Jusletter
 
 


Jusletter 26. Juli 2004

Liebe Leserinnen und Leser

Dr. Markus Vischer geht der Frage nach, ob Art. 185 OR auf Unternehmenskaufverträge anwendbar ist und gibt Tipps zu diesbezüglichen vertraglichen Regelungen («Übergang von Nutzen und Gefahr beim Unternehmenskaufvertrag»).

Prof. Dr. iur. Diemut Majer und Dr. theol. Dr. phil. Hans Jürgen Wiegand rezensieren den vor kurzem erschienenen Band der «Neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte» von Alfred Kölz.

Ludwig A. Minelli thematisiert den Schutz der Suizidfreiheit durch die EMRK.

Peter Josi bespricht ein Urteil des Bundesgerichts, das die spontane Betreibung der Gegenpartei für mit dem Anwaltsgesetz (BGFA) vereinbar erklärt.

Am 19.12.2003 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES). Im Hinblick auf dessen Inkrafttreten (1.1.2005) publiziert das BAKOM die Entwürfe der Ausführungsvorschriften zu diesem Gesetz (VZertES und TAV) sowie deren Erläuterungen.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´091

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 380 57 77
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung
  • Archiv aller Jusletter E-Mails: www.weblaw.ch/jusletter/email.asp


  •  Anzeige

    Mittwoch/Donnerstag, 15./16. Sept. 2004, ETH Zürich

    «Alles unter Kontrolle?»

    • Totale Überwachung oder blindes Vertrauen im Arbeitsverhältnis? (Datenschutz) Rechtliche Konfliktpotenziale zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Whistleblowing im Dienste der Corporate Governance: Schutz von «Verrätern» oder verschärfte Kontrolle zum Schutz vor «Verrätern»?
    • Critical Incident Reporting Systems: Eingestehen von Fehlern zur künftigen Verhinderung oder als Falle der Straforgane oder Haftpflichtanwälte?

    Referenten: u.a. Prof. S. Simitis, Uni Frankfurt (Hat der Datenschutz eine Zukunft?), Prof. Th. Geiser, Uni St. Gallen (Überwachung am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen), Dr. J. Bizer, ULD Schleswig-Holstein («Es gibt keine Privatsphäre am Arbeitsplatz» - oder doch?), D. Nussbaum, Transparency International Berlin (Who are the «traitors»?)

    www.privacy-security.ch, Stiftung für Datenschutz und Informationssicherheit, Pf. 147, 4010 Basel, 061/270 17 70


     Anzeige

    UNIDROIT Principles 2004

    A new edition of the UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts

    At its annual session (19-21 April 2004) the Governing Council of UNIDROIT adopted unanimously the new edition of the UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts. As compared to the current 1994 edition, UNIDROIT Principles 2004 contains 5 new chapters (Authority of Agents; Third Party Rights; Set-off; Assignment of Rights, Transfer of Obligations and Assignment of Contracts; Limitation Periods) as well as an expanded Preamble and new provisions on Inconsistent Behaviour and on Release by Agreement. Moreover wherever appropriate the 1994 edition of the Principles was adapted to meet the needs of electronic contracting.

    Price: 70 Euros per copy (postage and handling included).

    Orders may be addressed to unidroit.rome@unidroit.org

    Order form: www.weblaw.ch/ads/ud_04_order.pdf



     Wissenschaftliche Beiträge

    Übergang von Nutzen und Gefahr beim Unternehmenskaufvertrag

    Unternehmenskaufverträge enthalten in der Praxis meist nur rudimentäre Vorschriften über den Übergang von Nutzen und Gefahr. Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag zuerst mit der Frage, ob Art. 185 OR überhaupt auf Unternehmenskaufverträge anwendbar ist, ob sie nun als Share oder Asset Deal, «traditionell» oder in der Form der Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz abgewickelt werden. Er weist auf die Wichtigkeit einer vertraglichen Regelung hin und zeigt auch, mit welchen übrigen Klauseln im Unternehmenskaufvertrag eine solche Klausel zu harmonisieren ist. Schliesslich analysiert er auch die Bedeutung von Klauseln über einen «rückwirkenden» Verkauf oder über eine «rückwirkende» Inkraftsetzung des Unternehmenskaufvertrages.

