Jusletter 20. Oktober 2003
«Les hommes naissent et demeurent libres et égaux en droits. Les distinctions sociales ne peuvent être fondées que sur l´utilité commune.» Déclaration des Droits de l´Homme et du citoyen, 26 août 1789
Liebe Leserinnen und Leser
In der heutigen Ausgabe setzt sich Prof. Dr. Bernhard Waldmann mit dem aktuellen verfassungsmässigen Diskriminierungsverbot als Ganzem und den einzelnen Diskriminierungstatbeständen auseinander («Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz»).
Das Bundesgesetz über die Fusion, Spaltung und Umwandlung von Rechtsträgern, kurz Fusionsgesetz, wird voraussichtlich im Juli 2004 in Kraft gesetzt. Prof. Dr.rer.pol. Peter Gurtner informiert über die wichtigsten damit einhergehenden Anpassungen im DBG, StHG und StG («Fusionsgesetz und Steuerrecht»).
Wie soll ein unabhängiger Stimmvertreter an der Generalversammlung einer AG stimmen, wenn er vom Aktionär keine Weisung erhalten hat? Und wie, wenn er über direkt an der GV eingebrachte Traktanden entscheiden soll? RA Dr.iur. René Schwarzenbach und RA Franziska Lerch geben in ihrem Beitrag Leitlinien für die Entscheidfindung («Stimmverhalten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters»).
Der Präsident des Schweizerischen Presserates, Dr.iur. Peter Studer, bespricht das Bundesgerichtsurteil 5C.104/2003 vom 8. Aug. 2003 («Gratwanderung zwischen Gerichtsnotiz und Persönlichkeitsverletzung»).
Mit freundlichen Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
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Fachtagung E-Finance
Die Regulierung des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen in der EU
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA), Trier/D, und dem Europa Institut, Zürich
Dienstag, 25. Nov. 2003, 08.45 - 17.00 Uhr, Hotel Allegro, Bern
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Die Finanzmarktregulierung in der EU und in der Schweiz - Vergleich zweier (ungleicher?) Konzepte (Prof. Dr. Peter Nobel)
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La directive 2002/65/CE sur la commercialisation à distance des services financiers et le cadre juridique des services financiers de détail (Michel Van Huffel, Jur. Dienst, EU-Parlament)
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Die Informationspflichten und das Rücktrittsrecht beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen in der EU (Prof. Dr. Hans Micklitz)
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Der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen aus der Perspektive des Internationalen Privatrechts (Dr. Angelika Fuchs, Europäische Rechtsakademie Trier)
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Das Verhältnis zwischen der Fernabsatzdienstleistungsrichtlinie und der E-Commerce-Richtlinie (Prof. Dr. Peter Mankowski)
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Auswirkungen der EU-Finanzmarktregulierung auf die Schweiz (Prof. Dr. Rolf H. Weber)
Informationen und Anmeldung: www.compliance.ch (Rubrik «Events»)
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Datenschutz: Welche Änderungen kommen auf uns zu?
27. Oktober 2003, 13.30 bis 18.00 Uhr Convention Point (Neue Börse), Zürich
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Begrüssung: Prof. Dr. ROLF H. WEBER, Universität Zürich
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Herausforderungen an den Datenschutz: Erfahrungen aus 10 Jahre DSG: Dr. BEAT RUDIN, Stiftung für Datenschutz und Informationssicherheit, Basel
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Internationale Entwicklungen und grenzüberschreitende Bekanntgabe von Personendaten: Dr. KARIN SCHWAB, RA, Zürich
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Rechtsmässiges Bearbeiten von Personendaten - Quo vadis?: BEAT LEHMANN, Alcan Group, Zürich
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Welchen Rechtsschutz brauchen wir im DSG?: URS MAURER, RA, Zürich
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Selbstregulierung und Zertifizierung: LUKAS FÄSSLER, RA, Zug
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Podiumsdiskussion: Leitung: ROLF H. WEBER - Referenten und NR ANITA THANEI, Präsidentin der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen sowie HANSPETER THÜR, EDSB
Anmeldung und Informationen: www.sf-fs.ch (Veranstaltungen) Info@sf-fs.ch
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Wissenschaftliche Beiträge |
Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz
Die folgende Darstellung beruht im Wesentlichen auf der vom Verfasser vor kurzem publizierten Habilitationsschrift, weshalb an dieser Stelle auf ausführliche Untersuchungen verzichtet wird. Zunächst wird das Diskriminierungsverbot in seinem Verhältnis zum allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 8 Abs. 1 BV) und zu anderen besonderen Gleichheitssätzen diskutiert (Ziff. II), bevor Begriff und Inhalt des Diskriminierungsverbots zur Sprache kommen (Ziff. III). Abschliessend soll kurz auf die Frage nach inhärenten Grenzen des Antidiskriminierungsrechts eingegangen werden (Ziff. IV).
