Jusletter 29. März 2004
Schwerpunkt-Thema: «Sportrecht»
«Olympische Spiele sind eine wunderbare Gelegenheit, Zwietracht auch unter jenen Nationen zu stiften, die sonst keine Reibungsfläche haben.»
George Bernard Shaw (1856 - 1950)
Geschätzte Leserin Geschätzter Leser
Das olympische Feuer ist entfacht! Dieses Feuer wird nun rund um die Welt getragen und wird den «olympischen Geist» auf allen Kontinenten entflammen. Bis zur feierlichen Eröffnung der Olympischen Spiele in Athen dauert es nur noch 138 Tage.
Aus diesem Anlass sei die heutige Ausgabe von Jusletter dem Sport gewidmet.
Das «Sportrecht» hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenen (wenn auch nicht olympischen, aber doch juristischen) Disziplin gemausert.
Sportliche Wettkämpfe und gerichtliche Verfahren haben sehr viele Gemeinsamkeiten: Beides sind antagonistische Prozesse, der Widerstreit, das Konkurrenzdenken (und zuweilen leider auch die Zwietracht) stehen im Vordergrund, Fairplay sollte die zentrale Rolle spielen und in der Regel stehen faktisch grosse finanzielle Interessen auf dem Spiel. Dies dürfte wohl auch der Grund dafür sein, dass viele Juristen grosse Sportfanatiker sind.
Sport kennt oft keine Grenzen - insbesondere auch keine Landesgrenzen: Die beiden Aufsätze von Dr. Marco Balmelli und lic. iur. Alex Sauber sowie die beiden Urteile («Bosman» und «Basel Magic vs. Unihockey-Verband») befassen sich mit der Problematik der Freizügigkeit von Personen im Spitzensport.
Moderne Alchemisten versuchen, sportliche Leistungen unter Beilhilfe von Arzneien in olympisches Gold zu verwandeln. Zu den gesetzlichen Regelungen der Dopingbekämpfung äussert sich Dr. Matthias Kamber.
Dass die Vermarktung der Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen nicht nur finanziell, sondern auch juristisch äusserst interessant ist, belegt der Beitrag von Dr. Simon Osterwalder.
Indem ich Ihnen einen sportlichen Einstieg in die neue Woche und viel Vergnügen bei der Lektüre wünsche, verbleibe ich
mit besten Grüssen
Dr. iur. Markus Reber
Rechtsanwalt und Notar, Solothurn/Bern Oberassistent am Zivilistischen Seminar der Universität Bern Jusletter - Redaktion Privatrecht
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Wissenschaftliche Beiträge |
Personenfreizügigkeit im Sport
Es steht ausser Diskussion, dass der Sport in Sachen Personenfreizügigkeit keinen Sonderstatus geniesst und diesbezüglich das öffentliche Recht über dem Vereinsrecht steht. Dennoch ist es im Sinne des Sports die Thematik der Ausländerklausel nicht alleine auf rechtliche, sondern auch auf sportliche und wirtschaftliche Standpunkte abzustützen. Die Schweizerische Eishockey Nationalliga hat sich im Gegensatz zu anderen Sportverbänden gegen eine sofortige, vollständige Öffnung gegenüber EU-Ausländern ausgesprochen. Gründe hierzu werden im folgenden Artikel erläutert.
lic.iur. Alex Sauber
Ausländerklauseln im Schweizer Spitzensport aus Athletensicht
Das Inkrafttreten der sektoriellen Verträge zwischen der Schweiz und der EG hat im Schweizer Berufssport zu einschneidenden Änderungen bezüglich der Zulassung von Ausländern zu Wettkämpfen geführt. Der nachfolgende Artikel arbeitet die erstmalig zu dieser Thematik ergangene Schweizer Rechtsprechung auf und setzt sich mit weiteren möglichen Fallkonstellationen auseinander.
Dr.iur. Marco Balmelli
Die Vermarktung von audiovisuellen Übertragungsrechten an Sportveranstaltungen
Was sind audiovisuelle Sportübertragungsrechte aus juristischer Sicht? In welchen Vertragsverhältnissen werden sie gehandelt? Wo stellen sich bei der Vermarktung juristische Fragen? - Das Geschäft mit audiovisuellen Übertragungsrechten an massenattraktiven Sportveranstaltungen kann ohne juristisches Know-how nicht bestritten werden. Dies zeigen einerseits die zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Sportorganisationen und Wettbewerbsbehörden im Zusammenhang mit der Vermarktung von Liga- und Seriensportveranstaltungen, andererseits aber auch die Zusammenbrüche grosser Sportvermarktungsgesellschaften in naher Vergangenheit. Dass auch in der Schweiz ein praktisches Interesse an der Beantwortung der gestellten dogmatischen Fragen besteht, verdeutlicht wohl der Umstand, dass eben dies Zürcher Rechtsantwaltsaspiranten am 1. März 2004 in einer schriftlichen Prüfung aufgegeben wurde.
