Jusletter 6. Oktober 2003
Liebe Leserinnen und Leser
«Castaneda im bündnerischen Calancatal zum Beispiel ist ungefähr das Gegenteil von Einsiedeln oder Emmen: ein mausarmes Schweizer Einbürgerungsparadies mit 237 Einwohnern und jährlich bis zu 118 Einbürgerungen. Noch nie wurde ein Gesuch abgelehnt, ja ein Kandidat braucht nicht einmal in der Gemeinde zu wohnen. Es gehe, versichert man in Castaneda, keineswegs ums Geld (die Gebühren liegen bei maximal 3000 Franken), vielmehr herrsche hier ein Geist der Offenheit. Und vor allem die Hoffnung, dass auch mal ein paar der neuen Bürger bleiben.» (Martin Beglinger, Wundermunition für die Wahlen, Weltwoche Ausgabe 40/03)
Von Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller und lic.iur. Paul-Lukas Good dürfen wir an dieser Stelle das «Rechtsgutachten zu Handen des Gemeinderats von Emmen betreffend das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Emmen» publizieren.
PD Dr.iur. Felix Schöbi formuliert «erste Bemerkungen zum Bundesgerichtsentscheid 4C.50/2003 vom 5. Juni 2003» («Was können Verträge?»). Das Bundesgericht lehnte in genanntem Entscheid eine Verpflichtung der Swisscom, einen Telefonie-Kunden vor der monatlichen Rechnungsstellung auf aussergewöhnlich viele und hohe Gesprächstaxen aufmerksam zu machen, ab.
«Ungenierte Anmerkungen eines Laien zum Berufsverständnis der Juristen» erwarten Sie im Beitrag von Ludwig Hasler («Das Rechtstheater und seine Robenrollen», Schlussreferat am Schweizerischen Anwaltskongress vom 12.-14. Juni 2003).
In dieser ersten Jusletter-Ausgabe des Weinmonats Oktober veröffentlichen wir auch das (monatliche) «Verzeichnis der auf den 1. Oktober 2003 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes». Es handelt sich dabei um eine Zusammenstellung aller schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen, die auf den genannten Zeitpunkt in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
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«Identität und Anonymität in einer vernetzten Welt»
8th Symposium on Privacy and Security, 21./22. Oktober 2003, ETH Zürich
Europas führender Anlass zu Privatheit und Informationssicherheit u.a. zu den Themenkreisen «Identität und Identitätsmanagement», «Anonymität in einer vernetzten Welt» sowie Update zu brennenden Fragen des europ. Datenschutzes.
Über 20 hochkarätige Referent(inn)en und Panelteilnehmer(innen), u.a.
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Dr. David Chaum, LL.C., Los Angeles
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Prof. Dr. phil. Otfried Höffe, Universität Tübingen
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Peter Johan Hustinx, Präsident Datenschutzbehörde der Niederlande
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PD Dr. Hannes P. Lubich, ETHZ, Computer Associates
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Prof. Dr. Marcel A. Niggli, Universität Fribourg
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Prof Joel R. Reidenberg, Fordham University School of Law, New York
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Dr. Valentin Roschacher, Bundesanwalt, Schweiz. Bundesanwaltschaft
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DSJV Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung
SVIT Schweizerischer Verband der Immobilien-Treuhänder |
Tagung "Immobilienerwerb durch Ausländer in der Schweiz"
14. November 2003, Kongresshaus Zürich
Tagungsleitung: Rechtsanwalt Marc P. Scheunemann (DSJV), Rechtsanwalt Dr. Peter Burkhalter (SVIT)
- Besonderheiten und Beschränkungen beim Erwerb durch Ausländer (Fürsprecher Jörg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Bern)
- Grundlagen für den Erwerb von direkten Immobilienanlagen (Notarinspektor Professor Jürg Schmid, Zürich)
- Besonderheiten bei indirekten Immobilenanlagen (Rechtsanwalt Dr. Peter Burkhalter, Hodler & Emmenegger, Bern)
- Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs aus Schweizer Sicht (Fürsprecher und dipl. Steuerexperte Heini Rüdisühli, Lenz & Staehelin, Zürich)
- Steuer- und Nachfolgeplanung sowie sonstige Aspekte aus deutscher Sicht (Notarassessor Dipl.-Kfm. Dr. Kai Bischoff LL.M. (Tax), Köln)
- Immobilienerwerb aus Bankensicht (Martin Neff, Credit Suisse, Zürich)
Weitere Informationen und Anmeldeformular: www.dsjv.ch (Rubrik Veranstaltungen)
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Wissenschaftliche Beiträge |
Rechtsgutachten zu Handen des Gemeinderats von Emmen betreffend das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Emmen
Die Weisung des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Luzern, wonach der Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli 2003 iS Einbürgerungen in Emmen die Gemeindeordnung im fraglichen Punkte ausser Kraft gesetzt habe und deshalb «ab sofort in Emmen der Einwohnerrat (Parlament) für die Einbürgerung zuständig» sei, verletzt die Gemeindeautonomie. Es ist Sache der Gemeinde Emmen, in angemessener Frist ein verfassungskonformes Einbürgerungsverfahren einzuführen. Ein zeitlich beschränktes Moratorium bei den Einbürgerungen ist deshalb begründet. Ein politisch motiviertes Abwarten dagegen auf eine Revision der eidgenössischen oder kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung wäre aber rechtlich nicht vertretbar. Das Gutachten nimmt schliesslich Stellung zur Frage der Verfassungsmässigkeit des Gemeindeparlamentes als Einbürgerungsbehörde.
Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller / lic.iur. Paul-Lukas Good
Was können Verträge?
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts muss die Swisscom weder einen Anschluss sperren noch den Kunden warnen, wenn eine Rechnung in unüblicher Höhe droht. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass diese Auffassung vor allem dann grösste Bedenken weckt, wenn nicht der Kunde selber, sondern ein Dritter vom Anschluss des Kunden aus telefoniert hat.
PD Dr. Felix Schöbi
Das Rechtstheater und seine Robenrollen
«Ungenierte Anmerkungen eines interessierten Laien zum Berufsverständnis der Juristen». Ludwig Hasler, Publizist und Hochschuldozent für Philosophie und Medientheorie, über die Wahrnehmung der Juristen und wie sie selbst wahrgenommen werden (Schlussreferat am Schweizerischen Anwaltskongress vom 12.-14. Juni 2003).
Ludwig Hasler
Grundsatzurteil der ARK betreffend Krankheit oder Naturkatastrophen als Eintretensgründe auf ein Asylgesuch
Im Grundsatzurteil vom 19. Sep. 2003 ändert die Schweizerische Asylrekurskommission ihre Rechtsprechung dahingehend, dass Krankheit oder Naturkatastrophen keine Gründe darstellen, um auf ein Asylgesuch einzutreten. Sie sind aber für die Frage des Wegweisungsvollzuges von Bedeutung. Nachfolgend wird das Urteil (décision en français) im Volltext wiedergegeben.
Jurius
FDP verteidigt Sitz im Bundesgericht
Der Versuch der SVP, der FDP anlässlich einer Ersatzwahl einen Sitz im Bundesgericht abzujagen, ist gescheitert: Die Bundesversammlung wählte die von den Freisinnigen vorgeschlagene Christina Kiss-Peter. Die Wahl des Tessiners Ivo Eusebio von der CVP blieb ebenso unbestritten wie die Bestellung des neuen Bundesstrafgerichts.
Markus Felber
Unbezahlte Prämien der Krankenkasse
Stellt eine Krankenkasse ihre Zahlungen ein, weil aufgrund ausstehender Prämien ein Verlustschein ausgestellt wurde, fällt dieser Leistungsaufschub dahin, sobald die im Verlustschein ausgewiesene Summe bezahlt wird. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ist nicht erforderlich, dass sämtliche ausstehenden Forderungen der Kasse beglichen sind.
Markus Felber
Teilungen bei Scheidungen
Auch wenn ein Ehegatte auf Nebeneinkünfte keine Beiträge an die zweite Säule bezahlt hat, werden die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben laut einem Urteil des Bundesgerichts bei der Scheidung je hälftig geteilt.
Markus Felber
Fahrlässige sexuelle Belästigung
Wer eine E-Mail mit pornografischem Inhalt an einen Bekannten, der solche Sendungen schätzt, ausserhalb des Betriebs sendet, darf nicht einfach fristlos entlassen werden, wenn der Empfänger im Militärdienst ist und die unsaubere elektronische Post automatisch an einen Mitarbeiter umgeleitet wird, der sich deswegen sexuell belästigt fühlt.