    Dr. Markus Vischer


    Die EMRK schützt die Suizidfreiheit - Wie antwortet darauf das Schweizer Recht?

    Der Autor widmet sich dem Schutz der Suizidfreiheit durch die Europäische Menschenrechtskonvention und zeigt auf, wie sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dieser Frage äussert.

    Ludwig A. Minelli


     Rezensionen

    Buchbesprechung: Alfred Kölz, Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte

    Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um den zweiten Band der «Neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte». Der erste Band erschien i. J. 1992: Er behandelte die «Grundlinien» vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis zum Jahre 1848. Über diese erste Epoche gab der Verfasser i. J. 1992 ein «Quellenbuch» heraus; eine (zweite) Quellenpublikation über den späteren Zeitraum erfolgte i. J. 1996, sodass nunmehr ein geschlossenes Gesamtwerk vorliegt. Nach dem Tode des Verfassers im Jahre 2003 wurde das genannte Buch durch einen Stab von Mitarbeitern einer Endredaktion unterzogen und teilweise ergänzt.

    Prof. Dr. iur. Diemut Majer / Dr. theol. Dr. phil. Hans Jürgen Wiegand


    Das freie Wort hat viele Feinde - Buchrezension

    Die Medienfreiheit ist eines der grundlegendsten Menschenrechte überhaupt. Obwohl seit 50 Jahren als solches anerkannt, ist sie in weiten Teilen der Welt noch nicht verwirklicht: Aus «kulturellen» Gründen etwa, oder aus «Sicherheitsgründen».

    lic. iur. Jean François Tanda


     Kurzbeiträge

    Hart, aber fair

    Ein Rechtsanwalt verstösst nicht gegen die Berufsregeln im neuen eidgenössischen Anwaltsgesetz (BGFA), wenn er die Gegenpartei ohne Vorankündigung betreibt.

    Peter Josi


    Netto, nicht brutto

    Bei der Bemessung der Höhe einer Busse ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts von den Nettoeinnahmen des Straftäters auszugehen und nicht etwa von seinen Bruttoeinkünften.

    Markus Felber


    Nicht bezogene Ferien

    Gemäss Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts wurden bisher Arbeitslose, deren Ferienanspruch in Form eines Lohnzuschlages abgegolten wurde, so behandelt, wie wenn sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses effektiv Ferien bezogen hätten: Die Ferienzeit wird ihnen als Beitragszeit angerechnet (BGE 112 V 220).

    Markus Felber


    Regeln gegen die Doppelbesteuerung der Vorsorge

    Das Bundesgericht gibt den Kantonen vor, wie sie Vorsorge- und Versicherungsleistungen zu besteuern haben, um eine unzulässige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Peter Josi


    Geladene und entsicherte Gewehre in der Wohnung

    Das Bundesgericht hat die definitive Einziehung von insgesamt zehn Schusswaffen bestätigt, die im Februar 1999 von der Kantonspolizei Luzern beschlagnahmt worden waren.

    Markus Felber


    Besser nie als zu spät

    Wer als alleinstehende Person ein Kleinkind adoptieren will, dem steht dafür nicht allzu viel Zeit seines Lebens zur Verfügung: Vor dem Alter von 3 Jahren erlaubt das Zivilgesetzbuch die Einzeladoption nicht (Art. 264 b Abs. 1). Und schon zehn Jahre später wird die Zeit knapp, da laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die Altersdifferenz zum adoptierten Kind keine 45 Jahre betragen darf.