Dr.iur. Simon Osterwalder
Basel Magic vs. Unihockey-Verband
Nachfolgend wird der Entscheid Nr. S-0395/II/2003 des Appellationshofes des Kantons Bern, II. Zivilkammer, vom 15. November 2003 im Volltext wiedergegeben. Im Entscheid wird ausgeführt, dass eine Bestimmung des Wettspielreglements des Unihockey-Verbands gegen das Diskriminierungsverbot von Art. 2 des Personenfreizügigkeitsabkommens verstösst. Dabei wird u.a. auch auf das Bosman-Urteil Bezug genommen.
Jurius
Bosman-Urteil
Nachstehend wird das Urteil des EUGH im Fall «Bosman» (Rs C-415/93) vom 15. Dez. 1995 im Volltext wiedergegeben. Das Urteil äussert sich zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer, zu den für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, dem Thema Berufsfussballspieler, zu Sportregelungen über den Spielertransfer, nach denen der neue Verein zur Zahlung von Entschädigungen an den bisherigen Verein verpflichtet ist und zur Beschränkung der Anzahl von Spielern mit der Staatsangehörigkeit anderen Mitgliedstaaten, die im Wettkampf aufgestellt werden dürfen.
Jurius
Gesetzliche Regelungen zur Dopingbekämpfung in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2002 ist das mit Artikeln zur Dopingbekämpfung ergänzte BG über die Förderung von Turnen und Sport in Kraft. Hintergrund bei der Ausarbeitung waren die Vorkommnisse an der Tour de France 1998, die den Einfluss des Umfeldes von Sporttreibenden aufdeckte. In der Schweiz wird das Gesetz aber hauptsächlich bei Verstössen durch die Einfuhr von Dopingmitteln angewendet.
Matthias Kamber
Die Krux mit der Schuldendeckungspflicht
Auch Sportvereine können bei schlechter Wirtschaftslage in finanzielle Probleme geraten. In diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit vor allem ein Artikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ins Zentrum des Interesses gerückt: Art. 71. Wer einem Verein angehört, dessen Vermögen zur Deckung der Vereinsschulden nicht mehr ausreicht, hat gut daran getan, sich vorher darüber zu informieren, ob er auch persönlich belangt werden könnte.
Dr. iur. Urs Scherrer
Verantwortung für Schäden und Verletzungen in Sportstadien, die durch Rauchpetarden entstanden sind
Entgegen dem Grundsatz des «Fairplay» und wider jeden Sportsgeist kommt es immer wieder vor, dass fanatische Fans in Fussballstadien mit Rauchpetarden auf sich aufmerksam machen. Leider bleibt es beim Abfeuern nicht bei «Schall und Rauch» - die Folge sind oft schwerwiegende Schäden und Verletzungen. Währenddem unser Nachbarland Frankreich bereits für die Problematik sensibilisiert ist und rechtliche Regelungen getroffen hat, besteht in der Schweiz noch auf etlichen Ebenen Klärungsbedarf. So sind insbesondere die Fragen eines Verbotes und dessen Durchsetzung, der möglichen Sanktionen oder allfälliger Entschädigungen noch offen.
Dominique Bovey
Gutachter übersieht Mängel
Die vom Bundesgericht neuerdings anerkannte sogenannte Vertrauenshaftung kann laut einem neuen Leitentscheid aus Lausanne auch im Falle eines Experten zum Tragen kommen, dessen Gutachten sich als falsch erweist. Er muss nicht nur seinem Auftraggeber gegenüber für Schaden einstehen, sondern unter Umständen auch gegenüber unbeteiligten Dritten, die sich auf seine Expertise verlassen hatten.
Markus Felber
Kein Markenschutz für BahnCard
Die Deutsche Bahn AG kann für ihre BahnCard in der Schweiz für die Bereiche Finanzdienstleistungen sowie Transporte (Klassen 36 und 39) keinen Markenrechtsschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Deutschen Bahn AG abgewiesen und einstimmig einen Entscheid der Rekurskommission für geistiges Eigentum bestätigt. Diese hatte, wie zuvor schon das Institut für geistiges Eigentum, den Eintrag der Marke BahnCard lediglich für Beherbergungsdienstleistungen (Klasse 42) zugelassen.
Markus Felber
Befragung von Ehegatten
Soll eine erleichterte Einbürgerung wegen fehlender tatsächlicher Lebensgemeinschaft widerrufen werden, darf das dafür zuständige Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) den schweizerischen Ehegatten formlos über die näheren Umstände der gescheiterten Ehe befragen.
Markus Felber
Kinder im Scheidungsprozess
Bei der vorsorglichen Regelung von Obhut und Besuchsrecht für die Dauer des Scheidungsverfahrens darf der Richter unter gewissen Voraussetzungen davon absehen, kleinere Kinder persönlich zu befragen. Das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts jedenfalls dann, wenn die Kinder bereits von Fachleuten begutachtet wurden und dem Gericht darüber schriftliche Berichte sowie Videoaufzeichnungen vorliegen.
