Jusletter 26. April 2004
Liebe Leserinnen und Leser Ass. Prof. Dr. Christa Tobler analysiert in «Die Öffnung des Strommarktes in der Schweiz» die juristische Problematik des Stromdurchleitungsrechts in Bezug auf das Wettbewerbsrecht, die Wirtschaftsfreiheit sowie das Enteignungsrecht nach den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes. «Ein Teilzeitwohnrecht ist eine gute Möglichkeit, mit einem Besitz flexibel an vielen Orten Urlaub zu machen. Um diese Urlaubsform zu nutzen, erwirbt man an einer angeschlossenen Ferienanlage ein Teilzeitwohnrecht. Diese Wohnrechte werden in den unterschiedlichsten Formen angeboten» (http://time-share-boerse.de). Sog. Time-Sharing Programme bringen aber nicht immer nur Vorteile mit sich. Dr.iur. Roland Pfäffli untersucht das «Institut des Teilzeitwohnrechts» unter Einbezug der vorgesehenen Revision des OR und zeigt Lösungsansätze in der Praxis auf. Drei Jurius-Beiträge widmen sich der letztjährigen Telders International Law Moot Court Competition. Im Jahr 2003 gewann das Team der Universität St. Gallen, bestehend aus Karin Oberlin, Lena Papageorgiou, Philipp Frech und Daniel Häusermann (Team Coach: Bernhard Hofstötter), den Wettbewerb. Grundlage bildete ein Fall rund um den Problemkreis der individuellen Verantwortlichkeit von Staatsoberhäuptern für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Neben der mündlichen Darstellung ihrer Argumente vor international renommierten Völkerrechtsexperten musste jedes Team Schriftsätze vorbereiten. Dabei galt es, den Fall aus anwaltlicher Sicht durchzuargumentieren, einmal aus Sicht des Klägers, einmal aus Sicht des Beklagten («The Migdal - Bayarat Dispute»). Mit besten Grüssen Nils Güggi Koordination Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmalige Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 12´091
Anzeige |
Am 15. Mai in Winterthur: Paragraphenball
Herzlich willkommen!
Lebensfreude, festlicher Rahmen und doch ungezwungene Atmosphäre, Pioniergeist einer Hochschule mit neuem juristischem Studienangebot - ein unvergesslicher Abend mit Gelegenheit zu Kontakten und Gesprächen.
Ob Ihre Tanzkünste ausreichen? Keine Sorge! Es besteht keine Tanzpflicht.
|
Anzeige |
Unzufrieden mit Ihrer Anwaltssoftwarelösung?
Dann steigen Sie jetzt um - auf «tim office»
|
Leistungserfassung, Fakturierung, Fristenverwaltung, Dokumentautomation - das alles bietet Ihnen «tim office», die umfassende Softwarelösung für Ihre Anwaltskanzlei aus dem Hause vertec ltd.
|
Für die Pauschale von CHF 800.- migrieren wir Ihre Daten von WinJur, Plato, ALAN oder KeyReports nach «tim office».
Rufen Sie uns an unter 043 444 60 00 und erfahren Sie mehr. Das Angebot gilt nur für kurze Zeit. Weitere Informationen zu «tim office» finden Sie auf www.weblaw.ch/kanzlei/kanzleisoftware.asp oder www.tim.ch.
Selbstverständlich migrieren wir auch weitere Produkte - verlangen Sie eine Offerte.
|
Wissenschaftliche Beiträge |
Die Öffnung des Strommarktes in der Schweiz
Im letzten Sommer anerkannte das schweizerische Bundesgericht erstmals in einem konkreten Fall das Recht eines gebietsfremden Stromlieferungsunternehmens auf Einspeisung des von ihm produzierten Stroms in ein fremdes Stromnetz. Der Entscheid stützt sich auf das Wettbewerbsrecht, scheint aber zugleich anzudeuten, dass dies nicht der einzig denkbare Argumentationsrahmen ist. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die juristische Problematik des Stromdurchleitungsrechts im Lichte des Wettbewerbsrechtes, der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit sowie des Enteignungsrechtes nach den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes.