    Markus Felber


     Publikationen

    SKOS-Richtlinien-Revision 2005

    Die SKOS unterzieht ihre Empfehlungen zur Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) einer Teilrevision. Am 8. Juli hat die Geschäftsleitung der SKOS eine Revisionsvorlage gutgeheissen und gibt diese in die Vernehmlassung. Diese Vorlage berücksichtigt Erfahrungen und Erkenntnisse, wie sie seit der letzten Revision aus dem Jahre 1998 gewonnen wurden und begegnet den Herausforderungen, welche wachsende Fallzahlen und Finanzknappheit der öffentlichen Hand an die Sozialhilfe stellen. Die Revision strebt überdies die Erhaltung und Stärkung einer einheitlichen schweizerischen Sozialhilfepraxis an.

    Jurius


     Gesetzgebung

    Entwurf vom 1. Juni 2004 zur Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES)

    Der folgende Beitrag gibt den Volltext des Entwurfs vom 1. Juni 2004, den der Bundesrat zur Verordnung über die elektronische Signatur VZertES verfasst hat, wieder. Die Anerkennung sowie auch die Pflichten der Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten werden festgelegt. Gleichzeitig enthält der Entwurf Ausführungen über die Generierung und Verwendung von Signatur- und Signaturprüfschlüsseln. Ein wichtiger Abschnitt befasst sich mit den Bestimmungen zu den Sicherheitsvorkehrungen, der Haftung für Signaturschlüssel.

    Jurius


    Erläuterungsbericht zur VZertES vom 1. Juni 2004

    Die Struktur der neuen Verordnung (VZertES) entspricht weitgehend derjenigen des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES) und übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen der Verordnung vom 12. April 2000 über die Dienste der elektronischen Zertifizierung (ZertDV). Auf diese Bestimmungen wird in den folgenden Erläuterungen eingegangen.

    Jurius


    Entwurf vom 1. Juni 2004 der Technischen und administrativen Vorschriften (TAV)

    Der Entwurf der Technischen und administrativen Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur präzisiert soweit als nötig und zulässig die in Gesetz und Verordnung definierten Voraussetzungen und grundlegenden Anforderungen, die eine Anbieterin von Zertifizierungsdiensten (CSP), die qualifizierte elektronische Zertifikate ausstellt oder andere Dienste im Bereich der elektronischen Signatur bereitstellt, erfüllen muss, um anerkannt zu werden.

    Jurius


    Erläuterungsdokument vom 1. Juni 2004 zu den TAV

    Im Jahr 2001 wurden die Technischen und administrativen Vorschriften (TAV) über die Dienste der elektronischen Zertifizierung erarbeitet. In der Folge internationaler Veröffentlichungen von Normen mit genauer Beschreibung der Politiken, Praxis und Organisation der Anbieter von Zertifizierungsdiensten fand eine Gegenüberstellung statt, die wesentliche Unterschiede zwischen den internationalen Veröffentlichungen und den TAV feststellte. Um die Analyse und Evaluation dieser Unterschiede sowie um die Möglichkeiten der Anpassung der bestehenden TAV geht es in diesen Erläuterungen.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Grundsatzurteil der ARK betreffend Asyl und Wegweisung

    Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) bestätigt in einem neuen Urteil, dass das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) im Asylverfahren am Flughafen einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen kann; dies ist im revidierten Asylgesetz nicht mehr ausdrücklich vorgesehen. Die asylsuchende Person kann in diesem Fall wie bisher bei der ARK ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde einreichen. Nachfolgend wird das Urteil vom 29. Juni 2004 im Volltext wiedergegeben.

    Jurius



     Book's Inn

    Der Online-Bücherladen von Weblaw in Kooperation mit Bücher Balmer

    www.weblaw.ch/booksinn

    www.weblaw.ch/booksinn


     Lawjobs

    Das juristische Karriere-Zentrum von Weblaw und jobpilot:

    www.lawjobs.ch

    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch

    Weitere Informationen unter: www.lawjobs.ch



    tool by zynex