Jusletter 8. März 2004

Liebe Leserinnen und Leser

Dr.iur. Viola Heutger liefert in der heutigen Ausgabe eine Darstellung diverser Reaktionen auf den Aktionsplan der Europäischen Kommission für ein kohärenteres Vertragsrecht und die eingeleiteten Schritte zur Verwirklichung dieses Planes («Kohärenz ein ferner Traum?»).

RA Mark Schweizer, LL.M., widmet seinen Aufsatz dem «Ankereffekt» und gibt Tipps, wie dieser in der Praxis eingesetzt werden kann («Der Einfluss des ersten Angebots auf den Ausgang von (Gerichts-)Verhandlungen»).

RA, Dr.iur. Daniel Hunkeler, LL.M, bespricht BGE 130 III 42. Das Bundesgericht hat mit diesem Urteil eine Praxisänderung in Bezug auf das Recht des Gemeinschuldners auf Einsicht in vernichtbare, aber nicht vernichtete Akten eines erledigten Konkurses vorgenommen. Neu soll dieses Einsichtsrecht nicht mehr durch die Frist zur amtlichen Aufbewahrung beschränkt werden.

Der Beitrag von lic.iur. Sarah Montani und RA Rolf Günter thematisiert die Relevanz des Strategiemanagements und des Einsatzes von Suchtechnologien in Anwaltskanzleien («Der Homo oeconomicus in der Anwaltskanzlei»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter


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     Kurzbeiträge

    Kohärenz ein ferner Traum?

    Vor einem Jahr, am 12. Februar 2003, wurde der Aktionsplan der Europäischen Kommission für ein kohärenteres Vertragsrecht veröffentlicht. Mit diesem Dokument wurde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem verbesserten und vereinheitlichten europäischen Vertragsrecht gemacht. Der Aktionsplan benennt unter anderem die Vorhaben der Europäischen Kommission für die kommenden Jahre. In einem kurzen Streifzug sollen die Reaktionen auf diesen Aktionsplan und die eingeleiteten Schritte zur Verwirklichung dieses Planes dargestellt werden.

    Dr. iur. Viola Heutger


    Der Einfluss des ersten Angebots auf den Ausgang von (Gerichts-)Verhandlungen

    Die psychologische Forschung zu Entscheidungen unter Unsicherheit hat verschiedene sogenannte «Urteilsheuristiken» - d.h. Faustregeln, die komplexe Urteile vereinfachen - identifiziert. Für die Anwendung dieser psychologischen Erkenntnisse auf wirtschaftliche Sachverhalte hat Daniel Kahneman 2002 den Nobelpreis für Wirtschaft erhalten. Der Artikel untersucht den Einfluss des sogenannten Ankereffekts, der Assimilation eines numerischen Urteils an einen vorgegebenen Vergleichsstandard, auf den Ausgang von Verhandlungen und Gerichtsverfahren und erläutert, wie der Ankereffekt strategisch eingesetzt werden kann.

    Mark Schweizer


    Anspruch der Gemeinschuldnerin auf Einsicht in vernichtbare, noch vorhandene Konkursakten?

    Ein Anspruch der Gemeinschuldnerin auf Einsicht in noch vorhandene Konkursakten kann auch nach Ablauf der 10-jährigen Aufbewahrungsdauer bestehen (Änderung der Rechtsprechung).

    Dr. iur. Daniel Hunkeler


    Der Homo oeconomicus in der Anwaltskanzlei

    Der vorliegende Beitrag zeigt die Relevanz des Strategiemanagements und des Einsatzes von Suchtechnologien in Anwaltskanzleien auf.

    Sarah Montani / Rolf Günter


    Spieler ohne Portemonnaie

    Wer an einem ausserhalb einer konzessionierten Spielbank durchgeführten Glücksspiel teilnimmt, macht sich zwar selber nicht strafbar, doch riskiert er laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts, dass sein Geld beschlagnahmt wird.

    Markus Felber


    Freispruch für Sprengmeister

    Das Bundesgericht verlangt Freispruch für einen 59-jährigen Sprengmeister, der von der II. Strafkammer des Zürcher Obergerichts am 22. Februar 2002 wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch Sprengstoffe zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen verurteilt worden war (NZZ 23. 2. 02). Das Ganze geht auf die Sprengung zweier Liegenschaften an der Seestrasse in Horgen am 7. November 1997 zurück, bei der ein etwa 5 Kilogramm schwerer Steinbrocken einen jungen Mann am Bein schwer verletzt hatte. Der Verletzte befand sich gemeinsam mit rund 30 weiteren Personen im abgesperrten Gebiet in einer Entfernung von etwa 60 Metern zum Sprengobjekt auf einem Podest (vgl. NZZ vom 12. 7. 01).

