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Jusletter 1. März 2004
Liebe Leserinnen und Leser
Dr.iur. Roger M. Cadosch bietet mit seinem Aufsatz «Änderungen im Steuerrecht der EU - Anpassung der Mutter-Tochter-Richtlinie» eine Analyse der aktuellsten Änderung der EU-Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten.
Von der Tagung der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter vom 27./28. November 2003 (Wiederholung 26./27. Februar 2004) dürfen wir Ihnen zwei Beiträge präsentieren:
PD Dr.iur. Felix Schöbi widmet sich in «Zivilrechtliche Aspekte des Internets» zwei Änderungen im OR AT, die im Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES) vorgesehen sind. Die Rede ist von den neuen Art. 14 Absatz 2bis und 59a des OR. Dr.iur. Jacques Bühler, seinerseits stellvertretender Generalsekretär des Schweizerischen Bundesgerichts, orientiert über das Projekt JusLink, welches den Versand elektronischer Meldungen zwischen Parteien oder Anwälten und Gerichten sowie zwischen Gerichten ermöglichen soll («JusLink - der elektronische Rechtsverkehr in der Schweiz»).
Suchmaschinen waren, sind und bleiben auch in Zukunft das zentrale Instrument zur Informationsrecherche im Internet. Wie aber weiss die Maschine, ob ich mit einer Suche nach «jus» Informationen zu Orangenjus oder einem Jus-Studium erhalten möchte? Kann sie es überhaupt wissen oder kann man sie dabei unterstützen? Lesen Sie «Knigge für Computer - Umgangsformen für Maschinen» von lic.iur. Martin Affolter u.a. zu Semantic Web, XML und RSS-Newsfeeds.
Last but not least eine interessante Frage: Kann es eine zivilrechtlich massgebliche Mitverantwortung eines sexuell missbrauchten Kindes geben? Markus Felber nimmt das vom Bundesgericht gefällte Urteil 4C.225/2003 vom 24.2.2004 kritisch unter die Lupe, stellt Fragen und liefert Antworten («Mitverschulden missbrauchter Kinder?» - «Ein Urteil wider gesunden Menschenverstand und Logik).
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´950
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Mobilkommunikation: Geschäftsfelder und rechtliche Herausforderungen
9. März 2004, 13.45 - 18.00 - Hotel Widder, Zürich
Programm:
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Begrüssung Dr. R. Auf der Maur
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Mobile Content und Mobile Applications: Vision und Realität A. Hürlimann; Arthur D. Little
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Fragmentierte Netzwerke im Spannungsfeld von praktischen und rechtlichen Anforderungen Prof. Dr. R. H. Weber, RA
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Digital Rights Management: Die Lösung für Mobile Content? Dr. P. Mosimann, RA; R. Mathys, RA
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M-Billing und M-Payment: Probleme und Lösungsansätze Dr. P. Kübler, RA; Swisscom
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Mobile Commerce im Spannungsfeld regulatorischer Anforderungen Prof. Dr. T. Poledna, RA; L. Marazotta, RA
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Diskussion
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Apéritif
Anmeldungen: www.sf-fs.ch oder info@sf-fs.ch
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«Fusionsgesetz»
Weiterbildungstagung des Verbandes bernischer Notare
Der Verband bernischer Notare organisiert in Bern eine Weiterbildungstagung zum Fusionsgesetz, wobei neben einem Grundsatzreferat von Dr. Hanspeter Kläy, Chef des Eidg. Amtes für das Handelsregister, vor allem die praktischen Urkunden zu den einzelnen Themen (Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung) von praktizierenden Notaren vorgestellt werden.
Für die Tagung vom Donnerstag, 11. März 2004, sind noch einige freie Plätze vorhanden. Anmeldetermin: 4. März 2004.
Das Programm und weitere Informationen zur Tagung finden Sie unter www.weblaw.ch/broschuere/fusg_vbn.pdf
Anmeldung / Administratives: Thomas Hanke, Notar / Fürsprecher, Sekretär Waisenhausplatz 14, POB 6509, 3001 Bern, Telefon 031 311 09 79, Fax 031 311 09 82, E-Mail info@bernernotar.ch
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Wissenschaftliche Beiträge |
Änderungen im Steuerrecht der EU - Anpassung der Mutter-Tochter-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember 2003 die Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Mutter-Tochter-Richtlinie) angepasst. Am 17. Oktober 2003 schlug die Kommission dem Rat auch Anpassungen der ebenfalls am 23. Juli 1990 erlassenen Richtlinie 90/434/EWG des Rates über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen (Fusionsrichtlinie) vor. Die EU ist bestrebt, ihre Mitgliedstaaten als internationale Holdingstandorte zu stärken. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die verabschiedete Revision der Mutter-Tochter-Richtlinie; die Vorschläge zur Anpassung der Fusionsrichtlinie werden hier nicht näher erläutert.
