Jusletter
 
 


Jusletter 6. Dezember 2004

Liebe Leserinnen und Leser

«Ko|di|fi|ka|ti|on, die; -, -en (zusammenfassende Regelung eines grösseren Rechtsgebietes; Gesetzessammlung).» (Duden, Band 1, 22. Auflage)

In der heutigen Ausgabe legen Prof. Dr. Jean-Philippe Dunand («Entre tradition et innovation - Analyse historique du concept de code») und Prof. Dr. Bénédict Winiger («Le Code suisse dans l´embarras entre BGB et Code civil français») das Schwergewicht auf das Thema «Kodifikation».

Nebst weiteren Beiträgen zu Aktualität und Rechtsprechung wird in dieser ersten Ausgabe des Monats Dezember - wie gewohnt - die Gesetzgebungsübersicht veröffentlicht.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´797

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung


  •  Anzeige

    Nachdiplomkurs Finanz- und Rechnungswesen für Juristen
    Sind Sie im Berufsalltag mit finanzwirtschaftlichen
    Problemstellungen konfrontiert ?
    z.B. Umwandlungen, Nachfolgeregelungen, Forderungsprozessen, Sanierungen, Bewertungen
    • Berufsbegleitender Nachdiplomkurs im Umfang von 18 Tagen
    • Speziell für Juristinnen und Juristen konzipiert
    • Basisausbildung und individuelle Vertiefung
    Leitung: Prof. Dr. Linard Nadig /Dr. Dominik C. Erny
    Start: 23. Mai 2005
    Infoveranstaltungen: 9. Dezember 2004, 17.15 Uhr und 25. Januar 2005, 18.15 Uhr am
    IFZ in Zug

    11. Januar 2005, 18.15 Uhr im Hotel Widder, Zürich


     Produkt der Woche

    Das berufsbegleitende Executive MBA Programm
    für höhere Führungskräfte

    Das Executive MBA Programm der Universität Zürich bietet höheren Führungskräften aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung eine interdisziplinäre Management-Weiterbildung modernsten Zuschnitts. Im Zentrum steht die ganzheitliche Betrachtung und Lösung von Managementproblemen. Die Einbettung in das Bildungsangebot der Universität Zürich und der Bezug zur unternehmerischen Praxis bilden zusammen mit der internationalen Perspektive (Studienaufenthalt Yale University/Kursmodul Intercultural Management) die Eckpfeiler des Programms. Interessiert? Fordern Sie unsere Broschüre an oder besuchen Sie uns auf unserer Website.

    Informationsanlass in Zürich, Dienstag, 1. Februar 2005, 18.30 Uhr.
    Anmeldung unter 044 634 29 87 oder info@emba.unizh.ch

    Executive MBA Universität Zürich
    Plattenstrasse 14
    CH-8032 Zürich
    Telefon: +41 (0)44 634 29 87, Fax: +41 (0)44 634 49 15
    info@emba.unizh.ch, www.emba.unizh.ch




     Wissenschaftliche Beiträge

    Entre tradition et innovation

    Le code demeure l´un des instruments de travail privilégié du juriste contemporain. Au même titre que le stéthoscope et la blouse blanche du médecin, il symbolise avec la robe noire de l´avocat, de plus en plus rarement portée il est vrai, la manifestation matérielle du savoir du juriste, l´ouvrage qui lui donne l´apparence de la connaissance absolue du droit. Plus significativement, le code constitue certainement encore une référence centrale dans nos ordres juridiques. La longévité des codes civils de certains Etats européens démontre avec force l´autorité et l´expérience du concept. Le bicentenaire du code civil français en est une illustration éclatante. Les projets de codification à l´échelon européen expriment quant à eux l´actualité et la permanence de son attrait. Dans la présente contribution, le professeur Dunand dresse le portrait du concept de code à travers son histoire en Europe. Il parvient à la conclusion que toute entreprise codificatrice recèle une part de conservatisme et une part d´innovation.

