Jusletter 8. Dezember 2003
Liebe Leserinnen und Leser Gegendarstellungen nach Art. 28g - l ZGB werden von den Medien häufig so marginal platziert und unauffällig gestaltet, dass man sie kaum beachtet (z.B. Publikation als Leserbrief). In BGE 5C.23/2003 vom 18. Juni 2003 hat das Bundesgericht diese Gegendarstellungspraxis nun präzisiert. Dr.iur. Peter Studer analysiert den Entscheid («Präzisierungen des Bundesgerichts zur Gegendarstellungspraxis»). Lic.iur. Jean-Marc Schaller plädiert für die Einführung des «Finanzanalysten-Rechts» als neuen Querschnittsbegriff analog dem «Anwaltsrecht» oder dem «Arztrecht» («Finanzanalysten-Recht: Eine neue rechtliche Querschnittsmaterie?»). Zum Schluss ein Hinweis in eigener Sache: Die nächste und damit auch letzte Jusletter-Ausgabe 2003 wird am 15. Dezember erscheinen. Sie wird neben aktuellen Beiträgen hauptsächlich Texte zu Corporate Governance enthalten, u.a. von Peter Böckli, Peter Nobel, Thomas Rihm, Roman Plutschow, Pascal Kistler und Stefan Kyora. Mit besten Grüssen Nils Güggi Koordination Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´950
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2. Internationale Science & Society-Konferenz «Forschung am Menschen»
Fr/Sa, 6. und 7. Februar 2004, KKL (Luzern)
Dürfen Forscherinnen und Forscher Embryonen und Föten für den medizinischen Fortschritt verwenden? Wie soll die Verwendung von medizinischen Daten, welche für andere Zwecke erfasst wurden (z. B. Blutproben), geregelt werden? Woraus bestehen die Hoffnungen und Grenzen der klinischen Tests? Wie verhält sich die Politik bzw. die Gesellschaft angesichts dieser brisanten wissenschaftspolitischen Fragen? Diesen und ähnlichen Fragen will die Konferenz im Hinblick auf den Entwurf des neuen Bundesgesetzes nachgehen.
Anmeldeschluss: 15. Dezember 2003; weitere Informationen unter www.webtechnology.ch/kalender/detail.asp?ID=278
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11. Berner Bankrechtstag
Vermögensverwaltung und Nachlassplanung
Freitag, 6. Februar 2004, Hotel Bellevue Palace, Bern
- Steuerrechtliche Aspekte der Vermögensverwaltung und Nachlassplanung
- Voodoo Investing
- Vermögensverwaltung aus ökonomischer Sicht
- Praktische Probleme der Vermögensverwaltung und Nachlassplanung aus der Sicht des Bankjuristen
- Vermögensverwaltung und Nachlassplanung, insbesondere aus der Optik des Erbrecht und der notariellen Praxis
- Privatrechtliche Probleme der Vermögensverwaltung - Schnittstellen
Mit folgenden Referenten: Prof. Dr. Urs Behnisch, Universität Bern / Prof. Dr. Claudio Loderer, Universität Bern / RA Oliver Oexl / Prof. Dr. Stephan Wolf, Universität Bern / Prof. Dr. Wolfgang Wiegand, Universität Bern
Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen
Institut für Bankrecht an der Universität Bern, Falkenplatz 18, 3012 Bern Tel. 031 631 89 64, Fax 031 631 37 90 www.ibr.unibe.ch
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Wissenschaftliche Beiträge |
Finanzanalysten-Recht: Eine neue rechtliche Querschnittsmaterie?
