Jusletter 3. Mai 2004
Schwerpunkt-Thema: «Erwachsenenschutz»
Liebe Leserinnen und Leser
1999 setzte Arnold Koller erstmals eine Expertenkommission zur Revision des Vormundschaftsrechts ein. Ziel der Revision war und ist es, «das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen zu wahren und zu fördern, gleichzeitig aber auch die erforderliche Unterstützung sicherzustellen und gesellschaftliche Stigmatisierungen zu vermeiden.» (www.ofj.admin.ch/themen/vormund/i-com-d.htm). Seit Inkrafttreten des ZGB am 1.1.1912 wurde das Vormundschaftsrecht nämlich kaum überarbeitet. Eine wichtige Ausnahme bildet das Bundesgesetz über die fürsorgerische Freiheitsentziehung, das am 1.1.1981 in Kraft getreten ist.
Ein ehemaliges Mitglied dieser Expertenkommission, Prof. Dr. Bernhard Schnyder, widmet sich in seinem Aufsatz den diesbezüglichen Vorentwürfen aus dem Jahre 2003. Der Beitrag «Die Entstehung und die Inhalte des neuen Erwachsenenschutzrechts» basiert auf einem Vortrag, den er am 27./28. November 2003 an der Vereinigung Schweizerischer Amtsvormundinnen und Amtsvormunde sowie der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden gehalten hat.
Bundesgerichtspräsident Dr. iur. Heinz Aemisegger und lic. iur. Karin Scherrer analysieren die Praxis des Bundesgerichtes in Bezug auf die fürsorgerische Freiheitsentziehung und die Zwangsmedikation. Grundlage zum Beitrag bildet ein Referat, welches Bundesrichter Aemisegger an der Jahreskonferenz der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie (28. - 30. August 2003) gehalten hat.
Dr. med. Marc Graf, Oberarzt, Forensik, Psychiatrische Universitätsklinik Basel, und Dr. med. Martin Eichhorn thematisieren die «Wechselwirkung von Psychiatrie und Recht» und durchleuchten die rechtlichen Behandlungsgrundlagen bei psychiatrisch unbestrittener Behandlungsbedürftigkeit aus praktischer Sicht («Werden psychiatrische Patienten zunehmend kriminalisiert, um für sie Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen?»).
Anhand der «Entscheide der Psychiatrierekurskommission des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2000» nehmen Dr. med. Martin Eichhorn, Oberarzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel, Dr. Rémy Zimmermann, Dr. Kurt Kräuchi und Prof. Dr. Asmus Finzen eine Lagebeurteilung vor. Sie stellen dabei u.a. die rechtliche Situation betreffend zwangsweise Hospitalisierung und medikamentöse Zwangsbehandlung dar und untersuchen rückblickend die Klinikanträge und Rekursentscheide bei unfreiwilligen Klinikeinweisungen im Jahr 2000 in der Universitätsklinik Basel.
Eine spannende Lektüre wünscht
Nils Güggi
Koordination Jusletter
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Durchsetzung des Wettbewerbsrechts: Schweizerische und europäische Praxis
Dienstag, 8. Juni 2004 - Europainstitut der Uni Basel
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Tagungsleitung: Prof. Dr. Christa Tobler, LL.M., Dr. Christoph Willi, LL.M.
Referenten: Dr. Philipp Zurkinden, LL.M., Georg-Klaus de Bronett, Dr. Olivier Schaller, Silvio Cappellari, Dr. Urs Jaisli, Dr. Patrik Ducrey, Dr. Sven Völcker, LL.P., Rolf Dähler, Dr. Martin Klusmann
Kosten: 400.- Fr. (für Angestellte der Bundesverwaltung wird der Tagungsbeitrag vom Eidgenössischen Personalamt übernommen).
Weitere Informationen: www.europa.unibas.ch/fileadmin/pdf/Einladung1.pdf oder via Tel. 061/317 97 67 oder E-Mail an brigitte.gruber@unibas.ch
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Wissenschaftliche Beiträge |
Die Entstehung und die Inhalte des neuen Erwachsenenschutzrechts
Bei diesem Beitrag handelt es sich um die erweiterte Fassung des Vortrags von Bernhard Schnyder an der Fachtagung «Das neue Erwachsenenschutzrecht - Diskussion des Vorentwurfs der Expertenkommission» der Vereinigung Schweizerischer Amtsvormundinnen und Amtsvormunde sowie der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden vom 27./28. November 2003 im UBS Ausbildungszentrum, Basel.
Prof. Dr. Bernhard Schnyder
Fürsorgerische Freiheitsentziehung und Zwangsmedikation nach der Praxis des Bundesgerichtes
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine fürsorgerische Freiheitsentziehung angeordnet werden kann? Was geschieht, wenn sich der Patient nachdrücklich gegen eine Behandlung wehrt? Vermögen die gesetzlichen Grundlagen im ZGB eine sogenannte Zwangsmedikation zu rechtfertigen? Wie äussert sich das Bundesgericht zu dieser Problematik? Antworten auf diese Fragen gibt der nachfolgende Beitrag. Es handelt sich um einen Vortrag, den Bundesgerichtspräsident Dr. iur. Heinz Aemisegger am Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie (28. - 30. August 2003) zum Thema «Psychiatrie und Recht» in Schaffhausen gehalten hat. Neben einem Überblick über die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtes zur fürsorgerischen Freiheitsentziehung, finden auch die zum Teil in der Lehre geübte Kritik sowie der Entwurf der ZGB-Revision Erwähnung.
