Jusletter
 
 


Jusletter 25. August 2003

Liebe Leserinnen und Leser

Ungewöhnliches wird vom Fall des britischen Waffenexperten David Kelly berichtet. Fast alle Dokumente, die bisher als Beweisstücke vorgelegt wurden, sind seit Samstag im Internet abrufbar. Auf Anordnung des Lordrichters Brian Hutton wurden rund 950 teilweise geheime Dokumente veröffentlicht. Interessierte seien auf die Website www.the-hutton-inquiry.org.uk verwiesen.

Frau lic. iur. Helena Kottmann erläutert in «Analysentarif und Laborgemeinschaften» die für Laborgemeinschaften geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Unter dem Titel «Auslegung und Praxis» orientiert die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei über die Unterstellung von Konzerngesellschaften, Organen von operativ tätigen Gesellschaften und Salärmandaten unter das GWG.

Eine schöne Woche wünscht

Nils Güggi

Koordination Jusletter


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Am 1. Juli 2004 tritt voraussichtlich das neue Fusionsgesetz in Kraft. Es wird die Transaktionsformen Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung und Umwandlung umfassend und grundlegend neu regeln. Auf www.fusg.ch, der Internetplattform für Fragen des Transaktionsrechts, finden sie alle nötigen Informationen, einfach zugänglich und nach Ihren Bedürfnissen geordnet.

www.fusg.ch ist ein Beitrag von


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Tagung für Religionsrecht/Staatskirchenrecht

Das Institut für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Universität Fribourg, das sich mit aktuellen Fragen des Religionsrechts in der Schweiz befasst, veranstaltet am 24. September 2003 eine Tagung in deutscher und französischer Sprache zum Thema «Religionsgemeinschaften als service public? Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften».

Für das detaillierte Programm und die Online-Anmeldung: http://www.unifr.ch/kirchenrecht




 Wissenschaftliche Beiträge

Analysentarif und Laborgemeinschaften

Seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) herrschen unterschiedliche Auffassungen darüber, zu welchem Tarif die Krankenversicherer Analysen zu vergüten haben. Zudem hat der Zusammenschluss zahlreicher praktizierender Ärzte zu «Laborgemeinschaften» sowohl bei den Versicherern als auch beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Zweifel an der Gesetzmässigkeit solcher Gebilde hervorgerufen. Im Folgenden werden die für Laborgemeinschaften geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert.

Lic. iur. Helena Kottmann



 Kurzbeiträge

Praxis der Kontrollstelle GwG bez. Unterstellung von Konzerngesellschaften, Organen von operativ tätigen Gesellschaften und Salärmandaten

Praxis der Kontrollstelle: Die Kontrollstelle veröffentlicht heute Antworten auf hängige Fragen zur Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz betreffend Konzerngesellschaften, Organe von operativ tätigen Gesellschaften und Salärmandate. Zudem ergänzt sie die Rubrik FAQ bezüglich der Unterstellung von Anlageberatern.

Jurius



MWST: Kalkulatorische Umsatzberechnung, Vorgehen der kantonalen Steuerverwaltung, Verfahrenskosten, Parteientschädigung

Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 7. Mai 2003, Kalkulatorische Umsatzberechnung, Vorgehen der kantonalen Steuerverwaltung, Verfahrenskosten, Parteientschädigung (Art. 34, Art. 35 WUB; Art. 63 Abs. 1 und Art. 64 Abs. 1 VwVG)

Jurius



MWST: Kulturelle Dienstleistungen, Subventionen

Entscheid der Eidg. Steuerrekurskommission SRK vom 14. Mai 2003, Kulturelle Dienstleistungen, Subventionen (Art. 14 Ziff. 12, Art. 26 Abs. 6 MWSTV)

Jurius



Fragen ohne Antworten

Das Bundesgericht lässt offen, ob an seiner zum Teil heftig kritisierten Rechtsprechung festgehalten werden soll, wonach der Arbeitgeber das Feriengeld unregelmässig beschäftigter Angestellter über den laufenden Lohn abgelten darf.

Markus Felber



Unschuldsvermutung verletzt

Der ehemalige Bündner Regierungsrat Peter Aliesch muss im Zusammenhang mit der gegen ihn geführten und wieder eingestellten Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf passive Bestechung und verbotene Annahme von Geschenken keine Verfahrenskosten bezahlen, und er hat möglicherweise sogar Anspruch auf eine Entschädigung. Das entschied das Bundesgericht und hiess eine staatsrechtliche Beschwerde Alieschs einstimmig gut.

