Jusletter
 
 




Jusletter 24. November 2003

Liebe Leserinnen und Leser

«Together with some staff and students I drafted a reply to the official WWW policy proposed by some ETH administrators. Unfortunately things are still open and free speech has not prevailed yet. But nobody can escape the transitive closure of references in the WWW, a new global medium. e.g. so Swiss regulators please click here - Pennsylvanian Web police please peek here.» Quelle: www.archive.org - http://web.archive.org/web/19990302063307/www.cs.inf.ethz.ch/~tomstr/

Der ETH-Assistenzprofessor habe sich die rassistischen Inhalte durch die Verlinkung («click here») mit einer Website, die zu solchen Inhalten führt, nicht zu Eigen gemacht. Nachdem ihn die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Zürich am 10. Sep. 2002 vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen hatte, tat ihr dies nun das Obergericht gleich. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich (SB020566) vom 30. Sep. 2003 wird heute in Jusletter veröffentlicht («Immer noch keine Rassendiskriminierung»).

Gesetzliche Normen bedürfen zu ihrer Anwendung der Auslegung. Prof. Dr. Pierre Moor stellt in seinem Aufsatz die herkömmliche Lehre in Frage und widmet sich u.a. der Macht des Auslegenden («Norme et texte: Logique textuelle et Etat de droit»).

Fürsprecher und Notar Adrian Glatthard hat sich entschlossen, Total Quality Management (TQM) und EN ISO Normen in seiner Anwaltskanzlei anzuwenden. Im Frühling 2001 wurde seine Anwalts- und Notariatskanzlei nach den Vorschriften der EN ISO Norm 9001/2000 zertifiziert. In seinem Beitrag schildert er die Einführung des Qualitätsmanagementsystems in seinem Büro («Qualitätsmanagement und ISO-Zertifizierung von Anwalts- und Notariatsbüros»). Er streift dabei auch die für Klienten nachweislich wichtigsten Qualitäten eines Anwalts und gibt Einblick in seine Vision der schweizweiten Verbreitung des Qualitätsmanagements in Anwaltschaft und Notariat.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter

Zum Schluss noch dies: «Beim Einkauf von Nahrungsmitteln in einem Supermarkt im Mai 2002 wurden offenbar (gemäss Kassenzettel) Mehrwertsteuern von etwas mehr als Fr. 1.-- auf X. überwälzt. Dieser gelangte daraufhin an die Eidgenössische Steuerverwaltung und verlangte die Rückerstattung von Fr. 1.--. Mit Entscheid vom 4. November 2002 ist die Eidgenössische Steuerverwaltung auf das Begehren nicht eingetreten, was die Eidgenössische Steuerrekurskommission auf Beschwerde hin schützte (Entscheid vom 3. Oktober 2003).» [...] «Am 24. Oktober 2003 hat X. beim Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht» (Auszug aus Urteil 2A.534/2003 vom 11.11.03)


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     Wissenschaftliche Beiträge

    Norme et texte: Logique textuelle et Etat de droit

    Seit dem 19. Jahrhundert wird gelehrt, dass Recht darin besteht, Normen anzuwenden und die Arbeit des Juristen dazu diene, den Sinn dieser Normen aufzudecken. Dieser Sinn wird durch die gewöhnlichen Auslegungsmethoden (grammatikalische, historische, teleologische, usw.) ermittelt und soll die Prämisse des Syllogismus sein, der durch Deduktion zur konkreten Lösung führt. Dies stellt die klassische Theorie dar. Alle Juristen wissen jedoch, dass diese Theorie nicht der Praxis entspricht. Der folgende Artikel stellt diesen dogmatischen Aufbau in Frage, und berichtet über die Realität in der juristischen Arbeit. Er zeigt die Freiheit des Auslegers auf, wenn er den Sinn einer Norm bestimmt, sowie die Macht die er dadurch erhält. Kann diese Macht in den Strukturen eines Rechtsstaates Probleme stellen?