Die Rechtsprobleme rund um die berufliche Tätigkeit der Finanzanalysten werden gegenwärtig im Privatrecht, im Strafrecht und auch im Aufsichtsrecht in zunehmendem Masse diskutiert. Am 1. Juli 2003 sind sodann die «Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse» in Kraft getreten. Angesichts der Vielfältigkeit der Rechtsgebiete, der Notwendigkeit einer bereichsübergreifenden Betrachtung des Einzelfalls und der zentralen Rolle der Finanzanalysten als Informationsintermediäre auf dem Kapitalmarkt vertritt der Autor die Auffassung, dass sich das Berufsrecht der Finanzanalysten als eine neue rechtliche Querschnittsmaterie mit dem Begriff «Finanzanalysten-Recht» am treffendsten erfassen lässt.
lic.iur. Jean-Marc Schaller
Präzisierungen des Bundesgerichts zur Gegendarstellungspraxis
Im Zeichen der Anstrengungen, das Gegendarstellungsrecht griffiger zu gestalten, hat das Bundesgericht zwei Aspekte geklärt: Es lässt zu, dass die Betroffene eine eigene Tatsachenbehauptung einbringt, die bereits im angeblich unfairen Zeitungsartikel marginal enthalten war. Und es bestätigt, dass eine Gegendarstellung unter gewissen Bedingungen (die hier nicht gegeben waren) durch Bilder ausgedrückt werden kann (5C.23/2003).
Dr. iur. Peter Studer
E-Mail-Konto des Chefs angezapft
Wer das elektronische Mailsystem des Betriebs so manipuliert, dass er von jeder der für seinen Chef bestimmten E-Mails eine Kopie erhält, kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts aus wichtigem Grund fristlos entlassen werden (Art. 337 Obligationenrecht). Selbst wenn er nichts vom Inhalt der elektronischen Korrespondenz weitergibt oder die E-Mails gar nicht liest, hat der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis so schwer zerstört, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, bei der Entlassung die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Markus Felber
Bundesrat verabschiedet Videoüberwachungsverordnung für die SBB
Die SBB AG darf künftig ihre Züge und Anlagen mit Videokameras überwachen. Damit soll die Sicherheit in den Bahnhöfen und Zügen erhöht werden. Der Bundesrat hat die SBB mit einer Verordnung dazu ermächtigt, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt.
Jurius
Unkorrekt zum Vaterschaftsprozess geladen
Wird ein Mann in einem Vaterschaftsprozess nicht richtig vorgeladen und in Abwesenheit zur Zahlung von Alimenten verurteilt, dann ist das Urteil nicht bloss anfechtbar, sondern nichtig. Das geht aus einem neuen Entscheid des Bundesgerichts hervor, laut dem ein solches Urteil gar nicht (oder nur zum Schein) existiert und keinerlei Rechtswirkung hat. Es kann im Falle einer Betreibung der Alimente auch nicht als Rechtsöffnungstitel dienen.
Markus Felber
Ausführliche Begründung
Will eine Versicherung vom Vertrag zurücktreten, weil der Versicherte ihr beim Abschluss der Police eine für die Risikobeurteilung wesentliche Tatsache verheimlicht hat, muss sie laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts präzis angeben, worum es geht.
Markus Felber
Verfallene Kaution
Wer beim Bundesamt für Justiz eine Kaution für einen anderen hinterlegt, damit dieser aus der Auslieferungshaft entlassen wird, kann sich nicht beim Bundesgericht gegen den Verfall der Sicherheitsleistung beschweren. Laut einem neuen Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung hat ein solcher Dritter keine Parteistellung und ist folglich nicht befugt, in der Sache Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu führen.
Markus Felber
Zwei verschiedene Paar Stiefel
Der Warnungsentzug und der Sicherungsentzug des Führerausweises sind und bleiben zwei ganz verschiedene Paar Stiefel. Das Bundesgericht lehnt es ab, seine Rechtsprechung in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Lebensrealität zu präzisieren und Warnungsentzüge mit Auflagen oder Bedingungen zuzulassen, wie es sich unter anderem das Bundesamt für Strassen erhofft hatte.
Markus Felber
Wohnsitzkanton zuständig
Sind Kinder ausserhalb ihres Wohnsitzkantons untergebracht und will keiner der beiden Kantone die meist kostenintensiven Kindesschutzmassnahmen übernehmen, dann bleibt es laut einem Urteil des Bundesgerichts bei der Rechtsprechung, wonach die Vormundschaftsbehörden des Wohnsitzkantons zuständig sind (BGE 109 Ib 76).
