Jusletter
 
 


Jusletter 10. Januar 2005

Wenn uns die Technik etwas gelehrt hat, so das Gesetz von der Zeitnot. Je schneller wir werden, desto knapper wird die Zeit. (Thomas Regau)

Liebe Leserinnen und Leser

Wir freuen uns, dass Sie sich jeweils Anfangs Woche die Zeit für Jusletter nehmen. Das Jusletter-Team wünscht Ihnen für 2005 viel Zeit und ein erfolgreiches und gutes Jahr. Wir hoffen, Sie auch dieses Jahr mit spannenden Beiträgen erfreuen zu können und unternehmen mit der heutigen Ausgabe einen gut bepackten Start ins neue Jahr.

Prof. Rolf H. Weber analysiert Stärken und Schwächen der vom Bundesrat geplanten Regelung zur Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Elektrizitätsmarktkommission.

Dr. iur. Yuanshi Bu veröffentlicht eine rechtsvergleichende Untersuchung des schweizerischen und chinesischen Urheberrechts in Bezug auf dessen Schranken im digitalen Umfeld.

Mit BGE 2A.178/2004 vom 30. November 2004 hat das Bundesgericht die Entbündelung der «letzten Meile» abgelehnt. PD Dr. iur. RA Hans Rudolf Trüeb und RA Julia Rutishauser besprechen den Entscheid: «Notwendig ist ein teleologisch-funktionaler Denkstil, der den Beitrag einer wirtschaftsrechtlichen Norm zur Ordnungsfunktion der jeweiligen (sektoriellen oder sektorübergreifenden) Regelung erkennt. [...] Von diesem Denkstil scheint freilich die II. Öffentlichrechtliche Kammer mehr als eine (letzte) Meile entfernt.»

Philip R. Bornhauser bietet einen «Überblick über das Zusammenspiel erbrechtlicher und sonstiger durch den Tod ausgelöster Ansprüche».

Dr. iur. Roger M. Cadosch outlines issues raised by multilingualism in the tax treaties concluded by Switzerland («Multilingual issues in tax treaty law (Switzerland»).

Lic. iur. Bruno Zehnder bespricht den im November 2004 veröffentlichten Bericht der chilenischen Nationalen Kommission über politische Haft und Folter («Chile stellt sich der Vergangenheit»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

PS: Am Ende dieser E-Mail finden Sie neu eine Vorschau auf die nächste Ausgabe von Jusletter.


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´940

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung


  •  Anzeige

    Nachdiplomkurs Finanz- und Rechnungswesen für Juristen
    Sind Sie im Berufsalltag mit finanzwirtschaftlichen
    Problemstellungen konfrontiert ?
    z.B. Umwandlungen, Nachfolgeregelungen, Forderungsprozessen, Sanierungen, Bewertungen
    • Berufsbegleitender Nachdiplomkurs im Umfang von 18 Tagen
    • Speziell für Juristinnen und Juristen konzipiert
    • Basisausbildung und individuelle Vertiefung
    Leitung: Prof. Dr. Linard Nadig /Dr. Dominik C. Erny
    Start: 23. Mai 2005
    Infoveranstaltungen: 11. Januar 2005, 18.15 Uhr im Hotel Widder, Zürich
    25. Januar 2005, 18.15 Uhr am
    IFZ in Zug


     Anzeige

    Urheberrecht in der Informationsgesellschaft:

    Der schweizerische Ansatz
    4. Urheberrechtstagung

    18. Januar 2005, 13.30 - 17.45, Zürich

    Das IGE hat seinen Revisionsentwurf für das URG in die Vernehmlassung geschickt. Das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht geht dem Revisionsentwurf auf den Grund: Vertreter der involvierten Interessensgruppen diskutieren, ob die Vorschläge ins Schwarze treffen.