Prof. Dr. Bernhard Waldmann
Fusionsgesetz und Steuerrecht
Die Eidg. Räte haben mit der Verabschiedung des Fusionsgesetzes am 3. Oktober 2003 auch die Anpassung verschiedener Steuergesetze beschlossen. Mit der Inkraftsetzung ist per 1.7.2004 zu rechnen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich des steuerlichen Umstrukturierungsrechts (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Ausgliederungen, konzerninterne Vermögensübertragungen).
Peter Gurtner
Stimmverhalten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Aktionäre von Publikumsgesellschaften, die nicht selbst an der Generalversammlung teilnehmen wollen, können insbesondere einen institutionellen Vertreter (Depotbank, Organvertreter oder unabhängiger Stimmrechtsvertreter) mit der Stimmrechtsausübung beauftragen. Immer mehr Stimmen werden an den Generalversammlungen durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter repräsentiert. Dies zum Vorteil der Corporate Governance. Allerdings fehlen im Aktienrecht Regelungen, wie sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter verhalten soll, wenn er keine Weisungen erhalten hat oder wenn er über Anträge entscheiden muss, die direkt an der Generalversammlung gestellt werden. Im folgenden Artikel geben die Autoren einige Leitlinien für die Entscheidungsfindung.
René Schwarzenbach / Franziska Lerch
Gratwanderung zwischen Gerichtsnotiz und Persönlichkeitsverletzung
Darf die Zeitung über ihren erstinstanzlichen «Etappensieg» im Persönlichkeitsschutzprozess berichten? Das Bundesgericht schützte die Berufung des «Tages-Anzeigers» gegen Zürcher Obergerichtsurteil (5C.104/2003 vom 8. August 2003).
Dr. iur. Peter Studer
Keine Rückvergütung bei vorbehaltloser Bezahlung
Wer aufgrund der früheren Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung Verwaltungsratshonorare deklariert und darauf vorbehaltlos Mehrwertsteuer (MWSt) entrichtet hat, kann diese laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht mehr zurückfordern. Wohl hat das Bundesgericht vor drei Jahren entschieden, dass Verwaltungsratshonorare unselbständiges Einkommen bilden und daher nicht der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil 2A.468/1999 vom 27. Oktober 2000). Zurückzuerstatten sind indes nur Steuern, die mit einem entsprechenden Vorbehalt bezahlt worden sind.
Markus Felber
Schweiz lüftet Bankgeheimnis für Peru
Die Schweiz lüftet im Zusammenhang mit einem Korruptionsverfahren gegen den früheren peruanischen Staatspräsidenten Alberto Fujimori das Bankgeheimnis. Das Bundesgericht hat eine von Konteninhabern eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen und wie zuvor schon die Bezirksanwaltschaft IV und das Obergericht des Kantons Zürich der Gewährung der Rechtshilfe an Peru zugestimmt.
