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Jusletter 19. Januar 2004
Liebe Leserinnen und Leser
Mit BGE 129 III 626 hat das Bundesgericht am 30. Juli 2003 zum ersten Mal einen Entscheid zur Frage der Vollstreckbarerklärung einer englischen «Freezing Order» nach LugÜ gefällt. Wegen der Bedeutung des Entscheides ist die Redaktion der Meinung, dass eine Diskussion entstehen sollte. Dies wird mit der Publikation zweier separater Besprechungen angestrebt:
- Dr.iur. Martin Bernet, «Die Vollstreckbarerklärung englischer Freezing Orders in der Schweiz»
- PD Dr.iur. Felix Dasser, «Englische Freezing Injunction vor dem schweizerischen Vollstreckungsrichter»
Prof. Dr.rer.publ. Peter Nobel geht der Frage nach, welche Rolle der Eidgenössischen Bankenkommission neu als Finanzmarktaufsichtsbehörde zukommen wird («Unausgegorenes Finanzmarktaufsichtsgesetz»).
Zina Abdulla, Attorney-at-law (Geneva Bar), LL.M., widmet sich in ihrer Besprechung (BGE 129 III 535) v.a. dem Thema der Expertengutachten («Expert determination: a certain future»).
Die jeweils zu Beginn des Monats in Jusletter publizierte Übersicht zur Gesetzgebung ("Verzeichnis der auf den 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes") stösst auf reges Interesse. Mit dem heutigen Jusletter starten wir eine höchstrichterliche Rechtsprechungsübersicht. Die erste Ausgabe führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 1. Dez. 2003 bis und mit 17. Jan. 2004 auf. Die Urteilsübersicht ist systematisch gegliedert. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid wiedergegeben. Die Übersicht wird in Zukunft regelmässig Mitte Monat veröffentlicht und beinhaltet die zur Publikation vorgesehenen Urteile der vergangenen 30 Tage.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´950
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Digital Rights Management:
Nutzen oder Schaden für die Kulturwirtschaft?
21. Januar 2004, 13.30 - 18.00 (Technopark Zürich)
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Begrüssung / Einleitung: Prof. Dr. RETO M. HILTY, Universität Zürich / München
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Stand der Technik betreffend Schutzmassnahmen lic. rer. pol./MBS MARC FETSCHERIN, Universität Bern
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Rechtlicher Schutz von DRM: ausgewählte Länder Dr. PHILIPPE GILLIÉRON, Rechtsanwalt, Lausanne
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Nutzerrechte: Zugangsrechte und Eigengebrauch JACQUELINE SCHWERZMANN, Zürich
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DRM: Ende der kollektiven Vergütung? Dr. ALEXANDER PEUKERT, Max-Planck-Institut, München
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Meinungen der Interessenvertreter Filmproduzenten: Dr. WILLI EGLOFF, Präsident Swiss Film Producers’ Association; Bern Verleger: WERNER STOCKER, Vorsitzender Geschäftsleitung Schulthess Juristische Medien AG, Zürich Tonträgerhersteller: WILLY VITEKA, Präsident Association of Swiss Music Producers, Wangen ZH Verwertungsgesellschaften: ALFRED MEYER, Generaldirektor SUISA, Zürich Urheber: GEORG RADANOWICZ, Filmautor, Vizepräsident suissimage, Aathal Open Source: Dr. MIKE J. WIDMER, Präsident Openlaw, Zürich
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Diskussion
Anmeldung: www.sf-fs.ch und info@sf-fs.ch
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Software und Daten in der Insolvenz
27. Januar 2004, 17.30 - 19.30
Hotel Widder, Zürich (Eingang Widdersaal Augustinergasse)
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Begrüssung: Dr. MATHIS BERGER, Rechtsanwalt, Zürich
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Softwareverträge und -lizenzen in der Insolvenz, Was geschieht mit Software und Softwarelizenzen, wenn der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer insolvent wird? Was kann vorgekehrt werden? DR. MARK A. REUTTER, Rechtsanwalt, Zürich
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Daten in der Insolvenz, Wie sind Daten in Insolvenzfällen zu behandeln? Können Sie z.B. verwertet werden? PHILIPP POSSA, Transliq AG, Bern
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Diskussion mit den Referenten: Stellen Sie den Referenten Ihre Fragen aus der Praxis!
