Jusletter
 
 


Jusletter 5. April 2004

Liebe Leserinnen und Leser

Otto Kranzbühler (Verteidiger von Karl Dönitz in den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen) liess 1995 im Gespräch mit Reuters Folgendes vernehmen: «Ich hätte die Deutschen damals nicht für geeignet angesehen, über die von Deutschen begangenen Verbrechen dieses Ausmasses unparteiisch zu urteilen. Aber es ist Siegerjustiz daraus geworden, weil konstruierte Verbrechen wie das Führen eines Angriffskrieges verfolgt wurden.» Umso wichtiger erscheint heute die Institutionalisierung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs. Dessen Grundlage ist das sog. Rom-Statut, das erstmals eine Kodifikation des Allgemeinen Teils des Völkerstrafrechts enthält. Christa Pfister befasst sich in der heutigen Ausgabe mit den Gründen für den Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Rom-Statut.

«Bürgschaft und (Fahrnis-)Pfand gehören zu den ältesten rechtlichen Phänomenen überhaupt. Verlieren sich die Ursprünge dieser beiden Typen von Sicherungsgeschäften (Personal- bzw. Realsicherheiten) im Dunkel der Vorgeschichte, ist die Globalzession erst seit wenigen Jahrzehnten ein bedeutungsvolles Phänomen. [..] und erst in den letzten Jahrzehnten ist der «Globalzessions-Kredit» zu einem allgemein verbreiteten Phänomen und zu einem fest etablierten Institut des Kreditwesens geworden.» (Eugen Bucher, Kreditsicherung durch Zession?, in: Probleme der Kreditsicherung, Berner Tage für die jur. Praxis 1981, Bern (Stämpfli) 1982 - www.eugenbucher.ch). Lic.iur. Ursina Hartmann widmet sich heute in Ihrem Beitrag «Globalzession als Sicherungsmittel beim Bankkredit» den Besonderheiten der als Sicherungsmittel für einen Bankkredit dienenden Globalzession.

Dr.iur. Rechtsanwalt Beat M. Barthold analysiert das Instrument «Cash pooling» aus konzern- bzw. aktienrechtlicher Sicht («Cash pooling - eine juristische Pandorabüchse»).

Franz Kummer und RA Mathis Kern präsentieren eine deutsch-französische Übersicht des elektronischen Angebotes an Rechtsdaten von Bund und Kantonen («Présentation et évaluation critique de l´offre existante en matière de données juridiques électroniques de la Confédération et des cantons»).

Der nächste Montag, Ostermontag, ist nicht nur schul- sondern auch jusletterfrei. Die nächste Ausgabe erscheint am 19. April 2004. 

Beste Grüsse und frohe Ostern wünscht

Nils Güggi

Koordination Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
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    Retouchen oder Reformen?

    Die hängigen Gesetzesrevisionen im Bereich Haftung und Versicherung auf dem Prüfstand

    Donnerstag, 22. April 2004, Kongresshaus Zürich

    Referate am Morgen:

    • Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts
    • Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes
    • Grundsätzliches zu den Revisionen

    Nachmittagsprogramm:

    • Parallel geführte Kurzreferate in Thesenform und Diskussionen
      zu den Themen: Haftpflichtrecht, Versicherungsvertragsgesetz

    Referenten:

    Alexander Brunner, Markus Escher, Walter Fellmann, Stephan Fuhrer, Peter Gauch, Helmut Koziol, Markus Müller-Chen, Felix Schöbi, René Schuhmacher, Simonetta Sommaruga, Stephan Weber (Tagungsleitung)

    Veranstalter:

    HAVE, SVV, Schweizerische Gesellschaft für Versicherungsrecht und Schulthess Juristische Medien AG

    Weitere Informationen: www.have.ch/eventfiles/001/Prospekt_HAVE.pdf

    Anmeldung mittels Anmeldetalon an: Redaktion HAVE, Postfach 59, 8193 Eglisau
    Tel. 043 422 55 25 Fax 043 422 55 26 E-Mail: info@have.ch