    Markus Felber


    Verdeckte Ermittlung wird gesetzlich geregelt

    Der Einsatz verdeckter Ermittler in der Schweiz wird klar und einheitlich geregelt. Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Das Gesetz gilt für Strafverfahren des Bundes und der Kantone. Die bis zum Inkrafttreten noch notwendigen Vollzugsvorschriften müssen von Bund und Kantonen bis dahin erlassen werden.

    Jurius


    Vorgehen bei den GwG-Revisionen im Übergangsjahr 2004

    Die Kontrollstelle hat ein neues Informationsschreiben veröffentlicht, welches Klarheit schafft, wie die GwG-Revisionsstelle im Übergangsjahr 2004 bei der Prüfung von gewissen neuen oder überarbeiteten Pflichten der direkt unterstellten Finanzintermediäre (DUFI) vorgehen bzw. wie sie diese beurteilen soll.

    Jurius


    Krankenversicherung: Bundesrat stellt Reformplanung vor

    In einer Aussprache hat der Bundesrat die inhaltliche und zeitliche Planung der notwendigen KVG-Reformen festgelegt. Die neue Strategie wurde nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision im Parlament notwendig und stützt sich auch auf die Konsultation aller wichtigen Partner im Gesundheitswesen ab. Der Bundesrat will dem Parlament zwei Reformpakete mit voneinander unabhängigen Teilbotschaften vorlegen, die sehr rasch umgesetzt werden sollen.

    Jurius


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    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

    Mediation in Wirtschaft, Arbeitswelt
    und öffentlichem Bereich

    8. Juni 2004 - 2. Dezember 2005

    Gesamtausbildung:
    9 Module, insgesamt 27 Tage, 214 Stunden, verteilt auf 1,5 Jahre

    Beginn des Ausbildungslehrganges:
    - Basisseminar A: 8. - 12. Juni 2004, Zürich bzw.
    - Basisseminar B: 17. - 21. August 2004, Nottwil LU

    Dozierende:
    Lehrgangsleitung: Thomas Flucher und Otmar Schneider
    Spezialtrainer: Friedrich Glasl, Horst Zillessen
    SupervisorInnen: Ruth Belz, Ljubjana Wüstehube, Markus Murbach
    GastreferentInnen: Ursula König, Francis Jaquenod, Peter Liatowitsch, Thomas Pfisterer, Ivo Schwander

    Ausbildungsorte:
    Seminarhotel Sempachersee (Nottwil) und SWX Swiss Exchange ConventionPoint (Zürich)

    Kosten, ausführliche Broschüre, Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier (PDF).

    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
    Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83
    irp-ch@unisg.ch  www.irp.unisg.ch


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    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

    Haftpflicht- und Versicherungsrecht
    12. / 13. Mai 2004 - 1. Durchführung
    16. / 17. Juni 2004 - 2. Durchführung

    Thema und Adressatenkreis
    Am Seminar soll anhand eines Musterfalles die versicherungsrechtliche Situation des selbständig Erwerbstätigen besprochen werden. Neben theoretischen Überblicken im Plenum soll der Schwerpunkt auf Gruppenarbeiten liegen, wo gemeinsam Lösungen für den Musterfall erarbeitet werden. Es werden vier Gruppen von je sechs Teilnehmenden gebildet.

    Schwerpunktthemen
    - Leistungsumfang von obligatorischen und freiwilligen Versicherungen
    - Bemessung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit
    - Bestimmung des haftpflichtrechtlichen Schadens
    - Anrechnung von Privat- und Sozialversicherungsleistungen an den
    Haftpflichtanspruch

    Seminarleitung
    -
    Dr. iur Volker Pribnow, Rechtsanwalt, Dell'Olivo Frey & Pribnow, Baden
    - lic. iur. Markus Schmid, Rechtsanwalt, Dietrich Greuter Schmid, Basel

    Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen:
    www.irp.unisg.ch/org/irp/web.nsf/wwwPubVeranstaltungenGer

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