Anmeldungen: www.sf-fs.ch oder info@sf-fs.ch
ICT: Rechtspraxis wird unterstützt durch:
Hewlett-Packard - Swisscom - Arthur D Little
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Wissenschaftliche Beiträge |
Englische Freezing Injunction vor dem schweizerischen Vollstreckungsrichter
Das Bundesgericht bestätigt in einem wegweisenden Entscheid die grundsätzliche Vollstreckbarkeit der englischen Freezing Injunction («Mareva Injunction»). Offen gelassen wird, ob die Vollstreckbarerklärung mit einer Strafandrohung nach Art. 292 StGB im Sinne von Art. 39 Abs. 2 LugÜ verbunden werden kann.
Darüber hinaus enthält der Entscheid wesentliche Ausführungen zur Anwendbarkeit und Auslegung des Lugano Übereinkommens, die von allgemeiner Bedeutung sind, insb.: Vollstreckbarkeit von ex-parte-Verfügungen unter gewissen Voraussetzungen; Vollstreckung von Urteilen gegen Beklagte mit Wohnsitz ausserhalb des Lugano-Raumes ohne Rücksicht auf Zuständigkeitsvorschriften des LugÜ und damit ohne Berücksichtigung der van-Uden-Rechtsprechung des EuGH.
PD Dr. iur. Felix Dasser
Die Vollstreckbarerklärung englischer Freezing Orders in der Schweiz
In einem kürzlich publizierten Entscheid vom 30. Juli 2003 (BGE 129 III 626) hatte sich das Bundesgericht das erste Mal mit der Frage der Vollstreckbarerklärung einer englischen Freezing Order nach LugÜ zu befassen. Es bestätigte in dem Entscheid seine grundsätzlich anerkennungsfreundliche Haltung in einem sehr komplexen Fall, der Bezüge zur Türkei, zu den Vereinigten Staaten und zu England aufwies. Das Bundesgericht hatte sich mit schwierigen Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung des rechtlichen Gehörs in England und der Relevanz der Rechtsprechung des EuGH in den Fällen van Uden und Mietz auseinander zusetzen. Der Beitrag unterzieht die Erwägungen des Bundesgerichts einer kritischen Analyse, stellt den Fall in den Zusammenhang der in den USA und England ergangenen Entscheidungen und stellt die Frage nach der praktischen Relevanz der grenzüberschreitenden Vollstreckung englischer Freezing Orders.
Dr. Martin Bernet
Unausgegorenes Finanzmarktaufsichtsgesetz
Das Finanzmarktaufsichtsgesetz will Organisation und Instrumente der Finanzmarktaufsicht neu regeln. Das Ziel, das Ansehen des Finanzplatzes zu wahren und seine Stabilität zu gewährleisten, schafft Abgrenzungsprobleme. Kernfrage ist, ob die Eidgenössische Bankenkommission neu als Finanzmarktaufsichtsbehörde ihre Verfügungskompetenzen verlieren und als "Kühlerfigur" die Rolle eines Aufsichtsrats spielen soll.
Prof. Dr. rer. publ. Peter Nobel
Expert determination: a certain future
Resorting to expert determination is increasingly frequent in practice. The present decision of the Swiss Federal Tribunal echoes and emphasizes certain aspects of its case law on the matter, which remains topical.
Zina Abdulla
Markenschutz für «Montessori»
«Montessori» ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in der Schweiz kein Freizeichen, sondern eine rechtlich geschützte Marke für Dienstleistungen unter anderem in den Bereichen Erziehung und Ausbildung. Der Begriff geht auf die im Jahre 1952 verstorbene italienische Ärztin Maria Montessori zurück, deren Ideen namentlich für das Kindergartenwesen noch immer aktuell sind.
Markus Felber
Vermögensverwaltung oder Wertpapierhandel?
Ob schlichte Verwaltung privaten Vermögens oder ein steuerlich relevanter gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt, will das Bundesgericht weiterhin aufgrund seiner bisherigen Rechtsprechung in Würdigung sämtlicher konkreter Umstände des Einzelfalls beurteilt wissen. Damit wird der Bundessteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich widersprochen, die in Lausanne die Auffassung vertreten hatte, die zum alten Bundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer entwickelte Praxis dürfe nicht einfach auf die neue gesetzliche Regelung übertragen werden.