Dr. iur. Roger M. Cadosch
Zivilrechtliche Aspekte des Internets
Schon bald wird der Allgemeine Teil des Obligationenrechts um zwei Bestimmungen ergänzt: Artikel 14 Absatz 2bis OR stellt die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich, und Artikel 59a OR erklärt den Inhaber eines Signaturschlüssels für haftbar, wenn dieser den Missbrauch seines Signaturschlüssels verantworten muss. Im Folgenden wird aufgezeigt, was es mit der elektronischen Signatur auf sich hat. Untersucht wird ferner die Tragweite von Artikel 14 Absatz 2bis OR am Beispiel des Mietrechts. Schliesslich werden die Auswirkungen von Artikel 59a OR erläutert, wobei auch Fragen der Stellvertretung, des Prozessrechts und einer vertraglichen Verteilung des im elektronischen Geschäftsverkehr alltäglichen «Anonymitätsrisikos» beantwortet werden. Quintessenz aller Überlegungen bleibt, dass die neuen Artikel 14 Absatz 2bis und 59a OR erst dann praktische Bedeutung erlangen werden, wenn Zertifizierungsdiensteanbieter ihre bisherige Zurückhaltung aufgeben und sich um eine Anerkennung nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur bemühen.
PD Dr. Felix Schöbi
JusLink - der elektronische Rechtsverkehr in der Schweiz
Der papierlose Prozess steht vor der Tür. Der Schweizerische Anwaltsverband, das Bundesamt für Justiz und das Schweizerische Bundesgericht erarbeiten gemeinsam den gesetzlichen und technischen Rahmen für den elektronischen Rechtsverkehr in der Schweiz. Dieses Projekt steht im Zusammenhang mit den E-government-Projekten des Bundes und ist unter dem Namen JusLink bekannt. Es soll den Versand elektronischer Meldungen zwischen Parteien oder Anwälten und Gerichten sowie zwischen Gerichten ermöglichen.
Dr. iur. Jacques Bühler
Knigge für Computer - Umgangsformen für Maschinen
Entscheide des Bundes- und Versicherungsgerichts, Bestellungen und Kundendaten in grossen Datenbanken der unternehmenseigenen Branchenlösung, Verzeichnisse der Kinovorführungen in der Stadt Bern oder eine CD-Liste auf dem heimischen PC - seitdem Computer eingesetzt werden, Daten zu verarbeiten, sind vielerorts riesige Datenbestände angewachsen. Mit der zunehmenden Zahl von Breitband-Internetanschlüssen und der Verankerung des Arbeitsinstruments Internet als Hilfsmittel zur Informationssuche aller Art verschieben sich solche Daten nach und nach ins Web.
Martin Affolter
Mitverschulden missbrauchter Kinder?
Laut einem Urteil des Bundesgerichts kann einem sexuell missbrauchten Kind ein Selbstverschulden vorgeworfen werden, wenn es sich gegen das Ansinnen des Täters nicht wehrt oder dabei gar Lust empfindet. Zu beurteilen war in Lausanne der Fall eines heute 27-jährigen Mannes, der im Alter von vierzehneinhalb bis sechzehn Jahren von einem mehr als zehn Jahre älteren Scharleiter des Christlichen Vereins Junger Männer sexuell missbraucht worden war. Das Thurgauer Obergericht verurteilte den Täter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr und reduzierte den Anspruch des Opfers auf Schadenersatz und Genugtuung wegen Selbstverschuldens um 70 Prozent. Auch das Bundesgericht hat nun ein Selbstverschulden bejaht, die Reduktion aber auf 25 Prozent begrenzt.
Markus Felber
Tödliche Schüsse auf einen Einbrecher II
Es bleibt bei einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren für den Familienvater, der im April 1999 in der Luzerner Vorortgemeinde Emmen auf zwei flüchtende Einbrecher geschossen und dabei einen der beiden, einen Kroaten, tödlich getroffen hatte.
Markus Felber
Tod eines Häftlings bei der Ausschaffung
Der Tod des palästinensischen Ausschaffungshäftlings Khaled Abuzarifa auf dem Flughafen Zürich im März des Jahres 1999 hat für den verantwortlichen Arzt wohl strafrechtliche, aber keine zivilrechtlichen Konsequenzen (NZZ vom 30. 5. 02). Das Bundesgericht hat den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung bestätigt, der mit einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten geahndet wird. Die vom Zürcher Obergericht gleichzeitig ausgesprochene Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz sowie Genugtuung in Höhe von insgesamt 50´000 Franken an die Mutter und zwei Brüder des Getöteten wurde dagegen aufgehoben.
