Jusletter 29. September 2003
Liebe Leserinnen und Leser
PD Dr.iur. Felix Dasser bespricht in seinem Beitrag («Feststellungsinteresse in internationalen Verhältnissen») zwei Entscheide des Bundesgerichts (4C.370/2002 und 4P.248/2002) und einen vorinstanzlichen Entscheid des Kantonsgerichts Graubünden (ZFE 00 2) in einem Fall von Forum running.
Dr.iur. Yvo Biderbost liefert eine kommentierte Übersicht über die einzelnen Revisionsvorhaben im Vormundschaftsrecht («Vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutz»).
Weiter dürfen wir ein Gutachten der Wettbewerbskommission vom 1. September 2003 zuhanden der Preisüberwachung publizieren. Die Wettbewerbskommission spricht sich darin für die «Anwendbarkeit des Kartellgesetzes (KG) im Bereich des Arzneimittelverkaufs an die öffentlichen Spitäler» aus.
Die Internet-Adresse www.bger.ch ist bei Juristinnen und Juristen hinlänglich bekannt. Doch haben Sie gewusst, dass das Schweizerische Bundesgericht auch unter www.tribunal-federal.ch, www.tribunale-federale.ch und www.supreme-court.ch zu erreichen ist? Nach einem aktuellen Entscheid des Bundesgerichts übrigens bald auch unter www.bundesgericht.ch («Urteil im Fall www.bundesgericht.ch»).
Mit freundlichen Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
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UNIVERSITÄT ST.GALLEN EUR-HSG
Siebentes St.Galler Internationales Immaterialgüterrechtsforum (IIF)
13./14. November 2003 in St. Gallen
Ein immaterielles Gut kennt keine territorialen Grenzen. Dementsprechend ist kein anderes Rechtsgebiet so internationalisiert wie das Immaterialgüterrecht, weshalb ein globaler Blickwinkel und eine entsprechend internationale thematische Auseinandersetzung für alle Wissenschaftler und Praktiker unerlässlich ist.
Die St.Galler Internationalen Immaterialgüterrechtsforen setzen auf entsprechende Referenten und bieten einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Immaterialgüterrecht. Neben der themenspezifischen Auseinandersetzung zeichnen sich diese durch die aktive Diskussion zwischen den interessierten Teilnehmern und den qualifizierten Referenten und durch die Möglichkeit des informellen Gedankenaustausches aus.
Daneben erhalten die Foren durch ein spezielles Rahmenprogramm eine besondere Note und bieten gleichzeitig Raum für neue internationale Kontakte.
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| Weitere Informationen finden Sie unter www.sgiif.com
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Unternehmensbewertung und Steuern für KMU
Ein Buch von Michael Leysinger mit Vorwort von Prof. Dr. oec. HSG Max Boemle
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Kleine und mittelgrosse Unternehmen zählen zweifellos zum treibenden Faktor unserer Wirtschaft. Für diese Unternehmen nimmt die Unternehmensbewertung als die Ermittlung potentieller Preise für ganze Unternehmen immer mehr an Bedeutung zu. Dabei spielen naturgemäss die Steuern eine wichtige Rolle.
Dieses Buch gibt einen Einblick, wie für ein Unternehmen ein realistischer Marktpreis bestimmt werden kann.
Michael Leysinger hat aufgrund seiner über dreissigjährigen Erfahrung bei Unternehmskäufen und -verkäufen das Buch für KMU-Unternehmer und deren Berater (Treuhänder, Anwälte) geschrieben. Es war ihm ein Anliegen, dass alle verstehen, wie ein Wert für ein Unternehmen zustande kommt.
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Sobald das verstanden ist, ist der Unternehmer auch befähigt, dem Beraterstab (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten) die richtigen Fragen zu stellen. Wer die richtigen Fragen zur richtigen Zeit an die richtige Person stellt, erhält auch richtige Antworten. Dieses Buch soll eine Anleitung, ein Leitfaden dazu sein.
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Wissenschaftliche Beiträge |
Feststellungsinteresse in internationalen Verhältnissen
Die drei Entscheide in gleicher Sache in einem Fall von Forum running stellen wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Anerkennung der Waffen- und Chancengleichheit der Parteien im internationalen Zivilprozessrecht der Schweiz dar. Das Kantonsgericht Graubünden anerkannte als soweit ersichtlich erstes Schweizer Gericht ausdrücklich ein legitimes Interesse an einem Forum running durch negative Feststellungsklage. Das Bundesgericht gibt dem Kantonsgericht im Ergebnis Recht, erreicht dieses Ergebnis allerdings auf anderem, weitgehend fragwürdigem Weg.