    Depuis le XIXe siècle, on enseigne que le droit consiste à appliquer des normes, et que le travail du juriste sert à découvrir le sens de ces normes. Ce sens, révélé par les méthodes canoniques d´interprétation (littérale, historique, téléologique, etc.), est censé constituer la prémisse du syllogisme, qui, par voie de déduction, mène à la solution concrète. C´est là la théorie orthodoxe; mais tout juriste sait que cette théorie ne correspond pas du tout à sa pratique. L´article met en question cette construction dogmatique, pour rendre compte de la réalité de la production juridique et faire la lumière aussi bien sur la liberté dont tout interprète jouit lorsqu´il détermine le sens d´une norme, que sur le pouvoir dont il bénéficie de ce fait. Pouvoir qui, dans les structures d´un Etat de droit, pose peut-être problème?

    Prof. Dr. Pierre Moor



     Kurzbeiträge

    Qualitätsmanagement und ISO-Zertifizierung von Anwalts- und Notariatsbüros

    Der Erfolg als Anwalt und Notar hängt von der Qualität seiner Leistung und diese u.a. von der Qualität der Arbeitsweise seiner Kanzlei ab. Der Berner Anwalt und Notar Adrian Glatthard hat die Arbeitsabläufe in seiner Kanzlei systematisch auf die Qualitätssicherung ausgerichtet. Das Qualitätsmanagementsystem seiner Kanzlei wurde im Jahre 2001 mit dem Zertifikat nach der EN ISO 9001/2000 ausgezeichnet. Im folgenden Artikel gibt der Autor Einblick in das von ihm etablierte Kanzleimanagement.

    Adrian Glatthard


    Was kümmert den Richter die Biologie?

    Wer daran zu zweifeln beginnt, ob er tatsächlich der leibliche Vater eines von ihm anerkannten Kindes ist, muss umgehend das Erforderliche vorkehren, um Klarheit in die Verhältnisse zu bringen. Andernfalls riskiert er, wie ein neues Urteil des Bundesgerichts zeigt, rechtlich der Vater eines Kindes zu bleiben, obwohl er dies laut DNA-Analyse biologisch mit Sicherheit gar nicht sein kann.

    Markus Felber


    Wechsel des Vaters nach 20 Jahren

    Wer sich 20 Jahre lang für den Vater eines Kindes gehalten hat, bis sich herausstellt, dass ein anderer der wahre Erzeuger ist, kann von diesem unter Umständen die grundlos bezahlten Alimente zurückfordern, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts in einem wohl nicht ganz alltäglichen Fall.

    Markus Felber


    Telefonieren mit gestohlenem Handy

    Wer ein älteres und damit nicht mehr sehr wertvolles Handy klaut, kann für den Diebstahl selbst oft nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil geringfügige Vermögensdelikte nur auf Antrag verfolgt werden (Art. 172ter Strafgesetzbuch). Telefoniert er indes in erheblichem Ausmass mit dem gestohlenen Gerät, liegt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage vor, der von Amtes wegen geahndet wird.

    Markus Felber


    Historische Kabinettsprotokolle der dt. Bundesregierung im Internet

    Zunächst werden die Bände 1957 und 1958 der Kabinettsprotokolle, der «Kabinettsausschuss für Wirtschaft» der Jahre 1956/1957 sowie der «Ministerausschuss für die Sozialreform» 1955–1960 in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bände folgen, sobald sie für die Internetversion vorbereitet sind.

    Jurius


    Eliminierung der Taxe occulte in speziellen Mietverhältnissen

    Die Taxe occulte (nicht aufhebbare Vorsteuer), die bisher im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien an so genannt steuerbefreite begünstigte Einrichtungen anfiel, wird eliminiert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. November 2003 entschieden. Die entsprechende Ergänzung in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

    Jurius


    Unterschiedliche Besteuerung (MWST) auf unterschiedlichen Leistungen

    Sofern gastgewerbliche Betriebe ihre Leistungen via Gassenverkauf anbieten, kommen sie ebenfalls in den Genuss des ermässigten Steuersatzes von 2,4 Prozent, der im Detailhandel auf Ess- und Trinkwaren angewendet wird. Dies hat der Bundesrat am 19. November 2003 in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Karl Tschuppert (FDD/LU) festgehalten.