Dr. iur. Heinz Aemisegger / lic. iur. Karin Scherrer
Werden psychiatrische Patienten zunehmend kriminalisiert, um für sie Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen?
Die Behandlungsschwellen für die gleiche psychische Krankheit liegen zivilrechtlich und strafrechtlich verschieden hoch. Wie kann der Gefahr ausgewichen werden, dass Menschen in die strafrechtliche «Schiene» kommen, nur damit eine Behandlung möglich wird? Braucht es flexiblere zivilrechtliche Massnahmen, wie zum Beispiel eine obligatorische ambulante Behandlung?
Dr. Marc Graf / Dr. Martin Eichhorn
Entscheide der Psychiatrierekurskommission des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2000
Gibt es Entscheidungsgrundlagen für die gerichtliche Beurteilung der fürsorgerischen Freiheitsentzüge (FFE)? Häufige psychiatrische Spitalaufenthalte in den letzten 2 Jahren sind der stärkste Prädiktor für längere FFE-Fristen. Wieweit unterschiedliche Krankheitskonzepte der beteiligten Personen eine Rolle spielen, müsste mit anderen Untersuchungsmethoden geprüft werden.
Dr. med. Martin Eichhorn / Dr. Rémy Zimmermann / Dr. Kurt Kräuchi / Prof. Dr. Asmus Finzen
Streit um Zaun im Greifensee-Schutzgebiet
Der Eigentümer einer Liegenschaft an der Greifenseestrasse in der Gemeinde Schwerzenbach muss einen ohne Bewilligung erstellten Grenzzaun zurücksetzen. Wie zuvor schon der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat nun auch das Bundesgericht eine Beseitigungsverfügung des Gemeinderats Schwerzenbach bestätigt und die dagegengerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Eigentümers abgewiesen.
Markus Felber
Ein Etappensieg für Swiss Life
Die von Swiss Life beantragten Risikoprämien für Mindestzins und Umwandlungssatz sind laut einem Urteil des Bundesgerichts auch im Bereich des BVG-Obligatoriums nicht systemwidrig. Sofern das Unternehmen in der Vergangenheit keine übermässigen Gewinne in diesem Geschäft gemacht hat, muss das Bundesamt für Privatversicherungen die Zusatzprämien genehmigen.
Markus Felber
Kein Sonntagsfahrverbot in Ausserrhoden
Die Kantone sind nicht befugt, rechtliche Bestimmungen zur Einführung eines Sonntagsfahrverbots zu erlassen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, laut dem der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden die Volksinitiative «Zwölf autofreie Sonntage» zu Recht für ungültig erklärt hat. Die von einem Initianten gegen die Ungültigerklärung eingereichte Stimmrechtsbeschwerde wurde in Lausanne einstimmig abgewiesen.
Markus Felber
Eine Vollbremsung ist kein Unfall
Wer sich bei einer Vollbremsung im Strassenverkehr eine Distorsion der Halswirbelsäule zuzieht, hat laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) rechtlich gesehen keinen Unfall erlitten und kann folglich keine Leistungen der Unfallversicherung beanspruchen. Aus Sicht der Bundesrichter in Luzern ist «das starke und völlig unerwartete Abbremsen bei Autofahrten nicht aussergewöhnlich».
Markus Felber
Kein Beschwerdegang gegen Pressemitteilungen
Pressemitteilungen eines eidgenössischen Untersuchungsrichters können nicht bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona angefochten werden. Das ergibt sich aus dem letzten zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Leitentscheid der Anklagekammer des Bundesgerichts in Lausanne.
Markus Felber
5. IV-Revision: Bundesrat stellt Weichen
Der Bundesrat hat in einer Aussprache die Grundzüge der 5. IV-Revision festgelegt, die im Herbst in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Ziel der Revision ist die Reduktion der Zahl der Neurenten um 10 Prozent und die Reduktion der jährlichen Defizite der IV.
Jurius
Ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Korruption
Der Beitritt der Schweiz zum Strafrechtsübereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption ist in der Vernehmlassung überwiegend befürwortet worden. Der Bundesrat hat am 28. April 2004 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens und Zusatzprotokolls sowie zur Ergänzung des strafrechtlichen Abwehrdispositivs auszuarbeiten.
Jurius
Unterzeichnung des Sicherheitsabkommens der ESA durch die Schweiz
Der Bundesrat hat beschlossen, das Sicherheitsabkommen der ESA (Europäische Weltraumorganisation) zu unterzeichnen. Das Sicherheitsabkommen hat zum Ziel, den Austausch und Schutz von klassifizierten Informationen zwischen der ESA und den Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedstaaten untereinander zu regeln.
Jurius
Infostar ist bald landesweit in Betrieb
Mit dem System «Infostar» wird der Personenstand künftig nur noch elektronisch beurkundet. Das Zivilstandswesen in der Schweiz betritt damit eine neue Ära der Datenerfassung. Der Bundesrat hat am 28. April 2004 das revidierte Zivilgesetzbuch und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.
Jurius
Verzeichnis der auf den 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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