Jusletter 17. Mai 2004
Liebe Leserinnen und Leser
Am 8. Februar 2004 wurde in der Schweiz die «Verwahrungsinitiative» von Volk und Ständen angenommen. In der Absicht, «den Schaden möglichst gering zu halten, zu retten, was zu retten ist», beschäftigt sich Prof. Stefan Trechsel in seinem Beitrag mit der Umsetzung des neuen Verfassungstextes ins Strafgesetzbuch («Von der Initiative zum Strafgesetz»). In diesem Zusammenhang sei auch auf die Pressemitteilung des dt. Bundesjustizministeriums hingewiesen, die sich mit der Regelung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzt («Deutscher Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung»).
Dr. iur. Urs Hess-Odoni analysiert in «Die Herrschaftsrechte an Daten» das Wesen von Daten und zeigt Möglichkeiten auf, ihrer rechtlich habhaft zu werden. Ass. iur. Marion Viol und Ref. iur. Franziska Pietzsch berichten vom elften St. Galler Internationalen Kartellrechtsforum IKF (15./16. April 2004).
Ergänzt wird die aktuelle Ausgabe u.a. durch die monatliche Rechtsprechungsübersicht des Schweizerischen Bundes- und Eidg. Versicherungsgerichts.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´950
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Wissenschaftliche Beiträge |
Von der Initiative zum Strafgesetz
Der Autor, ein erklärter Gegner der «Verwahrungsinitiative», befasst sich in diesem Beitrag mit der Umsetzung des neuen Verfassungstexts ins Strafgesetz. Er tut dies in der Absicht, zu einer loyalen Konkretisierung des Anliegens beizutragen, gleichzeitig aber den rechtsstaatlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Er schlägt schliesslich einen Text für die Art. 65b bis 65c StGB vor.
Prof. Dr. Stefan Trechsel
Die Herrschaftsrechte an Daten
Daten spielen im wirtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Leben eine immer wichtigere Rolle. Rechtlich sind sie aber schwierig zu fassen; nach der herrschenden Rechtsauffassung sind sie eindeutig keine Sachen (körperliche Gegenstände). Daher finden grundsätzlich die Regeln des Eigentums (Art. 641 ff. bzw. Art. 713 ZGB) und des Besitzes (Art. 919 ff. ZGB) auf Daten keine Anwendung. Daten können zwar Gegenstand von obligatorischen Verträgen sein; auch dabei ergeben sich aber gewisse Unklarheiten und Probleme. In der sozialen und ökonomischen Wirklichkeit besteht aber das Bedürfnis nach Herrschaftsrechten (dinglichen Rechten) an Daten. Damit stellt sich auch die Frage nach einer allfälligen Anpassung des Sachbegriffs.
Dr. iur. Urs Hess-Odoni
Elftes St. Galler Internationales Kartellrechtsforum IKF vom 15./16.4.2004
Das Elfte St. Galler Internationale Kartellrechtsforum IKF unter Leitung von Prof. Dr. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofs, fand Mitte April und damit zwischen zwei historischen Ereignissen statt, nämlich vor dem 1. Mai 2004, dem Inkrafttreten des modernisierten Europäischen Wettbewerbsrechts, und nach dem 1. April 2004 als «Startschuss» für das reformierte schweizerische Kartellgesetz.
Ass. iur. Marion Viol / Ref. iur. Franziska Pietzsch
Kaum Neues zum Thema Einbürgerungen
Die vom Schwyzer Regierungsrat auf dem Verordnungsweg erlassenen vorläufigen Regelungen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts sind vom Bundesgericht in allen wesentlichen Punkten abgesegnet worden. Beanstandet wird lediglich ein formales Detail ohne praktische Bedeutung. Fundamental Neues zur Problematik der direktdemokratischen Einbürgerungsentscheide war in Lausanne nicht zu vernehmen.
Markus Felber
Vertrauliche Akten im falschen Ordner abgelegt
In dem vor Bundesgericht hängigen Interkonnektions-Streit zwischen der Swisscom und den beiden privaten Fernmeldeanbietern Sunrise sowie MCI WorldCom AG ist offenbar ein Lapsus passiert: Sunrise ist aufgrund eines Versehens in Besitz des vollständigen Entscheids der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) über die Höhe der Interkonnektionspreise gelangt, obwohl dieser nur der Swisscom in vollem Wortlaut zugestellt worden war.
Markus Felber
Rechtshilfe in der Fregatten-Affäre
In der angeblichen Bestechungsaffäre um die Lieferung französischer Fregatten an Taiwan gewährt die Schweiz den Justizbehörden in Frankreich, Liechtenstein und Taiwan Rechtshilfe. Das hat das Bundesgericht entschieden und die gegen die Lüftung des Bankgeheimnisses erhobenen Einwände weitgehend eingewendet. Einzig im Falle Taiwans wird die Aushändigung der Informationen von Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte abhängig gemacht.
Markus Felber
Deutscher Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Das Bundeskabinett hat am 10. März 2004 auf Vorschlag der Bundesjustizministerin den Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Strafgesetzbuch beschlossen.
Jurius
Abnahme von Fingerabdrücken an der Grenze bei illegaler Einreise
Ab dem 1. Juni dieses Jahres dürfen die schweizerischen Grenzstellen von allen Personen, die illegal in die Schweiz einreisen, Fingerabdrücke abnehmen und registrieren. Dies galt bisher nur für Personen ohne gültige Ausweispapiere. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 zwei entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen.
Jurius
Schweiz unterzeichnet das Protokoll Nr. 14 zur EMRK
Die Schweiz hat am 13. Mai 2004 in Strassburg anlässlich der 114. Session des Ministerkomitees des Europarates das Protokoll Nr. 14 zur EMRK über die Änderung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus unterzeichnet.
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (April 04/Mai 04)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 17. April 2004 bis und mit 14. Mai 2004 auf. Neben Dosiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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Juristische Informationen für Exporteure 2004 USA, Polen, Russland, Japan und Spanien
In Zusammenarbeit mit Osec Business Network Switzerland suchen wir Autorinnen und Autoren zur kurzen und prägnanten Aufarbeitung aussenwirtschaftlich und juristisch relevanter Themen für Schweizer und Liechtensteiner Exporteure.
Die Informationen werden mit Angabe des Autors auf der Internet-Plattform der Osec (www.osec.ch) publiziert. Sie erlauben eine Profilierung durch anwendungsorientierte Fachkompetenz.
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In diesem Jahr sind aussenwirtschaftlich relevante Rechtsinformationen zu folgenden Ländern von Interesse: USA, Polen, Russland, Japan, Spanien
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Gerne informiere ich Sie über die weiteren Modalitäten (Qualität, Umfang, Autorenentschädigung etc.). Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Mathias Kummer, Geschäftsführer Weblaw GmbH (mathias.kummer@weblaw.ch 031/398 80 98).
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