Markus Felber



Keine Veruntreuung von Spieldarlehen

Wer ein Darlehen, das ihm gewährt wurde, um mit hohem Einsatz an einem Kartenspiel teilzunehmen, für andere Zwecke verwendet, kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen Veruntreuung bestraft werden.

Markus Felber



Beanstandete Abfallregelung in Arosa

Eine Abfallentsorgungsgebühr, die sich nach dem Frischwasserverbrauch richtet und sich nicht – gewissermassen über den Sack – an der Abfallmenge orientiert, verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gegen das Umweltschutzgesetz des Bundes. Dieses verlangt eine verursachergerechte Finanzierung, die Art und Menge des anfallenden Mülls berücksichtigt (Art. 32a).

Markus Felber



Unrechtmässige Verwendung vertraulicher Daten durch die Swisscom

Die im Zusammenhang mit einer Carrier Preselection-Schaltung (CPS-Schaltung) anfallenden Daten sind vertraulich und dürfen nicht ausserhalb der Interkonnektion verwendet werden. Dies hat die verwaltungsunabhängige Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (REKO UVEK) am 20. August 2003 entschieden und eine Verwaltungsbeschwerde der Swisscom gegen eine Aufsichtsmassnahme des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) grösstenteils abgewiesen. Der Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Jurius



Wohnraumförderungsgesetz in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat am 19. August 2003 beschlossen, das Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) und die Änderung vom 21. März 2003 des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) auf den 1. Oktober 2003 in Kraft zu setzen. Die Referendumsfrist war am 10. Juli 2003 unbenützt abgelaufen.

Jurius



Verbesserte Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Der Bundesrat unterstützt die internationalen Bestrebungen zur wirksamen Bekämpfung der Korruption. Zu diesem Zweck soll die Schweiz das Strafrechtsübereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption ratifizieren und ihr strafrechtliches Abwehrdispositiv ergänzen. Der Bundesrat hat am 20. August 2003 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Vorlage in Vernehmlassung zu schicken.

Jurius



Rückzug der Vorbehalte zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zum Pakt II der UNO

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die beiden Vorbehalte zurückzuziehen, die die Schweiz bei der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Pakts II der UNO angebracht hatte. Dieser Schritt erfolgt im Bestreben um Transparenz und Rechtssicherheit in der schweizerischen Rechtsordnung.

Jurius



Botschaft über das Zweite Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Der Bundesrat hat die Botschaft über das Zweite Protokoll vom 26. März 1999 zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Das im Rahmen der UNESCO erarbeitete Zweite Protokoll trägt den Entwicklungen in den Bereichen des humanitären Völkerrechts, des internationalen Strafrechts und des Rechts zum Schutz von Kulturerbe Rechnung.

Jurius



Ausrichtung der Revision des Lotteriegesetzes ist umstritten

Der Bundesrat hat am 20. August 2003 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Die Revisionsbedürftigkeit des 80-jährigen Gesetzes wurde anerkannt. Der Gesetzesentwurf für die Revision des Lotteriegesetzes ist in der Vernehmlassung indessen mehrheitlich kontrovers aufgenommen worden. Einerseits wurde die Beibehaltung des Lotteriemonopols der Kantone gefordert, anderseits wurde eine Marktöffnung im Lotteriebereich verlangt. Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten.

Jurius



Sag mir, was du (nicht) liest!

Dass das Bundesgericht nicht eben kommunikativ ist, hat seine Gültigkeit auch im Bereich, der Informatik. Da ist zunächst die technische Ebene, wo angeblich aus Angst vor Hackern und Viren partout nicht mit den Standardprodukten von Microsoft gearbeitet wird. Offenbar nach dem Motto: Wer mit Vollgummireifen fährt, verzichtet zwar auf Komfort und Geschwindigkeit, doch riskiert er keinen Plattfuss.

Markus Felber




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COLLOQUE INTERNATIONAL
Le droit de l'environnement applicable aux infrastructures de transport
A l'exemple des tunnels du Gothard et du Mont-Blanc

L'objectif du colloque est d'examiner l'influence des dispositions de protection de l'environnement sur les politiques dans les domaines de la planification, de l'exploitation ou de l'assainissement des tunnels ferroviaires ou routiers. L'examen se fera au regard des législations suisse, européenne ou des instruments du droit conventionnel.

Date:  25.9.2003

Contact: Association pour le droit de l'environnement, case postale 2430, 8026 Zurich, tél. 01 241 76 91, fax: 01 241 79 05, e-mail: mail@vur-ade.ch, internet: www.vur-ade.ch



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