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    Nachdiplomkurs Juristische Wissensarchitektur

    Neuer Kurs 7. Mai - 19. Juni 2004
    (jeweils Fr/Sa)

    Erweitertes Programm: www.weblaw.ch/schulung/nachdiplomkurs.asp

    1. Entwicklung einer juristischen Suchagentin (z.B. zum Versicherungsrecht, Bankrecht, IT-Recht usw.)
    2. Erarbeitung einer Suchmaschine für Ihre internen Daten: www.weblaw.ch/lawsearch/agenten.asp
    3. Programmierung einer Datenbank zur Verwaltung von eigenen Dateien, bibliographischen Referenzen, Adressen usw.

    zur anschliessenden Nutzung in Kanzleien, Gerichten, Unternehmen, Universitäten und Verwaltung.

    Anmeldeschluss: 14. April 2004 (noch 3 Plätze).

    Weitere Informationen:
    Sarah Montani
    Weblaw GmbH, Laupenstrasse 1, 3008 Bern,
    Tel. 031 398 80 98, montani@weblaw.ch,
    www.weblaw.ch/schulung/wissensarchitektur.asp    


    Kursteilnehmer des letzten NDK

     



     Wissenschaftliche Beiträge

    Gründe für den Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Rom-Statut

    Dieser Beitrag untersucht die Gründe für den Ausschluss strafrechtlicher Verantwortlichkeit, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgebracht werden können. Einleitend werden verschiedene Konzepte solcher Ausschlussgründe erläutert, wobei der «defence»-Begriff des Common Law den entsprechenden Grundsätzen kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen gegenübergestellt wird. Die Analyse der möglichen Ausschlussgründe zeigt, dass die entsprechenden Bestimmungen im Rom-Statut zwar nicht annähernd perfekt sind und kontrovers beurteilt werden können, aber als erste umfassende Kodifikation von Ausschlussgründen strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Völkerstrafrecht eine beachtliche Leistung und einen wichtigen Fortschritt darstellen.

    Christa Pfister


    Präsentation und kritische Würdigung des bestehenden elektronischen Angebotes an Rechtsdaten von Bund und Kantonen / Présentation et évaluation critique de l´offre existante en matière de données juridiques électroniques de la Confédération et des cantons

    Das bestehende elektronische Angebot an Rechtsdaten von Bund und Kantonen (Schweiz) ist einerseits sehr umfangreich, zeichnet sich aber andererseits insbesondere dadurch aus, dass kein einheitlicher Zugang «zum Recht» besteht und sich die eingesetzten Systemlandschaften sehr heterogen präsentieren. Im folgenden Beitrag soll neben einer Bestandesaufnahme und (kritischen) Würdigung auf allfällige Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen werden.

    lic.iur. Franz Kummer / RA Mathis Kern


     Kurzbeiträge

    Globalzession als Sicherungsmittel beim Bankkredit

    Die Globalzession ist ein oft beanspruchtes Instrument für die Sicherstellung von Bankkrediten. Sie bildet immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Konkursverwaltungen und Banken hinsichtlich des Umfangs der abgetretenen Forderungen. Der folgende Artikel soll die Besonderheiten der als Sicherungsmittel für einen Bankkredit dienenden Globalzession aufzeigen und erläutern, worin die unterschiedlichen Haltungen der Konkursverwaltungen und Banken bestehen. Abschliessend wird untersucht, welche Stellung den kreditgewährenden Banken durch die Globalzession eingeräumt wird.

    lic.iur. Ursina Hartmann


    Cash pooling - eine juristische Pandorabüchse

    Zahlreiche Unternehmenskrisen und -pleiten der jüngsten Vergangenheit (z.B. Swissair und Erb-Gruppe) haben es bestätigt: Cash pooling ist mit ein Grund für das Scheitern von Unternehmen, obwohl es als Massnahme zur Verhinderung von Illiquidität propagiert wird. Im übergeordneten Konzerninteresse sollen Liquiditätspotenziale konzernweit ausgeschöpft und die Liquidität gesteuert werden. Der Verwaltungsrat der betroffenen Konzerngesellschaften ist sich der bankähnlichen Tätigkeit jedoch selten bewusst.