    Jurius


    Neues Gesetz zur Berufsbildung ab 1. Januar 2004

    Der Bundesrat hat am 19. November 2003 der neuen Berufsbildungsverordnung (nBBV) zugestimmt. Diese tritt, ebenso wie das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG), am 1. Januar 2004 in Kraft. Ab diesem Datum wird die Berufs- und Arbeitswelt über ein modernes Instrument verfügen, um ihren Entwicklungsbedürfnissen und den neuen Anforderungen, die sich daraus ergeben, gerecht zu werden.

    Jurius


    Neues Gentechnikgesetz ab 1. Januar 2004

    Der Bundesrat will angesichts der Wichtigkeit und der Aktualität das neue Gentechnikgesetz (GTG) rasch in Kraft setzen. Er hat am 19. November 2003 die dafür nötigen Verordnungsänderungen genehmigt. Das GTG verstärkt den Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

    Jurius


    Bauten und öffentlicher Verkehr sollen behindertengerecht sein

    Bundesrat hat am 19. November 2003 die Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen der Menschen mit Behinderungen (BehiV) sowie die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) verabschiedet. Beide Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) auf den 1. Januar 2004 in Kraft.

    Jurius


    Kostendeckende Gebühren im Ausländer- und Bürgerrecht

    Der Bundesrat hat am 19. November 2003 die Anpassung von zwei Gebührenverordnungen im Bereich des Ausländerrechts und der erleichterten Einbürgerung gutgeheissen. Die Änderungen entsprechen dem Grundsatz der kostendeckenden Gebühren und treten am 1. Januar 2004 in Kraft.

    Jurius



     Rechtsprechung

    Immer noch keine Rassendiskriminierung

    Der ehemalige Assistenzprofessor der ETH Zürich ist nach dem Freispruch vor dem Bezirksgericht nun auch vor dem Obergericht des Kantons Zürich vom Vorwurf der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 3 StGB) befreit worden. Der Angeklagte hatte auf seiner Website einen Link auf eine Website, die wiederum Websites mit rassistischen Inhalten verlinkt hatte, gesetzt. Das Obergericht war u.a. der Ansicht, dass sich der Angeklagte deren Inhalt damit aber nicht zu Eigen gemacht habe.

    Jurius

    Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz von Organen von Sitzgesellschaften

    Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine Verfügung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei gegenüber einem SRO-Mitglied vom 22. September 2003. Danach ist dem GwG grundsätzlich jedermann unterstellt, «der bei einer in- oder ausländischen Sitzgesellschaft die Funktion eines Organs übernimmt, welche ihm eine Verfügungsmacht über die Vermögenswerte der Gesellschaft gibt.» Weiter sei eine gemischte Stiftung «als Sitzgesellschaften zu behandeln, denn auch hier dient die Unternehmung als blosses Vehikel des wirtschaftlich Berechtigten.»

    Jurius

    Nichtanwendung des Wesentlichkeitsprinzips in Revisionsberichten von akkreditierten GwG-Revisoren

    Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine Verfügung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei gegenüber einem GwG-Revisor vom 10. Juli 2003. Die Kontrollstelle führt dazu aus: «Bei der Berichterstattung von GwG-Revisoren findet das Wesentlichkeitsprinzip keine Anwendung. Stellt der GwG-Revisor Verstösse gegen das GwG fest, so hat er dies im Revisionsbericht festzuhalten. Es obliegt einzig der Kontrollstelle zu entscheiden, ob ein festgestellter Mangel wesentlich ist und welche Massnahmen gegen den betroffenen Finanzintermediär allenfalls zu ergreifen sind.»

    Jurius




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