    Prof. Dr. Jean-Philippe Dunand


    Le Code suisse dans l´embarras entre BGB et Code civil français

    Dans ma conférence, j´essaierai de montrer que les processus de codification du Code des obligations et du Code civil suisse ont obéi à deux concepts différents. Walther Munzinger, le rédacteur du code des obligations de 1881, concevait le droit des obligations comme un droit pragmatique destiné à offrir le meilleur cadre possible aux contractants. Eugen Huber, en revanche, le rédacteur du code civil de 1907, travaillait dans une perspective historico-juridique et prêtait la plus grande attention aux particularismes helvétiques locaux.

    Prof. Dr. Bénédict Winiger


     Kurzbeiträge

    Von alten und neuen Buchstaben des Gesetzes

    Das neue Urteil des Bundesgerichts, laut dem jemand ungestraft fremdes Geld ausgeben kann, das irrtümlich, aber nicht ganz überraschend auf seinem Konto gutgeschrieben wurde (NZZ vom 29. 11. 04), hat nicht unerwartet verbreitetes Kopfschütteln hervorgerufen.

    Markus Felber


    Erfolg für das Stadion Zürich

    Das Bundesgericht gewährt den Promotoren des Stadions Zürich eine Fahrtenzahl von anfänglich 2,7 Millionen. Damit korrigiert es das Verwaltungsgericht, das eine deutlich tiefere Zahl festgelegt hatte. Die Stadt Zürich und die Credit Suisse (CS) zeigten sich mit dem Urteil zufrieden, die Anwohner weniger. EM-Spiele werden im Stadion dennoch nicht stattfinden. Der definitive Bauentscheid der CS wird erst Mitte 2005 gefällt.

    Markus Felber


    Sesseltänze im Bundesgericht

    Früher war alles einfacher im Bundesgericht, selbst die heikle Frage, wer jeweilen für zwei Jahre als Präsident die Geschicke des hohen Hauses leiten darf. Das ergab sich zwingend aus der Telefonliste, auf der die Namen der Richter nach Amtsalter aufgeführt waren. Wer sich zuoberst befand von denen, die bis dahin noch nicht durften, der wurde dem Parlament zur Wahl als Vizepräsident vorgeschlagen. Dass er gewählt wurde und zwei Jahre danach als Präsident nachrückte, war früher so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Markus Felber


    Verlust des Taggeldanspruchs

    Wer von der Arbeitslosenversicherung angehalten wird, sich bei einem Unternehmen um eine Stelle zu bewerben, hat im Streitfall zu beweisen, dass er das auch getan hat.

    Markus Felber


    Jederzeit, aber nicht ständig

    Wer im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen wird, hat zwar das Recht, jederzeit seine Entlassung zu verlangen. Dieses Recht gilt indes laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht uneingeschränkt und steht insbesondere unter dem Vorbehalt, dass jedes Recht nach Treu und Glauben ausgeübt werden muss: «Auf in unvernünftigen Abständen erhobene Klagen ist mangels Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten.»

    Markus Felber


    Möbel Schubiger muss Umweltverträglichkeit prüfen

    Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Baubewilligung für den im Jahre 2002 eingeweihten Ausbau von Möbel Schubiger in Schwamendingen zu Recht aufgehoben, weil eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fehlte (NZZ 11. 5. 04).

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    In-Kraft-Treten des DNA-Profilgesetzes

    Das Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2004 beschlossen. Gleichzeitig hat er die Vollzugsverordnung zum DNA-Profil-Gesetz genehmigt. Sie wird zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.

    Jurius


    In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur

    Ab Anfang des nächsten Jahres werden elektronische Signaturen den handschriftliche Unterschriften gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des In-Kraft-Tretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch durch die Technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt.

    Jurius


    Einheitliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

    Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vereinigt werden. Denn die Aufteilung der Verantwortung auf das EJPD für den administrativen Bereich und auf das Bundesstrafgericht für den fachlichen Bereich kann eine wirksame und kohärente Aufsicht nicht sicherstellen. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 diesen Grundentscheid getroffen und das EJPD beauftragt, die erforderlichen Gesetzesänderungen an die Hand zu nehmen.

