Jusletter 19. Juli 2004
Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Rolf H. Weber untersucht die vom Bundesrat im Rahmen der neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung vorgeschlagene Nichtdiskriminierungsregelung beim Netzzugang. Er tut dies u.a. aus Sicht des Gesellschafts-, des Datenschutz- und des Arbeitsrechts («Verwendung sensibler Informationen im liberalisierten Elektrizitätsmarkt»).
Prof. Dr. Bernd Schünemann widmet sich dem «Strafrecht im Zeichen der Globalisierung». Er analysiert u.a. die ökonomische und ökologische Globalisierung, verweist auf die fehlende entsprechende Globalisierung des Rechts und formuliert «inhaltliche Grundbedingungen globalen Strafrechts».
RA Dr. Marco Itin gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Forderungseintreibung in Frankreich. Dr. Reto Schiltknecht übt Kritik am vom Ständerat neu vorgesehenen Zweckänderungsvorbehalt im Stiftungsrecht.
Beim Beitrag «Werbung für Faltenunterspritzungsmittel» von Dr. iur. Felix Uhlmann handelt es sich um eine Übungsklausur mit Lösungsskizze im öffentlichen Recht.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
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Wissenschaftliche Beiträge |
Verwendung sensibler Informationen im liberalisierten Elektrizitätsmarkt
Im Rahmen der neu vorgeschlagenen Elektrizitätswirtschaftsordnung beabsichtigt der Bundesrat, eine konkrete Nichtdiskriminierungsregelung beim Netzzugang einzuführen, die von den Elektrizitätsunternehmen verlangt, dass sensible Informationen aus dem Netzbereich nicht für die Erbringung von Wettbewerbsdiensten verwendet werden. Die Einzelheiten einer solchen Informationsordnung (informationelle Entbündelung) bedürfen aber noch der Klärung, weil jede Segmentierung des Informationsflusses gesellschafts-, datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragestellungen nach sich zieht.
Prof. Rolf H. Weber
Das Strafrecht im Zeichen der Globalisierung
Durch die rasant ablaufende ökologische Globalisierung ohne entsprechende Globalisierung des Rechts entsteht eine globale Anarchie, weil das nationale Recht zur Kontrolle der de-nationalisierten Volkswirtschaft nicht mehr in der Lage ist. Die als Abhilfe vielfach apostrophierte «global governance» ist, wie Internet und WTO zeigen, teils kaum in Umrissen erkennbar, teils ineffektiv und kann den Regelungsbedarf einer entfesselten Volkswirtschaft auch nicht annähernd stillen. Das damit eigentlich als ultima ratio zum Rechtsgüterschutz geforderte Strafrecht steht jedoch auf Platz 1 der Verlustliste, weil es im Bereich des Schutzes der Umwelt und der Menschenrechte durch den defensiven Rechtsimperialismus der USA blockiert wird, während das weltweit mit völkerrechtlichen Mitteln etablierte Drogen- und Korruptionsstrafrecht Züge einer Rechtskolonialisierung trägt. Die Gefahren eines offensiven Rechtsimperialismus werden an den Beispielen der Missachtung des Schuldprinzips und der Amalgamierung von Strafrecht und Kriegsrecht zum «Feindstrafrecht» dargelegt, die Grenzen der Internationalisierung des global geltenden gemeinen Strafrechts am Beispiel des europäischen Haftbefehls, der das rechtsstaatliche Mindesterfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit missachtet.
Prof. Dr. Bernd Schünemann
Werbung für Faltenunterspritzungsmittel
Übungsklausur mit Lösungsskizze im öffentlichen Recht.
Dr. iur. Felix Uhlmann
Forderungseintreibung in Frankreich
Oft sehen sich ausländische Gesellschaften mit der Frage konfrontiert, wie eine Forderung in Frankreich eingetrieben werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten geben.
