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Jusletter 17. November 2003

Liebe Leserinnen und Leser

Dass bei einer sorgfältigen Nachlassplanung auch den Freizügigkeitsleistungen Rechung getragen werden muss, zeigt Prof. Dr. Thomas Koller in seiner Besprechung von BGE 129 III 305 («Freizügigkeitsguthaben und Nachlassplanung - Ein oft verkannter Handlungsbedarf»).

In «La mainlevée de l´opposition formée contre la poursuite introduite par une caisse-maladie» widmet sich Dr. Charles Jaques BGE 128 III 246 (Einreden gegen ausserkantonale Anerkennungsentscheide, Art. 81 Abs. 2 SchKG und Art. 79 Abs. 2 SchKG).

Dr. Vincenzo Amberg, Ressortleiter Jusletter für Anwaltsrecht, nimmt das Urteil 1P.326/2003 des Bundesgerichts vom 9. Sep. 2003 zum Anlass für seinen Beitrag. Thema ist der verfassungsrechtliche Anspruch auf einen amtlichen Anwalt im Bereich der notwendigen Verteidigung.

Mit freundlichen Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter


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     Wissenschaftliche Beiträge

    La mainlevée de l´opposition formée contre la poursuite introduite par une caisse-maladie

    Contrairement à ce qu´a retenu le Tribunal fédéral dans l´arrêt commenté, la décision d´une caisse-maladie, prise «en dehors du canton où la poursuite a lieu», qui lève l´opposition formée par l´assuré poursuivi, ne peut pas être considérée comme «rendue dans un autre canton» au sens de l´art. 79 al. 2 LP, de sorte que l´office des poursuites n´a pas à lui assigner un délai de dix jours pour lui permettre de soulever les exceptions de l´art. 81 al. 2 LP. Les autorités d´exécution forcée pourront néanmoins refuser la continuation de la poursuite si elles constatent que la procédure au fond a été entachée de vices dont la gravité entraîne la nullité de la décision présentée par le poursuivant à l´appui de sa réquisition. Dans la mesure où la décision de la caisse-maladie revêt les qualités formelles minimales (dispositif clair, motivation, indication des voies de droit, notification) consentant à l´assuré, s´il le désire, de recourir au Tribunal cantonal des assurances, la procédure de mainlevée «administrative» de l´opposition prévue à l´art. 79 al. 1 LP doit être considérée comme conforme aux exigences des art. 6 §1 CEDH, 29a (non encore en vigueur) et 30 al. 1 Cst. (garantie d’accès à un tribunal indépendant et impartial, établi par la loi).

    Dr. Charles Jaques



     Kurzbeiträge

    Freizügigkeitsguthaben und Nachlassplanung - Ein oft verkannter Handlungsbedarf

    In einem neueren Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass Freizügigkeitsleistungen der 2. Säule (BVG) nicht dem Erbrecht unterstehen. Ansprüche gegenüber Freizügigkeitseinrichtungen fallen somit weder in die Erbmasse, noch unterliegen sie der erbrechtlichen Herabsetzung. Der Beitrag zeigt anhand praktischer Beispiele auf, dass in vielen Fällen die Begünstigung aus der Freizügigkeitseinrichtung einem anderen zugute kommen kann, als es sich der Vorsorgenehmer/Erblasser gewünscht hätte. Bei einer sorgfältigen Nachlassplanung sollte deshalb auch den Freizügigkeitsleistungen entsprechend Rechung getragen werden.

    Prof. Dr. Thomas Koller


    Notwendige Verteidigung

    Rechtsmissbrauch vorbehalten, besteht im Bereich der so genannten notwendigen Verteidigung ein unbedingter verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen amtlichen Anwalt, was unabhängig von den Erfolgsaussichten auch im Rechtsmittelverfahren gilt. Ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, hängt (auch) von einem drohenden Widerruf früherer bedingter Freiheitsstrafen ab.

    Dr. Vincenzo Amberg / Heinz Dornauer


    Meilenstein auf dem Weg zur Entbündelung der letzten Meile

    Der Bundesrat will die im Februar beschlossene Entbündelung der letzten Meile in der Telekommunikation auf eine solide politische Grundlage stellen. Er hat eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) an das Parlament verabschiedet. Die Neuregelung ermöglicht den direkten Zugang der Swisscom-Konkurrentinnen zu den Haushalten. Weiter werden die Instrumente verstärkt, die einen wirksamen Wettbewerb gewährleisten. Die Vorlage verbessert zudem den Schutz der Konsumenten und der persönlichen Daten.

    Jurius


    Hausverbot für häusliche Gewalt

    Die Gerichte sollen künftig zum Schutz der Opfer eine gewalttätige Person anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Der Entwurf eines neuen Artikels im Zivilgesetzbuch der Rechtskommission des Nationalrates wird vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag der Kommission bis Ende Februar 2004 in die Vernehmlassung geschickt.