Markus Felber
Flugzeuge, die in der Schweiz Landeverbot haben
Durch Medien sind in den letzten Tagen Informationen publik geworden über angeblich in der Schweiz mit einem Landeverbot belegte ausländische Fluggesellschaften. Auslöser für ein solches Landeverbot waren von BAZL-Inspektoren durchgeführte Stichprobenkontrollen an Flugzeugen auf Schweizer Flughäfen. Die Schweiz beteiligt sich seit dem Jahr 2000 systematisch an dem entsprechenden Programm der Europäischen Zivilluftfahrtskonferenz (ECAC).
Jurius
Die Unterstellung der Organe von Sitzgesellschaften unter das Geldwäschereigesetz (GwG)
Die Kontrollstelle hatte im Januar 2002 den Grundsatzentscheid gefällt, die schweizerischen Organe von Sitzgesellschaften dem GwG zu unterstellen. Im Laufe des Jahres 2002 hatte die Kontrollstelle verschiedene Detailfragen in Bezug auf diesen Grundsatzentscheid zu klären. Einige dieser Detailprobleme wurden im Jahresbericht 2002 der Kontrollstelle abgehandelt. Seit dem Redaktionsschluss für den Jahresbericht 2002 haben sich neue Fragen zur Unterstellung der Organe von Sitzgesellschaften gestellt. Die vorliegende Publikation soll einen konsolidierten Überblick zur aktuellen Praxis der Kontrollstelle im Bereich der Sitzgesellschaften geben.
Jurius
Anforderungen bezüglich der Identifikation der Vertragspartei und der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person durch eine Investmentgesellschaft
Durch eine Veröffentlichung vom 19. Dezember 2003 hat die Kontrollstelle ihre Praxis betreffend Investmentgesellschaften hinsichtlich des Geldwäschereigesetzes präzisiert und festgelegt, dass diese als Finanzintermediäre gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG zu qualifizieren und daher dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind.
Jurius
Aufbewahrungspflicht von Kopien der Kundendokumentation durch den Finanzintermediär bei Mandatsübertragung auf einen anderen Finanzintermediär
Falls ein Finanzintermediär (nachfolgend: Übertragender), welcher Mitglied einer SRO ist oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügt, ein dem Geldwäschereigesetz unterstelltes Mandat einem anderen bewilligten bzw. angeschlossenen Finanzintermediär (nachfolgend: neuer Finanzintermediär) überträgt, stellt sich die Frage, ob er die im Laufe der Kundenbeziehung gemäss Artikel 7 GwG erstellten und aufbewahrten Dokumente dem neuen Finanzintermediär übergeben kann, ohne selber Kopien aufzubewahren.
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Dezember 03/Januar 04)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 1. Dez. 2003 bis und mit 17. Jan. 2004 auf. Die Urteilsübersicht ist systematisch gegliedert. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid wiedergegeben.
Jurius
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Unternehmensbewertung und Steuern für KMU
Ein Buch von Michael Leysinger mit Vorwort von Prof. Dr. oec. HSG Max Boemle
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Kleine und mittelgrosse Unternehmen zählen zweifellos zum treibenden Faktor unserer Wirtschaft. Für diese Unternehmen nimmt die Unternehmensbewertung als die Ermittlung potentieller Preise für ganze Unternehmen immer mehr an Bedeutung zu. Dabei spielen naturgemäss die Steuern eine wichtige Rolle.
Dieses Buch gibt einen Einblick, wie für ein Unternehmen ein realistischer Marktpreis bestimmt werden kann.
Michael Leysinger hat aufgrund seiner über dreissigjährigen Erfahrung bei Unternehmskäufen und -verkäufen das Buch für KMU-Unternehmer und deren Berater (Treuhänder, Anwälte) geschrieben. Es war ihm ein Anliegen, dass alle verstehen, wie ein Wert für ein Unternehmen zustande kommt.
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Sobald das verstanden ist, ist der Unternehmer auch befähigt, dem Beraterstab (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten) die richtigen Fragen zu stellen. Wer die richtigen Fragen zur richtigen Zeit an die richtige Person stellt, erhält auch richtige Antworten. Dieses Buch soll eine Anleitung, ein Leitfaden dazu sein.
Hier können Sie Ihr Exemplar online bestellen.:
www.legatax.ch/produkte/index_produkte.html
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Einladung zur
Abschiedsvorlesung von Herrn Prof. Dr. Clausdieter Schott
Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Thema: Das Recht und die List Datum: Donnerstag, 5. Februar 2004, 17:15 Uhr Ort: Aula Universität-Zentrum, Rämistrasse 71
Anschliessend sind Sie im Lichthof zum Apéro eingeladen.
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