Jusletter 15. September 2003
Liebe Leserinnen und Leser
«Questi giudici sono doppiamente matti! Per prima cosa, perché lo sono politicamente, e secondo sono matti comunque. Per fare quel lavoro, devi essere mentalmente disturbato, devi avere delle turbe psichiche. Se fanno quel lavoro è perché sono antropologicamente diversi dal resto della razza umana.» Berlusconi in La voce di Rimini «These judges are mad twice over! First, because they are politically that way, and second, because they are mad anyway. To do that job you need to be mentally disturbed, you need psychic disturbances. If they do that job it is because they are antropologicamente different! That is why I am in the process of reforming everything.» Berlusconi in The Spectator
Zum heutigen Jusletter: Eine rechtsgeschichtliche Delikatesse bietet PD Dr. Roy Garré in seinem Beitrag («Die Rezeption der Historischen Rechtsschule in der Schweiz und in Italien»). Von PD Dr. iur. Felix Dasser dürfen wir heute eine vertragsrechtliche Trouvaille aus der Festschrift für Heinz Rey zum 60. Geburtstag publizieren («Vertragsrecht ohne Vertragstypenrecht?»).
Mit freundlichen Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
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Neu erschienen:
Margrith Bigler-Eggenberger Justitias Waage - wagemutige Justitia? Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Gleichstellung von Frau und Mann 420 Seiten, Fr. 64.-, ISBN 3-7190-2219-6
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IT Dienstleistungen: Haftung & Risikooptimierung
1. Oktober 2003; Hotel Widder, Zürich
Eine Veranstaltung im Rahmen von ICT: Rechtspraxis
- Begrüssung: Dr. Mathis Berger
- Risikoprofil und Versicherbarkeit von xSP (Studie)
Peter Duschinger, Oberhänsli & Partner AG, Thalwil / Dr. Helmut Steigele, Zürich
- Haftung für IT Dienstleistungen: Rechtliche Grundlagen
Prof. Dr. Ernst A. Kramer, Universität Basel
- Vermeidung von Haftungsrisiken durch Vertragsgestaltung
Dr. Robert G. Briner, Rechtsanwalt, Zürich
- Risikooptimierung durch Einhaltung von Standards und Zertifizierung
Prof. Dr. Rolf H. Weber, Universität Zürich
- Risk Assessment für technische Infrastruktur (Case Study)
Kristian Bader und Christine Lang, Arthur D. Little, Zürich
- Diskussion mit den Referenten
Anmeldungen: Schweizer Forum für Kommunikationsrecht www.sf-fs.ch oder veranstaltungen@sf-fs.ch
ICT: Rechtspraxis wird unterstützt durch:
Hewlett-Packard - Swisscom - Arthur D Little
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Wissenschaftliche Beiträge |
Die Rezeption der Historischen Rechtsschule in der Schweiz und in Italien
Die Historische Rechtsschule war nicht nur ein deutsches sondern auch ein internationales Phänomen. In jedem Land wurden die Lehren Friedrich Carl von Savignys verschiedenartig ausgelegt und angewendet. Die Schweiz und Italien sind dabei exemplarisch. Den Schweizer Schülern Savignys lag vor allem die Verwissenschaftlichung des Rechts in den eigenen Heimatkantonen am Herzen. Italien war hingegen zunächst ein Entdeckungsland für Savigny. Schon am Anfang des 19. Jahrhunderts pflegte er Beziehungen zu italienischen Gelehrten auf der Suche nach Quellen für sein Werk über die Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter. Am Beispiel von Italien und der Schweiz wird sehr gut die Polysemie der savignyschen Botschaft ersichtlich. Je nach lokalen Verhältnissen wurde entweder der programmatische, der historische oder der systematische Teil seines Werkes hervorgehoben.
PD Dr. Roy Garré
Vertragsrecht ohne Vertragstypenrecht?
Ist ein Vertragsrecht ohne Vertragstypenrecht denkbar? Ein Obligationenrecht ohne Besonderen Teil? Denkbar schon. Der Erfolg der Innominatverträge oder der Unidroit Prinzipien im Bereich der Handelsverträge zeigt dies deutlich. Ob es auch wünschbar ist und ob man wirklich alle Vertragstypen über den gleichen Leisten schlagen kann, ist eine andere Frage. Dieser Beitrag aus der im Frühjahr erschienenen Festschrift für Heinz Rey soll eine Diskussion fördern, die in letzter Zeit begonnen hat und Grundfragen der Rechtssetzung und Rechtsanwendung im Vertragsrecht berührt.
PD Dr. iur. Felix Dasser
Computerviren-Kriminalität
Das Bundesgericht hat sich soweit ersichtlich zum ersten Mal mit dem neuen Computerviren-Straftatbestand beschäftigt und einen vom Obergericht des Kantons Zürich gefällten Schuldspruch wegen gewerbsmässiger Datenbeschädigung bestätigt. Der zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten und einer Busse von 5000 Franken verurteilte Mann hatte wegen eines Lizenzvertrags die amerikanische Version einer CD-ROM in Europa vertrieben, auf der unter anderem Instruktionen und Hinweise zur Herstellung von Virenprogrammen zu finden sind.
Markus Felber
Bedingter Entzug der Jagdberechtigung
Der bundesrechtliche Entzug der Jagdberechtigung für das ganze Gebiet der Schweiz ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Massnahme, sondern eine Nebenstrafe. Der kleine Unterschied ist für die Betroffenen von grosser Tragweite, weil der Vollzug einer Nebenstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, während ein bedingter Vollzug einer Massnahme ausgeschlossen ist.