Markus Felber
Kein Anspruch auf die eigene Verhaftung
Ein Straftäter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, umgehend verhaftet und so von weiteren Delikten abgehalten zu werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das die etwas schräge Argumentation klar zurückweist, die der Anwalt eines in Zürich zu 28 Monaten Gefängnis verurteilten Drogendelinquenten entwickelt hatte.
Markus Felber
Sozialhilfegesetz ist verfassungskonform
Die Regelung im neuen Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, wonach Höhe und Art der Fürsorgeleistungen an Asylbewerber von deren Verhalten im Asylverfahren abhängig gemacht werden, verträgt sich mit der Bundesverfassung.
Markus Felber
EU-Kommission: Abhilfemassnahmen und Geldbusse von 497 Mio. EUR für Microsoft
Nach über fünfjährigen Nachforschungen hat die EU-Kommission am 24. März 2004 eine Entscheidung getroffen, in der sie zu dem Schluss kommt, dass das US-amerikanische Software-Unternehmen Microsoft Corporation wegen Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) bei PC-Betriebssystemen gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstossen hat.
Jurius
Nationalbankgesetz tritt auf den 1. Mai 2004 in Kraft (korrigiert)
Der Bundesrat hat am 24. März 2004 das neue Nationalbankgesetz (NBG) auf den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er das Verordnungsrecht dem neuen NBG angepasst. Bereits am 18. März hat das Direktorium der Nationalbank zudem in einer neuen Nationalbankverordnung Ausführungsbestimmungen zu den Statistikbefugnissen der SNB, den Mindestreservevorschriften sowie der Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen erlassen. Die Totalrevision des NBG war von den Eidg. Räten im Oktober 2003 verabschiedet worden. Das Referendum wurde nicht ergriffen, die Referendumsfrist lief am 22. Januar 2004 ab.
Jurius
Steuerrechner des Bundes
Der Bundesrat will im Abstimmungskampf um das Steuerpaket eine möglichst hohe Transparenz sicherstellen. Das Eidg. Finanzdepartement hat deshalb die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) beauftragt, einen Steuerrechner zu entwickeln. Dieser ist ab sofort auf der ESTV-Website unter www.steuer-rechner.ch abrufbar.
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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
Aktuelle Rechtsfragen zu Sport und Recht
Freitag, 28. Mai 2004 - Hotel Inter-Continental, Zürich
Die zweite Tagung unseres Instituts zu Sport und Recht setzt folgende Schwerpunkte:
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Der Zuschauer im Sport
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Der Trainervertrag
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Sportsponsoringverträge
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Arbeitsverträge von Sportlern
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Sport und Kartellrecht
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Verantwortlichkeit der Organe von Sportvereinen und Sportkapitalgesellschaften sowie Pflichten der Organe im organisierten Sport
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Aktuelle Rechtsentwicklungen in der Dopingbekämpfung
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Grenzen der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport
Referierende: Prof. Dr. iur. Margareta Baddeley; Dr. iur. Marco Del Fabro, RA; Prof. Dr. iur. Lukas Handschin, RA; Prof. Dr. iur. Peter W. Heermann; Dr. iur. Urs Scherrer; lic. iur. Eva Schweizer; Dr. iur. André Wahrenberger, LL.M., RA; lic. iur. Oliver Arter, RA
Tagungsleitung: lic. iur. Oliver Arter, RA
Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen: http://www.webtechnology.ch/kalender/uploads/1058.pdf
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83 irp-ch@unisg.ch www.irp.unisg.ch
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Fusionsgesetz 2004 Bundesgesetz über die Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung
Das neue Fusionsgesetz tritt voraussichtlich am 1. Juli 2004 in Kraft. Der Verband bernischer Notare (VbN) bietet bereits heute die an seiner Weiterbildungstagung vom 10./11. März 2004 abgegebenen kommentierten Musterurkunden nebst Zeitplänen und Ablaufschemen zum Fusionsgesetz an. Diese Muster werden durch die Musterurkundensammlungskommission des VbN noch weiter bearbeitet und bilden sodann auch Bestandteil der Teillieferung vom Dezember 2004.
- Fusion von Gesellschaften
- Spaltung von Gesellschaften
- Umwandlung von Gesellschaften
- Vermögensübertragung
Zusammen mit den 12 Musterurkunden werden zusätzlich folgende Unterlagen der Weiterbildungstagung abgegeben:
- Das Fusionsgesetz - ein Überblick
Dr. iur. Hanspeter Kläy, Fürsprecher / Vorsteher des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister
- Merkblatt betreffend die Änderungen im Grundbuch gemäss Fusionsgesetz
Dr. iur. Roland Pfäffli, Notar / Grundbuchverwalter von Thun
- Das Fusionsgesetz - Gesetzestext
Subskriptionspreis aller Unterlagen bis Ende April 2004: CHF 120.-- (exkl. MWST, inkl. Verpackung und Versand); danach CHF 150.--.
Ausführlichere Informationen: www.weblaw.ch/ads/vbn_fusionsgesetz.pdf
Bestellungen/Anfragen: Sekretariat VbN, Waisenhausplatz 14, Postfach 6509, 3001 Bern info@bernernotar.ch
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