Jusletter
 
 


Jusletter 30. August 2004

Liebe Leserinnen und Leser

Mit der gestrigen Abschlussfeier sind die Olympischen Sommerspiele 2004 in Athen mit einem rauschenden Fest zu Ende gegangen. Am 17. September starten bereits die Paralympics 2004. Die nächste Ausgabe von Jusletter (6. September 2004) wird sich schwerpunktmässig dem Thema Sport und Recht widmen. Es erwarten Sie Beiträge von Sportrechtsspezialisten u.a. zu den Themen Doping, Corporate Governance, Marketing(un)methoden oder Bilanzierbarkeit von Teamspielern.

In der heutigen Ausgabe präsentiert Mag. Dr. iur. et Mag. phil. Günther Kreuzbauer eine neue Methode zur Visualisierung juristischer Argumentation. Die Methode wurde für das universitäre Argumentationstraining an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg entwickelt.

RA Jascha D. Preuss, LL.M., verrät Tipps und Tricks zum Vorgehen bei einem Markeneintrag in den USA.

Jurius orientiert über drei Urteile Deutscher Gerichte:

  • ein toppaktuelles Urteil (44 O 166/03) des LG Essen vom 26. Mai 2004 zur Wettbewerbswidrigkeit von Suchmaschinenspamming mittels Meta-Tags,
  • ein Urteil (6 U 161/02) des Brandenburgischen OLG vom 16. Dezember 2003 zur Haftung von eBay für eingestellte jugendgefährdende Inhalte sowie
  • ein etwas älteres aber vielzitiertes Urteil (29 U 3282/00) des OLG München vom 8. März 2001, diesmal zur Haftung von AOL für in deren Forum angebotene raubkopierte Dateien.

Eine erfolgreiche Woche wünscht

Nils Güggi

Koordination Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´313

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung


  •  Anzeige

                                    

    IT-Governance: Rechtliche Anforderungen an IT-Organisation und Management

    Im Rahmen von ICT: Rechtspraxis (28.9.2004; 13.45  - 18.00, Hotel Widder, Zürich)

    • Begrüssung und Einführung; Dr. Rolf auf der Maur
    • The Elements of IT-Governance and their Implementation in Practice; Peter Hill
    • Regulatorische Anforderungen an IT-Governance
      Auswirkungen von Sarbanes-Oxley und Basel II auf das IT-Management, Dr. RA Didier Sangiorgio
    • Tools zur Umsetzung von IT-Governance
      BS7799, ISO17799, ITIL und CoBIT und ihre Anwendung in der Praxis, Dr. Bruno Wildhaber
    • IT-Governance beim Einsatz externer Provider
      Der Umgang mit Service Level Agreements, Benchmarks und anderen Tücken von Outsourcing-Beziehungen, David Rosenthal
    • Rechtliche Verantwortung von Verwaltungsrat und Management
      Was Verwaltungsrat und Management über IT wissen und vorkehren müssen; Peter Höltschi

    Anmeldung: www.sf-fs.ch

    ICT: Rechtspraxis wird unterstützt durch:
    Hewlett Packard - Swisscom - Arthur D Little


     Anzeige

            


    EUROPAINSTITUT der Universität Basel

    Weiterbildungsseminare Recht 2004


    28. September 2004
    Private Public Partnership -
    Zusammenarbeit zwischen Staat und Unternehmen
    12. Oktober 2004
    Spezifische Aspekte des Arbeitsrechts
    26. Oktober 2004
    Spaltung und Vermögensübertragung -
    Erste Erfahrungen mit dem neuen Fusionsgesetz
    2. November 2004
    Unternehmen im Wandel - Aktuelle Aspekte des Gesellschaftsrechts
    9. November 2004
    2. Basler Vertriebsrechtstag
    16. November 2004
    Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
    23. November 2004
    Aktuelle Entwicklungen im internationalen und nationalen Öffentlichen Recht

    EUROPAINSTITUT der Universität Basel,
    Gellertstrasse 27, 4020 Basel, Tel.: 061 317 97 67, Fax: 061 317 97 66,
    E-Mail: europa@unibas.ch; www.europa.unibas.ch
    Detailprogramm und Anmeldung: 
    www.europa.unibas.ch/index.php?id=184



     Wissenschaftliche Beiträge

    Visualisierung im juristischen Argumentationstraining

    In diesem Beitrag wird eine neue Methode zur Visualisierung juristischer Argumentation vorgestellt, die für die Zwecke des universitären Argumentationstrainings an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg entwickelt wurde. Nach einer kurzen Würdigung der vorhandenen Visualisierungsmethoden - das klassische Epicheirem, das Toulmin-Schema und die Standardmethode der Argumentationsvisualisierung - wird die neue Methode vorgestellt. Sie besteht im Wesentlichen aus einer Kombination der vorhandenen Ansätze, besitzt aber einige Merkmale, die sie für die angestrebten Zwecke geeigneter erscheinen lässt.

    Dr. iur. Günther Kreuzbauer


     Kurzbeiträge

    Markeneintrag in den USA

    Der nachstehende Artikel erläutert Grundzüge des Rechts der Markeneintragung in den USA und des Verfahrens vor dem U.S. Patent and Trademark Office und nach dem Madrider Markenschutzprotokoll.

