Jusletter
 
 


Jusletter 24. Januar 2005

Liebe Leserinnen und Leser

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat im April 2004 ihren zweiten Vorentwurf für eine Neuordnung im Bildungsbereich («Bildungsverfassung») verabschiedet. Am 14. Mai 2004 präsentierte die WBK-N zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) das Vernehmlassungsprojekt. Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) hat am 15. Dezember 2004 einen Bericht über die Vernehmlassungsresultate erstellt (Themenseite des BBW). Jürg Tiefenthal widmet sich in seinem Beitrag ausführlich der EDK und geht deren verfassungsrechtlicher Regelung auf den Grund.

PD Dr. iur. Brigitta Kratz analysiert in ihrem Beitrag die Botschaft zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und zum Stromversorgungsgesetz vom 3. Dezember 2004. Sie geht dabei der Frage nach, wie sich die geplante neue Strommarktordnung auf langfristige Stromlieferungsverträge auswirken wird.

RA Dr. iur. Urs Wickihalder untersucht die Praxis der Gerichte in Bezug auf die «Relativität» der nachvertraglichen Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers.

Lic. iur. Thomas Stadelmann bespricht das Urteil H 174/04 vom 2. Dezember 2004. Das EVG hatte dort zur beurteilen, ob ein Schuldenerlass Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des AHVG darstellt («Schuldenerlass - AHV-beitragspflichtiges Einkommen?»).

Eine spannende Lektüre wünscht

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

PS: Eine Pressemitteilung der Polizei von Fremont ist derzeit in allen Medien präsent. Angesichts der im Monat Februar wirksam werdenden Haushaltskürzungen werde die Polizei künftig nur noch dann auf Einbruchalarme reagieren, wenn ihr zusätzlich weitere Hinweise auf einen Einbruch, wie z.B. Augenzeugenberichte oder Videobilder, vorlägen. Offensichtlich verfolgen Städte wie Las Vegas oder Salt Lake City eine ähnliche Politik. Jurius veröffentlicht die Original-Pressemitteilung inkl. Link auf einen Brief des Polizeichefs an die Einwohner von Fremont («Verified alarm response policy»).


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´940

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung


  •  Anzeige

    DIE GROSSE DATENBANK FÜR IT-RECHT UND IT-MANAGEMENT
    Jetzt 20 Tage testen!

    Über 100 Checklisten und Musterverträge zu sämtlichen IT-Themen und das grosse IT-Online-Lexikon.


    Mit der umfassenden IT-Online-Datenbank «WEKA-IT» finden Sie blitzschnell alles, was Sie brauchen, z.B. zu Kauf / Verkauf Hardware, Freelancing, Internet, IT-Dienstleistungen, Datenschutz, u.v.m. Alles zur individuellen Weiterverarbeitung in Word. Zusätzlich das grosse IT-Lexikon und IT-Survival- und Sofort-Strategien. Testen Sie diese Datenbank am besten unverbindlich 20 Tage.

    Neuauflage «Informatikrecht in der Praxis» (Hrsg.: Weblaw): Schritt für Schritt und Bit für Bit durchblicken: Wie Sie rechtssichere IT-Projekte planen, Datenbestände sicherstellen, kompetente IT-Verträge abschliessen, Software-Entwicklungen schützen und datenschutzgerechten e-Commerce betreiben: Diesen kompakten und anschaulichen IT-Rechtsratgeber können Sie jetzt problemlos mit 20 Tagen Rückgaberecht bestellen .



     Produkt der Woche

    Das berufsbegleitende Executive MBA Programm
    für höhere Führungskräfte

    Das Executive MBA Programm der Universität Zürich bietet höheren Führungskräften aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung eine interdisziplinäre Management-Weiterbildung modernsten Zuschnitts. Im Zentrum steht die ganzheitliche Betrachtung und Lösung von Managementproblemen. Die Einbettung in das Bildungsangebot der Universität Zürich und der Bezug zur unternehmerischen Praxis bilden zusammen mit der internationalen Perspektive (Studienaufenthalt Yale University/Kursmodul Intercultural Management) die Eckpfeiler des Programms. Interessiert? Fordern Sie unsere Broschüre an oder besuchen Sie uns auf unserer Website.

