Jusletter
 
 


Jusletter 7. Juni 2004

Schwerpunkt-Ausgabe: «Fusionsgesetz»

Liebe Leserinnen und Leser

Feiern Sie mit uns die Geburt des Fusionsgesetzes!

In gut drei Wochen, am 1. Juli 2004, tritt das neue Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG) in Kraft. Das Fusionsgesetz ist die bedeutendste Neuerung im schweizerischen Gesellschaftsrecht seit dem neuen Aktienrecht von 1992 und deshalb eine Sonderausgabe des Jusletter allemal wert.

Es existieren schon etliche Beiträge zum Fusionsgesetz. Mehrere Kommentare drängen auf den Markt. Wer sich mit dem Gesetz näher befasst, merkt auch bald weshalb: Das Fusionsgesetz führt neue Rechtsinstitute ein und ist deshalb nicht nur gewöhnungsbedürftig, sondern in manchen Punkten auch auslegungsbedürftig. Einmal mehr gilt der Satz: Gesetzeslektüre hilft bei der Rechtsanwendung, aber sie genügt nicht.

Aus diesem Grund freuen wir uns besonders, dem Fusionsgesetz zur Geburt einen bunten Strauss sowohl einführender als auch auslegender Beiträge überreichen zu dürfen, und sind zusammen mit Ihnen gespannt, wie sich das Baby entwickeln und zur Praxistauglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Gesellschafts- und Vertragsrechts beitragen wird.

Dr. iur. Felix Dasser

Rechtsanwalt, Zürich
Privatdozent für Privatrecht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht sowie Privatrechtsvergleichung an der Universität Zürich
Jusletter - Redaktion «International Arbitration & Litigation»


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410
Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´950

  • Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 398 80 98
  • Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/werbung
  • Archiv aller Jusletter E-Mails: www.weblaw.ch/jusletter/email.asp


  •  Anzeige

    Der neue Basler Kommentar
    Watter/Vogt/Tschäni/Daeniker,
    Fusionsgesetz

    Ihr Lotse durch das neue Fusionsrecht

    Mit diesem neuen Basler Kommentar sind Sie heutigen und zukünftigen Herausforderungen im Transaktionsrecht gewachsen. Umfassend und detailliert gibt er zuverlässig Auskunft auf alle Fragen zum neuen Fusionsgesetz. Ebenfalls berücksichtigt: die neuen Grundlagen zur Erleichterung grenzüberschreitender Transaktionen (Art. 163-164b IPRG) sowie die Darstellung der typischen Steuerfragen zu jeder Transaktionsform.

    Jetzt bestellen: www.weblaw.ch/helbing/bestellung.asp


     Anzeige

    Hans Caspar von der Crone
    Andreas Gersbach
    Franz J. Kessler
    Martin Dietrich
    Katja Berlinger

    Das Fusionsgesetz

    1. Auflage, Zürich 2004, Schulthess Verlag,
    ca. 600 Seiten, CHF 198.--
    (Auslieferung Anfang Juli).

    Bestellen: Per E-Mail an fusg@vondercrone.ch oder ab 08.06.04 auf
    www.schulthess.com/cgi-bin/Schulthess.storefront/DE/product/43355.


    Das Buch erläutert das Fusionsgesetz systematisch aus der Sicht seiner direkten Anwender. Nebst den einzelnen Transaktionsformen werden folgende praktisch relevanten Bereiche ausführlich behandelt: Neue Klagen, grenzüberschreitende Transaktionen, Sanierung, Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Steuern.

    Das Buch ist hervorgegangen aus den Arbeiten der Autoren zu www.fusg.ch, wo sich laufend aktualisierte Texte und weitere Referenzen zum Fusionsgesetz finden.



     Wissenschaftliche Beiträge

    Fusionsgesetz Teil I

    Dieser Beitrag basiert auf einer umfassenden Publikation zum Fusionsgesetz, die der Autor im Internet (www.fusionsgesetz.ch) zum kostenlosen Download anbietet. Die Publikation umfasst im Original ca. 200 Seiten. Dies ist der erste Teil (von zweien) dieser Publikation.