    • Begrüssung: Dr. Mathis Berger
    • Vorträge von Carlo Govoni, IGE und Prof. Dr. Reto M. Hilty
    • 4 Paneldiskussionen mit massgebenden Interessenvertretern: Schranken; Vergütungssysteme; technische Schutzmassnahmen; übrige (unterbliebene) Anpassungen
    • Schlussdiskussion

    Anmeldung und Informationen: www.sf-fs.ch

    Alle Informationen auf einen Blick als PDF


     Anzeige

    Studienteilnehmer der GSBA verfügen über Management-Erfahrung und lernen, diese effizient, kompetent und karriereorientiert einzusetzen!
    International: Executive MBA Ausbildung in Zürich und in den USA:
    Zwei Diplome und zwei Akkreditierungen.
    Karriereorientiert: Einführung in interkontinentale Management-Kulturen - direkter und nachhaltiger Kompetenzgewinn!
    Einzigartig: Campus am Zürichsee, moderne Infrastruktur, deutsch- und englischsprachige Studienprogramme.
    GSBA Graduate School of Business Administration Zürich, Schützengasse 4
    Postfach 6584, 8023 Zürich, Tel. Nr. +41 (0)1 226 99 99. Website: www.gsba.ch
    E-Mail-Adresse: info@gsba.ch



     Wissenschaftliche Beiträge

    Elektrizitätskommission - Neues institutionelles Element in der künftigen Strommarktordnung

    Mit der Neuordnung des Strommarktes plant der Bundesrat kurzfristig die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Elektrizitätsmarktkommission, die ähnlich wie andere Behördenkommissionen (z.B. ComCom) als sachverständige und nicht politisierte Institution vielfältige Marktstrukturierungsaufgaben wahrnehmen soll. Dieses Konzept überzeugt im Grundsatz; besondere Beachtung müssten indessen noch die Unvereinbarkeitsregeln (anstelle einer wie auch immer gearteten «Parität») finden, um die Unabhängigkeit gegenüber den Interessengruppierungen sicherzustellen.

    Prof. Rolf H. Weber


    Die Schranken des Urheberrechts im digitalen Umfeld

    Die Anzahl der Internetnutzer wächst weltweit kontinuierlich. Das Internet ist zunehmend zu einer wichtigen Informationsplattform geworden. Um die online verbreiteten Werke besser zu schützen und grössere Rechtssicherheit für Investitionen im Bereich der Werkverwertung im Internet zu schaffen, ist eine Ausdehnung der Urheberrechte auf das Internet unentbehrlich. Andererseits darf eine Verstärkung des Urheberrechtsschutzes im Internet die allgemeine Zugänglichkeit von Werken für die Gesellschaft und die kulturelle Auseinandersetzung nicht exzessiv erschweren. Zum Schutz dieser Interessen müssen deshalb auch die Schranken des Urheberrechts an den Technologiewandel angepasst werden. Am Beispiel der Schweiz und der Volksrepublik China untersucht der vorliegende Beitrag, wie die Schranken des Urheberrechts im digitalen Umfeld aus Sicht des Gesetzgebers neu gestaltet werden sollen, um eine vernünftige Interessensbalance zwischen allen Beteiligten herzustellen.

    Dr. iur. Yuanshi Bu


    Unbundling - Warten auf den Gesetzgeber

    In seinem Ende November ergangenen Entscheid lehnt das Bundesgericht die sog. Entbündelung des Hausanschlusses («letzte Meile») erneut ab. Die gesetzliche Grundlage der entsprechenden Anordnung in der Fernmeldediensteverordnung wird als ungenügend beurteilt. Damit ist einmal mehr in die Ferne gerückt, was im Rest von Europa seit nunmehr vier Jahren gilt. Die Autoren dieses Beitrags setzen sich mit der Methodik und Argumentation des Gerichts kritisch auseinander.

    PD Dr. iur. RA Hans Rudolf Trüeb / RA Julia Rutishauser


    Zusammenspiel erbrechtlicher und sonstiger durch den Tod ausgelöster Ansprüche

    Nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts fallen die Leistungen der Säule 2a und 2b sowie Freizügigkeitsleistungen nicht in den Nachlass (BGE 129 III 305). Dieser Beitrag versucht die Beziehung verschiedener Rechtsgebiete zum Erbrecht darzustellen unter Berücksichtigung dieses Bundesgerichtsentscheides. Im Rahmen der Darstellung der Freizügigkeitsleistungen wird versucht eine mögliche Auslegung der eher problematischen Begünstigtenordnung von Art. 15 FZV zu geben. Daneben werden die 2. und 3. Säule sowie die wichtigsten Versicherungen nach VVG auf ihre Beziehung zum Erbrecht hin untersucht. Dieser Beitrag soll einen Überblick über das Zusammenspiel verschiedener, durch den Tod ausgelöster Ansprüche zum Erbrecht geben, nicht zuletzt anhand einer grafischen Darstellung, sowie einer Literaturübersicht.

