Jusletter 26. Juli 2004
Liebe Leserinnen und Leser
Dr. Markus Vischer geht der Frage nach, ob Art. 185 OR auf Unternehmenskaufverträge anwendbar ist und gibt Tipps zu diesbezüglichen vertraglichen Regelungen («Übergang von Nutzen und Gefahr beim Unternehmenskaufvertrag»).
Prof. Dr. iur. Diemut Majer und Dr. theol. Dr. phil. Hans Jürgen Wiegand rezensieren den vor kurzem erschienenen Band der «Neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte» von Alfred Kölz.
Ludwig A. Minelli thematisiert den Schutz der Suizidfreiheit durch die EMRK.
Peter Josi bespricht ein Urteil des Bundesgerichts, das die spontane Betreibung der Gegenpartei für mit dem Anwaltsgesetz (BGFA) vereinbar erklärt.
Am 19.12.2003 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES). Im Hinblick auf dessen Inkrafttreten (1.1.2005) publiziert das BAKOM die Entwürfe der Ausführungsvorschriften zu diesem Gesetz (VZertES und TAV) sowie deren Erläuterungen.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´091
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Mittwoch/Donnerstag, 15./16. Sept. 2004, ETH Zürich
«Alles unter Kontrolle?»
- Totale Überwachung oder blindes Vertrauen im Arbeitsverhältnis? (Datenschutz) Rechtliche Konfliktpotenziale zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Whistleblowing im Dienste der Corporate Governance: Schutz von «Verrätern» oder verschärfte Kontrolle zum Schutz vor «Verrätern»?
- Critical Incident Reporting Systems: Eingestehen von Fehlern zur künftigen Verhinderung oder als Falle der Straforgane oder Haftpflichtanwälte?
Referenten: u.a. Prof. S. Simitis, Uni Frankfurt (Hat der Datenschutz eine Zukunft?), Prof. Th. Geiser, Uni St. Gallen (Überwachung am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen), Dr. J. Bizer, ULD Schleswig-Holstein («Es gibt keine Privatsphäre am Arbeitsplatz» - oder doch?), D. Nussbaum, Transparency International Berlin (Who are the «traitors»?)
www.privacy-security.ch, Stiftung für Datenschutz und Informationssicherheit, Pf. 147, 4010 Basel, 061/270 17 70
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UNIDROIT Principles 2004
A new edition of the UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts
At its annual session (19-21 April 2004) the Governing Council of UNIDROIT adopted unanimously the new edition of the UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts. As compared to the current 1994 edition, UNIDROIT Principles 2004 contains 5 new chapters (Authority of Agents; Third Party Rights; Set-off; Assignment of Rights, Transfer of Obligations and Assignment of Contracts; Limitation Periods) as well as an expanded Preamble and new provisions on Inconsistent Behaviour and on Release by Agreement. Moreover wherever appropriate the 1994 edition of the Principles was adapted to meet the needs of electronic contracting.
Price: 70 Euros per copy (postage and handling included).
Orders may be addressed to unidroit.rome@unidroit.org
Order form: www.weblaw.ch/ads/ud_04_order.pdf
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Wissenschaftliche Beiträge |
Übergang von Nutzen und Gefahr beim Unternehmenskaufvertrag
Unternehmenskaufverträge enthalten in der Praxis meist nur rudimentäre Vorschriften über den Übergang von Nutzen und Gefahr. Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag zuerst mit der Frage, ob Art. 185 OR überhaupt auf Unternehmenskaufverträge anwendbar ist, ob sie nun als Share oder Asset Deal, «traditionell» oder in der Form der Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz abgewickelt werden. Er weist auf die Wichtigkeit einer vertraglichen Regelung hin und zeigt auch, mit welchen übrigen Klauseln im Unternehmenskaufvertrag eine solche Klausel zu harmonisieren ist. Schliesslich analysiert er auch die Bedeutung von Klauseln über einen «rückwirkenden» Verkauf oder über eine «rückwirkende» Inkraftsetzung des Unternehmenskaufvertrages.
Dr. Markus Vischer
Die EMRK schützt die Suizidfreiheit - Wie antwortet darauf das Schweizer Recht?
Der Autor widmet sich dem Schutz der Suizidfreiheit durch die Europäische Menschenrechtskonvention und zeigt auf, wie sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dieser Frage äussert.
Ludwig A. Minelli
Buchbesprechung: Alfred Kölz, Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte
Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um den zweiten Band der «Neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte». Der erste Band erschien i. J. 1992: Er behandelte die «Grundlinien» vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis zum Jahre 1848. Über diese erste Epoche gab der Verfasser i. J. 1992 ein «Quellenbuch» heraus; eine (zweite) Quellenpublikation über den späteren Zeitraum erfolgte i. J. 1996, sodass nunmehr ein geschlossenes Gesamtwerk vorliegt. Nach dem Tode des Verfassers im Jahre 2003 wurde das genannte Buch durch einen Stab von Mitarbeitern einer Endredaktion unterzogen und teilweise ergänzt.
Prof. Dr. iur. Diemut Majer / Dr. theol. Dr. phil. Hans Jürgen Wiegand
Das freie Wort hat viele Feinde - Buchrezension
Die Medienfreiheit ist eines der grundlegendsten Menschenrechte überhaupt. Obwohl seit 50 Jahren als solches anerkannt, ist sie in weiten Teilen der Welt noch nicht verwirklicht: Aus «kulturellen» Gründen etwa, oder aus «Sicherheitsgründen».
lic. iur. Jean François Tanda
Hart, aber fair
Ein Rechtsanwalt verstösst nicht gegen die Berufsregeln im neuen eidgenössischen Anwaltsgesetz (BGFA), wenn er die Gegenpartei ohne Vorankündigung betreibt.