    Ulysses von Salis


    Fusionsgesetz Teil II

    Dieser Beitrag basiert auf einer umfassenden Publikation zum Fusionsgesetz, die der Autor im Internet (www.fusionsgesetz.ch) zum kostenlosen Download anbietet. Die Publikation umfasst im Original ca. 200 Seiten. Dies ist der zweite Teil (von zweien) dieser Publikation.

    Ulysses von Salis


    Die Neuregelung der steuerlichen Folgen von Restrukturierungen

    Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des Steuerrechts, welche mit dem Fusionsgesetz vorgenommen werden, hinsichtlich der Besteuerung der juristischen Personen.

    Dr. Markus Weidmann


    Fusionen von Versicherungsgesellschaften

    Das Fusionsgesetz regelt im Anhang unter anderem eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Nach Art. 9a VAG bedürfen Fusionen von Versicherungseinrichtungen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Bei Fusionen, an denen Versicherungseinrichtungen beteiligt sind, müssen somit neben privatrechtlichen auch aufsichtsrechtliche Voraussetzungen beachtet werden.

    Dr. iur. Hansjürg Appenzeller


    IT-Outsourcing - Was ändert sich mit dem Fusionsgesetz?

    Beim IT-Outsourcing werden zu Beginn oft Vermögens- oder Betriebsteile mit Aktiven und Passiven wie Hardware, Software, zugehörigen Vertragsverhältnissen und oft auch personelle Ressourcen auf einen externen Dienstleistungserbringer ausgelagert. Das Outsourcing kann somit einen Anwendungsfall der im neuen Fusionsgesetz geregelten Vermögensübertragung darstellen. Der Beitrag untersucht, worauf inskünftig bei der vertraglichen Ausgestaltung des IT-Outsourcing zu achten ist und ob die Gesetzesnovelle gar eine Anpassung bestehender Outsourcing-Verträge erfordert.

    lic.iur. et lic.oec.publ. Roland Mathys


    Umstrukturierung von Unternehmen durch Vermögensübertragung

    Am ersten 1. Juli 2004 treten mit dem Fusionsgesetz diverse Neuerungen in Kraft. Die Vermögensübertragung gemäss Artikel 69ff. FusG ist das innovativste Element des neuen Gesetzes. Das neue Rechtsinstitut schliesst eine Lücke des bisherigen Transaktionsrechts.

    Dr. iur. Thomas Aebersold


    Fusionsgesetz: Welches Gericht? Welches Recht?

    Das Fusionsgesetz enthält im Anhang zahlreiche Änderungen anderer Gesetze. Dazu gehören neue Gerichtsstandsbestimmungen sowie kollisionsrechtliche Regelungen. Ein neuer Art. 29a GestG bietet einen einheitlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Fusionsgesetz, wirft allerdings etliche Fragen auf. Das neue Kollisionsrecht bringt der Schweiz eine Vorreiterrolle, aber gerade deshalb bis auf Weiteres wenig praktischen Nutzen.

    PD Dr. iur. Felix Dasser


    Der Übertragungsvertrag nach Art. 70 FusG als Verfügungsvertrag

    Der vorliegende Beitrag soll einen Ansatz zum Verständnis des Übertragungsvertrags nach Art. 70 FusG bieten. Welche Funktion nimmt der Übertragungsvertrag beim Vorgang der Rechtsübertragung wahr: Ist er rein schuldrechtlicher Natur und hält er - eine Verpflichtungslage herstellend - die Parteien bloss zur Rechtsübertragung an, oder aber ist er Teil des Verfügungsgeschäftes? Dieser Frage soll hier nachgegangen werden.

    Christoph Hurni



     Kurzbeiträge

    Die Auswirkungen des Fusionsgesetzes auf das Grundbuch

    Am 1. Juli 2004 wird das Fusionsgesetz in Kraft treten. Es handelt sich dabei um obligationenrechtliche (handelsrechtliche) Vorgänge. Sofern davon Grundstücke betroffen sind, hat dies ebenfalls Auswirkungen auf das Grundbuch. Im vorliegenden Aufsatz wird ausgeführt, welche Ausweise dem Grundbuchamt für die Eigentumsübergänge bei der Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung einzureichen sind.

