Jusletter 10. November 2003
Liebe Leserinnen Liebe Leser
Vor Jahresfrist, am 11. November 2003, haben wir die erste passwortgeschützte und damit kostenpflichtige Jusletter-Ausgabe publiziert. Die erste juristische Online Fachpublikation der Schweiz, unser Projekt, Abenteuer und arbeitsintensives Kleinod tat damit einen gewichtigen Schritt in Richtung Zukunft. Der Wechsel zur kostenpflichtigen Zeitschrift scheint gelungen. Jusletter erlebte seine Geburt am 8. Mai 2000 und wurde in der Folge während 2 1/2 Jahren unentgeltlich angeboten. Mittlerweile werden bei jeder Ausgabe ca. 12000 E-Mails den verschlungenen Kanälen des Internets übergeben, 4793 Personen sind Abonnentinnen und Abonnenten von Jusletter, haben sich damit einen Zugriff auf die Volltexte gesichert. Die effektive Leserzahl ist noch um einiges höher: Die Jusletter Beiträge können an allen Schweizer Universitäten, von den Studierenden wie den Universitätsangehörigen, ohne Zugangsbeschränkung und ohne Entgeld im Volltext eingesehen werden. Wir hoffen, damit unseren Beitrag an das Bildungssystem, von dem wir alle profitieren konnten, zu leisten.
Jusletter verdankt seinen Erfolg der grossen Unterstützung, die uns in mannigfacher Weise von unterschiedlichsten Seiten zuteil wurde: Gedankt sei den zahlreichen Autorinnen und Autoren, den Ressortleitern sowie den Redaktorinnen und Redaktoren und dem wissenschaftlichen Herausgeber, Prof. Dr. Wolfgang Wiegand, für ihre grossartige Arbeit. Sie alle opfern ihr wohl wertvollstes Gut, ihre Zeit.
Ohne Sie, liebe Leserinnen und Leser, würden all diese Anstrengungen wenig fruchten. Im Namen des ganzen Jusletter-Teams (www.weblaw.ch/jusletter/impressum.asp) bedanken wir uns für Ihre Treue. Ihre Reaktionen und Zuschriften sind uns wichtig. Wir freuen uns auf ein weiteres spannendes, lehr- und erlebnisreiches Jahr.
Wir freuen uns, Ihnen heute u.a. folgende Beiträge zur Kenntnis zu bringen:
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Prof. Dr. Margareta Baddeley, Gesellschaftsformen für Sportvereinigungen
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Dr. iur. Viola Heutger, Ein europäisches Kaufrecht
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Advokat Theodor Mion, Replik zum Beitrag von PD Dr. Felix Schöbi «Was können Verträge»
Mit freundlichen Grüssen
Sarah Montani und Franz Kummer Mit-Herausgeber Jusletter
Jusletter ist die erste juristische Online Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig. ISSN 1424-7410 Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´950
Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 398 80 98 Archiv aller Jusletter E-Mails
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Lawsearch - die jur. Suchmaschine
www.lawsearch.ch
Neu können folgende 5 Quellen zusätzlich durchsucht werden (insgesamt 103):
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- Obergericht Kt. Bern (Entscheide Zivil- und Strafabteilung)
- Solothurnische Gerichtspraxis (SOG; seit 1974)
- Entscheidsammlung Kanton Uri (ausgewählte Entscheide seit 1994)
- EUGH: Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz (ab 17.06.1997)
- EUGH: Urteile des Gerichts erster Instanz in Beamtensachen (ab 09.07.1997)
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Juristische Informationen für Exporteure
In Zusammenarbeit mit Osec Business Network Switzerland suchen wir Autorinnen und Autoren zur knappen und prägnanten Aufarbeitung aussenwirtschaftlich und juristisch relevanter Themen für Schweizer und Liechtensteiner Exporteure. Die Informationen werden mit Angabe des Autors auf der Internet-Plattform der Osec (www.osec.ch) publiziert. Sie erlauben eine Profilierung durch anwendungsorientierte Fachkompetenz.