    Dr.iur. Rechtsanwalt Beat M. Barthold


    Neues Kleid für den «Berner Kommentar»

    Im Jahr 1909, d.h. vor beinahe hundert Jahren, wurde der «Berner Kommentar» zum schweizerischen Privatrecht gegründet. In diesen Tagen ist ein weiterer Band erschienen, und zwar zum Erbrecht (Ausgleichung) von Professor Dr. Paul Eitel. Das bisherige Erscheinungsbild des «Berner Kommentars» ist für den Juristen bekannt: Grüner Einband aus Leinen mit schwarz/rotem Schutzumschlag. Nun wurde der Einband der Zeit angepasst. Ab sofort erscheint der «Berner Kommentar» im neuen Kleid, und zwar in einem schönen schwarz/roten prägelaminierten Einband (ohne Schutzumschlag), was die Benutzerfreundlichkeit anzudeuten vermag.

    Dr.iur. Roland Pfäffli


    Steueraufschub beim Eigenheimwechsel

    Der im Interesse der Mobilität gewährte Steueraufschub beim Wechsel des Eigenheims muss laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in der ganzen Schweiz einheitlich nach der sogenannten absoluten Methode berechnet werden. Das hat zur Folge, dass es überhaupt keinen Steueraufschub gibt, wenn die in der verkauften Liegenschaft investierten Anlagekosten für die Finanzierung des neuen Eigenheimes ausreichen. Zu beurteilen war in Lausanne der Fall eines Eigenheimbesitzers, der seine Liegenschaft für 1´165´000 Franken verkauft und damit einen Gewinn von 214´300 Franken erzielt hatte. Die neue Wohnung kostete 892´477 Franken und damit weniger als die Anlagekosten des ersten Objekts.

    Markus Felber


    Pistolen und Granaten ins Gefängnis bestellt

    Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für einen Insassen der Strafanstalt Pöschwies bestätigt, der für eine Befreiung von Mitgefangenen Waffen organisieren wollte und dafür vom Zürcher Obergericht wegen versuchter Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater Strafgesetzbuch) zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war.

    Markus Felber


    Ernsthafte Fluchtgefahr wegen drohender Ausweisung

    Muss ein zu einer langjährigen Zuchthausstrafe verurteilter Ausländer ernsthaft damit rechnen, nach der Entlassung von der Fremdenpolizei ausgewiesen zu werden, kann dies laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts als Indiz für erhebliche Fluchtgefahr gewertet werden.

    Markus Felber


    Weko-Jahrespressekonferenz: Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes, Vertikalabreden und Marktmachtmissbrauch

    Zentrales Thema der Jahrespressekonferenz der Wettbewerbskommission (Weko) war das Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes am 1. April 2004. Die Weko geht von einer starken präventiven Wirkung der neuen Bestimmungen aus. Sie blickte zudem mit einem Zwischenbericht zu den Vertikalabreden und einigen Fällen des Missbrauchs von Markmacht auf Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten des vergangenen Jahres zurück.

    Jurius


    Weko eröffnet Vorabklärung gegen die FIFA

    Die G-14 - eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, der 18 Fussballclubs angehören - hat eine Anzeige gegen das Reglement der FIFA betreffend den Status von Spielern und deren Transfers beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eingereicht.

    Jurius


    Revision der Spielbankenverordnung

    Mit der Revision der Spielbankenverordnung wird der Progressionssatz für alle Spielbanken harmonisiert. Restriktionen im Spielangebot, denen Casinos mit einer Konzession B im Vergleich zu den Grand Casinos (Konzession A) unterliegen, werden vermindert. Das EJPD schickt den Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.