Markus Felber
Unfall bei Arbeitslosigkeit
Verunfallt ein Arbeitsloser, richten sich die Versicherungsleistungen nach der Höhe der Arbeitslosenentschädigung und nicht nach dem zuletzt bezogenen Lohn. Das gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch dann, wenn die Versicherung des früheren Arbeitgebers aufgrund einer Verlängerungsvereinbarung im Zeitpunkt des Unfalls weiterbestand (vgl. Art. 3 Unfallversicherungsgesetz).
Markus Felber
Schiessender Abwart
Es bleibt bei einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten für den Abwart eines Schulhauses in Zürich 4, der mit Schrot auf einen in die Turnhalle eingedrungenen Mann geschossen hatte (NZZ 15. 2. 03). Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde des 60-jährigen Österreichers abgewiesen und den vom Zürcher Obergericht ausgesprochenen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung und Verstosses gegen das Waffengesetz bestätigt.
Markus Felber
EBK setzt Rundschreiben «Kreditderivate» in Kraft
Die EBK hat das neue Rundschreiben Kreditderivate verabschiedet und beschlossen, es auf den 31. März 2004 in Kraft zu setzen. Damit gelten für alle Institute ab dem zweiten Quartal des nächsten Jahres verbindliche aufsichtsrechtliche Mindeststandards beim Einsatz von Garantien und Kreditderivaten.
Jurius
EBK eröffnet Vernehmlassung zur Revision BEHV-EBK und UEV-UEK
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) gibt die Revision der Verordnung der EBK über die Börsen und den Effektenhandel, Kapitel 3 bis 5 (Börsenverordnung-EBK; BEHV-EBK) und der Verordnung der Übernahmekommission (UEK) über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung-UEK; UEV-UEK) in die Vernehmlassung.
Jurius
Pflicht zur Bekanntgabe von Zahnarzttarifen und zur Gratispreisansage bei Fernmelde-Mehrwertdiensten
Zahnärzte müssen ihre Preise offen legen. Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2003 vom Ergebnis der Vernehmlassung zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung Kenntnis genommen. Nach Ansicht des Bundesrates haben Konsumenten ein berechtigtes Interesse daran, über die Preise für eine zahnärztliche Dienstleistung vor der Behandlung informiert zu werden.
Jurius
Bundesrat verabschiedet Verordnung über die Elektronische Kriegführung
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Elektronische Kriegführung (VEKF) gutgeheissen und auf den 1. November 2003 in Kraft gesetzt. Im Zentrum der neuen Verordnung stehen die Funkaufklärung und die Kontrolle ihrer Rechtmässigkeit. Als Aufklärungsziele kommen ausschliesslich Kommunikationsteilnehmer im Ausland in Frage.
Jurius
Neue Bundesgerichtssitze: Beteiligungsschlüssel für Aufbaukosten wird gemeinsam erarbeitet
An einer lösungsorientierten Aussprache zwischen Vertretungen des Bundesrates und beider Kantonsregierungen wurde am 15. Oktober 2003 der Grundsatz bestätigt, wonach sich die Standortkantone St. Gallen und Tessin in angemessener Form an den Aufbaukosten für die Sitze der beiden neuen Bundesgerichte beteiligen werden.
Jurius
Schweizerische Flüchtlingshilfe c. «Weltwoche»
Der Presserat hat in seiner Stellungnahme vom 28. August 2003 (Nr. 39/2003) eine Beschwerde gegen die «Weltwoche» gutgeheissen. Gegenstand der Beschwerde war u.a. der Artikel «Eine Million Franken pro Flüchtling», in der sich der Autor kritisch zur Asylpolitik äusserte.
Jurius
Zahnärztliche Internetwerbung ist grundsätzlich zulässig
Das deutsche BVerfG führte mit Urteil (1 BvR 1003/02) vom 26. Aug. 2003 aus: «Angaben [im Internet] über die Erfahrungen eines Arztes auf einem bestimmten Behandlungsgebiet entsprechen einem legitimen Informationsinteresse und -bedürfnis von Patienten». Auch Angaben zu Hobbies des Zahnarztes und Hinweise auf das Beherrschen des einheimischen Dialekts seien zulässig.
Jurius
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