Markus Felber
EBK gibt fünf Rundschreiben zum Prüfwesen in die Vernehmlassung
Die EBK hat am 11. September 2003 die Entwürfe zu fünf Rundschreiben zum Bereich Prüfwesen veröffentlicht. Das EBK-RS Prüfung erläutert Gegenstand und Vorgehen der jährlichen Prüfung von Banken und Effektenhändlern auf Einzel- und Konzernbasis. Form und Inhalt der Berichterstattung über die Prüfungen regelt das EBK-RS Prüfbericht, welches das geltende EBK-RS 96/3 Revisionsbericht ersetzen soll. Das EBK-RS Prüfgesellschaften bestimmt die Einzelheiten zur Anerkennung von Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern, zur Unabhängigkeit, zur Überwachung sowie zu Beauftragung und Wechsel der Prüfgesellschaften. Das EBK-RS Grossbankenaufsicht schliesslich erläutert die Berichterstattungspflichten der Grossbanken, die regelmässigen Kontakte zwischen Grossbanken und Bankenkommission, die direkten Prüfungen sowie die Vertiefungsprüfungen. Das EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststandard hält Vorschriften und Standesregeln fest, die im Rahmen der Selbstregulierung ausgearbeitet und von der Bankenkommission als verbindlicher Mindeststandard anerkannt wurden.
Jurius
Basel II: Anmeldung für bewilligungspflichtige Verfahren
Die EBK befragt alle Banken und Effektenhändler, ob sie im Rahmen der Umsetzung von Basel II planen, ihre regulatorische Eigenmittelanforderung über ein internes Verfahren zu bestimmen (d.h. IRB-Verfahren für Kreditrisiken bzw. AMA für operationelle Risiken). Die Institute, die sich für dieses Verfahren entscheiden, benötigen hierfür eine Bewilligung, die ihnen die EBK nur nach einer eingehenden Prüfung erteilen wird.
Jurius
Bundesrat genehmigt Abkommen mit Nigeria
Der Bundesrat hat am 10. September 2003 die Botschaft zum Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten (Rückübernahmeabkommen) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Nigeria genehmigt. Dieses Abkommen gibt der Schweiz die notwendige Grundlage zur besseren Zusammenarbeit mit Nigeria bei der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz.
Jurius
Grünes Licht für Eisenbahngrossprojekte
Im Zusammenhang mit der Entlastung des Haushalts hat der Bundesrat wichtige Weichenstellungen für die Eisenbahn-Grossprojekte vorgenommen. Dabei setzt er im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm Prioritäten. Das Parlament soll die gesperrten Kredite für die zweite Phase der NEAT 1 teilweise freigeben. Voran gehen soll es namentlich mit dem Ceneri-Basistunnel. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat eine Aufstockung der Reserven, damit die Sicherheit der NEAT auf den neusten Stand gebracht werden kann. Beim Hochgeschwindigkeitsanschluss (HGV-Anschluss) schlägt er ebenfalls eine zeitliche Staffelung vor. Die prioritären Vorhaben beim Ost- und Westanschluss sollen rasch verwirklicht werden. Schliesslich führte er eine Aussprache über die mittel- und langfristige Finanzierung der Schieneninfrastruktur.
Jurius
Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Änderung des Luftfahrtgesetzes verabschiedet. Mit einer Ergänzung des Luftfahrtgesetzes wird die Prüfung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG geregelt.
Jurius
Biometrische Daten im Pass
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat den Bundesrat in seiner Sitzung vom 10. September 2003 über die internationalen Entwicklungen in der Frage der möglichen Integration biometrischer Daten im Pass informiert. Der Bundesrat nahm davon Kenntnis und beauftragte das EJPD, bis zum Sommer 2004 die rechtliche und technische Machbarkeit sowie die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen einer Einführung biometrischer Daten im Pass so weit zu klären, dass ein bundesrätlicher Grundsatzentscheid über die Einführung biometrischer Daten im Schweizer Pass möglich wird.
Jurius
Anbieterkennzeichnung / Datenschutzhinweis / Widerrufsrechte - Werbung für Leiterplatten im Internet
Das Urteil (44 O 18/03) des Landgerichts Essen vom 4. Juni 2003 äussert sich u.a. zu Platzierung und Inhalt der Anbieterkennzeichnung, dem Datenschutzhinweis, dem Hinweis auf die Widerrufsrechte und der Verwendung des Zusatzes «TM». Der Entscheid wird nachfolgend im Volltext wiedergegeben.
Jurius
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Rechtliche Implikationen der Personalisierung
Datenschutz im E-Commerce
Mathias Kummer, Petra Schubert, Uwe Leimstoll
Die 28 Seiten umfassende Broschüre ist ein Gemeinschaftsprojekt von Weblaw GmbH und der Fachhochschule beider Basel FHBB Nordwestschweiz, Institut für angewandte Betriebsökonomie.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit
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Intensivseminar: Praxisorientierte Ausbildung in Vertragsgestaltung Juristische Fallstricke bei Dienstleistungsverträgen
Freitag, 31. Oktober 2003 - Hotel Marriott, Zürich
Inhalt der Workshops:
- Workshop A: Out-Sourcing von IT-Dienstleistungen
- Workshop B: Nutzen und Grenzen von AGB am Beispiel von Banken
- Workshop C: Beraterverhältnisse bei M & A Transaktionen
Die Workshops werden dreimal parallel durchgeführt, so dass alle Teilnehmenden alle Workshops besuchen können.
Referenten: RA Dr. iur. Richard Gassmann / RA lic. iur. et lic. oec. publ. Roland Mathys / RA Prof. Dr. iur. Markus Müller-Chen / RA Prof. Dr. iur. Ivo Schwander / RA lic. iur. Eric Stupp, LL.M.
Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83 irp-ch@unisg.ch www.irp.unisg.ch
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