    Jurius


     Rechtsprechung

    Blosse Eingangsbestätigung bei Internetbestellung ist keine Annahme

    Im nachfolgend im Volltext wiedergegebenen Urteil (17 C 477/02) des AG Wolfenbüttel vom 14. März 2003 war zu beurteilen, ob bei einer Bestellung über Internet die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Shop-Betreiber schon eine Annahme darstellt.

    Jurius


    «tipp.ag» - Antigua/Barbuda oder Aktiengesellschaft?

    Gemäss dem Urteil (312 0 271/03) des Landgerichts Hamburg vom 2. Sep. 2003 ist die Verwendung der Bezeichnungen «tipp.AG» bzw. «tipp.ag» für eine GmbH im Geschäftsverkehr irreführend und deshalb zu verbieten.

    Jurius


     Gesetzgebung

    Verzeichnis der auf den 1. April 2004 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

    Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

    Jurius



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    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

    Aktuelle Rechtsfragen zu IT-Verträgen

    Dienstag, 11. Mai 2004 - Hotel Inter-Continental, Zürich

    • Beschaffung und Wartung von Hardware
    • Software-Entwicklungsvertrag, SourceCode
    • Softwarelizenzen in der Unternehmenspraxis
    • Software-Wartungsverträge
    • Schnittstellen zwischen IT-Recht und Arbeitsrecht
    • IT-Recht in der EU
    • Projektverträge
    • Outsourcing in der Vertragspraxis
    • Application Service Providing (ASP)

    Referierende: Dr. iur. Markus Berni, LL.M., RA; Dr. iur. Robert G. Briner, RA; Prof. Dr. iur. Thomas Geiser; Dr. iur. András A. Gurovits, RA; Dr. iur. Bernhard Heusler, RA; Prof. Dr. iur. Thomas Hoeren; Dr. iur. Florian S. Jörg, M.C.J., RA; lic. iur. Beat Lehmann, Fürsprecher; Dr. iur. Georg Rauber, RA

    Tagungsleitung: Lic. iur. Oliver Arter, Dr. iur. Florian S. Jörg, M.C.J., RA

    Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen:
    http://www.webtechnology.ch/kalender/uploads/1019.pdf

    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
    Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83
    irp-ch@unisg.ch  www.irp.unisg.ch


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    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

    Aktuelle Rechtsfragen zu Private Banking, Trusts und Stiftungen

    Dienstag, 25. Mai 2004 - Hotel Inter-Continental, Zürich

    Die zweite Tagung unseres Instituts zu Private Banking, Trusts und Stiftungen behandelt folgende Themenschwerpunkte: 

    • Aktuelle Rechtsentwicklungen zu Private Banking und Trusts
    • Aktuelle Entwicklungen im schweizerischen Stiftungsrecht
    • Steuerliche Aspekte des Trusts aus schweizerischer Sicht
    • The Use of Non-U.S. Trusts and Foundations for U.S. Persons
    • Trusts - International Aspects of Taxation
    • Nachlassplanung mittels Trust und Stiftungen
    • Duties of Trustees
    • Trusts und Internationales Privatrecht - Selbstverständliches und Probleme des grenzüberschreitenden Managements
    • Banking und Trusts

    Referierende: lic. iur. Oliver Arter, RA; Walter H. Boss, Fürsprecher, LL.M.; Joseph A. Field, A.B., J.D., Attorney at Law; Ceris Gardner, B.A., Solicitor; Marnin J. Michaels, J.D./M.A., LL.M., Attorney at law; Prof. Dr. iur. Hans Michael Riemer; Prof. Dr. iur. Anton K. Schnyder, LL.M; Dr. iur. Pietro Supino, LL.M., RA; Prof. Dr. iur. Wolfgang Wiegand

    Tagungsleitung: lic. iur. Oliver Arter, RA

    Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen:
    http://www.webtechnology.ch/kalender/uploads/1055.pdf

    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
    Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83
    irp-ch@unisg.ch  www.irp.unisg.ch


     Book's Inn

    Der Online-Bücherladen von Weblaw in Kooperation mit Bücher Balmer

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