Jusletter 16. Februar 2003
«Ladies and gentlemen, we got him. Saddam Hussein was captured Saturday 13 December at about 2030 local, in a cellar in the town of al-Dawr which is about 15 kilometres south of Tikrit.»
Liebe Leserinnen und Leser
Seit Botschafter L. Paul Bremer III, Chef Administrator in Irak, an der Pressekonferenz am 14. Dezember 2003 um 13.13 Uhr der Welt die Gefangennahme von Saddam Hussein verkündet hat, erhitzen sich die Gemüter. Soll er vor ein internationales Gericht gestellt werden? Vor ein amerikanisches? Oder doch vor das von der irakischen Übergangsregierung geschaffene Sondergericht? Mit oder ohne Möglichkeit der Todesstrafe? Prof. Dr. Andreas R. Ziegler und RA Stefan Wehrenberg analysieren diverse Varianten der Gerichtsbarkeit bei Verbrechen gegen das Völkerrecht und liefern eine Übersicht über den Stand der Durchsetzung des Völkerrechts mit Hilfe strafrechtlicher Mittel («Möglichkeiten zur Beurteilung der Kriegsverbrechen des Regimes von Saddam Hussein»).
Prof. Dr. phil.hist. et lic.iur. Stephan Gass widmet sich in «Richterwahlen in Ost- und Ostmitteleuropa» dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit am Beispiel der Wahl- und Ernennungsverfahren in Ungarn, der Slowakei, Rumänien und der Ukraine.
Dr.iur. Daniel Hunkeler bespricht unter dem Titel «Die Verwendung eines Aktivenüberschusses beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung» den Bundesgerichtsentscheid 129 III 559.
Die erstmals am 19. Januar 2004 veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechungsübersicht findet in der heutigen Jusletter-Ausgabe ihre Fortsetzung. Die systematisch gegliederte Urteilsübersicht listet für die Zeitspanne vom 18.1.04 bis zum 14.02.04 alle zur Publikation als BGE vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts und des EVG auf.
Mit freundlichen Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
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Zweite Schweizer Familienrecht§Tage
am 29./30. April 2004 - Technopark, Zürich
Die zweitägige Veranstaltung bietet neben wissenschaftlichen Vorträgen zehn verschiedene Arbeitskreise an. Dort findet die vertiefende Arbeit zu konkreten familienrechtlichen Fragestellungen und der interdisziplinäre Austausch statt.
Auszug aus dem Programm:
Arbeitskreise unter anderem zu den Themen: «Nachehelicher Unterhalt», «Liegenschaften in der güterrechtlichen Auseinandersetzung» und «Komplexe/schwierige Besuchs- und Sorgerechts-Regelungen».
Programm und Anmeldung: www.fampra.ch
Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Zürich, Rämistrasse 74, 8001 Zürich
Kontakt: Telefon 01 634 48 43, Fax 01 634 43 41, E-Mail: lst.buechler@rwi.unizh.ch
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Der Agent für die juristische Recherche - Lawsearch
Mit Hilfe von Lawseach lassen sich mittlerweile über 110 Quellen selektieren und durchsuchen. Über eine Suchmaske und mit einheitlichen Suchregeln:
www.lawsearch.ch
Folgende Datenbanken ergänzen neu den Index von Lawsearch:
- Tribunal Arbitral du Sport (Urteilssammlung)
- International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia
- Tribunal pénal international pour le Rwanda (TPIR)
- Cour internationale de Justice (CIJ)
www.weblaw.ch/lawsearch/erweitert.asp
Ebenfalls neu ist die Kategorie «Anwaltskanzleien».
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Wissenschaftliche Beiträge |
Möglichkeiten zur Beurteilung der Kriegsverbrechen des Regimes von Saddam Hussein
Nach der Gefangennahme des ehemaligen irakischen Diktators Saddam Hussein stellt sich die Frage, was für ein Gericht dessen Verbrechen beurteilen soll. Die Autoren untersuchen verschiedene Beispiele der Gerichtsbarkeit über Verbrechen gegen das Völkerrecht und plädieren für ein internationalisiertes, einheimisches Gericht. Gleichzeitig bietet der Beitrag eine aktuelle Übersicht über den Stand der Durchsetzung des Völkerrechts mit Hilfe strafrechtlicher Mittel gegen verantwortliche Individuen.
Prof. Andreas R. Ziegler / RA Stefan Wehrenberg
Richterwahlen in Ost- und Ostmitteleuropa
Ernennung Wahl und Wiederwahl von Richterinnen und Richtern schaffen Abhängigkeiten zwischen den Kandidaten und dem Wahlorgan. Damit wird der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit tangiert. Auf internationaler Ebene finden sich verschiedene Verlautbarungen zur richterlichen Unabhängigkeit im Allgemeinen und zur Richterernennungen bzw. Richterwahlen im Besonderen. Diese internationalen Grundsätze, die auch von der Schweiz zu beachten sind, haben eine bedeutsame Rolle im rechtsstaatlichen Demokratisierungsprozess in Ostmittel- und Osteuropa gespielt, wie diese vergleichende Darstellung des Wahl- bzw. Ernennungsverfahrens in Ungarn, der Slowakei, in Rumänien und der Ukraine aufzeigt.