Ass. Prof. Dr. Christa Tobler
Teilnutzungsrecht an Immobilien/Time-Sharing/Pagameno-Modell
Der Erwerber von Teilnutzungsrechten an Immobilien (Time-Sharing) soll besser vor Missbräuchen geschützt werden. Es wird beabsichtigt, das Obligationenrecht zu ändern. Eine ausführliche Informationspflicht und ein Widerrufsrecht sollen den Käufer vor unüberlegten Vertragsabschlüssen schützen. Zudem zeigt der Autor Lösungsmöglichkeiten für die Ausgestaltung von «Eigentum auf Zeit», wobei auch das neue Modell «Pagameno» berücksichtigt wird.
Dr. iur. Roland Pfäffli
Spitzhammer in ungeschickter Richterhand
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Bauunternehmers wegen Hehlerei bestätigt, der einen gestohlenen hydraulischen Spitzhammer «Rammer S 56» erworben hatte, ohne dabei von der deliktischen Herkunft des Geräts auch nur etwas zu ahnen. Erst geraume Zeit später, nachdem er die Maschine längst hatte auf die Farben seines Unternehmens umspritzen lassen, erfuhr er vom Diebstahl. Vorgeworfen wird ihm einzig, dass er den Spitzhammer danach weiter im Einsatz liess.
Markus Felber
Ein Grenzfall, aber kein Mord
Es bleibt beim Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und bei einer Freiheitsstrafe von acht Jahren Zuchthaus für eine 38-jährige Frau aus Uster, die im Februar 2002 ihren Ehemann vergiften wollte (NZZ 31. 10. 03). Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die eine Verurteilung wegen Mordes verlangt hatte. Aus Sicht der Richter in Lausanne liegt zwar ein Grenzfall vor, doch hat das Zürcher Obergericht die Tat zu Recht nicht als Mord gewertet.
Markus Felber
Kein Markenschutz für Zinnen-Uhrband von Swatch
Das bei der Befestigung am Gehäuse zinnenförmig gestaltete typische Swatch-Uhrenband ist vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum zu Recht nicht als dreidimensionale Marke ins Register eingetragen worden.
Markus Felber
Alter Baustreit in Erlenbach
Die Eigentümer eines 1998 in der Kernzone Dorf der Gemeinde Erlenbach als Ersatz eines alten Ökonomiegebäudes bewilligten Zweifamilienhauses müssen eine unbewilligte Terrasse im Dachbereich beseitigen.
Markus Felber
Zu hohe Gebühren für Abfall aus Villa
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde der Eigentümerin einer Luxusvilla in St. Moritz gutgeheissen, die pro Jahr über 7000 Franken Gebühren für Frischwasser sowie für die Entsorgung von Abwasser und Kehricht bezahlen sollte.
Markus Felber
Der Transport von Vermögenswerten (Zahlungsverkehr)
Die Kontrollstelle hat ihre Praxis zum physischen Transport von Vermögenswerten präzisiert. Der Transport von Bargeld, Edelmetallen oder Inhaberpapieren ist dem Geldwäschereigesetz unterstellt, unabhängig davon, ob der Kunde des Transportunternehmens Absender oder Empfänger der Sendung ist und ohne Berücksichtigung der Verpackungsart, d.h. unversiegelt oder versiegelt, sofern sich das Transportunternehmen nicht ausdrücklich weigert, solche Vermögenswerte zu transportieren.
Jurius
Alterslimiten sind nicht angebracht
Der Bundesrat erachtet Altersschranken für Mitglieder der Exekutive und Legislative als untauglich und verfassungsrechtlich fragwürdig. Dies hält er in seinem am 21. April 2004 verabschiedeten Bericht über Seniorendiskriminierung fest.
Jurius
Massgeschneiderte Rechtsformen für Unternehmen
Unternehmen können in Zukunft ihre Rechtsform optimal ausgestalten und besser an veränderte Bedürfnisse anpassen. Der Bundesrat hat am 21. April 2004 das Fusionsgesetz sowie die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt (Handelsregisterverordnung).
Jurius
Schuldbrief in Zukunft auch in papierloser Form
Die Einführung eines papierlosen Schuldbriefes und weitere Neuerungen sieht die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) vor. Der Bundesrat hat am 21. April 2004 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den rund hundert Artikel umfassenden Vorentwurf bis Ende November 2004 in die Vernehmlassung zu schicken. Es handelt sich um die grösste Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahr 1912.
Jurius
The Migdal - Bayarat Dispute
The case put before the teams of the Telders International Law Moot Court Competition 2003, entitled the Migdal - Bayarat Dispute, combines international legal issues in the fields of immunity, jurisdiction, and state responsibility. The following article contents the case and the clarifications of the case.