Markus Felber
Die Fotografie als Sorgenkind des Urheberrechts
Das Bundesgericht gewährt einer von einem Schweizer Fotografen im Jahre 1978 bei einem Open-Air-Konzert in Kalifornien gemachten Aufnahme des Reggae-Sängers Bob Marley urheberrechtlichen Schutz. Gegenteilig hatte das Zürcher Obergericht entschieden und eine Klage abgewiesen, mit der sich der Fotograf gegen die unerlaubte Verwendung seiner Aufnahme für ein Poster zur Wehr setzte.
Markus Felber
Revidiertes Sozialhilfegesetz
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde, welche die Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich gegen die vom Kantonsrat im November 2002 beschlossene Änderung des Sozialhilfegesetzes eingereicht hatte, einstimmig abgewiesen.
Markus Felber
Ruf nach dem Gesetzgeber
Das Bundesgericht hat am 30. Januar dieses Jahres einen Ausländer aus der Ausschaffungshaft entlassen, weil er sich einer Ausschaffung widersetzt und sein Heimatstaat Mali die zwangsweise Ausschaffung nicht duldet. Eine freiwillige Rückreise dagegen könnte jederzeit organisiert werden. Damit ist die rechtsstaatlich problematische Situation entstanden, dass es dem Belieben des illegal eingereisten Ausländers überlassen bleibt, ob er ausgeschafft und bis dahin inhaftiert werden kann oder aus der Haft entlassen werden muss.
Markus Felber
Gigant mit Skalpell
Nach 17 Jahren im Amt hat Ende Februar Bundesrichter Hans Peter Waltet sein Büro im Palais auf Mon Repos geräumt, um sich im Alter von sechzig Jahren einer neuen Herausforderung als Professor an der Universität Bern zu stellen. Für das halbe Ordinariat in Obligationenrecht und Handelsrecht bringt der vom Freisinn und vom Emmental her kommende Walter mit seiner ausgewiesenen methodischen und dogmatischen Sicherheit im Zivilrecht sowie seiner brillanten Rhetorik geradezu ideale Voraussetzungen mit.
Markus Felber
Nach oben offener Tarif
Das Bundesgericht hat eine Gebühr von über 200’000 Franken für verfassungswidrig erklärt, die das Betreibungsamt der Stadt Zürich für die simple Anweisung an eine Bank erhoben hat, gepfändete Gelder dem Gläubiger zu überweisen. Die Gebühr steht im Einklang mit der Gebührenverordnung zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, laut der in solchen Fällen eine Gebühr von 2 Promille des Verwertungserlöses erhoben wird (Art. 30), wenn er über 100 Millionen Franken betrug.
Markus Felber
Steuerbussen sollen mit dem Tod des Steuerpflichtigen hinfällig werden
Erben sollen nicht mehr für Bussen haften, die einem verstorbenen Erblasser bereits auferlegt worden sind oder die ihm noch auferlegt werden könnten für Steuerhinterziehungen, die erst nach seinem Tod entdeckt werden. Dies hat der Bundesrat am 25. Feb. 2003 entschieden, indem er einer von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S) vorgeschlagenen Gesetzesrevision zustimmte.
Jurius
Journal officiel français dématérialisé authentique
Le projet d´ordonnance prise en application de l´article 4 de la loi habilitant le gouvernement à simplifier par ordonnance prévoit que la publication au Journal officiel de la République française des lois et des décrets sera assurée, le même jour, sur support papier et sous forme électronique. La concomitance de ces deux formes de publication conditionnera l´opposabilité des textes vis-à-vis des citoyens.
Jurius
Verzeichnis der auf den 1. März 2004 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jurius
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Retouchen oder Reformen?
Die hängigen Gesetzesrevisionen im Bereich Haftung und Versicherung auf dem Prüfstand
Donnerstag, 22. April 2004, Kongresshaus Zürich
Referate am Morgen:
- Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts
- Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes
- Grundsätzliches zu den Revisionen
Nachmittagsprogramm:
- Parallel geführte Kurzreferate in Thesenform und Diskussionen
zu den Themen: Haftpflichtrecht, Versicherungsvertragsgesetz
Referenten:
Alexander Brunner, Markus Escher, Walter Fellmann, Stephan Fuhrer, Peter Gauch, Helmut Koziol, Markus Müller-Chen, Felix Schöbi, René Schuhmacher, Simonetta Sommaruga, Stephan Weber (Tagungsleitung)
Veranstalter: HAVE, SVV, Schweizerische Gesellschaft für Versicherungsrecht und Schulthess Juristische Medien AG
Weitere Informationen: www.have.ch/eventfiles/001/Prospekt_HAVE.pdf
Anmeldung mittels Anmeldetalon an: Redaktion HAVE, Postfach 59, 8193 Eglisau Tel. 043 422 55 25 Fax 043 422 55 26 E-Mail: info@have.ch
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