    Jurius


    Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes

    In der Vernehmlassung ist der Expertenentwurf auf positives Echo gestossen und die Stossrichtung der Vorlage wurde explizit begrüsst. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen und ihn zur Publikation frei gegeben. Er hat das EFD beauftragt, im 3. Quartal 2005 unter dem Titel «Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen» Gesetzesentwurf und Botschaft zu unterbreiten.

    Jurius


    Übergang zur Individualbesteuerung setzt langen Zeithorizont voraus

    Der Wechsel zu einem Individualbesteuerungssystem ist unabhängig von der konkreten Ausgestaltung kurzfristig nicht realisierbar. Administrative und steuersystematische Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass ein solcher Wechsel nur vollzogen werden kann, wenn er gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten auf den gleichen Zeitpunkt hin umgesetzt würde. Für die veranlagenden Steuerbehörden ergäbe sich bei einer Einführung der Individualbesteuerung ein Mehraufwand von 30 bis 50 Prozent. Zu diesen Befunden kommt die Studie einer gemischten Arbeitsgruppe, die auf ein Postulat von Ständerat Hans Lauri (SVP/BE) zurückgeht, von welcher der Bundesrat am 3. Dezember 2004 Kenntnis genommen hat.

    Jurius

    EBK setzt Rundschreiben «Meldepflicht von Börsentransaktionen» in Kraft

    Auf den 1. Januar 2005 setzt die EBK das neue Rundschreiben «Meldepflicht von Börsentransaktionen» (Meldepflicht) in Kraft. Das Rundschreiben präzisiert und erläutert die Meldepflicht nach Art. 15 Abs. 2 BEHG und Art. 2 - 7 BEHV-EBK. Nachfolgend wird das Rundschreiben im Volltext wiedergegeben.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Verfahrenssprache im Asylverfahren

    Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) präzisiert in einem italienisch-sprachigen Grundsatzentscheid vom 3. November 2004, in welcher Amtssprache das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) seine Entscheide abfassen darf. La Commissione svizzera di ricorso in materia d´asilo (CRA) ha precisato, in una decisione di principio del 3 novembre 2004, le condizioni d´applicazione delle norme sull´utilizzo delle lingue ufficiali nelle decisioni rese dall´Ufficio federale dei rifugiati (UFR).

    Jurius


    Wettbewerbswidriges «Domain Parking»

    Gemäss deutscher Rechtsprechung können Provider bzw. Domainhandelsplattformen für im Kundenauftrag registrierte bzw. geparkte Domains haftbar gemacht werden. Es besteht ein Anspruch auf Unterlassung von Markenrechtsverletzungen durch die Domain und rechtswidrige Werbebanner.

    Jurius


     Gesetzgebung

    Verzeichnis der auf den Dezember 2004 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

    Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

    Jurius



     Anzeige

    «Keine Chance für Hacker»
    Die Sicherheitslösung fürs Büro, Zuhause und unterwegs.
    Die Sicherheitslösung für die kleine Kanzlei. Die Firewall Sophia connector setzt neue Massstäbe in der Klasse der Sicherheitslösungen für kleine Kanzleien. Dank der Kombination mehrerer Sicherheitstechnologien ist Ihr Kanzleinetz optimal vor den Gefahren aus dem Internet geschützt.

    Weitere Informationen unter: www.juristenware.ch
    Vorteile auf einen Blick.
    Einfache Bedienung (Bedieneroberfläche in Deutsch und Englisch). Maximale Sicherheit durch Kombination verschiedener Sicherheitstechnologien (Firewall, Virenschutz & VPN). Unterstützt alle gängigen Internetanschlüsse wie ADSL, CableModem, ISDN sowie Standleitungen. Geringe und transparente Kosten


     Book's Inn

    Der Online-Bücherladen von Weblaw in Kooperation mit Bücher Balmer

    www.weblaw.ch/booksinn

    www.weblaw.ch/booksinn


     Lawjobs

    Das juristische Karriere-Zentrum von Weblaw und jobpilot:

    www.lawjobs.ch

    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch

    11 spannende Herausforderungen:

    Weitere Informationen unter: www.lawjobs.ch



    tool by zynex