Jusletter
 
 


Jusletter 13. Dezember 2004

«Eines wird man wohl im Blick behalten, auch wenn es für die Umsetzung ohne Bedeutung bleibt: Dieses Institut wird kaum von Dauer sein. Früher oder später wird übergeordnetes Recht sich durchsetzen.»

(Prof. Dr. Stefan Trechsel zum Institut der lebenslangen Verwahrung)

Geschätzte Leserinnen und Leser

Bereits im Mai dieses Jahres hatte sich Prof. Trechsel Gedanken zur Gestaltung der lebenslangen Verwahrung im StGB gemacht (Stefan Trechsel, Von der Initiative zum Strafgesetz, in: Jusletter 17. Mai 2004 [Rz 4]). Nun erscheinen aus der Universität Bern kritische Worte zum Vorentwurf der vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe «Verwahrung» vom 15. Juli 2004. Prof. Dr. Karl-Ludwig Kunz, Prof. Dr. Regina Kiener, Prof. Dr. Andrea Baechtold, Prof. Dr. Günter Heine, Prof. Dr. Pierre Tschannen, Prof. Dr. Walter Kälin und PD Dr. Jörg Kinzig (Universität Freiburg i.Br.) veröffentlichen eine Analyse verschiedener Vorschläge genannter Arbeitsgruppe.

Prof. Dr. iur. Thomas Locher prüft den Vorschlag zur Änderung des Verfahrensrechts in der Invalidenversicherung. Sein Fazit in aller Kürze: «trägt [...] zur Zersplitterung des Verfahrensrechts bei, erschwert ohne triftige Gründe den Zugang zum Gericht und führt zu Mehrkosten».
 
RA Kurt Stöckli bespricht zwei Entscheide der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts. Es handelt sich um BGE 7B.124/2004 und Urteil 7B.123/2004 vom 12. November 2004. Thematisiert werden v.a. Fragen zur Anwendung von Art. 207 SchKG und Art. 63 KOV. («Die Behandlung eines ausländischen Prozesses im Konkurs- und Nachlassverfahren»).

Mit freundlichem Gruss und besten Wünschen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter


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     Wissenschaftliche Beiträge

    Änderung des Verfahrensrechts in der Invalidenversicherung - ein wohl überlegter oder ein verfehlter Revisionsvorschlag?

    Die bevorstehende 5. Revision des IVG hat zum Ziel, der notwendig gewordenen Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung zu dienen. Im Rahmen dieser Revision hat der Bundesrat entschieden, dass einige ursprünglich in der Gesamtrevision des IVG vorgesehene verfahrensrechtliche Massnahmen (Verfahrensstraffung) dringlich umzusetzen sind. Deshalb wurde am 24.9.04 ein Revisionsentwurf zum IV-Verfahren mit einem erläuternden Bericht als eigenständige Vorlage mit einer fünfwöchigen Frist in die Vernehmlassung geschickt. Nach der Medienmitteilung ist eine Inkraftsetzung der Verfahrensstraffung auf 1.1.06 geplant. Der Beitrag prüft, ob die vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen (Ersetzen des Einspracheverfahrens durch ein Vorbescheidverfahren, Kostenpflicht im kantonalen Justizverfahren, eingeschränkte Kognition und Kostenpflicht in Leistungsstreitigkeiten vor dem EVG) dringlich sind und ob sie zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung beitragen. Die Ausführungen zeigen, dass die Vorlage unter allen wesentlichen Aspekten das angestrebte Ziel verfehlt.

    Prof. Dr. iur. Thomas Locher


    Universität Bern zum Vorentwurf der Arbeitsgruppe «Verwahrung»

    Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die Vernehmlassung der Universität Bern zum Vorentwurf der Arbeitsgruppe «Verwahrung» vom 15.7.2004 zur Änderung des Strafgesetzbuches in der Fassung vom 13.12.2002 betreffend die Umsetzung von Artikel 123a BV (lebenslängliche Verwahrung) und einzelne nachträgliche Korrekturen am neuen Massnahmenrecht.

    Prof. Dr. Karl-Ludwig Kunz / Prof. Dr. Andrea Baechtold / Prof. Dr. Regina Kiener / Prof. Dr. Günter Heine / Prof. Dr. Pierre Tschannen / Prof. Dr. Walter Kälin / PD Dr. Jörg Kinzig


     Kurzbeiträge

    Die Behandlung eines ausländischen Prozesses im Konkurs- und Nachlassverfahren

    Wenn im Ausland ein Prozess hängig ist und der Beklagte nachher in Konkurs fällt oder ihm eine Nachlassstundung bewilligt wird, hat die Konkursverwaltung bzw. die Liquidatorin die angemeldete Forderung ohne Rücksicht auf diesen Prozess zu prüfen und im Kollokationsplan entweder abzuweisen oder zuzulassen. Art. 207 SchKG und Art. 63 KOV beziehen sich nur auf Prozesse im Inland. Dies gilt sowohl für das Konkurs- wie auch für das Nachlassverfahren (E. 3.2.3).