Markus Felber
Unternehmenssteuerreform II: Gezielte Entlastungen des Risikokapitals
Der Bundesrat will für Investoren fiskalische Verbesserungen vornehmen. Dies stärkt letztlich die Standortattraktivität der Schweiz. Bei zwei von drei in die Vernehmlassung geschickten Modellen wird beim Geschäftsvermögen steuerlich grundsätzlich nicht mehr zwischen Kapitalerträgen und Kapitalgewinnen unterschieden. Auf so genannt qualifizierten Beteiligungen werden die Kapitalerträge nicht mehr voll, sondern nur noch zum Teil besteuert. Im Gegenzug sollen bei qualifizierten Beteiligungen private Kapitalgewinne nicht mehr gänzlich steuerfrei bleiben, sondern ebenfalls teilbesteuert werden.
Jurius
Basel II: Neue Richtlinien nicht nur für international tätige Grossbanken
Der Bundesrat beabsichtigt, die neuen Eigenmittel-Richtlinien von Basel II auch auf Banken mit vornehmlich inländischem Geschäfts- und Kundenkreis anzuwenden. Um eine weitere Verschärfung der Kredit-Vergabe zum Nachteil der Wirtschaft zu verhindern, hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in einem Postulat die Beschränkung der Richtlinien auf international tätige Grossbanken verlangt.
Jurius
Die Unterstellung von Hilfspersonen eines Finanzintermediärs unter das Geldwäschereigesetz
Nach Auffassung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Tätigkeit von beauftragten Dritten durch die Bewilligung respektive den SRO-Anschluss des Finanzintermediärs abgedeckt.
Jurius
Der räumliche Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankensektor
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei definiert in Ihrer Veröffentlichung den örtlichen Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankensektor. Sie äussert sich insb. dazu, warum eine echte Gesetzeslücke vorliege und zählt dann jene Finanzintermediäre auf, welche unter den räumlichen Geltungsbereich des GwG fallen, und jene, welche davon ausgenommen sind.
Jurius
Die Unterstellung der Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr nach Art. 2 Abs. 3 Bst. b des Geldwäschereigesetzes
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei definiert in Ihrer Veröffentlichung zuerst die Begriffe «Zahlungsverkehr» und «Zahlungsmittel», widmet sich sodann der «Herausgabe oder Verwaltung von Zahlungsmitteln», der «Vornahme elektronischer Überweisungen» sowie dem «Physischen Transport von Bargeld (Geldtransporteure)».
Jurius
Unterstellung von Betriebssparkassen unter das Geldwäschereigesetz
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei geht in dieser Publikation der Frage nach, ob die Tätigkeit der Betriebssparkassen und diejenige der Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, die Einlagen entgegennehmen, dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind.
Jurius
Verzeichnis der auf den 1. Dezember 2003 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2003 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jurius
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Novin Version 2003 - Computerprogramm für die Nachfolgeplanung
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Unternehmensbewertung und Steuern für KMU
Ein Buch von Michael Leysinger mit Vorwort von Prof. Dr. oec. HSG Max Boemle
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Kleine und mittelgrosse Unternehmen zählen zweifellos zum treibenden Faktor unserer Wirtschaft. Für diese Unternehmen nimmt die Unternehmensbewertung als die Ermittlung potentieller Preise für ganze Unternehmen immer mehr an Bedeutung zu. Dabei spielen naturgemäss die Steuern eine wichtige Rolle.
Dieses Buch gibt einen Einblick, wie für ein Unternehmen ein realistischer Marktpreis bestimmt werden kann.
Michael Leysinger hat aufgrund seiner über dreissigjährigen Erfahrung bei Unternehmskäufen und -verkäufen das Buch für KMU-Unternehmer und deren Berater (Treuhänder, Anwälte) geschrieben. Es war ihm ein Anliegen, dass alle verstehen, wie ein Wert für ein Unternehmen zustande kommt.
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Sobald das verstanden ist, ist der Unternehmer auch befähigt, dem Beraterstab (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten) die richtigen Fragen zu stellen. Wer die richtigen Fragen zur richtigen Zeit an die richtige Person stellt, erhält auch richtige Antworten. Dieses Buch soll eine Anleitung, ein Leitfaden dazu sein.
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