Jurius
Migdal´s application vs. Bayarat
The following article contents the memorials at the Telders International Law Moot Court Competition 2003 for the applicant, the Republic of Migdal. The case, entitled the Migdal - Bayarat Dispute, combines international legal issues in the fields of immunity, jurisdiction, and state responsibility. This text was written by the winning team.
Jurius
Bayarat´s defense and counter claim
The following article contents the memorials for the respondent, the Republic of Bayarat. The case, entitled the Migdal - Bayarat Dispute, combines international legal issues in the fields of immunity, jurisdiction, and state responsibility. This text was written by the winning team.
Jurius
Einseitige Kündigungsbedingungen in AGB's unzulässig
Das OLG Koblenz fand mit Urteil (2 U 504/03) vom 30. Okt. 2003 in der Vertragsklausel eines Internetproviders einen Verstoss gegen Treu und Glauben. Dieser hatte sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Vertrag mit Mindestlaufzeit ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit 4-wöchiger Kündigungsfrist ausbedungen. Der Kunde durfte, mit gleicher Frist, nur auf Ende der Mindestlaufzeit kündigen.
Jurius
«Porsche wegen privater Insolvenz abzugeben» - Haftung eines Internet-Portalbetreibers
Das Landgericht Köln hat mit Urteil (28 O 706/02) vom 26. Nov. 2003 entschieden, dass ein Portalbetreiber für den Inhalt von bei ihm abrufbaren Kleinanzeigen haftet. In seinen Geschäftsbedingungen hatte der Betreiber vermerkt, dass jede Anzeige vor der Freischaltung kontrolliert werde. Damit habe sich der Betreiber selber eine Prüf- und Rückfragepflicht auferlegt. In casu lautete die Anzeige: «Porsche wegen privater Insolvenz für nur 29’000 Euro abzugeben». Sie enthielt die Telefonnummer des Fahrzeughalters und wurde unter fremdem Namen aufgegeben. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
Jurius
Anzeige |
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
Aktuelle Fragen des ZivilprozessrechtsMittwoch, 2. Juni 2004 - Kongresshaus Zürich
-
Richterliche Fragerechte- und -pflichten
-
Einflussnahme der Parteien auf den Prozess
-
Das Interesse des Zivilrichters an einem liberalen Novenrecht
-
Sozialer Zivilprozess - ein Grundanliegen der künftigen Schweizerischen Zivilprozessordnung
-
Finanzierung von Zivilprozessen durch Dritte
-
Die Zustellung von Gerichtsurkunden im Wandel von Rechtspraxis und Technologie
-
Die Realvollstreckung in Zivilsachen: Aktuelle Probleme und Rechtsentwicklung
ReferentInnen: Fürsprecher Dominik Gasser; Dr. iur. Myriam A. Gehri; PD Dr. iur. Sabine Kofmel, Fürsprecherin und Notarin; lic. iur. Viktor Rüegg, RA, Notar und Mediator; Prof. Dr. iur. Ivo Schwander; Prof. Dr. iur. Karl Spühler, RA; Dr. iur. Niklaus Wiget, RA
Tagungsleitung: Prof. Dr. iur. Ivo Schwander
Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen: http://www.irp.unisg.ch/org/irp/web.nsf/wwwPub...
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83 irp-ch@unisg.ch www.irp.unisg.ch
|
Anzeige |
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
Aktuelle Probleme im Vormundschafts- und KindesrechtFreitag, 28. Mai 2004 - Kongresshaus, Zürich
-
Zur Neufassung des Haager Minderjährigenschutzabkommens, mit Hinweisen auf das Haager Erwachsenenschutzabkommen
-
Kreative Lösungen bei vormundschaftlichen Massnahmen
-
Verfahrensfragen bei der Anordnung von Massnahmen des Kindes- und des Erwachsenenschutzes
-
Unterhalt und Volljährigkeit
Referierende: Lic. iur. Kurt Affolter, Fürsprecher und Notar; Lic. iur. Albert Guler; Lic. iur. Ernst Langenegger, RA; Prof. Dr. iur. Ivo Schwander; Lic. iur. Urs Vogel, dipl. Sozialarbeiter HFS
Tagungsleitung: Lic. iur. Albert Guler
Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen: http://www.irp.unisg.ch/org/irp/web.nsf/wwwPub...
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83 irp-ch@unisg.ch www.irp.unisg.ch
|
|