    Philip R. Bornhauser


    Multilingual issues in tax treaty law (Switzerland)

    This article outlines issues raised by multilingualism in the tax treaties concluded by Switzerland. In particular, it focuses on translations of the OECD Model Convention, the use of tax treaty terms and the policy of Switzerland with regard to the use of national and foreign languages.

    Dr. iur. Roger M. Cadosch


     Kurzbeiträge

    Chile stellt sich der Vergangenheit

    In einem kürzlich veröffentlichten Bericht wird zum ersten Mal überhaupt von offizieller Seite her anerkannt, dass während der Diktatur in Chile (1973-1990) eine institutionalisierte Praxis von Folter bestand, welche als Mittel der Repression und der Terrorisierung der Zivilbevölkerung gebraucht wurde. Der Bericht der Nationalen Kommission über politische Haft und Folter wertet 36´000 Aussagen zu den während der Diktatur begangenen Menschenrechtsverletzungen aus. Er gibt unter anderem detailliert Auskunft über die verschiedenen Phasen der Repression, die Zahl der Opfer von Folter und politischer Haft und die Foltermethoden, die zur Anwendung kamen. Daneben beinhaltet der Bericht auch Vorschläge zu möglichen Entschädigungen der Opfer, zu Versöhnungsaktionen und zu institutionellen Reformen zur Förderung und zum Schutze der Menschenrechte.

    lic. iur. Bruno Zehnder


    Durch Adoption die Grossmutter verloren

    Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Erben in Luzern abgewiesen, der von der Mutter seiner verstorbenen Mutter 884´000 Franken geerbt hat und davon 40 Prozent oder 353´600 Franken an Erbschaftssteuern abliefern muss. Dem Mann wurde zum fiskalischen Verhängnis, dass er sich nach dem Tod seiner Mutter von der zweiten Ehefrau seines Vaters adoptieren liess und somit rechtlich nicht mehr der Enkel seiner einstigen Grossmutter ist.

    Markus Felber


    Keine Fronarbeit für Hauseigentümer

    Die Gemeinde Grindelwald darf ihre Grundeigentümer nicht dazu verpflichten, unentgeltlich beim Strassenunterhalt und beim Schneeräumen mitzuarbeiten. Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde betroffener Hauseigentümer gutgeheissen und das im Dezember 2001 erlassene Grindelwaldner Gemeinwerkreglement aufgehoben.

    Markus Felber

    Haftprüfung in 10 Tagen

    Im Bundesstrafverfahren muss über das Haftentlassungsgesuch eines Untersuchungsgefangenen laut einem Leiturteil des Bundesstrafgerichts grundsätzlich spätestens innert 10 Tagen entschieden werden.

    Markus Felber


    Gespieltes Schleudertrauma

    Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von sieben Monaten und eine Busse von 3000 Franken für einen Mann bestätigt, der nach einem Auffahrunfall ein Schleudertrauma vortäuschte und so für eine angebliche Arbeitsunfähigkeit Versicherungsleistungen ausbezahlt erhielt.

    Markus Felber


    Keine gesetzlich geregelte Unabhängigkeit des Revisors

    Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Revisors von der durch ihn geprüften Aktiengesellschaft gibt es laut einem Urteil des Bundesgerichts rechtlich keine starre Regel, wonach das für die Prüfung des Abschlusses bezogene Honorar nicht mehr als 10% der gesamten Honorareinnahmen des Revisors ausmachen darf.

    Markus Felber


    Keine Diskriminierung behinderter Kinder

    Es liegt keine unzulässige Diskriminierung vor, wenn die Schulbehörden für ein schwer behindertes Kind, das nicht sprechen kann, eine Sonderschulung vorsehen und eine Aufnahme in die Einführungsklasse der ordentlichen Schule ablehnen.