Markus Felber
Ungültige Einzonung in Richterswil
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Autonomie der Gemeinde Richterswil nicht verletzt, als es im Oktober vergangenen Jahres die Umteilung des Gebietes Gumerrain von der Reservezone in die Wohnzone W2 für unzulässig erklärte. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem je eine staatsrechtliche Beschwerde der Gemeinde und eines Grundeigentümers einstimmig abgewiesen wurde.
Markus Felber
Congrès des Juristes Suisses 2003 - Brunnen
Am 26./27. September 2003 fand in Brunnen der 20. Juristentag statt. Thema dieses Juristentages war die Revision des Haftpflichtrechtes. Diese Revision ist nunmehr bereits seit 1967 hängig. Obwohl der Reformbedarf längstens ausgewiesen ist, konnte der Expertenentwurf erst im Jahr 2000 in die Vernehmlassung gegeben werden (Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts. Erläuternder Bericht von Pierre Widmer und Pierre Wessner, 2000). Dieser Expertenentwurf bildet auch die Grundlage für die verschiedenen Referate, die jeweils vor der Tagung in der ZSR publiziert werden. Im Hinblick auf die lange Dauer dieser Revision verabschiedete der diesjährige Schweizerische Juristentag die nachfolgende Resolution.
PD Dr.iur. Isabelle Häner
Endlich da: Der Swiss Moot Court
Diesen Herbst findet zum ersten Mal der Swiss Moot Court statt, ein gesamtschweizerischer Jus-Wettbewerb, der allen Rechtsstudenten der schweizerischen Universitäten offen steht. Diese sind gefordert, einen komplexen, praxisnahen und fächerübergreifenden Fall mit diesjährigem Schwerpunkt im Privatrecht zu lösen. Dazu müssen sie in Gruppen von zwei bis vier Personen sowohl die Klägerseite wie auch die Beklagtenseite vertreten, indem sie für jede Partei eine schriftliche Abhandlung verfassen und ihre Argumente anschliessend überzeugend vor einer Jury bestehend aus Bundesrichtern, Rechtsanwälten und Professoren präsentieren.
Caroline Lopez / Eliane Fischer / Anya George
Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen I
Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft am 1. Juni 2002 wurde für die Schweiz eine erhebliche Anzahl gemeinschaftsrechtlicher Erlasse relevant. Ein elektronisches Register wird ab 1. Oktober 2003 den Zugang zum massgebenden EU-Gemeinschaftsrecht erleichtern.
Jurius
MWST: Laborgemeinschaft
Von der Steuer ausgenommen sind die Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Angehörige u.a. Ärzte und Ärztinnen sind, soweit diese Dienstleistungen anteilsmässig zu Selbstkosten an die Mitglieder für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeiten erbracht werden (Art. 18 Ziff. 6 MWSTG). Dies gilt insbesondere auch für Laborleistungen.
Jurius
Entscheidung des BGH zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung gestellter Internetseiten
Die Beklagte ist ein Internetprovider, der Dritten unter deren Internetdomains den Internetzugang sowie Webspace zur Verfügung stellt. Der Kläger verlangt von ihr immateriellen Schadensersatz, weil auf von ihr zur Verfügung gestellten Internetseiten gegen ihn rassistisch-neonazistische Beschimpfungen in volksverhetzender Art sowie Morddrohungen und Anstiftung zu Straftaten veröffentlicht worden seien. Darauf habe er die Beklagte durch Telefonate, E-Mails und Faxnachrichten mehrfach hingewiesen. Nachfolgend wird die Pressemitteilung zum Entscheid wiedergegeben.
Jurius
Verzeichnis der auf den 1. Oktober 2003 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Oktober 2003 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jurius
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«Juristische Wissensarchitektur»
Wissensarchitektur und Abbildung von regelbasiertem Wissen in Kanzleien, Gerichten, Unternehmen, Universitäten und Verwaltung
Ein professionelles juristisches Wissensmanagement ist keine Ausnahme mehr. Aber auch noch lange nicht die Regel. Dieser Nachdiplomkurs ist Ihr Weg sowohl zur hochqualifizierten Fachperson für juristisches Wissensmanagement als auch zum Zertifikat «Juristische(r) WissensarchitektIn». Er dauert 6 Wochen, vom 31. Okt. bis zum 6. Dez. 2003, jeweils am Freitag und am Samstag .
Informationen zum Programm finden Sie unter:www.weblaw.ch/schulung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Sarah Montani, Weblaw GmbH, Telefon 031 398 80 98, montani@weblaw.ch
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