PD Dr. iur. Felix Dasser
Vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutz
Das - neu als Erwachsenenschutz betitelte - Vormundschaftsrecht wird einer Gesamtrevision unterzogen; diese tritt mit dem nun in Vernehmlassung stehenden Expertenvorentwurf in eine bedeutende Phase. Neben der Überarbeitung und Anpassung des Bisherigen werden für das ZGB neue Institute wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung u.dgl. geregelt; für Verfahren und Organisation wird ein eigenes Bundesgesetz geschaffen. Das Ganze bekommt eine wesentlich modernere Ausprägung, die allem voran die Selbstbestimmung der Betroffenen weitestmöglich achtet. Der Beitrag gibt eine hier und dort mit Ausführungen oder Bemerkungen angereicherte Übersicht über die einzelnen Revisionsvorhaben.
Dr.iur. Yvo Biderbost
Anwendbarkeit des Kartellgesetzes im Bereich des Arzneimittelverkaufs an öffentliche Spitäler
Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Gutachten der Wettbewerbskommission vom 1. September 2003 zuhanden der Preisüberwachung in Sachen Auslegung von Art. 33 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG, SR 812.21) gestützt auf Art. 47 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG, SR. 251).
Jurius
Urteil im Fall www.bundesgericht.ch Der Amtsstatthalter von Hochdorf beurteilte mit Erkenntnis vom 21. Juni 2000 die Reservierung des Domainnamens «www.bundesgericht.ch» durch die Cyber Surf GmbH als Verstoss gegen das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen(Wappenschutzgesetz). Er verurteilte den Inhaber der Cyber Surf GmbH deswegen zu einer Busse von 2’000 Franken. Dieser zog den Entscheid erfolglos an das Obergericht weiter. Nächste und letzte Instanz war der Strafantragssteller - das Bundesgericht. Um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden, urteilten ausgeloste kantonale Obergerichtspräsidenten, die zusammen eine ausserordentliche Kammer des Bundesgerichts bildeten.
Jurius
Urteil des BGH bezüglich «Paperboy»
Nach Meinung des deutschen Bundesgerichtshofs verletzt der Suchdienst (v.a. für Presseerzeugnisse) der Beklagten keine Rechte der Klägerin. Der Bundesgerichtshof führt dazu u.a. Folgendes aus: Mit den Hyperlinks, die den unmittelbaren Aufruf von Artikeln ermöglichten, nähmen die Beklagten keine Nutzungshandlungen vor, die den Urheberberechtigten oder den Herstellern der von ihrem Suchdienst abgefragten Datenbanken vorbehalten seien. Die Beklagten handelten auch nicht deshalb rechtswidrig, weil sie es Nutzern von «Paperboy» durch Deep-Links ermöglichten, unmittelbar den Volltext von Artikeln aus «Handelsblatt» und «DM» abzurufen und zu vervielfältigen. Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmassnahmen im Internet öffentlich zugänglich mache, ermögliche dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen könne. Nachfolgend wird das Urteil (I ZR 259/00) im Volltext wiedergegeben.
Jurius
Registrierung der Adresse www.bundesgericht.ch
Das Bundesgericht hat eine Busse von 2000 Franken für den Geschäftsführer einer Informatikunternehmung im Kanton Luzern bestätigt, der die Internetadresse www.bundesgericht.ch registrieren liess. Das höchste Gericht der Schweiz hatte zunächst vergeblich die Abtretung «seiner» Web-Adresse verlangt und danach Strafanzeige eingereicht. In der Folge sprach das zuständige Amtsstatthalteramt Hochdorf den Mann der Verletzung des eidgenössischen Wappenschutzgesetzes schuldig, und das Amtsgericht sowie das Luzerner Obergericht bestätigten das Verdikt.
Markus Felber
Faksimile-Unterschrift genügt nicht
Der Vermieter muss eine Mietzinserhöhung nicht nur auf einem amtlich genehmigten Formular ankündigen, sondern dieses auch eigenhändig unterzeichnen. Eine bloss faksimilierte Unterschrift genügt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht, da die Unterschrift «als wesentliches Element der Schriftlichkeit für die qualifizierte Schriftform des Formulars erforderlich ist». Mit dem höchstrichterlichen Urteil wird ein Entscheid des Aargauer Obergerichts bestätigt und gleichzeitig die vom Obergericht des Kantons Zürich vertretene Auffassung ausdrücklich verworfen, wonach eine Mietzinserhöhung auch ohne Originalunterschrift gültig sein kann.