    Markus Felber


    Was ist guter Baustandard?

    Wird in einer Vereinbarung über den Kauf einer Eigentumswohnung ein sehr guter Baustandard erwähnt, muss die Schallisolation den höheren Grenzwerten gemäss massgeblicher SIA-Norm 181 genügen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.

    Markus Felber


    Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen

    Eine im Mai 2004 vom zuständigen Untersuchungsrichter im Berner Oberland angeordnete Vernichtung von weit über 60´000 beschlagnahmten Hanfpflanzen durch die Kantonspolizei Bern verletzte die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie (Art. 26).

    Markus Felber


    Keine Steuerbefreiung für Elektrizitätswerk Davos

    Das EWD Elektrizitätswerk Davos AG ist voll steuerpflichtig, denn laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gibt es keinen Grund für eine Ausnahme von der Steuerpflicht.

    Markus Felber


    Zweifel am Alter des Opfers

    Blosse Wahrscheinlichkeit reicht laut einem Urteil des Bundesgerichts für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus. Gestützt auf den Grundsatz, wonach im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist (in dubio pro reo), ist in Lausanne ein Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben worden.

    Markus Felber


    Solothurner Nothilfe-Stopp gestoppt

    Der Kanton Solothurn muss illegal anwesenden Asylbewerbern, die keine Anstalten zur Ausreise treffen, einstweilen ein Minimum an Nothilfe gewähren.

    Markus Felber


    Importabgaben auf wieder ausgeführter Ware

    Die schweizerischen Zollbehörden haben im Zusammenhang mit einem gross angelegten Zigarettenschmuggel zu Recht von dem beteiligten Speditionsunternehmen und weiteren Personen Zoll, Mehrwertsteuer und Tabaksteuer im Gesamtbetrag von über 36 Millionen Franken eingefordert.

    Markus Felber


    Dieter Behring scheitert in Lausanne

    Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesstrafgerichts vom 24. November bestätigt, laut dem Dieter Behring zum damaligen Zeitpunkt widerrechtlich inhaftiert war.

    Markus Felber


    Sesselrücken mit Nebengeräuschen

    Präsidiale Würden sind trotz den damit verbundenen (administrativen) Bürden sehr gefragt in richterlichen Gremien. Das Bundesgericht hat ein ziemlich unwürdiges Gerangel um die Besetzung des Vizepräsidiums hinter sich und damit im Parlament um ein Haar eine epochale Blamage eingefahren (NZZ vom 16. 12. 04).

    Markus Felber



     Book's Inn

    Umweltrecht in der WTO
    Hans Rudolf Trüeb
    Gesetz über die direkte Bundessteuer
    Urs R. Behnisch / Roger Cadosch



     Pressemitteilungen

    Weko prüft das Vorhaben «Schweizerische Netzgesellschaft» der Elektrizitätsunternehmen

    Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 20. Dezember 2004 entschieden, die Gründung der Schweizerischen Netzgesellschaft «swissgrid» einer vertieften Prüfung zu unterziehen.

    Jurius


    Klimarappen - Stellungnahme der Weko

    Der Klimarappen stellt grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung dar. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) in einem Gutachten zuhanden des BUWAL. Der Bundesrat kann aber solche Wettbewerbsabreden in Ausnahmefällen zulassen. Die Stellungnahme der Weko wird zusammen mit den anderen Vernehmlassungsantworten in die Entscheidfindung des Bundesrates einfliessen.

    Jurius


    Gewalt an Sportveranstaltungen, Rassismus und präventiver Staatsschutz

    Der Bundesrat will Gewalt an Sportveranstaltungen und das Verbreiten von Gewaltpropaganda mit neuen Massnahmen bekämpfen. Er hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu diesen Massnahmen Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden.

    Jurius


    Teilrevision Bundespersonalverordnung und Anpassung Sozialplan

    Die Bundespersonalverordnung und der Sozialplan für die Bundesverwaltung sind angepasst worden. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

    Jurius


    Einführung des grenzüberschreitenden Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer

    Schweizerische Tochtergesellschaften können ab dem 1. Januar 2005 ihre Verrechnungssteuerpflicht für Dividenden an ihre ausländische Muttergesellschaft durch Meldung erfüllen. Bisher war das Meldeverfahren nur im innerschweizerischen Konzernverhältnis anwendbar.