Peter Josi
Netto, nicht brutto
Bei der Bemessung der Höhe einer Busse ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts von den Nettoeinnahmen des Straftäters auszugehen und nicht etwa von seinen Bruttoeinkünften.
Markus Felber
Nicht bezogene Ferien
Gemäss Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts wurden bisher Arbeitslose, deren Ferienanspruch in Form eines Lohnzuschlages abgegolten wurde, so behandelt, wie wenn sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses effektiv Ferien bezogen hätten: Die Ferienzeit wird ihnen als Beitragszeit angerechnet (BGE 112 V 220).
Markus Felber
Regeln gegen die Doppelbesteuerung der Vorsorge
Das Bundesgericht gibt den Kantonen vor, wie sie Vorsorge- und Versicherungsleistungen zu besteuern haben, um eine unzulässige Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Peter Josi
Geladene und entsicherte Gewehre in der Wohnung
Das Bundesgericht hat die definitive Einziehung von insgesamt zehn Schusswaffen bestätigt, die im Februar 1999 von der Kantonspolizei Luzern beschlagnahmt worden waren.
Markus Felber
Besser nie als zu spät
Wer als alleinstehende Person ein Kleinkind adoptieren will, dem steht dafür nicht allzu viel Zeit seines Lebens zur Verfügung: Vor dem Alter von 3 Jahren erlaubt das Zivilgesetzbuch die Einzeladoption nicht (Art. 264 b Abs. 1). Und schon zehn Jahre später wird die Zeit knapp, da laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die Altersdifferenz zum adoptierten Kind keine 45 Jahre betragen darf.
Markus Felber
SKOS-Richtlinien-Revision 2005
Die SKOS unterzieht ihre Empfehlungen zur Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) einer Teilrevision. Am 8. Juli hat die Geschäftsleitung der SKOS eine Revisionsvorlage gutgeheissen und gibt diese in die Vernehmlassung. Diese Vorlage berücksichtigt Erfahrungen und Erkenntnisse, wie sie seit der letzten Revision aus dem Jahre 1998 gewonnen wurden und begegnet den Herausforderungen, welche wachsende Fallzahlen und Finanzknappheit der öffentlichen Hand an die Sozialhilfe stellen. Die Revision strebt überdies die Erhaltung und Stärkung einer einheitlichen schweizerischen Sozialhilfepraxis an.
Jurius
Entwurf vom 1. Juni 2004 zur Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES)
Der folgende Beitrag gibt den Volltext des Entwurfs vom 1. Juni 2004, den der Bundesrat zur Verordnung über die elektronische Signatur VZertES verfasst hat, wieder. Die Anerkennung sowie auch die Pflichten der Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten werden festgelegt. Gleichzeitig enthält der Entwurf Ausführungen über die Generierung und Verwendung von Signatur- und Signaturprüfschlüsseln. Ein wichtiger Abschnitt befasst sich mit den Bestimmungen zu den Sicherheitsvorkehrungen, der Haftung für Signaturschlüssel.
Jurius
Erläuterungsbericht zur VZertES vom 1. Juni 2004
Die Struktur der neuen Verordnung (VZertES) entspricht weitgehend derjenigen des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES) und übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen der Verordnung vom 12. April 2000 über die Dienste der elektronischen Zertifizierung (ZertDV). Auf diese Bestimmungen wird in den folgenden Erläuterungen eingegangen.
Jurius
Entwurf vom 1. Juni 2004 der Technischen und administrativen Vorschriften (TAV)
Der Entwurf der Technischen und administrativen Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur präzisiert soweit als nötig und zulässig die in Gesetz und Verordnung definierten Voraussetzungen und grundlegenden Anforderungen, die eine Anbieterin von Zertifizierungsdiensten (CSP), die qualifizierte elektronische Zertifikate ausstellt oder andere Dienste im Bereich der elektronischen Signatur bereitstellt, erfüllen muss, um anerkannt zu werden.
Jurius
Erläuterungsdokument vom 1. Juni 2004 zu den TAV
Im Jahr 2001 wurden die Technischen und administrativen Vorschriften (TAV) über die Dienste der elektronischen Zertifizierung erarbeitet. In der Folge internationaler Veröffentlichungen von Normen mit genauer Beschreibung der Politiken, Praxis und Organisation der Anbieter von Zertifizierungsdiensten fand eine Gegenüberstellung statt, die wesentliche Unterschiede zwischen den internationalen Veröffentlichungen und den TAV feststellte. Um die Analyse und Evaluation dieser Unterschiede sowie um die Möglichkeiten der Anpassung der bestehenden TAV geht es in diesen Erläuterungen.
Jurius
Grundsatzurteil der ARK betreffend Asyl und Wegweisung
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) bestätigt in einem neuen Urteil, dass das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) im Asylverfahren am Flughafen einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen kann; dies ist im revidierten Asylgesetz nicht mehr ausdrücklich vorgesehen. Die asylsuchende Person kann in diesem Fall wie bisher bei der ARK ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde einreichen. Nachfolgend wird das Urteil vom 29. Juni 2004 im Volltext wiedergegeben.
Jurius
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