    Dr. iur. Roland Pfäffli


    Das neue Fusionsgesetz - Erleichterung für Umstrukturierungen

    Am 15. Oktober 2003 wurde das Fusionsgesetz von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Der neue Erlass wird nach den notwendigen Anpassungen der einschlägigen Verordnungen, wie namentlich der Handelsregisterverordnung, auf den 1. Juli 2004 vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Worum geht es? Der Name «Fusionsgesetz» ist ein «understatement», das zu wenig erkennen lässt, was sich alles an Rechtsmaterien dahinter verbirgt.

    Prof. Dr. Jean Nicolas Druey


    Die Fusion

    Während das geltende Obligationenrecht nur wenige Fusionstypen regelt, sind Bundesgericht und Handelsregisterbehörden mit der Zeit liberaler geworden und haben gesetzlich nicht geregelte Fusionen akzeptiert. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (FusG, Fusionsgesetz) am 1. Juli 2004 wird neu der Tatbestand der Fusion gesetzlich umfassend geregelt. Der Beitrag befasst sich mit den Grundzügen der in diesem Gesetz geregelten Fusion.

    Oliviero Soldati / Silvan Senn


    Die Spaltung

    Mit dem neuen Schweizer Gesetz über die Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz), welches am 1. Juli 2004 in Kraft tritt, wird die Reorganisation von Unternehmen in der Schweiz umfassend neu geregelt. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die Spaltung von Unternehmen nach den Regeln des Fusionsgesetzes.

    Dr. iur. Jvo Grundler / Urs Wolf


    Ertrogene Zusatzleistungen

    Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat einen Entscheid des Amts für Zusatzleistungen der Stadt Zürich bestätigt, wonach ein Mann Zusatzleistungen zur Altersrente im Gesamtbetrag von über 71´000 Franken zurückerstatten muss, die er für eine gar nicht mehr in der Schweiz, sondern in Mazedonien lebende Person entgegengenommen hatte.

    Markus Felber


    Strafbarer Nachtrunk

    Wer nach einem Zwischenfall im Strassenverkehr Alkohol konsumiert, obwohl mit der Anordnung einer Blutprobe zu rechnen ist, macht sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter Umständen der Vereitelung einer Blutprobe schuldig.

    Markus Felber


    Verweigerte Blutprobe

    Das Bundesgericht hat einen zweimonatigen Entzug des Führerausweises für einen Motorradlenker bestätigt, der eine Blutprobe mit der Begründung verweigert hatte, er habe erst nach der Ankunft zu Hause Alkohol getrunken und sei daher nicht angetrunken unterwegs gewesen.

    Markus Felber


    Exportierbare Viertelsrente

    Viertelsrenten der Invalidenversicherung müssen im Anwendungsbereich des mit der Europäischen Union abgeschlossenen Freizügigkeitsabkommens auch an Personen ausbezahlt werden, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. Zu diesem Schluss gelangte das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) aufgrund einer einlässlichen Analyse des Abkommens sowie der dazugehörigen Verordnungen und Anhänge. Anspruch auf eine Viertelsrente besteht bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49 Prozent. Liegt ein Härtefall vor, wird statt der Viertelsrente eine halbe Rente ausgerichtet.

    Markus Felber


    Gesetzwidrig, nicht nichtig

    Das Bundesgericht schreitet nicht von Amtes wegen ein, wenn ein Betreibungsamt der Öffentlichkeit eine Steigerung von beweglichen Sachen nur zwei statt der vorgeschriebenen drei Tage im Voraus ankündigt.

    Markus Felber


    Kein Rechtsweg für Fernmeldeanbieter

    Ordnet der vom Bund betriebene Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 2 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs; BÜPF) auf Verlangen einer Strafverfolgungsbehörde eine Telefonüberwachung an, kann das betroffene Fernmeldeunternehmen die Rechtmässigkeit der Überwachung nicht in Frage stellen.

    Markus Felber


    Mehr Fragen als Antworten

    Die schriftliche Begründung des bundesgerichtlichen Urteils, laut dem der Schadenersatzanspruch eines sexuell missbrauchten Kinds wegen Selbstverschuldens gekürzt werden kann (NZZ vom 25. 2. 04), macht den nach der öffentlichen Urteilsberatung vom 24. Februar zum Teil massiv kritisierten Mehrheitsentscheid der I. Zivilabteilung kaum verständlicher. Das Gericht scheint allerdings den Schaden begrenzen zu wollen: Das Urteil soll trotz seiner grossen Tragweite nicht in die amtliche Sammlung der höchstrichterlichen Leitentscheide aufgenommen werden.