    Jurius


    Geschichte des Europäischen Gemeinschaftsrechts

    Die Geschichte des Europäischen Gemeinschaftsrechts jetzt online. www.eu-history.info ist eine von Prof. Dr. R. Schulze und Prof. Dr. T. Hoeren realisierte Website. Durch sie schliesst sich eine rechtshistorische Lücke. Erstmals sind detaillierte Dokumente zur Entstehung der Europäischen Gemeinschaft, des Gerichtswesens der EG und des Kartellrechts in einer zusammengefassten und redaktionell bearbeiteten Form online frei abrufbar.

    Jurius


    Unlautere Offerten für Telefaxverzeichnis

    Das Strafgericht des Kantons Zug muss im Zusammenhang mit der Verurteilung des Herausgebers eines internationalen Telex- und Telefaxverzeichnisses, dem unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wird, erneut über die Bücher.

    Markus Felber


    In Genf blockierte Gelder

    Die Schweiz wird die rund 8 Millionen Dollar definitiv nicht an Äthiopien herausgeben, die im Zusammenhang mit unsauberen Machenschaften des früheren äthiopischen Premierministers Tamirat Layne auf Bankkonten in Genf blockiert sind.

    Markus Felber


    Weko untersucht schweizerischen Markt für Adress- und Teilnehmerdaten

    Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine kartellrechtliche Untersuchung des schweizerischen Marktes für Adress- und Teilnehmerdaten eröffnet. Eine Vorabklärung hat Anhaltspunkte ergeben, wonach die Swisscom Directories AG ihre beherrschende Stellung missbraucht, indem sie Verzeichnisherstellern die für alternative Verzeichnisse und Verzeichnisdienste nötigen Grunddaten zu wettbewerbsschädigenden Konditionen herausgibt.

    Jurius



     Rechtsprechung

    Voraussetzungen zur Übernahme der AGB beim Online-Vertragsabschluss

    Das Landgericht Essen führt mit Urteil (16 O 416/02) vom 13. Feb. 2003 sinngemäss u.a. Folgendes aus: Bei Vertragsabschluss im Internet werden die AGB des anbietenden Unternehmens u.a. dann Vertragsinhalt, wenn oberhalb der Bestell-Schaltfläche durch einen Hinweis klargestellt ist, dass durch den Klick auf die Bestell-Schaltfläche die AGB akzeptiert werden. Die Beklagte (das anbietende Unternehmen) habe zudem durch «Links auf der Internetseite die Möglichkeit geschaffen, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen Kenntnis zu nehmen». Weiter sei die Erklärung «wir werden Ihre Bestellung an folgende Adresse liefern:» nicht als Angebotsannahme auszulegen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang der Erklärung deutlich werde, dass lediglich eine Auftragsbestätigung erfolgen sollte.

    Jurius


    Finanzierungsleasing als Kreditgeschäft im Sinne des Geldwäschereigesetzes

    Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine Feststellungsverfügung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei gegenüber einem SRO-Mitglied vom 5. Juni 2003. Danach ist das sog. Finanzierungsleasing ein Kreditgeschäft im Sinne des GwG.

    Jurius




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    3. Personen-Schaden-Forum 2004

    Mittwoch, 14. Januar 2004, Kongresshaus Zürich

    • Ausgewähltes zum Versorgungsschaden (Markus Schmid und Thomas Bittel)
    • Nachweis des Schadens (Max Sidler und Marcel Süsskind)
    • Koordination und Überentschädigung (Sylvia Läubli Ziegler und Roland Schaer)
    • Entwicklungen und Vereinfachungen (Stephan Weber und Marc Schaetzle)
    • Vertiefungen in Gruppen
    • Wichtigste Erkenntnisse und Schlussdiskussion

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Anmeldung mittels Anmeldetalon (PDF-Dokument) an:
    Redaktion HAVE, Postfach 59, 8193 Eglisau
    Tel. 043 422 55 25 Fax 043 422 55 26 E-Mail: info@have.ch



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    Unternehmensbewertung und Steuern für KMU

    Ein Buch von Michael Leysinger mit Vorwort von Prof. Dr. oec. HSG Max Boemle

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    Kleine und mittelgrosse Unternehmen zählen zweifellos zum treibenden Faktor unserer Wirtschaft. Für diese Unternehmen nimmt die Unternehmensbewertung als die Ermittlung potentieller Preise für ganze Unternehmen immer mehr an Bedeutung zu. Dabei spielen naturgemäss die Steuern eine wichtige Rolle.

    Dieses Buch gibt einen Einblick, wie für ein Unternehmen ein realistischer Marktpreis bestimmt werden kann.

    Michael Leysinger hat aufgrund seiner über dreissigjährigen Erfahrung bei Unternehmskäufen und -verkäufen das Buch für KMU-Unternehmer und deren Berater (Treuhänder, Anwälte) geschrieben. Es war ihm ein Anliegen, dass alle verstehen, wie ein Wert für ein Unternehmen zustande kommt.

    Sobald das verstanden ist, ist der Unternehmer auch befähigt, dem Beraterstab (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten) die richtigen Fragen zu stellen. Wer die richtigen Fragen zur richtigen Zeit an die richtige Person stellt, erhält auch richtige Antworten. Dieses Buch soll eine Anleitung, ein Leitfaden dazu sein.

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    Der Online-Bücherladen von Weblaw in Kooperation mit Bücher Balmer

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