Sie sind ein ausgewiesener Kenner einer ausländischen Rechtsordnung? Sie sind bereit, Exporteuren Ihr Know-how der Hauptzielgruppe KMU in praxisbezogenen Beiträgen näher zu bringen? Sie möchten vom grossen Netzwerk und der Bekanntheit der Plattform osec.ch profitieren (rd. 70'000 Besucher / Monat)?
Von Interesse sind vorab aussenwirtschaftlich relevante Rechtsinformationen zu den Schwerpunktländern der Schweizer Exportförderung. Dazu zählen Brasilien, China, D, F, GB, Indien, I, Japan, A, PL, RUS, E und USA. Die EU ist mit Blick auf die Osterweiterung ebenfalls von besonderem Interesse.
Sind Sie interessiert? Gerne informiere ich Sie über die möglichen Themenbereiche und weiteren Modalitäten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
Mathias Kummer, Geschäftsführer Weblaw GmbH (mathias.kummer@weblaw.ch 031/398 80 98).
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Wissenschaftliche Beiträge |
Gesellschaftsformen für Sportvereinigungen
Die Abhandlung beleuchtet die möglichen Gesellschaftsformen für Sportorganisationen von verschiedenen Blickpunkten: Eigenmittelbeschaffung, Transparenz der Geschäftsführung insbesondere durch gesetzliche Vorschriften, und Organhaftung. Letztlich entspricht keine Gesellschaftsform in ausreichendem Masse den grundlegenden Bedürfnissen der betroffenen Gruppierungen. Um sowohl den Gemeinschaftsgedanken eines Vereins oder eines Verbandes weiterleben zu lassen und trotzdem das Geschäftsgebaren mit modernen Sicherungsmechanismen auszustatten, scheint es unumgänglich, eine neue Gesellschaftsform diesen Inhalts gesetzlich zu schaffen. Es wird daher die Erweiterung des Vereinsrechts um den ´kommerziellen Verein´ vorgeschlagen.
Prof. Dr. Margareta Baddeley
Ein europäisches Kaufrecht
Im Rahmen der Arbeiten der Study Group on a European Civil Code reift in Utrecht ein Entwurf eines europäischen Kaufvertragsrechts heran. Auf der Grundlage von acquis communautaire, den Principles of European Contract Law (PECL), dem UN-Kaufrecht (CISG) und nationaler Gesetzgebung wird versucht, einen Entwurf auszuarbeiten, der von Bedeutung für ein künftiges Europäisches Kaufrecht ist. Das Utrechter Kaufrechtskonzept umfasst alle Arten des grenzüberschreitenden Warenkaufes innerhalb der Europäischen Union. Das Endergebnis der Utrechter Arbeitsgruppe soll in der Form von Grundprinzipien zum europäischen Kaufrecht, sogenannten Principles of European Sales Law, veröffentlicht werden und eventuell später einen Teil eines europäischen Zivilgesetzbuches bilden.
Dr. iur. Viola Heutger
Replik zum Beitrag von PD Dr. Felix Schöbi «Was können Verträge»
Das Urteil des Bundesgerichts, worin eine Warnpflicht vor Rechnungen in unüblicher Höhe von Swisscom gegenüber den Kunden abgelehnt wurde, ist auf Kritik gestossen (vgl. Jusletter vom 6. Oktober 2003). Der folgende Beitrag setzt sich mit der geäusserten Kritik auseinander und kommt zum Schluss, dass eine solche Warnpflicht ein rechtspolitisches Novum mit Konsequenzen für die ganze Wirtschaft wäre und daher vom Gesetzgeber statuiert werden müsste. Zudem hat der Kunde genügend Schutzinstrumente zur Verfügung, mit welchen er sich gegen unerwünschte Telefongespräche absichern kann. Eine Haftung für Telefongespräche, die nicht er, sondern andere Personen geführt haben, ist daher zumutbar.
Theodor Mion
Überwachung des Telefons von Dritten
Lässt die Bundesanwaltschaft einen Telefonanschluss überwachen, muss sie den Betroffenen nachträglich nicht nur davon in Kenntnis setzen, sondern auch umfassend und klar über die Gründe informieren, die zum Eingriff ins Fernmeldegeheimnis geführt haben. Das verlangt in einem einstimmig gefällten Entscheid die Anklagekammer des Bundesgerichts.