    Informationsanlass in Zürich, Dienstag, 1. Februar 2005, 18.30 Uhr.
    Anmeldung unter 044 634 29 87 oder info@emba.unizh.ch

    Executive MBA Universität Zürich
    Plattenstrasse 14
    CH-8032 Zürich
    Telefon: +41 (0)44 634 29 87, Fax: +41 (0)44 634 49 15
    info@emba.unizh.ch, www.emba.unizh.ch




     Wissenschaftliche Beiträge

    Wird der langfristige Stromlieferungsvertrag bald ausgedient haben?

    Wie wirkt sich die geplante neue Strommarktordnung gemäss bundesrätlichem Entwurf auf langfristige Stromlieferungsverträge aus? Die Autorin kommt nach einer Analyse der Botschaft vom 3. Dezember 2004 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und zum Stromversorgungsgesetz zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf nichts an der grundsätzlichen Geltung wettbewerbsrechtlicher sowie obligationenrechtlicher Regeln für das Stromlieferungsverhältnis ändert, was sich letztlich dahingehend auswirkt, dass die (zulässige) Laufzeit von Stromlieferungsverträgen mit grossen Kunden immer kürzer wird.

    Dr. iur. Brigitta Kratz


    Schuldenerlass - AHV-beitragspflichtiges Einkommen?

    Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hatte am 2. Dezember 2004 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es u.a. um die beitragsrechtliche Qualifikation eines Schuldenerlasses ging (H 174/04). Dem Beschwerdeführer war es gelungen, von einer Gläubigerbank den Erlass einer Forderung von Fr. 5´632´538 zu erhalten. Er machte gegenüber der Ausgleichskasse geltend, bei diesem Schuldenerlass handle es sich nicht um Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 9 AHVG.

    lic. iur. Thomas Stadelmann


    Die «Relativität» der nachvertraglichen Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers in der Praxis der Gerichte

    Gemäss Rechtsprechung und Lehre wandelt sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die dem Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses obliegende «absolute» Geheimhaltungspflicht in eine «relative» Geheimhaltungspflicht. Die Rechtsprechung zum Umfang dieser «relativen» nachvertraglichen Geheimhaltungspflicht ist indessen uneinheitlich. Nach der hier vertretenen Auffassung unterliegt der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung nur einem Mitteilungsverbot und keinem Verwertungsverbot.

    Dr. iur. Urs Wickihalder


    Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)

    Angesichts der aktuellen politischen Debatte um die Vereinheitlichung der kantonalen Volksschulen wird die Tätigkeit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) aus der Perspektive der schweizerischen Verfassungsordnung kritisch reflektiert. Im Gegensatz zur angekündigten Volksinitiative der FDP Schweiz, welche sich zurzeit parteiintern in verschiedenen Varianten in Abklärung befindet und im Grundsatz eine gesamtschweizerische Bildungsreform fordert, verfolgt die EDK das Ziel, die verschiedenen kantonalen Bildungsstandards auf dem interkantonalen Konkordatsweg zu harmonisieren (Projekt HarmoS). Die EDK stellt als interkantonale Regierungskonferenz eine Ausprägung des kooperativen Föderalismus dar. Es wird beurteilt, worauf sich ihre rechtliche Legitimation zum Handeln innerhalb des schweizerischen Bildungswesens gründen lässt und inwieweit es demokratische Defizite zu bemängeln gibt, die ihre Rolle in Frage stellen.

    Jürg Tiefenthal



     Book's Inn

    Elektrizitätswirtschaftsrecht
    Rolf H. Weber / Brigitta Kratz
    Strommarkt-Entscheid
    Rudolf H. Strahm



     Kurzbeiträge

    Parkplätze als Steine höchstrichterlichen Anstosses

    Der Streit um den Ausbau des Seedamm-Centers in Pfäffikon geht zurück an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gutgeheissen und beanstandet insbesondere, dass es im umstrittenen Gestaltungsplan für das Einkaufszentrum an einer bundesrechtskonformen Regelung der Parkplatzfrage fehlt.

