Jusletter 2. Februar 2004
Liebe Leserinnen Liebe Leser
Wir freuen uns sehr, Ihnen Herrn Prof. Dr.iur. Thomas Locher, Universität Bern, als neuen Jusletter-Redaktor für den Bereich Sozialversicherungsrecht vorstellen zu dürfen.
Thomas Locher hat in den Jahren 1969 bis 2002 als Richter in der bernischen Justiz gearbeitet, die ersten 11 Jahre als Straf- und Zivilrichter, anschliessend während 20 Jahren im Gebiet des Sozialversicherungsrechts. Seit 1986 ist er zudem an der Universität Bern mit der Lehre im Sozialversicherungsrecht beauftragt. Dadurch ist ein intensives und fruchtbares Zusammenwirken zwischen Praxis und Lehre möglich geworden. Seit seinem Rücktritt als Richter im Sommer 2002 ist er vermehrt publizistisch tätig. Sein Hauptwerk, der Grundriss des Sozialversicherungsrechts, ist in der Reihe «Stämpflis juristische Lehrbücher» im Herbst 2003 in vollständig neu bearbeiteter 3. Auflage erschienen (unter Einbezug des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts und des europäischen koordinierenden Sozialrechts). Weitere Informationen finden Sie im Impressum.
Passend zur neuen Redaktion präsentieren wir Ihnen einen Aufsatz von Herrn Bundesrichter Prof. Dr.iur. Ulrich Meyer-Blaser: «Der Rechtsbegriff der Arbeitsunfähigkeit und seine Bedeutung in der Sozialversicherung, namentlich für den Einkommensvergleich in der Invaliditätsbemessung». Es handelt sich dabei um einen Aufsatz, der Ende letzten Jahres in Schmerz und Arbeitsunfähigkeit, René Schaffhauser/ Franz Schlauri (Hrsg.), Schriftenreihe des Institutes für Rechtswissenschaften und Rechtspraxis, Band 23, St. Gallen 2003, publiziert wurde.
Dr.iur. Roland Hürlimann, LL.M., und Dr.iur. Thomas Siegenthaler, M. Jur., unternehmen den Versuch, die im WWW seit dem 1.1.2000 abrufbaren Urteile zum Werkvertragsrecht zu sichten und diese - unter Bezugnahme auf die in der «Amtlichen Sammlung» veröffentlichten Entscheide - thematisch einzuordnen («Das Werkvertragsrecht in den «unpublizierten» Entscheiden des Bundesgerichts (2000 - 2003)»).
Von lic.iur. Sarah Montani veröffentlichen wir unter dem Titel «Architecture du savoir juridique» einen Beitrag zur juristischen Wissensarchitektur. Die deutschsprachige Ausgabe diese Beitrages wurde in Jusletter 1. Dezember 2003 veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüssen
Franz Kummer
Mit-Herausgeber Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´950
Anzeige |
Best practice für Verwaltungsräte
Droht eine Krise? Woran erkennen Sie es? Wie erstellen Sie den optimalen Finanzrapport? Welchen gesetzlichen Pflichten unterliegt der Verwaltungsrat? Wie kann er sich versichern? Wie arbeiten Sie am besten mit der Revision zusammen? Wie sollten Sie intern und extern kommunizieren?
Um was auch immer es geht - der neue Praxisleitfaden für Aufsichts- und Verwaltungsräte aus dem WEKA Verlag baut Ihr Know-how systematisch aus und gibt Ihnen praktische Umsetzungshilfen mit vielfältigen Arbeitshilfen - auf Papier und elektronisch. Zahlreiche Checklisten, Musterstatuten und andere Hilfsmittel rund um die Tätigkeit des Verwaltungsrates machen diesen Praxisleitfaden zu einem Instrument, das Sie noch sicherer auf Erfolgskurs bringt.
Online-Bestellung mit 20-tägigem Rückgaberecht: www.weka.ch/de/shop/products/recht/verwaltungsrat.html
|
Anzeige |
Archiv «Produkt der Woche»
Besuchen Sie unser Archiv «Produkt der Woche» unter www.weblaw.ch/archiv. Die schon einmal beworbenen Werke und Produkte können noch immer online bestellt werden.
Sind Sie interessiert, Ihr «Produkt der Stunde» einem grossen Juristen-Publikum zu präsentieren?
Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. mathias.kummer@weblaw.ch
|
Wissenschaftliche Beiträge |
Der Rechtsbegriff der Arbeitsunfähigkeit und seine Bedeutung in der Sozialversicherung, namentlich für den Einkommensvergleich in der Invaliditätsbemessung
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit nach Art. 6 ATSG stimmt weitestgehend mit dem bisherigen Recht überein. Die von der Rechtsprechung formulierten Grundsätze behalten ihre Gültigkeit. Im Zentrum stehen die materiell- und beweisrechtlichen Anforderungen, welche bei der Prüfung der Arbeitsunfähigkeit von Schmerzpatienten und -patientinnen zu beachten sind.
Prof. Dr. iur. Ulrich Meyer-Blaser
Das Werkvertragsrecht in den «unpublizierten» Entscheiden des Bundesgerichts (2000 - 2003)
Die nur im Internet zugänglichen, «unpublizierten» Bundesgerichtsentscheide finden in allen Rechtsgebieten immer stärkere Beachtung. Für die Werkvertragspraxis sind sie insbesondere deshalb von Interesse, weil daraus verstärkt sichtbar wird, wie das Werkvertragsrecht vom Bundesgericht in der Praxis angewandt wird - namentlich in Bezug auf die Auslegung bestimmter Vertragsklauseln. Daneben finden sich in den «unpublizierten» Entscheiden auch einige bemerkenswerte höchstrichterliche Aussagen zu Rechtsfragen.