Markus Felber
Entschädigung für 101 Tage Haft
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft muss einem Angeschuldigten, der im Zusammenhang mit angeblichen Unregelmässigkeiten und Korruption bei der Beschaffung einer Computeranlage für die ETH Zürich 101 Tage in Untersuchungshaft sass, Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt 45´000 Franken bezahlen. Das entschied die Anklagekammer des Bundesgerichts. Sie wies alle weiteren Begehren des Mannes ab, der vom Bund knapp 78 Millionen Franken gefordert hatte.
Markus Felber
Notwendiger Armenanwalt
Im Bereich der sogenannten notwendigen Verteidigung besteht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich ein unbedingter verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen Armenanwalt.
Markus Felber
Opfer sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten
Opfer von Straftaten sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten. In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes hat sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung der Genugtuung ausgesprochen. Diese soll jedoch plafoniert werden. Der Bundesrat hat am 26. September 2003 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
Jurius
Parkverbot für Motorräder in der Fussgängerzone
In Fussgängerzonen dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichts auf öffentlichem Grund, der nicht eigens dafür vorgesehen und markiert ist, keine Motorräder abgestellt werden. Das gilt auch dann, wenn das Gefährt innerhalb der Fussgängerzone nicht gefahren, sondern gestossen wurde.
Markus Felber
Kampfwahl um Sitz im Bundesgericht
Bei der Wahl der Nachfolger für zwei per Ende Jahr aus dem Amt scheidende Bundesrichter wird es am kommenden Mittwoch in der Vereinigten Bundesversammlung zu einem Kräftemessen zwischen FDP und SVP kommen. Die vorbereitende Gerichtskommission präsentiert dem Parlement für die beiden bisher von der CVP und der FDP besetzten Sitze nicht nur die von diesen beiden Fraktionen präsentierten Nachfolgekandidaten, sondern zusätzlich einen von der SVP vorgeschlagenen Anwärter.
Markus Felber
Heilmittelgesetzgebung berechtigt Pharmaindustrie nicht zu einer Abstimmung ihrer Preis- und Rabattpolitik gegenüber öffentlichen Spitälern
In einem Gutachten zuhanden der Preisüberwachung hat sich die Wettbewerbskommission (Weko) für die Anwendbarkeit des Kartellgesetzes (KG) im Bereich des Arzneimittelverkaufs an die öffentlichen Spitäler ausgesprochen.
Jurius
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2003 67 / III Nr. 64 - 99)
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 67 / III Nr. 64 - 99 abgedruckt.
Jurius
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Sportgrossveranstaltungen in der Schweiz
- Herausforderung oder Belastung?
Swiss Sport Forum - Tagung Recht und Oekonomie
Dienstag, 11. Nov. 2003, Allegro Grand Casino Kursaal Bern
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Sportveranstaltungen in der Schweiz im Spannungsfeld von Sport, Wirtschaft und Politik
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Sportgrossveranstaltungen in der Schweiz aus der Sicht des internationalen Sports
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«Alinghi» und UBS - eine integrierte Sponsoring Kampagne
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Ski WM 2003 - ein wirtschaftlicher Nutzen für wen?
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Der Begriff des Veranstalters
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Der Zuschauervertrag
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Grundzüge der finanziellen Führung bei Sportprojekten, insbesondere Fragen der Rechnungslegung
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Planung von Sportprojekten aus ökonomischer Sicht
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Finanzierung von Sportinfrastrukturen
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Rechtsbegriffliches zur Corporate Governance im Sport
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Polizeieinsätze bei Sportgrossveranstaltungen - die Rechtsgrundlagen
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Sicherheitsmassnahmen bei Sportgrossveranstaltungen
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Strafrechtliche Aspekte bei Sportveranstaltungen
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Versicherungsrechtliche Aspekte bei Sportveranstaltungen
Programm, Referenten, Kosten und weitere Informationen: Swiss Sport Forum, Dorfstr. 81, CH-8706 Meilen (Telefon 01 923 88 66; Telefax 01 923 88 67; E-Mail sportjur@bluewin.ch) oder www.swisssportforum.ch
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Die Internet-Angebote für KMU in Taschenformat
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement veröffentlicht eine Broschüre, in der die Online-Angebote des Bundes für die KMU zusammenfasst werden. Diese Broschüre soll den Unternehmen helfen, die administrativen Fragen, mit denen sie in ihren Tätigkeiten konfrontiert sind, möglichst effizient zu lösen.
Die Broschüre ist gratis unter der folgenden Adresse erhältlich: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Kommunikation, Bundeshaus Ost, 3003 Bern, 031 322 20 07, info@gs-evd.admin.ch.
www.evd.admin.ch/evd/index.html
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