RA Dr. Marco Itin
Stiftungen - Missbrauchsgefahr verhindern
Der Ständerat ist bei der Beratung der Revision des Stiftungsrechts auf halbem Weg stehen geblieben. Zwar ist das umstrittene Rückübertragungsrecht, das die Auflösung der Stiftung und den Vermögenstransfer an den Stifter erlaubt hätte, eliminiert worden. Die Möglichkeit der nachträglichen Änderung des Stiftungszwecks durch den Stifter wurde aber beibehalten. Der Autor des folgenden Artikels erachtet dies als äusserst bedenklich. In der laufenden Session soll der Nationalrat die Revision beraten.
Dr. Reto Schiltknecht
Urteil mit Fragezeichen
Wegen unerlaubten Anbaus von «Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln» kann nur bestraft werden, wer vorsätzlich oder wenigstens eventualvorsätzlich handelt, wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Markus Felber
Auch veranlasste Kosten
Wird ein Arzt von den Krankenkassen wegen Überarztung belangt, muss er nicht nur die selber übermässig bezogenen Vergütungen zurückerstatten.
Markus Felber
Lockerung in Sicht?
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) will seine sehr zurückhaltende Praxis in der Frage, wann im Sozialversicherungsprozess eine öffentliche Verhandlung durchgeführt werden muss, möglicherweise etwas lockern.
Markus Felber
Nur strafrechtlich unschuldig
Fünf Personen, die in der Affäre um die Exporte der Schweizerischen Käseunion AG verdächtigt worden waren, haben laut Bundesstrafgericht zivilrechtlich grobfahrlässig gehandelt. Die Bundesanwaltschaft (BA) muss vier von ihnen deshalb nur einen Drittel ihrer Verteidigungskosten, beziehungsweise 96´000 Franken, für das 2003 eingestellte Strafverfahren bezahlen. Die Genugtuung wurde auf je 2000 Franken reduziert. Der fünfte Betroffene geht leer aus.
Peter Josi
Italiener bleibt in Haft
Das Bundesgericht in Lausanne hat auf eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz hin einen Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona aufgehoben, laut dem ein von den italienischen Behörden gesuchter Italiener aus der Auslieferungshaft entlassen werden sollte.
Markus Felber
Terrorist oder Freiheitskämpfer?
Der angebliche albanische Terrorist Ridvan Rasiti wird von der Schweiz vorerst nicht an Serbien-Montenegro ausgeliefert. Das Bundesgericht hat seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom vergangenen April gutgeheissen. Laut der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung kann auf Basis der vorhandenen Informationen nicht entschieden werden, ob Rasiti von Serbien-Montenegro tatsächlich aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt wird, wie er geltend gemacht hatte. Das BJ wird weitere Abklärungen treffen und neu entscheiden müssen. Das gleichzeitig gestellte Begehren um Haftentlassung haben die Lausanner Richter abgewiesen.
Peter Josi
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2004 68 / III Nr. 63 - 80)
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 68 / III Nr. 63 - 80 abgedruckt.
Jurius
11. Tätigkeitsbericht des EDSB
Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus, die Übermittlung von Personendaten durch Luftfahrtsgesellschaften an US-Behörden, der Ärztetarif Tarmed, die geplante Einführung sektorieller Personenidentifikatoren sowie die Änderung des Strafgesetzbuches in Zusammenhang mit der Straflosigkeit von Aufnahmen von Telefongesprächen im Geschäftsverkehr beschäftigten den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) im letzten Jahr.
Jurius
Sniper-Software als Strohmann
Im vorliegenden Urteil (15 O 704/02) vom 11. Februar 2003 verneint das Landgericht Berlin die Unlauterkeit einer sog. Sniper-Software. «Denn letztlich ist die Sniper-Software nichts anderes als der für den abwesenden Interessenten im Saal präsente aber weisungsgebundene Strohmann in einer echten Versteigerung, und damit systemimmanent.»
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Juni 04/Juli 04)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 19. Juni 2004 bis und mit 15. Juli 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jurius
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