Dr. iur. Roland Hürlimann / Dr. iur. Thomas Siegenthaler
Architecture du savoir juridique
Le savoir est une ressource centrale tant dans le processus législatif que dans l´application du droit, le conseil juridique ou la doctrine. Dans le monde des juristes, ce capital intellectuel n´est cependant pas (encore) apprécié à sa juste valeur et l´on se repose par trop sur la spécialisation individuelle. Les conséquences négatives d´une spécialisation extrême des différents collaborateurs (partenaires, employés, etc.) ne sont pas négligeables. La gestion du savoir juridique compte parmi les solutions possibles.
Sarah Montani
Konkubinatspaar mit Kind unter einem Dach
Lebt ein Paar mit einem gemeinsamen Kind zusammen, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts von einem stabilen Konkubinatsverhältnis ausgegangen werden, und zwar unabhängig davon, wie lange die Lebensgemeinschaft schon besteht. Das hat zur Folge, dass Mutter und Kind in solcher Situation keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn der Partner und Vater für den Lebensunterhalt aufzukommen vermag.
Markus Felber
Schmuck im gestohlenen Koffer
Wer auf einer Pauschalreise wertvollen Schmuck und teure Kleider im Koffer mitführt und dem Reiseveranstalter davon nichts sagt, muss sich eine massive Reduktion des Schadenersatzes gefallen lassen, wenn das Gepäckstück gestohlen wird. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, laut dem das Ausmass der Haftung des Reiseveranstalters in solchen Fällen wegen groben Selbstverschuldens auf den üblichen Wert eines Koffers reduziert werden kann.
Markus Felber
Formaljuristische Hintertür?
Im alten Streit zwischen der Swisscom und den beiden privaten Fernmeldeanbietern Sunrise sowie MCI WorldCom AG um die Höhe der seit 2000 verrechneten Interkonnektionspreise im Sprachverkehr (vgl. NZZ vom 8. 11. 03) hat das Bundesgericht das Verfahren zunächst auf eine formalrechtliche Frage beschränkt. Dabei geht es darum, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ihren Entscheid über die Höhe der Preise nur der Swisscom in vollem Wortlaut zugestellt hatte.
Markus Felber
«JohnsonDiversey Schweiz»
Der Reinigungsmittelproduzent JohnsonDiversey Europe BV, Utrecht, darf seine Zweigniederlassung in Münchwilen nicht als «JohnsonDiversey Schweiz» ins Handelsregister eintragen. Einen entsprechenden Entscheid des Eidgenössischen Handelsregisteramts hat das Bundesgericht mit der Begründung bestätigt, eine solche Bezeichnung könnte das Schweizer Publikum über die Rechtsnatur der eingetragenen Firma täuschen.
Markus Felber
Berner Zeitung darf bei 20 Minuten nicht einsteigen
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 19. Januar 2004 den Einstieg der Berner Zeitung AG bei der 20 Minuten (Schweiz) AG untersagt. Den Einstieg der Espace Media Groupe bei der Bund Verlag AG genehmigte sie unter der Bedingung, dass das Radio BE1 an einen von Espace unabhängigen Dritten übertragen wird.
Jurius
Bessere Information beim Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien
Erwerber von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien sollen insbesondere durch eine Informationspflicht und ein Widerrufsrecht besser vor Missbräuchen geschützt werden. Dies sieht der Vorentwurf einer Revision des Obligationenrechts vor, den das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung schickt.
Jurius
«Entsiegelung» im deutschen Fernabsatzrecht nur bei Bruch einer Urheberrechtssperre
Das deutsche Fernabsatzrecht sieht eine Ausnahme vom Widerrufsrecht für Softwarelieferungen vor, wenn der gelieferte Datenträger vom Konsumenten bereits entsiegelt worden ist. Im nachfolgend wiedergegebenen Urteil (2/1 S 20/02) vom 18. Dez. 2002 verneinte das Gericht u.a., dass allein durch Eingabe des sog. BIOS-Passwortes der Datenträger entsiegelt sei. «Nach Auffassung der Kammer kann, soweit der Begriff auf Software angewandt werden soll, mit einer «Entsiegelung» nur gemeint sein, dass die Benutzung einer auf einem Datenträger gelieferten Software erfolgt, nachdem eine erkennbar zur Wahrung eines Urheberrechts geschaffene Sperre überwunden wurde, etwa indem eine verschlossene und äusserlich durch die Aufschrift damit erkennbar «versiegelte» Hülle um eine CD-ROM geöffnet oder im Menü einer Software das Zustandekommen einer Lizenzvereinbarung zu den Bedingungen des Herstellers der Software bestätigt wird.»
Jurius
Anzeige |
Le code civil français dans le droit européen (Genève, 26-28 février 2004)
A l´occasion du bicentenaire du «Code Napoléon» (1804-2004), les facultés de droit des Université de Genève et de Neuchâtel organisent conjointement un colloque international sur la codification. Le colloque aura lieu dans les locaux de la faculté de droit de Genève du jeudi 26 au samedi 28 février 2004.
Les participants évoqueront les bases historiques et dogmatiques, les concrétisations, mais aussi l´actualité et l´intérêt du concept de code, notamment à l´heure de l´harmonisation du droit privé en Europe. Une attention particulière sera portée à la place du code civil français dans le droit européen et aux influences réciproques du code civil et des autres codes civils européens (renseignements et inscriptions : www.unige.ch/droit/evenements/codification).
|
|