Markus Felber
Schwangerschaftsabbruch nach 12. Woche
Kantonale Regelungen, die für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche eine zweite ärztliche Begutachtung verlangen, sind verfassungswidrig. Das Bundesgericht hat auf staatsrechtliche Beschwerde die entsprechende Richtlinie aus dem Kanton Zürich aufgehoben.
Peter Josi
ComCom senkt Interkonnektionspreise
Im Rahmen zweier Interkonnektionsverfahren senkt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) nachträglich für die Jahre 2000 bis 2003 die Interkonnektionspreise der Swisscom AG. Die klagenden TDC Switzerland AG (Sunrise) und MCI WorldCom AG kommen somit für diese Jahre in den Genuss einer Preisreduktion von 25-35%.
Jurius
Reg TP greift bei Dialer-Hersteller durch
Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die Registrierung aller Dialer eines grossen deutschen Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung) zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten. Diese Massnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters.
Jurius
Absprachen bei der Kürzung von Umwandlungssätzen?
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat am 3. November 2003 eine Vorabklärung im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge eröffnet (Prüfung der Existenz einer möglichen unzulässigen Vereinbarung).
Jurius
Keine vorsorglichen Massnahmen des EVD zugunsten der FEW
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erlässt keine vorsorglichen Massnahmen, die den Freiburgischen Elektrizitätswerken (FEW) erlaubt hätten, einen Weko-Entscheid, der sie zur Marktöffnung verpflichtet, vorläufig nicht umzusetzen. Diese Zwischenverfügung hat keine Auswirkungen auf den späteren, definitiven Entscheid des Bundesrates über ein Gesuch der FEW, Dritten die Durchleitung von Strom durch ihr Netz verweigern zu dürfen.
Jurius
Verweis der SWX Swiss Exchange gegen die SWISS
Die SWX Swiss Exchange hat gegen die Swiss International Air Lines AG einen Verweis mit Publikation wegen fahrlässiger Verletzung der Bestimmungen des Kotierungsreglements über die Ad hoc-Publizität ausgesprochen. Der Verwaltungsrat der SWISS beschloss am Montag, 24. Februar 2003, eine Flottenreduktion um 20 Maschinen sowie die Kürzung von 700 Arbeitsplätzen. Vor der Benachrichtigung der Öffentlichkeit am Abend des 25. Februar 2003 benachrichtigte die SWISS während der Handelszeit verschiedene Geschäftspartner über die gefassten Entscheidungen.
Jurius
Abstimmungskampagne zur Revision des Mietrechts eröffnet
Bundesrat Joseph Deiss hat am 3. November 2003 mit einer Medienkonferenz die Abstimmungskampagne zur Änderung des Obligationenrechts (Miete) eröffnet. Die Volksabstimmung findet am 8. Februar 2004 statt.
Jurius
Bundesrätlicher Vorbehalt am Steuerpaket 2001
Der Bundesrat wird in der Referendumsabstimmung das Steuerpaket unterstützen, er schlägt aber vor, die flankierenden Massnahmen zum Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums später mittels eigener Vorlage so zu korrigieren, dass sie der Verfassungsmässigkeit und der Finanzierbarkeit Rechnung tragen und die Hoheit der Kantone respektieren. Weil der Bundesrat strikt an den Vorgaben der Schuldenbremse festhält, würde die Annahme des Steuerpakets bedeuten, dass ausreichende Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes konsequent realisiert werden müssen. Die Kombination von Mindereinnahmen mit Sanierungslücken würde zu einem nicht verantwortbaren Verschuldungsschub führen.
Jurius
GwG: Handel mit Banknoten, Münzen und Edelmetallen, Unterstellung staatlichen Handelns, Auslegung der Generalklausel
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat am 4. Nov. 2003 verschiedene Antworten auf hängige Fragen zur Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz veröffentlicht. Die Veröffentlichung betrifft insbesondere den Handel mit Banknoten, Münzen und Edelmetallen, aber auch die Unterstellung staatlichen Handelns und die Auslegung der Generalklausel.
Jurius
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