    RA Kurt Stöckli


    Die letzte Meile bleibt geschlossen

    Die Kommunikationskommission (ComCom) hatte im vergangenen Februar auf das Gesuch von TDC Switzerland einen Teilentscheid im Streit um den Zugang zur letzten Meile, den physischen Leitungen zwischen Hausanschluss und Telefonzentrale, gefällt. Die Swisscom hat in diesem Bereich aufgrund ihres früheren Monopols faktisch eine Vormachtstellung.

    Peter Josi


    Verbotene Prozessfinanzierung

    Das im neuen Zürcher Anwaltsgesetz vorgesehene Verbot der Prozessfinanzierung ist nach Ansicht des Bundesgerichts ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die Lausanner Richter haben am Freitag die Beschwerde einer deutschen Firma gutgeheissen und die fragliche Bestimmung aufgehoben.

    Peter Josi


    Missbrauchter Name «Nestlé»

    Die Bezeichnung «Nestlé» gilt gemäss einem Urteil des Bundesgerichts als berühmte Marke im Sinn von Art. 15 des Markenschutzgesetzes (MSchG).

    Peter Josi


    Feuer frei auf die Wölfin

    Der Staatsrat des Kantons Wallis muss sich materiell mit der Beschwerde des WWF gegen die im August 2002 erteilte und im Mai 2003 verlängerte Bewilligung für den Abschuss der Wölfin vom Zwischbergental befassen.

    Peter Josi


    Schuldenbremse der Waadt

    Die neue Waadtländer Kantonsverfassung enthält in Artikel 165 eine spezielle Art der Schuldenbremse. Im Falle eines unausgeglichenen Budgets muss der Kanton eine Sparmassnahme vorschlagen und ihr gleichzeitig eine entsprechende Erhöhung des Steuerkoeffizienten gegenüberstellen. Das Stimmvolk kann dann zwischen den beiden Vorschlägen auswählen.

    Peter Josi


     Pressemitteilungen

    Die Netzwerkkriminalität verstärkt bekämpfen

    Der Bundesrat will sich bei der Bekämpfung von Straftaten mittels elektronischer Kommunikationsnetze (Netzwerkkriminalität) verstärkt engagieren. An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2004 hat er zwei neue Gesetzesentwürfe zur Vernehmlassung verabschiedet. Einerseits soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider für illegale Inhalte im Internet speziell geregelt werden. Andererseits werden neue Ermittlungsmöglichkeiten des Bundes vorgeschlagen.

    Jurius


    Stellungnahme der GPK´s zu gerichtsinternem Konflikt am EVG

    Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben gegenüber dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) nach Abklärungen durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu einem gerichtsinternen Konflikt Stellung genommen. Sie kommen zum Schluss, dass der Konflikt am EVG ernst zu nehmen ist.

    Jurius


    Kostendeckende Einbürgerungsgebühren

    Die Gebühren für die Einbürgerung sollen den tatsächlichen Kosten entsprechen, welche den Behörden bei der Behandlung der Gesuche entstehen. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2004 beschlossen, die entsprechende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes betreffend «Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft und Gebühren» auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.

    Jurius


    Streit um Ansprüche wegen des Domainnamens weltonline.de

    Der u.a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Dezember 2004 über Ansprüche der klagenden Axel Springer AG hinsichtlich des Domainnamens «weltonline.de» entschieden, den sich die Beklagte (eine GmbH) hat reservieren lassen.

    Jurius


     Publikationen

    Akkreditierung von externen GwG-Revisionsstellen

    Die Kontrollstelle hat die Bedingungen zur Akkreditierung von Revisionsstellen für die GwG-Revision von direkt unterstellten Finanzintermediären überarbeitet und veröffentlicht das neue Pflichtenheft sowie das für die Akkreditierung notwendige Formular.

    Jurius


    Revision von Finanzintermediären durch akkreditierte Revisionsstellen

    Durch die Einführung der neuen gesetzlichen Grundlagen mit der Geldwäschereiverordnung Kst mussten auch die Arbeitspapiere für die Revision von direkt unterstellten Finanzintermediären angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit hat die Kontrollstelle das Prüfkonzept und die Arbeitspapiere generell überarbeitet. Ebenfalls Teil dieses, nachfolgend im Volltext wiedergegebenen, Rundschreibens sind die Inhaltsanforderungen an den Revisionsbericht.

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    Kriminologie
    Karl-Ludwig Kunz
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    Tafeln zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht
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