    Jurius


    GwG - Risikoorientierter Revisionszyklus für DUFI

    Die Kontrollstelle hat am 7. Januar 2005 ein neues Rundschreiben veröffentlicht. Um der Vielfalt von Finanzintermediären gerecht zu werden, hat die Kontrollstelle beschlossen, den Revisionszyklus für DUFI mit kleinen Revisions- und Geldwäschereirisiken auf deren Wunsch zu verlängern, falls gewisse Bedingungen erfüllt werden.

    Jurius


     Gesetzgebung

    Verzeichnis der auf den Januar 2005 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

    Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

    Jurius



     Anzeige

    Referentinnen und Referenten
    Intervenantes et intervenants
    Tagung an der Universität Freiburg
    Colloque à l´Université de Fribourg

  • Michael Cottier
  • Astrid Epiney
  • Alberto Fabbri
  • Andreas Felder
  • Daniel Frank
  • Philip Grant
  • Marc Henzelin
  • Claus Kress
  • Jürg Lindenmann
  • David Lounici
  • Stefan Wehrenberg

    Mit Simultanübersetzung (franz.-dt.) - Avec traduction simultanée (allemand-français)

    Programm/Anmeldung
    Programme/Formulaire d´inscription

  • Die Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes im schweizerischen Strafrecht

    La mise en œuvre du Statut de Rome de la Cour pénale internationale dans le droit pénal suisse

    Donnerstag, 10. Februar 2005
    Universität Freiburg

    Jeudi 10 février 2005
    Université de Fribourg

        


     Anzeige

     

    Der beste Vertrag hilft wenig, wenn Inhalte, Eckdaten, Termine, Sonderkonditionen und Kündigungsfristen nicht mehr präsent sind.

    ConTracker ist ein Werkzeug, um Verträge jeglicher Art aktiv zu bewirtschaften, egal wo Sie oder Ihre Klienten sitzen. Sie installieren ConTracker auf dem Server in der Kanzlei oder bei einem Hosting-Partner.

    Ein umfassendes Reporting zeigt Details zu allen Verträgen und eine Übersicht aller Verträge der einzelnen Kunden oder gar der ganzen Kanzlei. .

    Mehr dazu unter www.juristenware.ch
       


     Lawjobs

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter
    Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern
    Data Protection Officer
    Novartis Switzerland; Basel
    Juristin /Juristen
    Kanton Schwyz
    Anwältinnen und Anwälte
    Homburger; Zürich
    Compliance Officer
    Badertscher, Köchli & Pilger; Lugano / Zürich
    un poste de professeur ordinaire
    Université de Lausanne
    Vorsteherin oder Vorsteher Migrationsdienst
    Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern
    50%-Assistenzstelle
    Universität Zürich
    Head of Compliance
    Michael Page International; Geneva
    Juriste Junior
    Michael Page International; na
    Senior Prospect Manager
    Michael Page International; Geneva
    Internship position Legal
    Telesonique S.A.; Zürich
    Head of Compliance
    Michael Page; Geneva
    Privacy Manager, Europe (m/f)
    eBay International AG; Bern
    Compliance Officer (EU 11327)
    Ajilon; Lausanne Area
    Secrétaire FR/ANG
    Adecco Ressources Humaines SA; Genève
    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch



     Vorschau

    Jusletter 17. Januar 2005

    Schwerpunkt-Ausgabe: StGB - Aspekte der AT-Revision

    • Martin Killias, Tagessatz Geldstrafe
    • André Kuhn, Les peines pécuniaires dans le nouveau système de sanctions
    • Daniel Jositsch, Die Verwahrungsinitiative: ein Pyrrhussieg?
    • Baptiste Viredaz, La loi fédérale régissant la condition pénale des mineurs ou l´émergence d´un outil pertinent face à la délinquance grave des adolescents de 15-17 ans
    • Beat Schnell, Strafbefreiung



    tool by zynex