    RA Jascha D. Preuss, LL.M.


    Wenn das Bankgeheimnis bereits gelüftet ist

    Will die Bundesanwaltschaft auf ein Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland hin Bankunterlagen herausgeben, die bereits für ein Strafverfahren in der Schweiz behändigt worden sind, muss sie die betroffene Bank vor der Übergabe der Dokumente an die ausländischen Justizbehörden informieren. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichts, das vom Bundesamt für Justiz angerufen wurde, auch wenn es sich um ein Bankkonto handelt, das seit Jahren aufgelöst ist.

    Markus Felber


    Erfolglose Beschwerde René Osterwalders

    Der unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung zu siebzehn Jahren Zuchthaus verurteilte Kinderschänder René Osterwalder muss nicht neu begutachtet werden. Auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, mit der Osterwalder dies durchsetzen wollte, ist das Bundesgericht nicht eingetreten.

    Markus Felber


    EBK muss über die Bücher

    Das Führungstrio der Quadrant AG in Lenzburg muss den Aktionären des in der Kunststoffproduktion tätigen Unternehmens zumindest einstweilen kein öffentliches Übernahmeangebot machen (vgl. NZZ vom 14. 6. 03 und vom 3. 9. 03).

    Markus Felber


    Keine neue Abstimmung zu Landkauf in Elsau

    Die Politische Gemeinde Elsau braucht nicht noch einmal über den Kauf einer Landwirtschaftsparzelle abzustimmen, der an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2001 mit 149 gegen 109 Stimmen beschlossen worden war. Wie zuvor schon der Bezirksrat Winterthur und der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun auch das Bundesgericht die gegen die Abstimmung erhobenen Einwände abgewiesen und den Volksentscheid bestätigt.

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Minireform im SchKG auf 1. Januar 2005

    Künftig muss ein Konkurs innert zwei Tagen seit Eröffnung im Grundbuch vermerkt werden. Ausserdem werden Arbeitnehmerforderungen im Konkursfall besser gestellt. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) wird in diesen zwei Punkten geändert. Der Bundesrat setzt das revidierte Gesetz auf den 1. Januar 2005 in Kraft .

    Jurius


    Teilrevision des Asylgesetzes - Ergänzungs- und Änderungsanträge für den Zweitrat

    Der Bundesrat hat am 25. August 2004 von der Auswertung der informellen Konsultation zu den verschiedenen Ergänzungs- und Änderungsanträgen im Bereich der Zwangsmassnahmen und der Beschleunigung von Asylverfahren sowie den Massnahmen im sozialpolitischen und finanzrelevanten Bereich Kenntnis genommen und hat beschlossen, diese der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zu unterbreiten.

    Jurius


    Die Finanzierung des Bundesverwaltungsgerichts ist geregelt

    Bund und Kanton St. Gallen haben sich in einer Vereinbarung über die Örtlichkeiten, den Zeitplan und die Voraussetzungen für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen geeinigt. Am 25. August 2004 hat der Bundesrat zudem die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts verabschiedet.

    Jurius


    MWST: Gastgewerbliche Leistungen und Beherbergungsleistungen in Beförderungsmitteln

    In der vorliegenden Praxismitteilung vom 27. August 2004 äussert sich die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von gastgewerblichen Leistungen und Beherbergungsleistungen in Beförderungsmitteln.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Wettbewerbswidrigkeit von Suchmaschinenspamming

    Gemäss dem vorliegenden Urteil (44 O 166/03) des Landgerichts Essen vom 26.05.2004 ist die lexikonartige Auflistung vieler hundert HTML-Metatags ohne inhaltlichen Zusammenhang zur Internetseite wettbewerbswidrig. Diese so geartete Nutzung von Begriffen im Quellcode einer Website führe zu einem unlauteren Wettbewerbsvorsprung. Die derartige Gestaltung einer Website nutze die technischen Schwächen von Suchmaschinen aus, um sich bei der Anzeige von Suchergebnissen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

    Jurius


    Keine Haftung von eBay für eingestellte Inhalte

    Gemäss einem Urteil (6 U 161/02) des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.12.2003 haftet ein Internet-Auktionshaus nach dem Teledienstegesetz (§ 5 Abs. 1) nicht für gesetzeswidrigen Inhalt, sofern es sich um fremde Informationen handelt, die sich das Auktionshaus nicht «zu eigen» macht. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.

    Jurius


    Haftung AOL's für fremde eingestellte Inhalte

    Der nachfolgende Beitrag gibt ein im deutschen Schrifttum vielzitiertes Urteil (29 U 3282/00) des Oberlandesgerichts München vom 8. März 2001 wieder. Es handelt sich um einen Entscheid, in dem der Internetprovider AOL wegen des Angebots raubkopierter MIDI-Files, die durch User in seinem Forum angeboten wurden, zu Schadensersatz verurteilt wurde.

    Jurius



     Book's Inn

    Der Online-Bücherladen von Weblaw in Kooperation mit Bücher Balmer

    www.weblaw.ch/booksinn

    www.weblaw.ch/booksinn


     Anzeige

    Das juristische Karriere-Zentrum von Weblaw und jobpilot:

    www.lawjobs.ch

    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch

    Weitere Informationen unter: www.lawjobs.ch



    tool by zynex