französisch) statt. Wir bieten folgendes:
- Ein vielfältiges Programm, das wiederum brennende Fragen des privaten und des öffentlichen Baurechts zur Sprache bringt und von fachkompetenten Referenten bestritten wird.
- Einen Tagungsaufbau mit Gesamtveranstaltungen, Wahlvorträgen und Workshops, was es Ihnen erlaubt, Ihr Programm individuell zusammenzustellen.
- Eine ausführliche Tagungsunterlage, die Sie zu Beginn der Tagung erhalten.
- Eine Vortagung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die schon am Vorabend der Tagung in Freiburg weilen.
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BENEFRI: Tagung zum Europarecht
Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin: Institutionelle Aspekte
2. März 2005 (13.00 bis 17.00), Universität Bern
Folgende Referate stehen auf dem Programm dieser
BENEFRI-Veranstaltung: 'Inhalt und Entwicklung der
Zusammenarbeit von Schengen/Dublin:' (Prof. A. Epiney),
'Die Komitologie im Rahmen von Schengen/Dublin - Praktische
Aspekte' (N. Bracke), 'Participation de la Suisse
à Schengen/Dublin sur la base des accords d'association'
(F. Filliez), 'Rückwirkungen von Schengen/Dublin auf
die verfassungsrechtliche Ordnung in der Schweiz'
(Prof. Th. Cottier), 'Praktische Auswirkungen von
Schengen/Dublin auf die Stellung der Kantone und
auf den Föderalismus' (R. Mayer). Im Anschluss an den
Referaten findet ein Podiumsgespräch mit Vertretern
aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft statt.
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| Vorschau |
Jusletter 21. Februar 2004
- Nikolaus Linder, Der Fall Malacrida - Der Zusammenbruch der ersten Berner Bank vor 284 Jahren
- Eliane Ganz, Kollektive Marktbeherrschung - im Spannungsfeld koordinierter und unilateraler Effekte von Zusammenschlüssen im europäischen und schweizerischen Wettbewerbsrecht
- Verena Stauffacher, Rezension: Bruno Glaus, Medien-, Marketing- und Werberecht - Schwere Kost - leicht verdaulich zubereitet
- Roland Hürlimann / Thomas Siegenthaler, Das Werkvertragsrecht in den «unpublizierten» Entscheiden des Bundesgerichts (2004)
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinenden Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
Liste der Schwerpunkt-Ausgaben Mediadaten und Werbung in Jusletter (PDF, 400 KB) 
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