Prof. Dr. phil. hist. et lic. iur. Stephan Gass
Die Verwendung eines Aktivenüberschusses beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
Resultiert bei der Liquidation der «abgetretenen» Vermögenswerte bei einem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung ein Aktivenüberschuss und enthält der Nachlassvertrag keine gegenteilige Regelung, ist dieser zur Zahlung von Zinsansprüchen der Gläubiger zu verwenden, die diese ohne den Nachlassvertrag für die auf die Bewilligung der Nachlassstundung folgende Zeit hätten verlangen können.
Dr. iur. Daniel Hunkeler
Sheriff in eigener Sache
Wer von Autolenkern, die ihr Fahrzeug verbotenerweise auf dem Privatparkplatz abstellen, unter Androhung einer Strafanzeige eine Umtriebsentschädigung von 30 Franken verlangt, darf nicht wegen Nötigung bestraft werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, das sich soweit ersichtlich zum ersten Mal mit dieser von den kantonalen Gerichten nicht einheitlich beurteilten Frage befasst hat.
Markus Felber
Beschwerderecht des Anwalts
Werden im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen bei einem Anwalt in der Schweiz Unterlagen über ein von ihm für einen Klienten geführtes Konto beschlagnahmt, kann sich grundsätzlich nur der Anwalt selber gegen die Herausgabe der Unterlagen an einen ausländischen Staat beschweren.
Markus Felber
In Zürich beschlagnahmte Daten bleiben versiegelt
Die im Juni des vergangenen Jahres auf ein Rechtshilfeersuchen aus Italien hin in einer Zürcher Anwaltskanzlei beschlagnahmten Akten und Computerdaten bleiben einstweilen versiegelt. Das Bundesgericht hat ein Entsiegelungsgesuch der Bundesanwaltschaft mit Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis abgewiesen.
Markus Felber
Der Bandencheck als Unfall
Führt im Eishockeyspiel ein Bodycheck an die Bande zu einer Verletzung, liegt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) sozialversicherungsrechtlich ein Unfall vor. Ein solcher setzt voraus, dass der Körperschaden auf einen ungewöhnlichen äusseren Faktor zurückzuführen ist, was die Gerichtspraxis bei Sportverletzungen sehr oft verneint.
Markus Felber
Schliesslich doch verurteilt
Das Bundesgericht hat eine unbedingte Gefängnisstrafe von sechs Wochen für einen Mann bestätigt, der zur Abendzeit in der Nähe eines Schulhauses onaniert hatte und dabei von Jugendlichen im Alter von 15 Jahren beobachtet worden war. Da die Kinder in der Dämmerung lediglich wahrnehmen konnten, dass der Mann im Bereich der Oberschenkel nackt war, hingegen nicht zu sehen vermochten, was er tat, hob das Bundesgericht zunächst zweimal eine Verurteilung wegen vollendeter sexueller Handlungen mit Kindern auf (NZZ vom 21. 5. 03).
Markus Felber
Netzbetreiber mitverantwortlich für unzulässige 0190er-Faxwerbung
Bei unlauterer Faxwerbung mit Verwendung einer 0190er- oder 0900er-Nummer haftet nicht Absender, sondern bei Kenntnis auch der zuständige Netzbetreiber. Das diesbezügliche Urteil (31 O 349/03) des Landgerichts Köln vom 2. Okt. 2003 wird nachstehend wiedergegeben.
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Januar 04/Februar 04)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. Jan. 2003 bis und mit 14. Feb. 2004 auf. Neben Dosiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid wiedergegeben.
Jurius
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Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Intensivseminar: Case Management konkretDienstag 4. Mai 2004 + 5. Mai 2004 Kongresszentrum Fürigen, Fürigen am Bürgerstock Themenschwerpunkte:
- Case Management: Konkretes Vorgehen
- Welche Einflussmöglichkeiten hat CM: Was kann man «machen»/erreichen?
- Rollendefinition/-konflikte
- Menschenbild/Beratungshaltung/Selbstkenntnis
- Widerstand
Seminarleitung:
- lic.oec. H. Schmidt, RA, Rehafirst Netzwerk, Küsnacht
- lic.phil. R. Hartmann, Psychologe FSP, Activita Care Management AG, Uster
- Dr.med. G. Kopp, Psychiater, Leitender Arzt Rehaklinik Bellikon, Bellikon (5. Mai)
- Prof. Dr. R. Schafffhauser, Universität St. Gallen, Direktor IRP-HSG (administrative Leitung)
Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83 irp-ch@unisg.ch www.irp.unisg.ch
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