    Markus Felber


    Medizin gegen Heisshunger?

    Die Biomed AG in Dübendorf darf ihr Produkt Allsan Zimachrom nicht mehr als hilfreich gegen Heisshunger anpreisen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Unternehmens abgewiesen und einen Entscheid der Zürcher Gesundheitsbehörden bestätigt, die auf Antrag des Bundesamts für Gesundheit ein Inserat der Biomed AG verboten hatten.

    Markus Felber


    Die Stadt Zürich muss den Loorenkopf-Turm befeuern

    Die Stadt Zürich muss den Aussichtsturm Loorenkopf ab dem 31. August dieses Jahres befeuern, wie dies der Präsident der unabhängigen Rekurskommission des Departements Leuenberger (Reko UVEK) im Sinne einer vorsorglichen Massnahme angeordnet hatte (NZZ 14. 4. 04). Das Bundesgericht ist auf eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht eingetreten, weil der Stadt Zürich durch die Befeuerung kein nicht wieder gutzumachender Nachteil entsteht.

    Markus Felber


     Pressemitteilungen

    Revision der Krankenversicherung - Bundesrat verabschiedet erstes Gesetzgebungspaket

    Der Bundesrat hat das erste Paket von vier Vorlagen zur Revision der Krankenversicherung zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Das Parlament soll die voneinander unabhängigen Vorlagen «Strategie und dringliche Punkte», «Vertragsfreiheit», «Prämienverbilligung» und «Kostenbeteiligung» in der Herbstsession beraten, damit sie teilweise bereits auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten können. Zudem hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung beschlossen, mit der das System der Wahlfranchisen liberalisiert werden soll.

    Jurius


    Neuerungen bei Finanzsanktionen des Seco

    Der Bundesrat hat am 18. Mai 2004 mehrere Beschlüsse getroffen, welche Finanzsanktionen betreffen. So wurde der sachliche Geltungsbereich der «Taliban-Verordnung» und der Irak-Verordnung ausgeweitet. Im Weiteren wurde die Sperre von Vermögenswerten gemäss der Irak-Verordnung für Unternehmen und Körperschaften erleichtert. Schliesslich hat der Bundesrat eine neue Verordnung über die Einziehung gesperrter irakischer Vermögenswerte erlassen.

    Jurius


     Gesetzgebung

    Verzeichnis der auf den 1. Juni 2004 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

    Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juni 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

    Jurius



     Anzeige

    Öffentliches Seminar der Treuhand-Kammer - für Steuerrechtler, M+A-Spezialisten, Finanzverantwortliche, Rechtsanwälte, Juristen, Wirtschaftsprüfer und andere Personen, die sich mit Umstrukturierungen und Reorganisationen von Unternehmungen befassen:

    Fusionsgesetz

    19. Oktober 2004 in Zürich

    Das Seminar setzt sich mit dem neuen Kreisschreiben Nr. 5 Umstrukturierungen vom 1. Juni 2004 und insbesondere mit den darin erwähnten Beispielen auseinander (Verfasser nimmt als Referent teil).

    Seminarleitung: Peter Riedweg, dipl. Steuerexperte und Wirtschaftsprüfer, Partner, Homburger Rechtsanwälte, Zürich

    Weitere Informationen und Anmeldetalon:
    www.webtechnology.ch/kalender/detail.asp?ID=336




     Anzeige

    Öffentliches Seminar der Treuhand-Kammer - für Verurkundungspersonen sowie für Leiter von kleineren Unternehmungen, welche eine Umwandlung ins Auge fassen; für Berater, Treuhänder und Revisionsstellen von KMU:

    Aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und deren Konsequenzen für die KMU-Beratung

    4. Nov. 2004 in Bern; 11. Nov. 2004 in Zürich; 18. Nov. 2004 in Basel

    • Fusionsgesetz
    • Transaktionen in der Praxis
    • Revision des GmbH-Rechts

    Weitere Informationen und Anmeldetalon:
    www.webtechnology.ch/kalender/detail.asp?ID=335




     Lawjobs

    Das juristische Karriere-Zentrum von Weblaw und jobpilot:

    www.lawjobs.ch

    Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch

    www.lawjobs.ch



    tool by zynex