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Weko lässt die Übernahme von Homegate durch Tamedia und Edipresse zu

    Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 17. Januar 2005 die Übernahme der Homegate AG durch Tamedia AG und Edipresse Publications SA ohne Auflagen zugelassen. Die Anhaltspunkte für eine Begründung oder Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen haben sich in der vertieften Prüfung des Zusammenschlusses nicht bestätigt.

    Jurius


    Bundesrat setzt Gebührenverordnung der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Kraft

    Die Eidgenössische Finanzkontrolle wird künftig für Prüfungen der Buchführung und Rechnungslegung von öffentlichrechtlichen Stiftungen, Anstalten und Spezialfonds Gebühren erheben. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Gebührenverordnung gutgeheissen.

    Jurius


    Verbesserung des Konsumentenschutzes im Fernmeldebereich

    Der Bundesrat hat Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienstenummern ergriffen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2005 in Kraft. Weitere Massnahmen folgen mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG), die zurzeit vom Parlament beraten wird.

    Jurius


    Verified alarm response policy

    Effective February 18, 2005 the Fremont Police Department will institute a program of «Verified Response» to all alarm calls with the exception of panic, duress and robbery alarms. Verified response will require the alarm or monitoring company to verify there is an unusual occurrence at the location of the alarm.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Identitätsklau auf eBay

    Gemäss dem Urteil (22 C 225/04) des Amtsgerichts Potsdam vom 3. Dezember 2004 hat eBay zu verhindern, dass auf seiner Plattform unter fremdem Namen gehandelt wird. Die eBay-Betreiber hätten durch die Schaffung ihrer Plattform eine Gefahrenquelle geöffnet, die einen Identitätsdiebstahl relativ einfach ermögliche.

    Jurius



     Anzeige

     

    Kanzleien, Notariate und Rechtsdienste verfügen über enorme Daten- und Informations-Sammlungen. All diese Quellen sind zwar verfügbar, trotzdem werden relevante Informationen oft nicht innert nützlicher Frist gefunden.

    Wo suchen? Wie finden?
    Mit Lawspider - der internen Suchmaschine von Eurospider - werden diese wertvollen Dokumentensammlungen effizient nutzbar. Lawspider greift auf den Volltext der (digitalen) Dokumente zurück und ermöglicht so deren Auffinden.

    Mehr dazu unter www.juristenware.ch
       


     Anzeige

    Archiv «Produkt der Woche»

    Besuchen Sie unser Archiv «Produkt der Woche» unter www.weblaw.ch/archiv. Die schon einmal beworbenen Werke und Produkte können noch immer online bestellt werden.

    Watter/Vogt/Tschäni/Daeniker (Hrsg.)
    Basler Kommentar Fusionsgesetz
    2004, ca. 1000 Seiten, gebunden
    ISBN 3-7190-2253-6
    Preis 348.-
    Bestellen>>>



     Lawjobs

    Compliance Officer
    UBS AG; Zürich
    Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
    UBS Investment Bank; Zürich
    Anwalts- oder Notarassistent/in 60-80%
    Vedior (Schweiz) AG; Lenzburg
    Compliance Officer (EU 11327)
    Ajilon Lausanne; Lausanne Area
    50%-Assistenzstelle
    Universität Zürich
    Juriste spécialisé(e) en propriété intellectuelle
    Adecco Ressources Humaines SA; Genève
    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch



     Vorschau

    Jusletter 31. Januar 2005

    • Sarah Montani, «Mit feindlichen kollegialen Grüssen zum neuen Jahr» - Digitale Diktiersysteme für die Anwaltskanzlei
    • Martin Wyss, Rechte und Pflichten der Muslime in der Schweiz
    • Mirjam Werlen, Beziehung zum Anderen - Diskurse über Geschlecht
    • Jean-Yves Kohler, Récents développements et contexte juridique particulier régissant la Formule 1

    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinenden Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.



    tool by zynex